Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsfristen / 1 Gesetzliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeiters oder eines Angestellten ist einheitlich für alle Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.[1] Praxis-Beispiel Gesetzliche Kündigungsfristen Der Arbeitgeber kann einem Angestellten, der noch keine 2 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt ist, noch am 2.9. zum 30....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3.4 Welche Arten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind hier mitzuzählen?

Auch hier sind die allgemeine Arbeitnehmerdefinition des § 611a BGB sowie die Rechtsprechung anzuwenden. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die jeweilige Arbeitnehmerin bzw. der jeweilige Arbeitnehmer kennzeichnend für die maßgebliche Größe des Unternehmens ist. Das ist gegeben, wenn die Beschäftigungsdauer mindestens 6 Monate beträgt. Demnach werden neben regulären Vollzeit- u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 3.2 Treue- und Rücksichtnahmepflicht

Einer der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB. Hiernach sind die Arbeitsvertragsparteien dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Interessen der anderen Partei zu nehmen und den Vertragszweck zu fördern bzw. nicht zu gefährden. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.10 Kündigung

Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch der Freiwilligendienst aus wichtigem Grund von jeder Partei fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in entsprechender Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf den Freiwilligendienst keine Anwendung.[1] E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 5 Schreiben zur Probezeit

Die Probezeit dauert in der Regel (je nach Tätigkeit) sechs Monate. Praxis-Tipp Probezeitverlängerung ist demotivierend Es ist motivierender, eine länger vereinbarte Probezeit abzukürzen, als eine kürzere Probezeit wegen noch nicht erreichter oder abschätzbarer Qualifikation zu verlängern. Während der Probezeit versucht der Arbeitgeber herauszufinden, ob der neue Mitarbeiter fa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 5.1 Verlängerung der Probezeit

Nicht immer schafft es ein Mitarbeiter, sich während der vorgesehenen Probezeit hinreichend einzuarbeiten, und nicht immer kann die Führungskraft während dieser Zeit eindeutig erkennen, ob sich der Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit eignet. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben: Die Schwierigkeit oder die Vielfalt der Aufgaben erfordern eine längere Einarbeitungsze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) [1], was spezielle Vorschriften mit sich bringt: Die Probezeit muss laut § 20 BBiG mindestens 1 Monat und darf maximal 4 Monate betragen. Nach der Probezeit ist eine außerorde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.1 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen.[2] S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.1 Vertragsverhältnis

Wenn ein Bachelorand als Arbeitnehmer eingestellt werden soll, ist es wesentlich, ihn betrieblich einzugliedern und eine Weisungsgebundenheit sicherzustellen. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn die Bachelorarbeit thematisch an einem Problem anknüpft, an dessen Lösung das Unternehmen arbeitet, und der Bachelorand einen Beitrag zur Lösung leisten soll.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Korrespondenz zwischen HR u... / 1 Anlässe für die Korrespondenz zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

Die wichtigsten Anlässe sind: Bewerbung und Einstellung, Probezeit und Übernahme, Gehalts- und Prämienfragen; sonstige Leistungen, Vertragsänderungen, Erteilung von Vollmachten, Ernennungen und Beförderungen, disziplinarische Gründe (Abmahnung, Kündigung), Jubiläen, persönliche Anlässe (Geburtstage, Eheschließung, Todesfälle etc.), Vielen Schreiben gehen Gespräche, gegenseitige Inform...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.4 Beendigung des Vertragsverhältnisses

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Anstellung von Bacheloranden um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist endet. Während der Probezeit ist eine Kündigung gemäß den vertraglich vereinbarten Regeln möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG ist ein befristeter Vertrag während seiner Laufzeit nur kündbar, wenn eine solche Kündigung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 72 Abs 4 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Ausnahmetatbestand des § 72 Abs 4 EStG soll bei bloß kurzfristiger Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Interesse der Verwaltungsvereinfachung einen Wechsel der Zuständigkeit von der Familienkasse der Agentur für Arbeit zur Familienkasse des öffentlichen Dienstes und wieder zurück zur Familienkasse der Agentur für Arbeit vermeiden, V ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 1.2 Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit

§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG greift den Fall auf, dass ein Arbeitnehmer, der wegen Eintritts in das Arbeitsverhältnis während der ersten Jahreshälfte im laufenden Kalenderjahr noch einen Vollurlaubsanspruch hätte erwerben können, doch noch vor Erfüllung der Wartezeit wieder ausscheidet (z. B. Kündigung während der Probezeit nach Ablauf von 3 Monaten). In diesem Fall entsteht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobilitätsbudget / 3 Wahrung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Weiter muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausgestaltung der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Mitarbeitern beachtet wird. Andernfalls können Ansprüche von weniger oder nicht begünstigten Arbeitnehmergruppen entstehen. Derartige Fehler führen ggf. zu erheblichen Mehrkosten, zusätzlich ergeben sie nicht die gewünschten Effekte im Rahmen einer etwaigen N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Aus anderen Rechtsgründen bestehende Schade...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 2 Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch jederzeit im Einvernehmen der Vertragsparteien durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss schriftlich erfolgen.[1]. Ist der Auszubildende noch minderjährig, so bedarf er zum Abschluss des Aufhebungsvertrags gemäß § 107 BGB der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. In den Fällen einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.3 Abgrenzung zur Probezeit und zum befristeten Probearbeitsverhältnis

Rz. 257 Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag für das unbefristete Arbeitsverhältnis ausdrücklich eine Probezeit vereinbart worden, beträgt die Kündigungsfrist innerhalb dieser Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB automatisch nur 2 Wochen, wobei das Arbeitsverhältnis nicht zur Monatsmitte oder zum Monatsende auslaufen muss. Der Tarifvertrag kann auch eine andere Kündigungsfrist vorse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 251 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.4 Verlängerung der Wartezeit

Rz. 260 Da ein Ausschluss oder eine Beschränkung des allgemeinen Kündigungsschutzes weder einzelvertraglich noch kollektivvertraglich zulässig ist (vgl. Rz. 192), kann die Wartezeit nicht vertraglich verlängert werden. Nach Ablauf von 6 Monaten erwirbt der Arbeitnehmer daher das Recht auf den Arbeitsplatz, selbst wenn im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vereinbart wurde....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.4 Ausschluss der ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 338 Das Recht zur fristgerechten verhaltensbedingten Kündigung kann einzel- oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Beschränkungen in Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, soweit nicht tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG). In Tarifverträgen findet sich häufig lediglich eine Beschränkung betriebsbedingt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.5 Verkürzung der Wartezeit

Rz. 264 Eine Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist stets zulässig, sodass die Wartezeit im Arbeits- oder Tarifvertrag verkürzt oder sogar ganz gestrichen werden kann.[1] Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig. Nur aus besonderen Umständen kann man auf den konkludenten Ausschluss der Wartezeit schließen. Beispiele Der Arbeitnehmer erklärt vor Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.1 Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 520 Die Kündigung eines unter den Geltungsbereich des KSchG fallenden Arbeitsverhältnisses ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn diese unter anderem durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Liegen solche Gründe vor, ist die Kündigung dennoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.1 Arbeitnehmer mit geringerer Beschäftigungsdauer als 6 Monate

Rz. 804 Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von 6 oder weniger Monaten sind in die Sozialauswahl nicht einzubeziehen.[1] Sie können sich im Fall einer Kündigung nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl berufen. Umgekehrt darf aber der Arbeitgeber die Kündigung eines Arbeitnehmers, der länger als 6 Monate in seinem Betrieb beschäftigt ist, nicht auf die Begründung stüt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3.7 Kündigung zur Unzeit/vor Arbeitsaufnahme

Rz. 137 Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es grds. unerheblich, wann und wo die Erklärung dem anderen Teil zugeht. Die Kündigung muss nicht innerhalb der Arbeitszeit am Arbeitsplatz erfolgen. Sie darf auch an Sonn- und Feiertagen (z. B. am 24.12.[1]) zugehen. Treuwidrig und damit nach § 242 BGB nichtig ist die Kündigung zur Unzeit nur, wenn der Arbeitgeber absichtlich bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 55 Nach § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.1 Freier Arbeitsplatz

Rz. 734 Als frei gilt ein Arbeitsplatz zunächst dann, wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs beim Arbeitnehmer unbesetzt ist.[1] Der Arbeitgeber muss somit keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten neu schaffen. Müsste der Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer kündigen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, fehlt es an einem freien Arbeitsplatz. Eine "Austauschkünd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bestehen eines Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses am Feiertag

Rz. 6 Einen Anspruch auf Entgeltzahlung an Feiertagen (= Feiertagsvergütung) hat nach § 2 Abs. 1 EFZG nur ein Arbeitnehmer. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass an dem maßgeblichen Feiertag ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 1 Abs. 2 EFZG (vgl. hierzu im Einzelnen: § 1 Rz. 4 ff.) besteht. Freie Mitarbeiter fallen damit nicht in den Gel...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.4 Geistliche Genossenschaften

Rz. 14 Nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften (etwa der Johanniterorden) sind Postulanten in der dem Noviziat vorausgehenden Probezeit und Novizen in der Einführungszeit für das Leben im Kloster, also eine Art Vorbereitungsdienst für die satzungsmäßige Mitgliedschaft, bei der dann allerdings Versicherungsfreiheit besteht. Das beruht darauf, dass satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.2 Wehr- und Zivildienstleistende

Rz. 9 Der Wehrdienst ist durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 678) ab 1.7.2011 ausgesetzt. Als Folge davon wird auch der Zivildienst beendet. Der ab 1.7.2011 mögliche freiwillige Wehrdienst von bis zu 23 Monaten nach § 58b Soldatengesetz (SG) begründet Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2. § 58b SG regelt den freiwilligen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.2 Freiwilliger Wehrdienst

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 WPflG, §§ 58b–58h SG können Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind[1], sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als "besonderes staatsbürgerliches Engagement"[2] zu leisten. Mit der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes zum 1.7.2011 wurde der Zugang zu diesem für Männer und Frauen eröffnet. Die Voraussetzungen des Antritts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.1 Status der freiwillig Wehrdienstleistenden

Der freiwillige Wehrdienst nach den §§ 58b ff. SG ist dem in § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 WPflG geregelten Grundwehrdienst und den im Anschluss zusätzlichen freiwilligen Wehrdienst gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 6b WPflG nachgebildet. Dies ergibt sich aus dem zeitlichen Aufbau des freiwilligen Wehrdienstes[1], der zunächst aus einer 6-monatigen Probezeit wie der Grundwehrdienst[2] beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.6 Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes

Der freiwillige Wehrdienst endet durch Entlassung oder durch Ausschluss aus dem Wehrdienst.[1] Entlassen wird der freiwillig Wehrdienstleistende regelmäßig mit Ablauf seiner Dienstzeit.[2] Neu eingeführt wurde die Möglichkeit der Entlassung für den Fall, dass der Soldat verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat.[3] Während der Probezeit kann der Soldat zum 15. oder zum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10.1 Zugang der Kündigung

Rz. 167 Der Arbeitgeber hat häufig ein rechtliches Interesse daran, die Kündigung spätestens an einem bestimmten Termin zu erklären, z. B. vor Ablauf der Probezeit, innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB oder zur Wahrung einer längeren Kündigungsfrist. Rz. 168 Wenn der Arbeitnehmer in einem solchen Fall eine Verzögerung des Zugangs der Kündigung zu vertreten hat...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.13 Verstoß gegen sonstige gesetzliche Verbote

Rz. 50 Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist damit grds. nach § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und sich aus der Verbotsnorm keine andere Rechtsfolge ergibt. Rz. 51 Insoweit sind insbesondere § 22 Abs. 2 BBiG (Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis), § 612a BGB (Maßre...mehr

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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A / 21 Alkoholverbot für Fahranfänger/innen (§ 24c StVG) [Rdn 278]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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F / 13 Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil [Rdn 1506]

Rdn 1507 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1508 1. Im Grundsatz gelten für das schriftliche Urteil in Fahrverbotsfällen die allgemeinen Anforderungen an bußgeldrechtliche Urteile (→ Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739; zuletzt OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.11.2023 – 2 ORBs 188/23). Darüber hinaus gilt: Rdn 1509 a) Keine Besonder...mehr

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4.2 Ausgleichsanspruch

Bei Kündigung des Handelsvertretervertrags seitens des Unternehmens – oder unter engen Voraussetzungen, z. B. Unzumutbarkeit der weiteren Tätigkeit aus Altersgründen, – vom Handelsvertreter selbst, kann Letzterer einen Ausgleichsanspruch verlangen (§ 89b HGB). § 89b Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HGB dient nicht dazu, dem Handelsvertreter zu ermöglichen, sein eigenes unternehmerisches ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr