Fachbeiträge & Kommentare zu Prospekthaftung

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / C. Prospekthaftung im weiteren Sinne

I. Voraussetzungen Rz. 30 Der Prospekthaftung im weiteren Sinne [100] ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB. Ihr unterliegen der Vertragspartner des Anlegers sowie Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten unter Verwendung eines man...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung

A. Allgemeines Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine – in letzter Zeit vielfach erweiterte[1] – gesetzliche Prospekthaftung [2] ergibt sich – nach dem bis 31.5.2012 maßgeblichen Recht – aus §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes (BörsG) [3] und §§ 13, 13a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Verkaufsprospektgesetz)[4] sowie aus § 127 des Investmentgesetzes (InvG).[5] Letztgenannte Bestimmung galt bis 21.7.2013. Nunmehr r...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / I. Prospektbegriff

Rz. 5 Die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne[22] ist von der Haftung wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung zu unterscheiden, weil sie nicht an persönliches Vertrauen eines Kapitalanlegers aus einem bestimmten Rechtsverhältnis anknüpft, sondern an typisiertes Vertrauen von Anlegern auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts.[23] Rz. 6 Für di...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Anwendungsbereich

Rz. 31 Die Prospekthaftung im weiteren Sinne wird nicht ausgeschlossen durch eine Börsenprospekthaftung[103] und durch die übrigen neuen gesetzlichen Prospekthaftungsregelungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes (vgl. Rdn 5 ff.).[104]mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / III. Verjährung

Rz. 32 Nach aktuellem Recht verjährt ein solcher Anspruch gem. § 199 BGB, und zwar grds. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB; vgl. § 13 Rdn 37). Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 14 Rn 36).mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / I. Voraussetzungen

Rz. 30 Der Prospekthaftung im weiteren Sinne [100] ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss nach § 280 Abs. 1, 3, §§ 282, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB. Ihr unterliegen der Vertragspartner des Anlegers sowie Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten unter Verwendung eines mangelhaften Prospekt...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IX. Verjährung

Rz. 29 Soweit Ansprüche aus Prospekthaftung der Regelverjährung von 30 Jahren gem. § 195 BGB a.F. unterlagen, gilt seit dem 1.1.2002 grds. die neue, im Allgemeinen erheblich kürzere Verjährung gem. §§ 195 , 199 BGB n.F. (Art. 229 § 6 EGBGB).[98] Eine Anwendung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ist nicht sachgerecht.[99] Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflag...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VIII. Mitverschulden

Rz. 28 Ein schadensursächliches Mitverschulden (§ 254 BGB) kann dem Anleger i.d.R. nur dann vorgeworfen werden, wenn er bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt den Prospektmangel hätte erkennen können und müssen.[96] Dies wird häufig nicht der Fall sein, weil der Anleger i.d.R. nicht dieselbe Sachkunde und Erkenntnismöglichkeit hat wie der Prospektverantwortliche.[97] Anderers...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VI. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 21 Auch der Prospektverantwortliche hat nur den Schaden zu ersetzen, der ihm nach dem Schutzzweck der verletzten Informationspflicht haftungsrechtlich zuzurechnen ist (vgl. § 5 Rdn 67 ff.).[78] Dieser Grundsatz begrenzt die Haftung auf diejenigen Schäden, die aus dem Kreis der Gefahren stammen, deren Abwendung die verletzte Pflicht diente.[79] Rz. 22 Der II. Zivilsenat de...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / III. Pflichtverletzung

Rz. 12 Die Pflichtverletzung der Prospektverantwortlichen liegt darin, dass sie mit einem unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Prospekt zu der Anlageentscheidung eines Interessenten zumindest beitragen. Da der Prospekt i.d.R. die einzige Informationsquelle des Anlageinteressenten ist, muss dieser sich auf die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Pros...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VII. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 24 Der haftpflichtige Prospektverantwortliche hat den Schaden zu ersetzen, den der Anleger im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben erlitten hat; dieser ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er die nachteilige Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (Vertrauensschaden = negatives Interesse).[83] Der geschädigte Anleger kann Befreiung von ...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / B. Checkliste 2: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber einem "Nichtmandanten" ("Dritthaftung")

Rz. 2 Hinweis Im Folgenden werden die besonderen Prüfungsschritte dargestellt, im Übrigen gilt die obige Checkliste 1 (vgl. Rdn 1) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben wird.mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 1. Grenzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 66 Eine Gesamtbetrachtung vermittelt den Eindruck, dass die Rechtsprechung in ihrem Bestreben, mit einem Schutz Dritter aus fremdem Vertrag den unzureichenden deliktsrechtlichen Vermögensschutz zu verbessern, an ihre Grenzen stößt (vgl. § 8 Rdn 6, 10 ff.). Das ursprüngliche Ausnahmeinstitut ist zu einer selbstständigen Vertragsart und zum Schwerpunkt der vertraglichen Dr...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten

Rz. 13 Der Dritte muss ein schutzwürdiges Interesse daran haben, aus dem Ausnahmecharakter der Schutzwirkung eines fremden Vertrages einen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Dritte aus eigenem Vertrag Ansprüche – etwa gegen einen der Partner des fremden Vertrages – hat, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben.[44] Eben...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Es haben bearbeitet: Richter am BGH Prof. Dr. Gerhard Pape (3. und 4. Auflage: Rechtsanwalt beim BGH Axel Rinkler) Richter am BGH a.D. Gerhard Villmehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 1. Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens

Rz. 6 Der Verhandelnde (Vertreter, Vermittler, Sachwalter) – dies kann auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise sein – kann selbst für eine vorvertragliche Pflichtverletzung haften, wenn er – über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus – in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und der Verhandl...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.2.1 Haftung gegenüber Gläubigern

Rz. 1120 Eine Haftung von Organmitgliedern gegenüber Gläubigern kommt nach spezialgesetzlichen Normen und aufgrund der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze in Betracht gem. § 69 AO für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichterfüllung der Steuerverpflichtungen der GmbH; gem. § 311 Abs. 3 BGB, wenn das Organmitglied als Vertreter der Gesellschaft besonderes Vertrauen in ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6 Prospekthaftung und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

1.6.1 Angaben im Prospekt Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung g...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

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zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / Sachverhalt

Die Kl., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland, verlangt von der Bekl., einem VR mit Sitz in Liechtenstein, aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung sowie aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung die Erstattung des Versicherungsbeitrags zu einer Lebensversicherung mit Vermögensverwaltung. Die Versicherung wurde im Jahr 2004 gegen Zahlung einer E...mehr

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zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Revision hat keinen Erfolg." I. Das BG hat in seiner angefochtenen Entscheidung (r+s 2016, 213) ausgeführt, die deutschen Gerichte seien im Streitfall international zuständig. II. Das hält rechtlicher Überprüfung stand. Das BG hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG zu Recht bejaht. 1. Es hat richtig erkannt, dass die nationale...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 5 Bei § 265 HGB handelt es sich um eine sehr technische Vorschrift, in der die Gliederungsprinzipien behandelt werden. Diese stehen derzeit nicht in der Diskussion, sodass die Vorschrift auch in der Zukunft nicht in den Fokus der Diskussion geraten wird. Das könnte sich aber dann ändern, wenn Anleger verstärkt Bilanzen lesen und verstehen wollen. Auf lange Sicht könnte i...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Prospekte

Tz. 61 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschlussprüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn in den Wertpapierprospekt ein Bestätigu...mehr

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ZAP 12/2017, Prospekthaftung: Widersprüchliche Angaben

(OLG München, Urt. v. 8.11.2016 – 5 U 1353/16) • Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds ist widersprüchlich, wenn er einerseits darauf hinweist, dass sämtliche Genehmigungen für das geplante Projekt vorlägen und andererseits darauf, dass die Gefahr bestehe, dass wegen nicht erteilter Genehmigungen Sonderflächen nicht übernommen werden könnten. Sind nach dem Inhalt ...mehr

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ZAP 5/2017, Prospekthaftung: Beurteilung der Richtigkeit anlässlich eines „zweiten Börsengangs“

(BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – XI ZB 9/13) • Ein anlässlich eines "zweiten Börsengangs" herausgegebener Prospekt ist nur fehlerhaft, wenn für die Beurteilung der Aktien wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Das Immobilienvermögen stellt eine wesentliche Bilanzposition dar, über die im Prospekt ordnungsgemäß zu informieren ist. Fehlerhaft ist aber weder der An...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 4. AG Wetzlar v. 15.11.2012 – 32 C 433/12 / LG Limburg v. 20.12.2013 – 3 S 1/13

a) Das AG Wetzlar verneinte den Klageanspruch, weil es einen einheitlichen Auftrag der Kläger des Ausgangsverfahrens (schon in erster Instanz, erst recht in zweiter) bejahte, wobei es sich auf das von dem Rechtsschutzversicherer vorgelegte Urteil des LG Krefeld stützte, s.o. 2. a). Dabei finden sich freilich in den Entscheidungsgründen Tatsachenfeststellungen, die dem Partei...mehr

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zerb 9/2014, Die Haftung de... / Aus den Gründen

I. Revisionen der Beklagten zu 10, 14 und 15. Die Revisionen sind zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg haben (§ 552 a ZPO). 1. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts hat die Rechtssache hinsichtlich der Beklagten zu 10, 14 und 15 nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil in der Rechtsprechung...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltssozietät, vertritt die rechtsschutzversicherte Beklagte in einem Schadensersatzprozess wegen Prospekthaftung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer BGB-Gesellschaft gegen die Initiatorin des Projekts. Die Klage wurde als Sammelklage im Namen der Beklagten und weiterer 36 Gesellschafter, die jeweils eigene Sch...mehr

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zfs 12/2013, Die Rechtsschu... / IV. Wertpapiere und Kapitalanlagegeschäfte

Wegen Verstoßes gegen das sich aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ergebende Transparenzgebot hat das OLG München [14] folgende Klausel für unwirksam erklärt: "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanla...mehr

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Unklare Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Leitsatz Geschädigte Kapitalanleger dürfen hoffen. Rechtsschutzversicherer können Leistungen nicht verweigern, wenn sie unklare Ausschlussklauseln wie die Effekten- oder die Prospekthaftungsklausel verwenden und sich auf dieses berufen. Sachverhalt Ca. 21 Mio. Rechtsschutzversicherungsverträge gibt es derzeit in Deutschland. Die Motivation der Versicherten dürfte sich mit den...mehr

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AGS 3/2013, Nur eine Angele... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht kein Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Rechtsanwaltsvergütung gegen den Beklagten zu (§ 9 RVG). Unstreitig hat der Beklagte die Klägerin mit seiner Vertretung im Berufungsverfahren vor dem KG mandatiert. Hierdurch entstand zugunsten der Klägerin grundsätzlich eine 1,6fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV sowie eine 1,2-...mehr

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AGS 06/2011, Eine Angelegen... / Leitsatz

In einer Kapitalangelegenheit ist das Vorgehen gegen mehrere Gegner (Vermittler auf Schadenersatz wegen Falschberatung/Bank als Initiator auf Schadenersatz wegen Prospekthaftung) gebührenrechtlich eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. OLG Stuttgart, Hinweisbeschl. v. 17.8.2010 – 7 U 97/10mehr

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AGS 06/2011, Eine Angelegen... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern auch keine Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Feststellungen des LG sind gem. § 529 Abs. 1 ZPO zugrunde zu legen, da keine konkreten Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Volls...mehr