Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 06/2020, Keine Erstreck... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Die Erstattung der für einen Mehrvergleich angefallenen Anwaltsgebühren aus der Staatskasse erfordert eine Bewilligung beziehungsweise Erstreckung d...mehr

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zfs 06/2020, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 15.204,51 EUR aus §§ 86, 126 VVG (§ 17 Abs. 8 ARB a.F. entspricht § 17 Abs. 9 ARB n.F.), §§ 852, 812, 818 BGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB, § 43a BRAO. Die Berechtigung der Kl. als Schadensabwicklungsunternehmen (§ 126 VVG) Ansprüche geltend zu machen, steht nicht im Streit. Der Bekl. ist passiv legitimiert. Gem. § 9 ...mehr

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AGS 06/2020, Keine Erstreck... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat indes in der Sache keinen Erfolg. Dass die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin die Beschwerde als Erinnerung bezeichnet hat, ist unschädlich. Gem. § 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn die gewährte Verfahrens...mehr

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AGS 06/2020, Nichterhebung ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene und begründete, Berufung der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg. Die Einzelrichterin des LG hat zu Unrecht tenoriert, dass die Klage i.Ü. abgewiesen wird und eine fehlerhafte Kostenentscheidung getroffen. Die Klägerin ist in dem streitgegenständlichen Rechtsstreit nicht unterlegen. Die Kosten des Rechtsstreits wa...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Celle, Beschl. v. 4.12.2019 – 10 WF 187/19 Ist ein Beteiligter nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen lediglich in der Lage, für ein Verfahren eine Monatsrate auf die Verfahrenskosten zu zahlen, kommt die gleichzeitige Änderung ursprünglich ratenfrei gewährter Verfahrenskotenhilfe für weitere bereits beendete Verfahren in Folge nicht in Betracht, wenn...mehr

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AGS 06/2020, Eintrittspflic... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist zulässig und hinsichtlich des Klageantrags Ziff. 1 begründet (dazu 1.). Die Widerklage ist zulässig, aber nicht begründet (dazu 2.). 1. Die Klage ist hinsichtlich des Anspruchs auf Freistellung des Klägers von der Forderung seines Rechtsanwalts bezüglich der Kostenrechnung v. 13.8.2019 i.H.v. 481,95 EUR begründet. Die Beklagte ist unter den gegebenen Umständen...mehr

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AGS 06/2020, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Rechtsschutzversicherung, bei der Herr W. Versicherungsnehmer ist. Sie nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht nach § 86 VVG in Anspruch. Die Beklagte vertrat den Versicherungsnehmer W. in einem Rechtsstreit vor dem LG und dem OLG gegen die U. Krankenversicherung a.G. (im Folgenden: U.). In diesem Verfahren nahm der Mandant W. die U. auf Zahlung von ...mehr

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AGS 06/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

II. Die frist- und formgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist in der Sache nur teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte nach §§ 675, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Schadenersatz i.H.v. 7.937,90 EUR zu. 1. Eine unzulässige alternative Klagehäufu...mehr

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AGS 05/2020, Klage des Vers... / 2 Aus den Gründen

Diese ist zwar nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft, aber unzulässig, weil Gründe für ihre Zulassung nach § 574 Abs. 2 ZPO nicht gegeben sind. Die angefochtene Entscheidung widerspricht weder der Rspr. des BGH noch verletzt sie den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz. Da sie sich auf besondere Umstände des Einzelfalles stützt, ist eine E...mehr

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AGS 05/2020, Erfüllungseinw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO zulässige, insbesondere fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache weitestgehend Erfolg. Der Kostenfestsetzungsbeschluss war wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern und auf einen Ausspruch der Verzinsung zu beschränken, da der Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers bereits vor Titulierung erfüllt worden ist....mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / V. Verfahrens-/Gerichtskosten

Werden Vergütungen nach § 53a RVG aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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AGS 05/2020, Änderung eines... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die in § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO normierte Frist zu ihrer Einlegung gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Der Änderungsbeschluss des LG v. 12.2.2019 ist zu Unrecht ergangen, weil der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.12.2018 in Rechtskra...mehr

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AGS 05/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde erweist sich als zulässig, jedoch der Sache nach unbegründet. 2.1 Die Beschwerde wurde nach § 33 Abs. 3 S. 3 RVG fristgemäß erhoben. Sie erfüllt darüber hinaus auch die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, wonach der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigen muss. 2.2 Das VG hat den Gegenstandwert im vorliegenden Fall entgegen der ...mehr

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AGS 05/2020, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Honorierung durch Dritte

Rz. 691 [Autor/Stand] Es wird immer wieder vorkommen, dass entweder der Mandant nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der Verteidigung verfügt oder sich der Berater – z.B. vor dem Hintergrund denkbarer Geldwäsche – nicht von seinem Mandanten bezahlen lassen möchte. In diesen Fällen kommt der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (sei es in gesetzlicher oder darübe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 152 Umlage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge aus dem Beitragssatz und dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. In Abweichung davon ist in der Unfallversicherung das Umlagesoll für die Beitragsberechnung maßgeblich. Das Umlagesoll setzt sich primär aus den Ausgaben für die gesetzlichen Aufgaben der Berufsgenossenschaften zusammen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführungszwang ohne Gewinnrealisierung

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, ist grundsätzlich vererbbar. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. HGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anwaltskosten

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Geldstrafen Rz 15, > Prozesskosten, > Rechtsbehelfskosten.mehr

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AGS 04/2020, Dürbeck/Gottschalk. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Von RiOLG Dr. Werner Dürbeck und RiOLG Yvonne Gottschalk. 9. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 488 S., 59,00 EUR Die Neuauflage ist zwar von wesentlichen Gesetzesänderungen im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskosten und Beratungshilfe verschont geblieben; auch im Kostenrecht selbst haben sich diesmal keine gravierenden Änderungen ergeben; dafür galt es diesm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2.2 Sonderfall Betriebsrat

Rn 48 Nicht entscheiden kann das Bundesarbeitsgericht über die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Betriebsrats. Denn für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats besteht kein Bedürfnis. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten, soweit sie erforderlich s...mehr

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AGS 04/2020, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), soweit es um die Stufenklage als solche geht. Allerdings waren der Auskunftsantrag auszunehmen und Prozesskostenhilfe nur insoweit zu bewilligen, als Prozesskosten bei der Angabe eines vorläufigen Stre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2 Rechtsbeschwerde-Instanz

Rn 46 Für das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht erklärt § 126 Abs. 3 Satz 2 die Vorschriften der ZPO über die Erstattung der Kosten des Rechtsstreits für entsprechend anwendbar. Dies bedeutet für die zweite Instanz, dass das Bundesarbeitsgericht über die Kostentragung entsprechend §§ 91, 91a, 92, 97 ZPO entscheidet.[128] Es legt also dem unterlegenen Beteiligten die auß...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht be...mehr

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zfs 04/2020, Zur Änderung e... / Sachverhalt

Das LG Frankfurt/Main setzte in dem bei ihm rechtshängigen Rechtsstreit nach Beendigung der ersten Instanz den Streitwert durch Beschl. v. 24.3.2017 auf 18 Mio. EUR fest. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Kl. vom 28.4.2017 hat das LG Frankfurt/Main durch Beschl. v. 31.8.2018 den Streitwert auf 10 Mio. EUR herabgesetzt. In der Zwischenzeit lief das Berufungsverfahre...mehr

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zfs 04/2020, Zur Änderung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II." 1. Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insb. ist die in § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO normierte Frist zu ihrer Einlegung gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Der Änderungsbeschluss des LG vom 12.2.2019 ist zu Unrecht ergangen, weil der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.12.2018 in Rechtskr...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / 1 Sachverhalt

Durch Endurteil v. 20.11.2019 gab die Zivilkammer des LG in der Besetzung mit drei Berufsrichtern der Klage des Klägers wegen Entrichtung restlichen Architektenhonorars teilweise statt und wies diese i.Ü. ab. Ferner ordnete das LG an, dass der Kläger von den Kosten des Rechtsstreits 60 %“ der Beklagte 40 % zu tragen hat. Mit Schlusskostenrechnung v. 22.11.2019 setzte die Kost...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Rechtsstreit (Abs. 2 Nr. 3)

Rn 10 Der Zustimmungspflicht unterliegen auch rechtliche Schritte des Verwalters, wenn ihnen eine erhebliche wirtschaftliche Tragweite zukommt. Häufig wird darauf abgestellt, ob im Falle des Unterliegens die Kosten des Rechtsstreits erbracht werden können, ohne die Masse nennenswert zu reduzieren[20]. So bedürfen das Anhängigmachen[21] (Klage eingereicht, aber noch nicht zug...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2019 – 20 WF 105/19 Eine Kostenentscheidung nach beiderseitiger Erledigterklärung in einer Familienstreitsache ist nicht anfechtbar, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht zulässig wäre (hier: Verfahren auf einstweilige Anordnung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt). OLG Brandenburg Beschl. v. 15.8.2019 – 13 WF 134/19 § 243 Fam...mehr

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AGS 04/2020, Keine Ermäßigu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gem. § 66 GKG gegen den Beschluss des LG ist unzulässig. Es fehlt an der für jedes Rechtsmittel erforderlichen Beschwer auf Seiten der Beklagten. 1. Unter dem 23.1.2019 schlossen die Parteien einen Vergleich mit der Regelung, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten zu tragen haben, während die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben...mehr

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AGS 04/2020, Vergleichsmehr... / 2 Aus den Gründen

1. Zwar hat die Klägervertreterin nicht ausdrücklich erklärt, dass sie den Antrag im eigenen Namen gem. § 33 Abs. 2 RVG stellt. Dies ergibt sich jedoch aus dem Zusammenhang; da die Klägerin nach dem Inhalt des Vergleichs den größten Teil der Verfahrenskosten zu tragen hat, würde die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts vor allem auf ihre eigenen Kosten gehen. Der Antrag der ...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG erreicht. Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde die Rückerstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses i.H.v. insgesamt 213,00 EUR. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sich mit d...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Klägers führt zur Aufhebung des Kammerbeschlusses v. 7.1.2020 sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LG zur Entscheidung über die Kostenerinnerung des Klägers. a. Das Rechtsmittel der Beschwerde ist statthaft. Bei dem Kammerbeschluss v. 7.1.2020 handelt es sich um eine Entscheidung des Erstgerichts gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG über die Frage der ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / C. Notwendige Auslagen sowie Verfahrenskosten

I. Einstellung durch die Bußgeldbehörde 1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich k...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / III. Rechtsmittel

1. Zurückgenommenes Rechtsmittel Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 6...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 3. Verspäteter Vortrag oder Beweisantrag

Rz. 18 Bringt der Betroffene entlastende Umstände ohne ersichtlichen Grund erst verspätet vor, können ihm selbst im Falle eines Freispruches die dadurch entstandenen Verfahrenskosten auferlegt und kann von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse gem. § 109a Abs. 2 OWiG abgesehen werden. Zuerst ist jedoch immer zu prüfen, ob überhaupt eine Verspätung im Si...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 3. Verjährung

a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zf...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Jugendliche

Rz. 28 Im Strafverfahren gegen Jugendliche kann nach dem JGG grundsätzlich davon abgesehen werden, ihnen die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Im Bußgeldverfahren gibt es eine entsprechende Regelung zwar nicht, aber auch hier kann z.B. davon abgesehen werden, ihnen die bei der Bußgeldbehörde angefallenen Kosten aufzuerlegen (AG München zfs 2009, 596).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zfs 2004, 336; Thüringer OLG VRS 108,...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 6. Tod

Rz. 23 Die Auferlegung der notwendigen Auslagen auf den Betroffenen kommt nicht in Betracht, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass es ohne dessen Tod zu einer Verurteilung gekommen wäre (LG Oldenburg zfs 2003, 420).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich keine Auslagenentscheidung (LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Rücknahme eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Erkennt die Bußgeldbehörde erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides, dass zuvor bereits die Verjährung eingetreten war und nimmt sie den Bescheid deshalb zurück, muss die Staatskasse neben den Verfahrenskosten auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Nichteröffnung des Verfahrens

Rz. 12 Die Entscheidung über die Nichteröffnung des Verfahrens ist eine die Untersuchung einstellende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO und muss deshalb eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen enthalten (OLG München StraFo 1997, 191).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 5. Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO

Rz. 22 Im Falle einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO darf von einer Auslagenerstattung nur dann abgesehen werden, wenn die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist (BVerfG NJW 1990, 2741) bzw. wenn der Richter in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren - einschließlich der Gewährung des letzten Wortes - die Überzeugung von der Schuld de...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / I. Mehr als 250 EUR Geldbuße und/oder Fahrverbot

Rz. 3 Die größte praktische Bedeutung für Betroffene hat die Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu mehr als 250 EUR und/oder einem Fahrverbot. Rz. 4 Für die Berechnung der Wertgrenze kommt es nur auf die reine Geldbuße an; die Verfahrenskosten spielen hier keine Rolle. Rz. 5 Tipp: Rechtsbeschwerde gegen Fahrverbot Zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen ein...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Zurückgenommenes Rechtsmittel

Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 69). Entsprechendes gilt für die ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / I. Einstellung durch die Bußgeldbehörde

1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich keine Auslagenentscheidung (LG Dortmund ...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 3 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren im Hinblick auf die mittlerweile eingetretene Verjährung ein, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse kommt in diesen Fällen allerdings nicht in Betracht (§ 467a Abs. 1, 2 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / II. Gerichtliches Verfahren

1. Nichteröffnung des Verfahrens Rz. 12 Die Entscheidung über die Nichteröffnung des Verfahrens ist eine die Untersuchung einstellende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO und muss deshalb eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen enthalten (OLG München StraFo 1997, 191). 2. Freispruch Rz. 13 Wird der Angeklagte freigesprochen, hat die Staatskasse die notwendi...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 7. Gerichtliche Entscheidung über Halter-Kostenbescheid

Rz. 24 Bekanntlich können dem Fahrzeughalter gem. § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn die Behörde nicht vor Eintritt der Verjährung den für den Verstoß tatsächlich Verantwortlichen ermitteln kann. Die Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Halters auf gerichtliche Entscheidung gem. § 25a Abs. 3 StVG hat gerichtsgebührenfrei zu ergehen (AG Würzbu...mehr