Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Festsetzung einer Terminsgebühr und die Erstattung von Reisekosten und Tagegeld. Im Ausgangsrechtsstreit nahm der Kläger den in Frankreich ansässigen Beklagten auf Zahlung von 30.867,35 EUR in Anspruch. Das durch den Kläger zunächst angerufene LG erließ im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, durch das d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2 Fortgeschrittene Masseverwertung (b)

Rn 27 Ein weiteres Abschlagskriterium enthält die Regelung in § 3 Abs. 2 Buchst. b) für den Fall, dass die Insolvenzmasse bei Amtsübernahme durch den Verwalter bereits zu einem wesentlichen Teil verwertet war. Dies wird i. d. R. nur vorkommen, wenn im Verfahren ein Verwalterwechsel stattfindet. Nicht anwendbar ist die Vorschrift dagegen auf die Fälle, in denen ein vorläufige...mehr

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AGS 12/2017, Streitwert ein... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: die Klägerin) hat gegenüber der Beklagten die Herausgabe von Behandlungsunterlagen verfolgt, um die etwaige Verantwortlichkeit der Beklagten für ihr entstandene Behandlungskosten festzustellen. In der Klageschrift hat die Klägerin angegeben, dass sie von einem möglichen Kostenschaden i.H.v. etwa 60.000,00 EUR ausgehe. Nach üb...mehr

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AGS 12/2017, Fortdauer der ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin wendet sich gegen die im Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren getroffene Ratenzahlungsanordnung. In einem Verfahren war der Antragstellerin mit Beschl. d. FamG v. 8.7.2013 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Mit Beschl. v. 29.9.2014 änderte das AG Donaueschingen diesen Beschluss dahinge...mehr

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AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nicht als solche nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft, sondern als sofortige Beschwerde i.S.d. §§ 91a Abs. 2, 567 ff. ZPO, §§ 113 Abs. 1 S. 2, 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln, weil als solche statthaft und auch sonst zulässig. Hierüber entscheidet der Senat durch seinen Einzelrichter, vgl. § 568 ZPO. Denn das vom FamG auf den Antrag de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 Vorzeitige Beendigung (c)

Rn 29 Der Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2 Buchst. c) ist gegenüber der Vorgängerregelung in der VergVO um den Fall der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts ergänzt worden. Hinsichtlich der möglichen Fälle der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramts darf auf die Kommentierung zu § 56 InsO [124] verwiesen werden. In Betracht kommt hier die Abwahl des Verwalters nach § 5...mehr

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Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

Leitsatz 1. Um eine Entschädigungsklage erfolgreich erheben zu können, bedarf es keiner erfolglosen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung. Entscheidet sich ein Entschädigungskläger aber unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens gemäß § 93 ZPO tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt. 2. Es ist kein Zei...mehr

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Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Leitsatz Ein Beschluss über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen ehemaligen Verwalter stellt nicht per se einen Fall der nicht ordnungsmäßigen Verwaltung dar, da nicht zwangsläufig Vermögensinteressen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereitelt werden. Normenkette WEG § 21 Abs. 4 Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen den Besch...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 18.5.2017 – VI R 9/16, FamRZ 2017, 1627 m. Anm. Engels Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 S. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / 3 Anmerkung

Schließen die Parteien in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, so wird häufig für die Kosten des Rechtsstreits eine andere Verteilung vereinbart als für die Kosten des Vergleichs. Dabei wird in der Regel für die Kosten des Rechtsstreits eine Quote gebildet oder diese werden vollständig von einer Partei übernommen, während die Kosten des Vergleichs in Anwendung des ...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§§ 574 Abs. 1 Nr. 2, 575 ZPO) ist nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das Beschwerdegericht gemeint, dem Beklagten zu 3) stehe lediglich ein Anspruch auf Ersatz der hälftigen Kosten zu, § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO. 1. Zu Unrecht geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Beklagten zu 3) u. 4)...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass die Terminsgebühr nicht unter Einbeziehung der vom Vergleich umfassten, bis dahin jedoch nicht rechtshängigen Ansprüche festzusetzen ist. 1...mehr

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AGS 11/2017, Rückfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat der angegriffene Beschluss den Erinnerungsführer im Wege der Kosten(rück)festsetzung zur Zahlung von 303,62 EUR nebst Zinsen an den Erinnerungsgegner verpflichtet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts kann der Begünstigte – wie hier ge...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen, der hinsichtlich der Kosten folgende Regelung enthielt: Hinweis "Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben." Der Streitwert des Verfahrens wurde anschließend auf 10.000,00 EUR festgesetzt und der Mehrwert des Vergleichs auf 97.100,00 EUR. Mit seinem Kostenfestsetzun...mehr

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AGkompakt 11/2017, Abrechnu... / I. Teilrechtsschutz bei verschiedenen Gegenständen

Früher war es h.M., dass in solchen Fällen der Versicherer die Kosten aus den versicherten Gegenständen zu tragen habe und der Mandant nur die darüberhinausgehenden Kosten aufbringen müsse. Dies war für den Mandanten günstig, da ihm damit der Vorteil der Gebührendegression zugutekam. Hiernach konnte es sogar sein, dass die Kosten in voller Höhe vom Versicherer zu tragen ware...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / III. Kostenentscheidung

Mehrkosten sind ggfs. auszutrennen Wird eine Klage vor dem unzuständigen Zivilgericht erhoben und sodann an das zuständige Arbeitsgericht verwiesen, muss das Empfangsgericht nach § 281 Abs. 3 S. 2 ZPO die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts vorab dem Kläger auferlegen, sofern er nicht ohnehin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Bei Vergleich ist ges...mehr

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AGS 11/2017, Kosten für ein... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde des Klägers in Richtung des Beklagten zu 1) hat keinen Erfolg. Hinsichtlich der Beklagten zu 2) ist das Rechtsbeschwerdeverfahren unterbrochen, § 240 ZPO. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Kosten für ein im Laufe des Rechtsstreits auf Veranlassung einer Partei e...mehr

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AGS 11/2017, Kosten des Ver... / Leitsatz

Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshä...mehr

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AGS 11/2017, Verzicht auf d... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und übereinstimmend auf eine Begründung des zu erlassenden Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO verzichtet. Das AG erließ daraufhin einen Beschluss, wonach die Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu je 15 % und die Beklagte 70 % zu tragen haben. Eine B...mehr

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AGS 11/2017, Editorial

Mit der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr hatte sich der BGH bereits in AGS 2017, 170 befasst und entschieden, dass sämtliche Geschäftsgebühren ohne Beschränkung hälftig auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert anzurechnen seien. Die Anrechnung sei lediglich auf den Gebührensatz der Verfahrensgebühr des nachfolgende...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / II. Gerichtskosten

Gerichtsgebühr entsteht nur einmal Auch die Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Die vor dem abgebenden Zivilgericht angefallene Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (Nr. 1210 GKG KostVerz.) zählt zu den Kosten des Rechtsstreits vor dem Empfangsgericht (§ 4 Abs. 1 GKG). Kosten können daher grundsätzlich nur vor dem Arbeitsgericht nach Teil 8...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / V. Fazit

Wird ein Verfahren vom Zivilgericht an das Arbeitsgericht verwiesen, so ist zunächst bei der Kostenentscheidung darauf zu achten, dass die Mehrkosten des angerufenen unzuständigen Gerichts vorab dem Kläger auferlegt werden, sofern er nicht ohnehin die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Da Gerichte solche Kostentrennungen gerne übersehen, sollte der Beklagte rec...mehr

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AGS 11/2017, Erhöhungsbesch... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1, Abs. 2 S. 7, § 66 Abs. 3 S. 1, 2 GKG statthaft und auch sonst form- und fristgerecht eingelegt. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, denn ein maßgebliches Kriterium insoweit ist die Differenz der Kosten des Rechtsstreites, die sich aus der begehrten Streitwertfestsetzung im Ge...mehr

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Das IGC Controlling-Prozess... / 4.2 Leistungsmessung der Controllingprozesse

Mehrdimensionale Prozesskennzahlen Kennzahlen und eine kennzahlenbasierte Steuerung gewinnen auch in Controllingprozessen an Bedeutung und ermöglichen eine Standortbestimmung. Um Prozesse umfassend zu messen und gleichzeitig ein einfach in die Unternehmenspraxis übertragbares Modell anzubieten, erfolgt das Performance Measurement der Controllingprozesse in 3 Dimensionen: Qual...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu den Kosten des Rechtsstreits, was zu den Kosten des Vergleichs?

ZPO § 103 § 104 § 794 Abs. 1 Nr. 1; VV RVG Nr. 3101 3104 Leitsatz 1. Haben die Parteien in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gesondert geregelt, so erstreckt sich die für den Vergleich vereinbarte Kostenaufhebung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach VV RVG Nr. 3101 Nr. 2. 2. Auch die Terminsgebühr ist in diesem Fall regelmäßig nicht a...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / Leitsatz

1. Haben die Parteien in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gesondert geregelt, so erstreckt sich die für den Vergleich vereinbarte Kostenaufhebung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach VV RVG Nr. 3101 Nr. 2. 2. Auch die Terminsgebühr ist in diesem Fall regelmäßig nicht aus dem höheren Vergleichswert, sondern nur aus dem Wert der rech...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart entspricht der – soweit ersichtlich – einhelligen obergerichtlichen Rspr. (neben den v. OLG zitierten Entscheidungen auch noch OLG München AGS 1998, 175 für die Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO; OLG Köln AGS 2009, 610 = JurBüro 2010, 208). I. Praktische Auswirkungen der Kostenregelung Haben die Parteien in dem Vergleich hinsichtl...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr auf Grundlage des Streitwertes von 11.301,24 EUR festgesetzt und die Festsetzung der Verfahrensdifferenzgebühr gem. RVG VV Nr. 3101 Nr. 2 und der Terminsgebühr aus dem Streitwert von 18.913,01 EUR – statt aus dem Streitwert von 11.301,24 EUR – unter Hinweis ...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Heilbronn führten die Prozessbevollmächtigten der Parteien Verhandlungen zur Einigung über die rechtshängige Klageforderung, die nach dem gerichtlichen Streitwertfestsetzungsbeschl. einen Wert von 11.301,24 EUR hatte und eine weitere nicht rechtshängige Forderung, die mit 7.611,77 EUR bewertet wurde. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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AGS 10/2017, Kostenentschei... / 2 Anmerkung

Nicht der Eintritt der Verjährung, sondern erst die Erhebung der Verjährungseinrede nach § 214 Abs. 1 BGB ist das erledigende Ereignis. Beispiel Der Kläger reicht beim LG gegen den Beklagten Klage wegen einer berechtigten Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR ein. Nach Zustellung der Klage erhebt der Beklagte die Einrede der Verjährung, die ebenfalls berechtigt ist. Nimmt der Kläger...mehr

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AGS 10/2017, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 91a Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 S. 1 ZPO, die Anschlussbeschwerde gem. § 567 Abs. 3 S, 1 ZPO zulässig, in der Sache hat – nur – die Anschlussbeschwerde Erfolg, während die sofortige Beschwerde der Klägerin zurückzuweisen ist. Dass das LG die Kosten des -nach Erhebung der Verjährungseinrede durch den Beklagten – übere...mehr

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AGS 10/2017, Beginn der Bes... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist bereits unzulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 569 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt, einzulegen. Der angefochtene Beschluss wurde der Bevollmächtigten des Beklagten ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 25.3.2014 ordnungsgemäß zugestellt. Die Zwei-Wochen-Frist vollende...mehr

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AGS 10/2017, Abänderung ein... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten vorliegend um die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Die Kläger nahmen die Beklagte im vorliegenden Verfahren auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Das LG wies ihre Klage zunächst durch Versäumnisurteil v. 28.4.2015 ab und setzte den Streitwert für den Rechtsstreit auf 42.948...mehr

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AGS 10/2017, Abänderung ein... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 107 Abs. 3, 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 567 Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. 1. Soweit die Beklagte mit ihrer Beschwerde geltend macht, durch das Endurteil v. 20.10.2015 sei eine neue Kostengrundentscheidung ergangen, durch die sowohl die Kostengrundentscheidung im Versäumnisurteil v. 28.4.2015 sowie der ...mehr

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AGS 10/2017, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist überwiegend begründet. Eine Terminsgebühr hat nicht in einer auf den Gesamtstreitwert bezogenen Höhe festgesetzt werden dürfen (1.1). Nach den Umständen des Einzelfalls ist allerdings eine auf den Kostenstreitwert bezogene Terminsgebühr entstanden (1.2). 1. Die Terminsgebühr entsteht nach Vo...mehr

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AGS 10/2017, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Der Klägerin steht ein weiterer Betrag i.H.v. 360,57 EUR in Form einer Einigungsgebühr (Nrn. 1003, 1000 VV) zuzüglich Mehrwertsteuer gegen die Beklagte zu. Die Parteien haben sich in dem Rechtsstreit ... dahingehend geeinigt, dass die Beklagte sich verpflichtete, den geltend gemachten Betrag anzuweisen und auf ihr Rückforderungsrecht verzichte, für den Fall, dass die Klägerin...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG statthaft. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor. Die Beschwerde ist binnen der gesetzlichen Frist gem. § 130 Abs. 3 S. 1 GNotKG, § 63 Abs. 1 FamFG und in der gem. § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG vorgeschriebenen Form bei dem LG eingelegt worden. Die Kostenschuldnerin ist beschwerdeberechtigt. Beschwerdeberecht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Strafprozesskosten

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den Aufwendungen für die Strafverteidigung und Gerichtskosten > Prozesskosten Rz 5 ff, > Steuerberatungskosten Rz 4.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Strafverteidigung

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für das Strafverfahren einschließlich der Strafverteidigung > Prozesskosten Rz 5ff; ergänzend > Geldstrafen und > Straf- und Bußgeldverfahren Rz 36. Nicht abziehbar sind auch die Steuerberatungskosten iZm einer Selbstanzeige (vgl BFH 239, 417 = BStBl 2013 II, 344).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.5 Gesellschafterhaftung

Rn 90 Der Begriff der Insolvenzmasse wurde erweitert, indem die persönlichen Haftungsansprüche gegen Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (wie z. B. GbR, OHG, KG) oder KGaA nunmehr formell Massebestandteil sind. Diese können während des Insolvenzverfahrens nur noch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. § 93 Rn. 3).[205] Dies gilt auch für...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche der Kl. gegen die Bekl. wegen anwaltlicher Schlechtleistung aus übergegangenem Recht. Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer ihres VN D, der für sich und seine damalige minderjährige Tochter B im Jahr 2008 eine Familienunfallversicherung unter Einbeziehung der AUB abgeschlossen hatte. B erlitt im Jahr 2010 einen Skiunfall, der operativ b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Das AG hatte in dem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Der Prozessbevollmächtigte der Bekl. hat zur Wahrnehmung dieses Verhandlungstermins einen Flug gebucht. Kurz vor dem Verhandlungstermin hat der Kl. die Verweisung des Rechtsstreits beantragt. Daraufhin hat das AG den Verhandlungstermin einen Tag vor dem Termins...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Bereits mit Schreiben vom Vortag, dem 3.2.2016, hatte der Prozessbevollmächtigte bei der Rechtsschutzversicherung des Kl. unter Hinweis auf die ablaufende Berufungsfrist um Erteilung der Deckungszusage für die Durchführung der Berufung gebeten. Diese hat der VR am 19.2.2016 versagt, wobei er darauf hinwies, dass der Kl. eine begründete anwaltliche Stellungnahme veranl...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / b) Verfahrenskosten

Die Kosten der Mediationen betrugen für das Honorar der Mediatoren und deren Reisekosten, Raummiete und Catering zwischen 3.500 EUR bis 8.000 EUR; durchschnittlich etwas unter 5.000 EUR. Die bei ReIntra entstandenen Verwaltungskosten wurden nicht vollständig berechnet, sondern zur Unterstützung des Projekts teilweise von SwissRe und ReIntra getragen. Für künftige Mediationen...mehr