Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Echte Realteilung

Rn. 1401 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine echte Realteilung liegt nach BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24 vor, wenn die Mitunternehmerschaft aufgelöst und das (gesamte) BV an die Mitunternehmer verteilt wird. Darüber hinaus ist nicht eindeutig geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer echten Realteilung ausgegangen werden kann. Die vorstehende Definition l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenstand der Realteilung

Rn. 2108 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Voraussetzung für die Anwendung der Körperschaftsklausel II ist, dass im Rahmen der Realteilung Teilbetriebe übertragen werden und mit diesen Teilbetrieben Anteile an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne des § 1 KStG. Es muss sich bei den übertragenen Anteilen nicht um eine 100 %-Beteiligung handeln, jede Ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Echte Realteilung

Rn. 1710 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei echter Realteilung Die Bilanz der aus drei gleichberechtigten Mitunternehmern bestehenden OHG sieht wie folgt aus (Teilwerte = gemeine Werte in Klammern): X erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unechte Realteilung

Rn. 1711 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Beispiel: Spitzenausgleich bei unechter Realteilung Wie oben (s Rn 1710), allerdings setzen Y und Z die Mitunternehmerschaft nach Ausscheiden des X, der Teilbetrieb 1 übernimmt, fort. Lösung: Auch hier muss X die Buchwerte auf 350 aufstocken, da er 2/7 des Teilbetriebs 1 entgeltlich übernimmt. Der in der Mitunternehmerschaft anfallende Gewin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unechte Realteilung

Rn. 1408 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine unechte Realteilung liegt in Abgrenzung zur echten Realteilung vor, wenn ein oder mehrere Mitunternehmer ausscheiden, ohne dass die Mitunternehmerschaft, zB durch Anwachsung auf den letzten verbleibenden Mitunternehmer, aufgelöst wird (BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24; FG Nbg v 21.02.2018, 4 K 1425/15, EFG 2018, 1969; F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Realteilung

Rn. 1451 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft ist kein Anwendungsfall der Realteilung (auch keine unechte Realteilung), wenn der ausscheidende Gesellschafter ausschließlich liquide Mittel, aber keine WG des BV (Einzel-WG oder betriebliche Sachgesamtheit) erhält (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6; Gragert, NWB 2019, 47...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ega) Echte Realteilung

Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wird den StPfl de facto ein Wahlrecht eingeräumt (Kulosa in H/H/R, § 16 EStG Rz 562 (November 2018)), das sie allerdings nicht erst im Rahmen der späteren Veräußerung/Entnahme ausüben, sondern bereits bei der Realteilung bedenken müssen, damit es von den FinBeh anerkannt wird. Danach ist der Gewinn im Fall e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vorherige Realteilung

Rn. 2106 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG setzt eine vorangegangene echte oder unechte Realteilung voraus (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 4), die Regelung gilt nicht, soweit WG, zB aus dem Sonder-BV des ausscheidenden Realteilers, im Anwendungsbereich des § 6 Abs 5 S 3 EStG in ein anderes BV überführt wurden. 1. Beteiligte Personen Rn. 2107 Stand: EL 148 – ET: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils und Realteilung (§ 16 Abs 3 EStG)

A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Relevante Wirtschaftsgüter

Rn. 1585 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Werts kommt es nicht, soweit die nachfolgende Veräußerung oder Entnahme Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile umfasst (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24). Letztere sind ebenso wenig Einzel-WG wie eine 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die vielmehr einen Teilbetrieb iSd Regelung da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitunternehmerschaft

Rn. 1501 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG findet Anwendung auf jede Art der Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (zu den verschiedenen Erscheinungsformen s § 15 Rn 7f (Bitz)). Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und 14 S 2 EStG finden die Regeln über die Realteilung auch auf Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gestaltungen

Rn. 1712 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Vermeidung stpfl Veräußerungsgewinne hat die Praxis die sog Einlagelösung entwickelt, die sich jedoch Bedenken ausgesetzt sieht. Sie sieht vor, dass der Mitunternehmerschaft vor der Realteilung zur Wertanpassung der einzelnen Teilbetriebe liquide Mittel von außen zugeführt werden. In der Entscheidung des BFH konnte das Gericht die Frag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Betrieb, Teilbetrieb

Rn. 1506 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der grundlegenden Entscheidung BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 kann eine (später sogenannte unechte) Realteilung auch dann vorliegen, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese von den übrigen Mitunternehmern fortgesetzt wird. Rn. 1507 Stand: EL 148 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragbares Vermögen

Rn. 1502 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die begünstigenden Bestimmungen der Realteilung (Buchwertfortführung) betreffen grundsätzlich die Übertragung des gesamthänderisch gebundenen BV, die Übernahme von Sonder-BV im Rahmen des § 16 Abs 3 S 2 EStG ist auf Sonderfälle beschränkt. Anders als bei der Veräußerung oder Aufgabe (s Rn 928) von Mitunternehmeranteilen können im Rahmen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Spitzenausgleich

Rn. 1701 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Teilwerte der im Rahmen der echten oder unechten Realteilung von den einzelnen Realteilern übernommenen (oder im Rahmen der Mitunternehmerschaft zurückbehaltenen) WG entspricht in der Praxis selten den den Mitunternehmern nach ihrer Beteiligungsquote zustehenden Werten. Das kann zu Ausgleichszahlungen führen ("Spitzenausgleich"), die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der entgeltlichen Vorgänge

Rn. 68 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindungszahlung bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, fällt das Vermögen des Erblassers gem § 2032 Abs 1 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das (gesamthänderisch gebundene) Vermögen der Miterben; diese bilden in ihrer Gesamtheit zunächst eine Erbengemeinschaft (im Einzelnen Bit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Anwendungsbereich

Rn. 1584 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter die Behaltefrist fallen nur einzelne, näher bestimmte Einzel-WG (s Rn 1588), die aus dem Gesamthandsvermögen der Realteilungsmitunternehmerschaft stammen. Soweit im Rahmen der Realteilung Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile übertragen werden, ist die Behaltefrist nicht anwendbar (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1301 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das steuerliche Rechtsinstitut der Realteilung hat seit 1998 mehrere erhebliche Umgestaltungen erfahren, die zum Teil auf gesetzlichen Änderungen, in jüngster Zeit aber vor allem auf einer Fortentwicklung der Rspr beruhen. Rn. 1302 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bis einschließlich 1998 war die Realteilung gesetzlich nicht geregelt, sondern von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1703 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Realteilung mit Spitzenausgleich liegt nur dann vor, wenn Mitunternehmer mit eigenen Mitteln einen Ausgleich an die anderen Mitunternehmer leisten (BFH v 11.04.2013, III R 32/12, BStBl II 2014, 242; Gossert/Liepert/Sahm, DStZ 2019, 201; BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 16). Er liegt hingegen nicht vor, wenn lediglich die positiven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gewinnermittlung

Rn. 1851 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zur Ermittlung des Aufgabegewinn allgemein s Rn 1201f. Bei der Realteilung entsteht nur dann ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn, wenn ein Spitzenausgleich gewährt oder wenn im Rahmen der Realteilung auch Realisierungsvorgänge stattfinden (dazu s Rn 1701). Zur eventuellen Notwendigkeit des Übergangs zum BV-Vergleich s Rn 1752. Unter besti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Übergang zum BV-Vergleich

Rn. 1752 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Grundsätzlich erfordert eine Realteilung ohne Spitzenausgleich nicht, dass §-4-Abs-3-Rechner zur Gewinnermittlung durch BV-Vergleich übergehen und dadurch einen Übergangsgewinn erzielen. Voraussetzung hierfür ist, dass die ehemaligen Mitunternehmer iRd BV, in die sie die WG übertragen, den Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln (FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Zurechnung des Gewinns

Rn. 1603 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Zuweisung des Übertragungsgewinns auf die einzelnen Gesellschafter der Realteilungsgesellschaft bei einer Sperrfristverletzung ist gesetzlich nicht geregelt. Die FinVerw unterscheidet danach, ob eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt. ega) Echte Realteilung Rn. 1604 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Im Falle der echten Realteilung wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Zeitpunkt und Fristberechnung

Rn. 1597 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung, die die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslöst, ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24; Demuth, KÖSDI 2019, 21 402; nicht ganz eindeutig Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 411 (Juli 2019)). Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums muss i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ansparabschreibung (§ 7g EStG)

Rn. 1855 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Fraglich ist, ob eine Ansparabschreibung im Jahr der Realteilung noch vorgenommen werden kann, wenn deutlich ist, dass die beabsichtigte Investition erst künftig im BV des nach der Realteilung gebildeten Einzelunternehmens getätigt werden wird und eine verbindliche Bestellung des Ersatz-WG noch nicht vorliegt. Der BFH hat dies für einen Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Behaltefrist (§ 16 Abs 3 S 3 EStG)

ea) Allgemeines Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Rechtsfolge

Rn. 1598 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Veräußerung, Entnahme oder – jedenfalls nach Auffassung des BMF, s Rn 1593 – ein gleichgestellter Vorgang innerhalb der Behaltefrist führen dazu, dass rückwirkend, also auf den Realteilungszeitpunkt (dh der Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den ausscheidenden Realteiler übergegangen ist), anstelle des Buchwerts der ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2101 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG wurde (erst aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks 16/3315) durch das SEStEG eingeführt (BGBl I 2006, 2782) und ist auf Geschäftsanteile anwendbar, die im Rahmen einer Realteilung nach dem 12.12.2006 übertragen werden (§ 52 Abs 34 S 7 EStG aF). Nach dem bis dahin geltenden Recht wurde die Inanspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Wertansatz

Rn. 1804 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 4 EStG schreibt den Ansatz des gemeinen Wertes vor. Dieser ist "bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft" anzuwenden, zum anwendbaren Gewinnverteilungsschlüssel s Rn 1807. Das gilt sowohl für Fälle der echten als auch der unechten Realteilung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewerbesteuer

Rn. 1852 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Aufgabegewinn unterliegt nicht der GewSt. Auch wenn einkommensteuerlich nicht die Voraussetzungen für einen begünstigen Aufgabegewinn oder Veräußerungsgewinn vorliegen, so dass es sich um einen laufenden Gewinn handelt, besteht aufgrund des Objektcharakters der GewSt gewerbesteuerlich ein nach § 7 S 2 GewStG nicht zum Gewerbeertrag zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchwertfortführung

Rn. 1651 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen der Realteilung (dazu s Rn 1501f) ordnet § 16 Abs 3 EStG an, dass die in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer (dazu s Rn 1516) übernommenen WG mit dem Wert anzusetzen sind, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, somit mit dem Buchwert (FG Ha v 18.04.2012, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verpachtung des übernommenen Vermögens

Rn. 1528 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Werden im Rahmen einer echten oder unechten Realteilung Teilbetriebe übertragen, steht dem übernehmenden Realteiler das Verpächterwahlrecht zu. Die übernommenen Teilbetriebe können somit im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen verpachtet werden (Hess, BB 2019, 239). Erforderlich ist auch hier, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Einkunftsart

Rn. 1459 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die die Realteilung betreffenden Regelungen sind dem Grunde nach auf alle betrieblichen Einkünfte anwendbar (BFH v 15.01.2019, VIII R 24/15, BFH/NV 2019, 940; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 400 (Juli 2019)). Vor allem im Bereich der freiberuflichen Einkünfte ist die Realteilung von erheblicher Bedeutung. Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sichergestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übergang in das jeweilige BV der Mitunternehmer

ca) Zulässiges Zielvermögen Rn. 1516 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG verlangt eine Übertragung in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer. Das entspricht der personenbezogenen Betrachtungsweise. Erforderlich ist somit die Übertragung in ein BV, das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem übernehmenden Mitunternehmer zuzuordnen ist (BFH v 17.05.2018, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausscheiden aus zweigliedriger PersGes

Rn. 1413 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Umstritten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ausscheiden des vorletzten Mitunternehmers aus einer PersGes eine echte oder eine unechte Realteilung darstellt. Die FinVerw sieht hierin eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit einen Fall der echten Realteilung, auch dann, wenn der Betrieb von dem verbleibe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesamthandsvermögen, Sonder-BV

Rn. 1503 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu Buchwerten können aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft neben betrieblichen Sachgesamtheiten (zu Betrieben/Teilbetrieben s Rn 1506, zu Mitunternehmeranteilen s Rn 1509) auch Einzel-WG (s Rn 1512) übertragen werden. Von Bedeutung ist die Unterscheidung für die Beachtung der Behaltefrist nach § 16 Abs 3 S 3 EStG (nur bei be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Liquide Mittel, Geld

Rn. 1514 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft in der Weise aus, dass sein Mitunternehmeranteil den verbleibenden Mitunternehmern oder dem letzten verbleibenden Mitunternehmer anwächst und er eine Abfindung in Geld erhält, liegt nach Auffassung der FinVerw kein Fall der Realteilung vor (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6). Das b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Mitunternehmeranteile/Teil-Mitunternehmeranteile

Rn. 1509 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Auch Mitunternehmeranteile sind tauglicher Gegenstand der Realteilung. Wird auf den ausscheidenden Mitunternehmer ein Mitunternehmeranteil des Gesamthandsvermögens übertragen, ist es allerdings nicht erforderlich, dass der Mitunternehmeranteil in ein weiteres BV übertragen wird (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 13), da der Mitunternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zulässiges Zielvermögen

Rn. 1516 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG verlangt eine Übertragung in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer. Das entspricht der personenbezogenen Betrachtungsweise. Erforderlich ist somit die Übertragung in ein BV, das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem übernehmenden Mitunternehmer zuzuordnen ist (BFH v 17.05.2018, VI R 73/15, BFH/NV 2018, 1249...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sperrfrist

Rn. 2117 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Konsequenzen hat die der Realteilung nachfolgende Veräußerung nur, wenn sie binnen einer Frist von sieben Jahren mittelbar oder unmittelbar erfolgt. Maßgeblicher Bezugszeitpunkt für die Sieben-Jahresfrist ist der Realteilungszeitpunkt ("nach der Realteilung"). Da sich die Realteilung in der Praxis über verschiedene Rechtsvorgänge hinziehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kapitalkontenanpassung

Rn. 1654 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Kommt es zur Buchwertfortführung, werden idR die Kapitalkonten der die WG übernehmenden Mitunternehmer nicht zu den Buchwerten passen. In der Praxis hat sich zur Lösung die sog Kapitalkontenanpassungsmethode durchgesetzt, bei der die Kapitalkonten der Mitunternehmer untereinander so angepasst werden, dass diese Konten den übernommenen Buch...mehr