Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Rz. 660 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021[2] hat der Gesetzgeber – großenteils mit Wirkung ab 1.1.2024 – die tradierten zivilrechtlichen Vorschriften über die Personengesellschaften, insb. zur GbR als deren Grundform (vgl. §§ 705 ff. BGB), grundlegend und umfassend reformiert. Im Einzelnen wird hierzu auf die...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / e) Verschulden, "Vorsatz im natürlichen Sinn"

Rz. 61 Die Pflichtteilsentziehung setzt bei allen Entziehungsgründen ein Verschulden des Pflichtteilsberechtigten voraus.[177] Nach der Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[178] ist dieses, entgegen der früheren Auffassung der Zivilgerichte,[179] bei dem Entziehungsgrund nach § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber nicht im strafrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern es genügt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rücklagenbildung und -auflösung und buchmäßige Erfassung (§ 6b Abs 10 S 5–10 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erfolgt bis zum Ende des Wj der Veräußerung keine Ersatzbeschaffung, ist die Gewinn-Neutralisierung durch Rücklagenbildung vorzunehmen (§ 6b Abs 10 S 5 EStG , s Rn 55f). Der StPfl hat ein Wahlrecht, wenn er keinen Abzug vorgenommen hat. Er kann die Rücklage auch auf einen Teilbetrag beschränken und den Restbetrag sofort versteuern. Diese Rüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhinderung des Erfolgseintritts – § 815 Alt 2.

Rn 5 Die Kondiktionssperre in § 815 Alt 2 trägt dem Grundsatz Rechnung, dass keine Partei aus der unredlichen Einflussnahme auf den Eintritt des rechtsgeschäftlich verabredeten Erfolgs eine Vorteil ziehen darf. Dementsprechend steht dem Leistenden ein Bereicherungsanspruch aus § 812 I 2 Alt 2 nicht zu, wenn er den Erfolgseintritt zurechenbar (vgl BGH WM 66, 194, 196f) und tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Pflichten bei der Störerhaftung.

Rn 171 Die von der Rspr iRd Störerhaftung entwickelten Prüfungs- und anderen Pflichten zB von Presseorganen, Internet-Providern oder Plattformbetreibern, die bei quasinegatorischen Ansprüchen gegen nicht als unmittelbare Täter oder Teilnehmer (zu einer Möglichkeit der Erweiterung der Gehilfenhaftung für Anbieter von Sharehosting-Diensten LG München ZUM 16, 677, 680 ff; ZUM-R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strohmanngeschäfte

Rz. 1390 [Autor/Stand] Umsatzsteuerliche Probleme im Hinblick auf den Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG ergeben sich, wenn der Verdacht besteht, dass an einem Leistungsaustausch Strohmänner beteiligt sind[2]. Die Frage nach der Unternehmereigenschaft des Strohmanns wird in der Rspr. nicht allgemein beantwortet. So kann auch ein Strohmann Unternehmer im Sinne des UStG sein[3]. En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Buchkapital und Verlustberücksichtigung

Rn. 1657c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen ist gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG die Überentnahme des Wj zuzüglich bzw abzüglich der Über- bzw Unterentnahmen vorangegangener Wj. Theoretisch ist daher erstmals für den Beginn des in 1999 endenden Wj (§ 52 Abs 11 EStG) zu ermitteln, ob seit Bestehen des Unternehmens i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Düsseldorfer Tabelle.

Rn 12 Sie ist zu beziehen über die Homepage im Internet ›www.olg-duesseldorf.nrw.de‹. Ihr letzter Stand ist 1.1.24. Sie enthält ein Regelwerk für Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt, das im gesamten Bundesgebiet anerkannt ist. Sie gliedert sich auf in Altersstufen und Einkommensgruppen. Sie enthält Prozentsätze der weiteren Einkommensgruppen im Hinblick auf § 249 FamFG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. § 97 Abs. 1b BewG

Rz. 71 [Autor/Stand] Infolge des bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden "Trennungsprinzips" bildet der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Die einer Kapitalgesellschaft (i.S.v. § 39 AO) gehörenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) sind ihr selbst und nicht – anteilig – den Anteilseignern zuzurechnen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 666 enthält drei Informationspflichten, die der Beauftragte ggü dem Auftraggeber erfüllen muss. Neben der allgemeinen Benachrichtigungspflicht hat der Beauftragte auf Verlangen Auskunft zu erteilen und spätestens nach Beendigung des Auftrags Rechnung zu legen. Grundlage für die Ansprüche ist das Bedürfnis des Auftraggebers nach zeitnaher und vollständiger Information ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die fehlerhafte Gesellschaft.

Rn 17 Bei Vorliegen von Abschlussmängeln des Gesellschaftsvertrages hat die Rspr zum Schutz des Rechtsverkehrs sowie aufgrund der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung derart komplexer Rechtsbeziehungen besondere Regeln aufgestellt. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft hält entgegen den allg Grundsätzen das Fortbestehen der Gesellschaft trotz Unwirksamk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Potenzielle Realisationszeitpunkte

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Umsatzprozesse sind mehrstufig, das Realisationsprinzip gibt darüber Auskunft, auf welcher Stufe dieses Prozesses der Gewinn verwirklicht ist (BFH vom 29.22.1973, IV R 181/71, BStBl II 1974, 202). Als Realisationszeitpunkt (theoretisch) in Betracht kämen entlang des Umsatzprozesses (mit Ausnahme von Bargeschäften) die folgenden Zeitpunkte: Ze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / I. Pflichtteilsunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung

Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht ist zwingendes Recht und steht grundsätzlich nicht zur Disposition des Erblassers. Ausnahmsweise entfällt es bei besonders schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten, die dieser gegenüber dem Erblasser, dessen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder Abkömmlingen begangen hat. Dies kann kraft Gesetzes bei Vorliegen einer Pflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Schadenswiedergutmachung

Rz. 1058 [Autor/Stand] Hierunter fallen alle Formen tätiger Reue, soweit sie nicht zur Straflosigkeit oder Strafrahmenverschiebung führen. Die Nachzahlung der verkürzten Steuern ist unstreitig ein bestimmender Strafmilderungsgrund [2]. So ist es von erheblicher strafmildernder Bedeutung, wenn die Verkürzung von Steuern beim Fiskus nicht zu einem dauerhaften Steuerausfall gefüh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571 [BGH 21.04.2015 - XI ZR 200/14]); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzung.

Rn 5 Realakte sind Handlungen ohne Mitteilungs- oder Kundgabefunktion (Neuner AT § 28 Rz 13), als rechtmäßige Handlungen, wie beim Besitzerwerb nach § 854 I, oder als unrechtmäßige, wie der unerlaubten Handlung gem § 823. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz, rechtsgeschäftliche Regeln sind prinzipiell unanwendbar. Eine Betriebskostenabrechnung ist eine Wissenserklär...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Anrechnung der "anrechnungspflichtigen" Zuwendungen (§ 2327 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 231 Hat der Erblasser nach § 2315 BGB ein Geschenk für anrechnungspflichtig erklärt, so muss sich der Zuwendungsempfänger die Zuwendung auf den Gesamtbetrag von ordentlichem Pflichtteil und Ergänzung anrechnen lassen (§ 2327 Abs. 1 S. 2 BGB). Dem Berechtigten soll aus diesem Gesamtbetrag lediglich noch ein um den Wert der anzurechnenden Schenkung verminderter Pflichtteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Versorgungsausgleich von Amts wegen.

Rn 19 Art 17 IV (früher III) ist Grundlage für die Durchführung des VA. Die Vorschrift ist durch das AnpG zur ROM III geänd worden (Kemper FamRBint 13, 12, 14 ff; Gruber IPRax 16, 539 ff), s.o. Rn 1. Der VA unterliegt dem nach der ROM III-VO auf die Scheidung anzuwendenden Recht (IV S 1 Hs 1). Insoweit kommt es auf das Scheidungsstatut an (Campbell NZFam 20, 678, 681; krit G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Eignung der Daten des Gutachterausschusses (Abs. 3)

Rz. 52 [Autor/Stand] Die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 177 Abs. 2 BewG sind als geeignet anzusehen, wenn deren Ableitung weitgehend in demselben Modell erfolgt ist wie die Bewertung. Rz. 53 [Autor/Stand] Die Regelungen zur Ermittlung der Grundbesitzwerte nach dem Bewertungsgesetz sind strukturell – insb. aufgrund der Anpassung durch das Jahresst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gegen eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nachholung von Pflichtangaben; verlängerte Widerrufsfrist (Abs 6).

Rn 17 Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt nach dem ab 13.6.14 geltenden § 356b I u II, in dem die bisher in §§ 355 III 2, 495 II Nr 2b, 492 VI 4 u 494 VII 2 aF enthaltenen Regelungen ohne sachliche Änderung zusammengefasst werden, nicht vor Vertragsschluss sowie Aushändigung einer Vertragsurkunde, einer Abschrift dieser Urkunde, des schriftlichen Antrags des Darlehensnehmers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verhältnis zu § 95 BewG

Rz. 171 [Autor/Stand] § 95 BewG bildet die grundlegende Norm im Unterabschnitt D. des Ersten Abschnitts im II. Teil des BewG über das inländische Betriebsvermögen. § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet diese Norm auch Bedeutung für den Begriff und den...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Grundsätzliches; Begriff der Verzeihung

Rz. 89 Auch wenn der Erblasser wirksam dem Berechtigten den Pflichtteil entzogen hat, so erhält dieser ihn dennoch, wenn der Erblasser das Fehlverhalten verziehen hat. Damit triumphiert das tatsächliche, versöhnliche Verhalten, ja letztlich eine moralische Kategorie, gegenüber der rechtlich getroffenen Anordnung der Pflichtteilsentziehung. Eine außergewöhnliche gesetzliche R...mehr

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AGS 08/2024, Pflichtverteid... / II. "Voller" Verteidiger

Nach Auffassung des OLG ist die die angefochtene Entscheidung des LG nicht zu beanstanden. 1. Bindender Beiordnungsbeschluss Im Ansatz zutreffend gehe die Bezirksrevisorin in ihrem Beschwerdevorbringen davon aus, dass maßgebend für das Kostenfestsetzungsverfahren der insofern bindende Beiordnungsbeschluss sei (BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – XII ZB 487/17, NJW 2018, 2047; OLG Düss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) 1Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Definitionen.

Rn 2 ›Ehelicher Güterstand‹ ist verordnungsautonom auszulegen (Erw 18). Der Begriff umfasst sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten u in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten (I lit a). Erfasst werden nicht nur gegenstandsbezogene Regelungen, sondern auch allgemeine vermögensrechtliche Wirkungen (Heiderh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO

Rn. 42 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO ist ein kodifizierter Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BT-Drucks VI/1982, 113; BFH v 21.05.1971, III R 125–127/70, BStBl II 1971, 72; s auch bereits Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, 1962, 2). Die Zurechnung von WG (einschließlich Zurechnungsänderungen) als Ausdruck steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 4 Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art 6 II 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Das Umgangsrecht ist kein Teil der e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslagenersatz (S 2 und 3).

Rn 3 Auslagenersatz kann der Vermittler im nachfolgenden Umfang bei schriftlicher Vereinbarung (§ 655b I 1; MüKo/Weber Rz 7; Grote/Wellmann VuR 07, 258), AGB genügt (Karlsr NJW-RR 96, 1451, 1452; MüKo/Weber Rz 7) neben der Vergütung nach § 655c, aber auch ohne Vermittlungserfolg verlangen (Köln ZIP 93, 1541, 1542). Auslagen sind vom Vermittler nach Abschluss des Vermittlungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 2 Der wesentliche Inhalt des Eigentumsrechts geht in zwei Richtungen. Zum einen kann der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren (positive Eigentümerbefugnis). Das gilt sowohl für tatsächliche als auch für rechtliche Handlungen. Er kann die Sache nutzen, benutzen, beschädigen, vernichten und verbrauchen; er kann auch über sie verfügen, indem er sein Recht verä...mehr