Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten aus § 14b Abs. 1 S. 5 UStG

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss der Empfänger einer Leistung i. Z. m. einem Grundstück oder einer steuerpflichtigen Werklieferung in den Fällen, in denen er Nichtunternehmer ist oder als Unternehmer Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich bezieht, bestimmte Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren (vgl. § 14b, Rz. 9 ff.). Es handelt ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.7.2 Sicherungsübereignung

Rz. 137 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine umsatzsteuerliche Lieferung an den Sicherungsnehmer aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.7 Fiskus (noch) bereichert

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin scheidet ein Direktanspruch in Fällen aus, in denen der Fiskus nicht oder nicht mehr bereichert ist. Hat der Fiskus den abgeführten Steuerbetrag etwa aufgrund einer Rechnungsberichtigung im Verfahren nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG bereits an den Leistenden zurückgezahlt, kann der Leistungsempfänger jedenfalls in Fällen, in denen das FA...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.2 Einfache Bestätigung

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der einfachen Bestätigung erhält der Unternehmer Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist. Das BZSt bestätigt also zunächst nur die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der nachgefragten USt-IdNr. (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 3 UStAE). HINWEIS Eine einfache Bestät...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 19 Erlass 633/1972)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Gesetzliche Neuregelung durch StÄndG 2003

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Einführung des § 14c UStG durch das StÄndG 2003 wurde das Problem durch den Gesetzgeber geregelt. Die bisher in § 14 Abs. 3 UStG a. F. genannten Fälle sind nunmehr in § 14c Abs. 2 S. 1 und 2 UStG erfasst. Zusätzlich regeln die S. 3 bis 5 der Vorschrift das Verfahren bei Berichtigung. Eine Berichtigung ist demnach grundsätzlich zulässi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.2 Vorsteuerabzug

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Steuernummer in einer Rechnung vgl. Abschn. 15.2a. Abs. 6 UStAE (anscheinend a. A.: FG Hamburg vom 28.06.2012, Az: 2 K 196/11 [NZB wurde als unzulässig verworfen, vgl. BFH vom 19.12.2012, Az: XI B 108/12], wonach es unerheblich sein soll, ob der Leistungsempfänger die unzutreffenden Angaben hätte erkennen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.4 Deregistrierung

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Person, die zur Umsatzsteuer registriert ist und keinen Grund mehr hat, zur Umsatzsteuer registriert zu sein, muss HMRC hierüber zwecks Deregistrierung innerhalb von 30 Tagen informieren. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem sie nicht mehr berechtigt ist, zur Umsatzsteuer registriert zu sein. Eine unterlassene Mitteilung an HMRC kann ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Irland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 60 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Speisen, Getränke und Unterkunftskosten, außer bei besonders definierten Konferenzveranstaltungen, eingeschlossen sind Kosten für ent...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§ 29–32 kroUStG)

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem eine steuerpflichtige Lieferung ausgeführt wird und eine steuerpflichtige sonstige Leistung erbracht wird, und zwar unabhängig davon, ob eine Rechnung für erbrachte Lieferungen oder Leistungen ausgestellt ist oder nicht. Eine Lieferung wird dann ausgeführt, wenn es zur Verschaffung der Verfüg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG regelt zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Dabei ergänzt die Norm § 14 UStG, dessen Regelungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unberührt bleiben. Die Rechnung muss auch in Fällen des § 14a UStG grundsätzlich die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG beinhalten (vgl. Abs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Frist zur Rechnungsausstellung

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Jeder Unternehmer ist grundsätzlich berechtigt, für die erbrachten Leistungen Rechnungen auszustellen. Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an juristische Personen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten. Gleichzeitig besteht auch eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung an Nichtunte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.9 Erstellung von Eigenbelegen für Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein in Italien ansässiger umsatzsteuerlicher Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung von einer nicht ansässigen Person empfängt, die unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fällt, muss der italienische Unternehmer einen umsatzsteuerlichen Eigenbeleg generieren. Dieser Eigenbeleg muss alle Pflichtangaben nach dem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.2 Fallbeispiele

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage bei der Regelbesteuerung das Gesamtentgelt, der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts ist. Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Aufwendung des Leistungsempfängers oder eines Dritten für Lieferungen oder sonstige Leistungen

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 1 S. 2 und 3 UStG ist Entgelt alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzügli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Kleinbetragsrechnungen

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen, die den Gesamtbetrag von 400 EUR inkl. USt nicht übersteigen, werden als Kleinbetragsrechnungen bezeichnet. Bei deren Ausstellung genügt neben dem Ausstellungsdatum die Angabe von Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonsti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.7 Handelsübliche Bezeichnung

2.5.7.1 Allgemeines Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung muss die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung angeben (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG). Die Verwendung von Abkürzungen, Buchstaben, Zahlen oder Symbolen ist zulässig, wenn ihre Bedeutung in der Rechnung oder in anderen Unterl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14b UStG regelt die Aufbewahrung von Rechnungen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Steueranmeldung nach § 18 Abs. 5a UStG

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 18 Abs. 5a UStG hat in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) der Erwerber, abweichend von den Abs. 1 bis 4, spätestens bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Tages, an dem die Steuer entstanden ist, eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer selbst zu ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Innergemeinschaftliche Erwerbe (§§ 1a–1c ff. dUStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der MwSt unterliegt auch der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt. Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Erwerbes ist, dass der Gegenstand bei der Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU in das Inland gelangt, der Erwerber eine steuerpflichtige Person (die als solche handelt) oder eine juristische Person (die keine steuerpflichtige Per...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Verzicht auf die Steuerbefreiung und Bemessungsgrundlage

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gemäß § 9 UStG kann aber unter bestimmten Vorrausetzungen eine steuerfreie Grundstückslieferung steuerpflichtig werden. Wird der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt, kann der leistende Unte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem finnischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 119 ff. Mehrwertsteuergesetz). Es gibt keine Vorsteuerberichtigungsvorschriften für andere Wirtschaftsgüter.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Freiberufler, Einzelhandelsunternehmen sowie u. a. Mechaniker oder Elektriker, die eine Umsatzschwelle von 2 Millionen EUR nicht überschreiten, können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 57 i. V. m. Schedule 14, Teil I und Teil III Mehrwertsteuergesetz). Dann schulden sie die Umsatzsteuer nur, soweit eine Rechnung b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.12 Verwertung von Sicherungsgut/Pfandgut

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung. Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung vor. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung, weil der Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Rechtsentwicklung

2.4.1.1 Allgemeines Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen sind nach § 14 Abs. 1 S. 2 UStG auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Wege zu übermitteln. Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung regelt § 14 Abs. 3 UStG. Rz. 53a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur rechtlichen Entwicklung der elektronischen Rechnung bis zum Jahr 2003 v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall Reihengeschäft

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Reihengeschäft ist eine Transaktion, bei der mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte (bis zum 31.12.2019: "Umsatzgeschäfte") abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6a S. 1 UStG, bis 31.12.2019: § 3 Abs. 6 S. 5 UStG)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Nicht berechtigte Unternehmer

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige die Steuer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist. In Abgrenzung zu § 14c Abs. 2 S. 2 UStG fällt unter die Norm nur der nicht berechtigte Unternehmer, da der Fall des Nichtunternehmers ausdrücklich in § 14c A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Anwendungsbereich

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Regelung erfasst werden zwei Fallgestaltungen: Vorabrechnungen: Der Unternehmer vereinnahmt das gesamte Entgelt für eine noch nicht ausgeführte Leistung, die Ausstellung von Rechnungen über Anzahlungen erübrigt sich für diesen Fall (vgl. Abschn. 14.8. Abs. 1 und 6 UStAE). Anzahlungsrechnung: Der Unternehmer vereinnahmt Teilentgelte i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonderregelung für Irland, Zypern und das Vereinigte Königreich.

Rn 4 Die Sonderregelung in Abs 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass in den genannten Ländern eine besondere Ausdifferenzierung in ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe nicht entwickelt ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 33 kroUStG)

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerbemessungsgrundlage wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das Entgelt angesehen, das sich aus all dem zusammensetzt, was der Lieferant von dem Käufer oder einer anderen Person für die erbrachte Lieferung und Leistung erhalten hat oder erhalten wird. In die Steuerbemessungsgrundlage werden die Beträge der Steuern, Zölle, Gebü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem maltesischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zwanzig Jahren. Wirtschaftsgüter mit Kosten bis 1.160 EUR unterfallen nicht den Berichtigungsregelu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c UStG beruht auf den Art. 14 Abs. 4, Art. 33, 34, 35 MwStSystRL. Er steht in engem Zusammenhang mit weiteren im Zuge des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingeführten Vorschriften. Zu nennen sind hier neben den bereits erwähnten Vorschriften über das OSS- bzw. IOSS-Verfahren in § 18j und § 18k UStG die Lieferkettenfiktion für Betreiber el...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt, sondern auf die Folgeperiode vorgetragen. Im Januar kann für das Vorjahr ein Auszahlungsantrag gestellt werden, falls der Betrag mindestens 150 EUR beträgt (Art. 242-0 C, I-1 ann. II au CGI. Alternativ kann jederzeit ein Auszahl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 dUStG)

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Steuersubjekt steht das Recht nach § 120 uUStG zu, von der seinerseits zu zahlenden Umsatzsteuer jenen Steueranteil in Abzug zu bringen, den ein anderes Steuersubjekt im Zuge eines Warengeschäftes oder einer Dienstleistung auf das Steuersubjekt abgewälzt hat bzw. ihm von der Zollbehörde nach einer Wareneinfuhr im Bescheid auferlegt und s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.2 Umsatzsteuerliche Folgen der Sicherungsübereignung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Sicherungsübereignung verschafft SN zivilrechtliches, aber kein wirtschaftliches Eigentum i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO. Die Vereinbarung der Sicherungsübereignung führt damit mangels Verschaffung der Verfügungsmacht noch nicht zu einer Lieferung von SG an SN (Abschn. 3.1. Abs. 3 S. 1 UStAE). Variante a: Verwertung durch SN In dem Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als vollstreckungsrechtliches Strukturkennzeichen genießen Unterhaltsforderungen einen hohen Schutz und deswegen eine privilegierte Stellung. Dadurch soll der existenzielle Schutz auch der Unterhaltsberechtigten gewährleistet werden. Zugleich wird dem besonderen Näheverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Unterhaltsberechtigten Rechnung getragen. Nicht in diesem Zweck...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören (vgl. Art. 14 RITI und Art. 14 CIVA) i. g. Lieferung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§§ 13ff. dUStG)

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich am Tag der Lieferung der Waren oder der Erbringung der sonstigen Leistung (Dienstleistung). Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen von Waren gelten in dem Zeitpunkt als ausgeführt, in dem die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft wird. Bei der Übertragung oder dem Übergang einer Immobilie ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Wesensmerkmale der Umsatzsteuer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt gehört zu den Objektsteuern, da sie sich nach bestimmten Merkmalen des Steuergegenstandes bemisst und grundsätzlich keine Rücksicht auf persönliche Verhältnisse nimmt. Da sie einen wirtschaftlichen Verkehrsvorgang, nämlich den Umsatz, der Besteuerung unterwirft, zählt sie zu den Verkehrsteuern. Verfahrensmäßig ist die USt eine Veranlagu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung bzw. Umsatzsteuerzahlung Wird eine Umsatzsteuermeldung verspätet abgegeben, entsteht ein Strafzuschlag von 65 DKK pro Abgabeerinnerung. Zusätzlich sind verspätete Zahlungen tagesgenau mit 0,7 % Monatszins zu verzinsen. Diese Zinsen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig. Wird...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / [Ohne Titel]

Bisher drehten sich Diskussionen um Formerfordernisse an ordnungsgemäße Anwaltsrechnungen meist um die Schriftform. Jetzt kommt aus steuerrechtlicher Sicht eine weitere neue Anforderung hinzu: die elektronische Rechnung im B2B-Verkehr.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und Leistungen von einem anderen Unternehmer (Leistender Unternehmer)

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abzugsfähig sind nur solche Vorsteuerbeträge, die dem Leistungsempfänger von anderen Unternehmern für im Rahmen ihres Unternehmens ausgeführte Leistungen gesetzlich geschuldet werden. Bei Leistungen von Nichtunternehmern entfällt der Vorsteuerabzug (vgl. BFH vom 04.04.2003, BFH/NV 2003, 1096). Die leistenden Unternehmer müssen ferner zum geso...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) (§§ 13b ff. dUStG)

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das MwStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser eine steuerpflichtige Person ist (reverse charge). Ein solcher Übergang der Steuerschuld dient der Steuersicherung und kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: wenn der Lieferant eine...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14c UStG regelt die Fälle des Falschausweises von USt in einer Rechnung. Die Vorschrift findet auch bei Gutschriften Anwendung.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1.2 Besondere Pflichten im Hinblick auf die EDV

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) hat die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung deutlich reduziert. Die behördlichen Prüfungsbefugnisse wurden durch die neuen § 27b Abs. 2 S. 2 und 3 UStG entsprechend erweitert (vgl. Rz. 6); Letzteres – wie die Lockerungen zur E-Rechnung selbst – ...mehr