Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf.mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzeln...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.1 Ermittlung

Rz. 125 Unter den tatsächlichen Ertragsteuern sind sowohl die ertragsabhängigen Steuern zu erfassen, die auf das laufende Periodenergebnis entfallen, als auch periodenfremde Ertragsteuern.[1] Rz. 126 Für die Berechnung der Ertragsteuern ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 1.27 f.) zu berücksichtigen. Aufwendungen bzw. Erträge aus Ertragsteuern sind in den Perioden z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Offenzulegen sind die "Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht aufgestellt, geprüft und offengelegt worden sind" (§ 325a Abs. 1 Satz 1). Damit wird deutlich, dass keine eigene RL der Zweigniederlassung angeordnet (vgl. so auch Seibert, DB 1993, S. 1705 (1706)) und auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen, handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Perso...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Widerruf eines erteilten BV ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allg. Rechtsgrundsätzen sowie den Berufsgrundsätzen (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 171; WP-HB (2023), Rn. N 58). Wenn der AP nach der Erteilung des BV erkennt, dass die Voraussetzungen für dessen Erteilung nicht vorgelegen haben, muss er prüfen, o...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. IDW PS 400 (2021)

Rn. 21f Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein BV nach IDW PS 400 (2021) inkl. Berücksichtigung der IDW PS 400er-Reihe sowie IDW PS 270 (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 322, Rn. 1) ist in Aufbau und Formulierung weitgehend standardisiert, um zum einen ein einheitliches Verständnis durch die Adressaten und damit eine Vergleichbarkeit von BV sicherzustellen sowie zum anderen außergewöhnl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zur Feststellung

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 ist bei der Offenlegung sowie sonstigen Pflichtpublikationen aufgrund von Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung des JA das Datum der Feststellung anzugeben, sofern der Abschluss bereits festgestellt wurde (was bei der Offenlegung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zwingend der Fall ist, da der festgestellte JA einzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Hinweis im Konzernanhang des Mutterunternehmens

Rn. 75 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 ist im Anhang des von dem MU aufgestellten KA anzugeben (vgl. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4). Stellt das direkte MU keinen KA auf, gilt dies entsprechend für den befreienden KA durch das indirekte MU. Anzugeben sind im Anhang das jeweilige TU und die Tatsache, dass bei diesem UN die Erleicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu stützen. Dies schließt nicht aus,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erfassung einer Wertaufholung in der Bilanz

Rn. 393 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Aus der Bilanz sind weder Wertaufholungen auf VG des UV noch des AV ersichtlich. Bei VG des AV müssen Zuschreibungen des GJ grds. im Anlagespiegel ausgewiesen werden. Zuschreibungen aus VJ sind dort indes nicht zwingend, sondern nur bei dessen freiwilliger Erweiterung um eine Spalte "Kumulierte Zuschreibungen" offen zu legen. I.d.R. werden si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsatz

Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anteilsrechte sind den Finanzanlagen zuzuordnen, fallsmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verordnungsermächtigung(en)

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung müssen dabei im Gesetz bestimmt werden. Die dafür jeweils einschlägige Rechtsgrundlage ist in besagter VO anzugeben. VO-Ermächtigungen finden sich konkre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreiben...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich des § 264 Abs. 3

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gilt unmittelbar für alle KapG, sofern diese nicht gemäß § 264d kap.-marktorientiert sind. Eine kap.-marktorientierte KapG darf die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nicht in Anspruch nehmen, denn diese muss als Inlandsemittent gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 WpHG i. V. m. Abs. 2 WpHG einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen, der den g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Hinweis bei teilweiser Offenlegung

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine nach den §§ 326, 327 verkürzte Version des Abschlusses offengelegt (das Gesetz spricht hier von einer teilweisen Offenlegung), ist gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 (2. Halbsatz) darauf hinzuweisen, dass sich der BV auf den vollständigen JA bezieht. Gleiches gilt auch, wenn Aufstellungserleichterungen, die bei der Erstellung des JA nicht b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ansprechpartner für den Abschlussprüfer

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Schnittstelle zwischen in- und externer Prüfung sowie als Kontrollorgan der AP stellt der Prüfungsausschuss den wichtigsten Ansprechpartner des AP dar (vgl. EG (2005), Anhang I, 4.3.4; HdR-E, HGB § 324, Rn. 46). Mit dem Prüfungsausschuss als direktem Ansprechpartner erhält der AP laut Röhrich (ZCG 2006, S. 148 (149)) "mehr Unabhängigkeit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Bestimmung einer Mehrheitsbeteiligung

Rn. 134 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Hinsichtlich der Bestimmung der einem UN zustehenden Stimmrechte ist § 290 Abs. 4 zu beachten. Auch wenn die Kap.- und Stimmrechtsmehrheit vielfach zusammenfällt, ist nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 allein die Stimmrechtsmehrheit für die Verpflichtung zur Aufstellung eines KA maßgebend. Dem MU zustehende Stimmrechte ermitteln sich aus dem "Verhältni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Posten des Finanzanlagevermögens

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Darstellung der Verbindungen mit anderen UN stehen mehrere Bilanzposten zur Verfügung. § 266 Abs. 2 sieht auf der Aktivseite unter dem Posten A. III. "Finanzanlagen" die folgenden Einzelposten vor, wobei es sich offensichtlich entweder um Anteils- oder Gläubigerrechte handelt: Anteile an verbundenen UN; Ausleihungen an verbundene UN; Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Übergangsvorschriften

Rn. 404 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zwischenzeitlich dürfte den Übergangsbestimmungen wohl keine nennenswerte praktische Relevanz mehr zukommen. Deshalb wird hierzu auf die Vorauflage verwiesen (vgl. HdR-E (2012), HGB § 253, Rn. 816f.). Vgl. auch HdR-E, Vor Kap. 1, Rn. 181ff., 240 sowie Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 449ff., m. w. N. Rn. 405–407 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 vorlä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Anwendung von § 328 Abs. 1f. auf hinterlegte Bilanzen

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abs. 5 wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) in § 328 eingefügt und soll klarstellen, dass Abs. 1 entsprechend zu beachten ist, wenn anstatt der Offenlegung des JA eine Bilanz hinterlegt wird (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 18). Grds. haben Kleinst-Ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festlegung der Prüfungsschwerpunkte

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine wichtige Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht mitunter in der Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der AP (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 103; Abschn. D.3 DCGK (2022); Art. 39 Abs. 6 (zuvor: Art. 41 Abs. 2) der AP-R (2006/2014)). Hiernach ist es sinnvoll, dem Prüfungsausschuss (bzw. dem AR, falls dieser auch als Prüfungsausschuss na...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

Rn. 102a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Beschreibung der Verantwortung des AP für die Prüfung des HGB-JA, KA oder IFRS-EA sowie (Konzern-)Lageberichts muss entweder innerhalb des BV oder innerhalb einer Anlage zum BV enthalten sein, wobei im letzteren Fall der BV einen Verweis auf die Stelle enthalten muss, an der die Anlage zu finden ist (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 64). Der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterung der Vertretungsbefugnis

Rn. 30 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zur Vertretung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bzw. betreffender KapG selbst sind gemäß § 335 Abs. 2 Satz 3 neben RA befugt: WP und vBP (Nr. 1), StB und Steuerbevollmächtigte (Nr. 2) Personen und Vereinigungen i.S.d. §§ 3a und 3c StBerG im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 3a StBerG (Nr. 3), zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfele...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 327

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nimmt ein UN § 327 in Anspruch, obwohl es in dem GJ, auf das sich die Offenlegung bezieht, groß i. S. d. § 267 war, ist darin ein Verstoß gegen § 328 zu sehen. So würde die offengelegte von der aufgestellten Version des JA auf unrechtmäßige Weise abweichen. Die Rechtsfolgen sind in der Bußgeldvorschrift des § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 geregelt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres-/Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Progressive Methode

Rn. 159 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der progressiven Methode wird ein Wertminderungsverlauf abgebildet, der sich umgekehrt zur degressiven Methode verhält. Dementsprechend werden in den Anfangsjahren geringe und gegen Ende der ND hohe Abschreibungsbeträge als Aufwand erfasst. Verfahrenstechnisch werden zunächst die Beträge nach der geometrisch-degressiven oder der arithmeti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Offenlegung des Jahresabschlusses bei Fehlerfeststellung im Rahmen des Enforcementverfahrens

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besondere Bedeutung erlangen nachträgliche Änderungen des JA im Zusammenhang mit der Prüfung von UN-Abschlüssen durch die BaFin, die für solche UN von Relevanz ist, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben. Zum Umfang der Prüfung durch die BaFin zählt nach § 107 Abs. 1 Satz 5 W...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Anteilsquote (Abs. 1 Satz 4)

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Während in § 152 Abs. 2 AktG 1965 die Berechnung des für die Beteiligungsvermutung relevanten Kap.-Anteils nicht unmittelbar angesprochen wurde, verweist § 271 Abs. 1 Satz 4 zur Ermittlung des Kap.-Anteils auf § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG. Damit sind einerseits die Anteile, die das bilanzierende UN direkt an einem anderen UN hält (direkter Ant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Vierten Unterabschnitt (vgl. §§ 325 bis 329) ist die Offenlegung des JA und Lageberichts von KapG geregelt. Große KapG haben diese Unterlagen der das UN-Register führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln. Kleine und mittelgroße Gesellschaften haben insbesondere den JA elektronisch zu übermitteln. Die B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zusammensetzung eines freiwillig offengelegten IFRS-Einzelabschlusses

Rn. 134 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Pflichtbestandteilen eines freiwillig offengelegten IFRS-EA zählen alle Komponenten, die nach den einschlägigen IFRS gefordert sind. Dies sind neben Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Anhang auch eine KFR sowie eine EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.10; ED/2019/7.10; überdies HdR-E, HGB § 324a, Rn. 8).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erweiterung der Ermächtigung auf Pensionsfonds (Abs. 5)

Rn. 43 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Abs. 5 sind die Abs. 3 und 4 des § 330 auf Pensionsfonds i. S. d. § 236 Abs. 1 VAG entsprechend anzuwenden (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2021), § 330, Rn. 47f.). Für die angesprochenen Fonds wurde im Jahr 2003 mit der sog. Pensionsfonds-RL-VO (RechPensV) vom 25.02.2003 (BGBl. I 2003, S. 246ff.) eine entsprechende VO erlassen, die zuletzt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 282). Da sich die Bewertungsg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Überschrift

Rn. 28b Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus der Überschrift muss klar erkennbar sein, dass es sich um einen BV eines unabhängigen AP handelt. Deshalb kann die Überschrift "BV des unabhängigen AP" lauten (vgl. IDW PS 400 (2021), Rn. 31). Wird hingegen ein Versagungsvermerk erteilt, ist dieser zwingend als solcher zu kennzeichnen (vgl. auch § 322 Abs. 4 Satz 2) und bspw. als "Versag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kombinationsformen

Rn. 164 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind grds. die o. g. Abschreibungsverfahren für alle VG zulässig, wenn sie den Nutzungs- und Wertminderungsverlauf möglichst genau widerspiegeln und damit den GoB entsprechen. Allein bei immateriellen VG wird die Leistungsabschreibung regelmäßig unzulässig sein, da sich der gesamte Leistungsvorrat kaum ermitteln lässt. Auch di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Hinweispflicht bei Inanspruchnahme von Erleichterungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Sofern der Abschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem AP geprüft wurde, ist der vollständige BV bzw. Versagungsvermerk offenzulegen. Führt die Inanspruchnahme von Erleichterungen dazu, dass die offengelegte Version des JA mit der auf- und ggf. festgestellten Version nicht übereinstimmt, ist bei der Offenlegung gemäß § 328 Abs. 1a ...mehr