Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Handelsbilanzrecht und Rechtsordnung

1. Nationale Rechtsquellen Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Eigenkapitalrelevante Geschäftsvorfälle ohne Gewinnauswirkung

Rz. 10 Privatentnahmen und Privateinlagen (z.B. aus der Geschäftskasse) sind Geschäftsvorfälle, die zwar das Eigenkapital ändern, die aber außerbetrieblich veranlasst sind und deshalb keine Gewinnauswirkung haben dürfen. Sie sind deshalb erfolgsneutral zu qualifizieren. Jede Entnahme mindert das Eigenkapital, jede Einlage führt zu seiner Erhöhung.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 416 Das Gesetz spricht dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. Nach der Regierungsbegründung bedarf es stets einer Ermittlung des "wahren Wertes" des Gesellschaftsanteils, der sich im Regelfall indirekt aus dem Unternehmenswert ableitet.[664] Für die Bewertung ist daher gerade nicht von dem Zerschlagungswert des Unternehm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Grundlegende Pflichten

a) Buchführung und Inventar Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt,...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die gesamte Täti...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen...mehr

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§ 20 Joint Ventures / d) Keine Konsolidierung

Rz. 117 Kommen weder eine Voll- noch eine Quotenkonsolidierung in Betracht und übt der Joint Venture-Partner auch keinen maßgeblichen Einfluss auf das Joint Venture aus, so wird sein Anteil am Joint Venture in der Konzernbilanz wie im Einzelabschluss bilanziert (s.o. Rdn 109 ff.). Ein solcher Ausweis im Finanzanlagevermögen wird aber überwiegend kritisch gesehen.[106]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 6. Vorschriften zum Bilanzansatz

a) Vermögensgegenstand Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwick...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) GmbH

aa) Mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch und Dividendenforderung Rz. 28 Ähnlich der Rechtslage bei der AG ergibt sich auch der Gewinnanspruch der Gesellschafter einer GmbH aus den Vorschriften des Handelsbilanzrechts und den sie ergänzenden bzw. modifizierenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG steht den Gesellschaftern ein mitgliedschaftli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / h) Rückstellungen

aa) Systematik Rz. 155 Rückstellungen werden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten eingeordnet (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Ihr theoretisches Verständnis ist davon geprägt, ob man der statischen oder dynamischen Bilanzauffassung zuneigt.[314] Nach statischer Auffassung dienen Rückstellungen der zutreffenden Erfassung (rechtlicher) Verbindlichkeiten, während die dynamische A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / X. Querbezüge zum Steuerbilanzrecht

1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnerm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / V. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

1. Funktionen des Einzelabschlusses Rz. 68 Der Einzelabschluss dient der Erfüllung mehrerer Zwecke, die innerhalb des Zwecksystems zusammengeführt werden.[144] Wie die in § 238 Abs. 1 HGB kodifizierte Buchführungspflicht verdeutlicht, geht es dem Gesetzgeber zunächst um die Dokumentation i.S.e. vollständigen, richtigen und systematischen Aufschreibens und Festhaltens der Güte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 968 Aufsichtsrat kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ist nicht gesetzliche Voraussetzung, entspricht aber einer Empfehlung in Ziff. 5.4.2 DCGK. Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder müssen bestimmte, i.E. in den §§ 100, 105 AktG genannte Voraussetzungen erfüllen. Aufsichtsrat kann z.B. nicht sei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 7. Bewertung

a) Bewertungsgrundsätze Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugang...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abspaltungsverbot

Rz. 176 § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grds. nicht übertragbar sind. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen den bislang geltenden § 717 Satz 1 BGB a.F. Der darin verwendete Begriff des "Anspruchs" war indes anerkanntermaßen zu eng, da das Abspaltungsverbot sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Latente Steuern

Rz. 204 Die Bewertung latenter Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des (zukünftigen) Abbaus der Differenzen. Sind die individuellen Steuersätze zum Zeitpunkt der Umkehrung nicht bekannt, sind die am Stichtag gültigen individuellen Steuersätze anzuwenden. Bei Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB kommt es auf die Höhe des Gewerbesteuer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GmbH

Rz. 1275 Ggü. der GmbH teilt die Partnerschaftsgesellschaft die Vorteile, die die anderen Personengesellschaften besitzen (s. dazu § 9 Rdn 90 ff.). Dabei handelt es sich insb. um Vereinfachungen bei der Rechnungslegung, Besteuerung, Gründung, Änderung und Beendigung der Gesellschaft. Die ehemals bestehenden Nachteile in Form der nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglichen Ha...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Aufbewahrungspflichten und -fristen

Rz. 86 Nach § 257 Abs. 1 HGB müssen die bilanzierungspflichtigen Unternehmen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe un...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Theoretische Grundlagen

Rz. 92 Der Gesetzgeber verweist mit den GoB auf ein nicht mehr unmittelbar tatbestandsmäßig fixiertes Ordnungssystem. Der Rechtsanwender muss den unbestimmten Rechtsbegriff im konkreten Fall zur Subsumtionsreife führen. Dabei stellt sich das Problem, anhand welcher Methode die GoB zu ermitteln sind. Die traditionelle Auffassung hat die GoB auf induktive Art und Weise aus der...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Aufwandsrückstellungen

Rz. 165 Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 HGB a.F. gewährte für Aufwandsrückstellungen ein Passivierungswahlrecht. Darunter fielen solche Verbindlichkeitsrückstellungen, denen eine Außenverpflichtung ggü. Dritten fehlte. Praktische Bedeutung kam § 249 Abs. 2 HGB a.F. v.a. bei regelmäßig und in größerem zeitlichen Abstand anfallenden Generalüberholungen und Großreparaturen zu. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Berechtigter

Rz. 298 Die gesetzlichen Kontrollrechte stehen den Gesellschaftern zu. Ausgeschiedenen Gesellschaftern stehen sie damit direkt nicht zu, ihnen kann allenfalls ein Recht auf Urkundeneinsicht nach § 810 BGB und Rechnungslegung nach § 259 BGB zustehen.[514] Anderen Personen, wie insb. einem Treugeber, einem Nießbrauchsberechtigten oder einem Unterbeteiligten, stehen die Rechte a...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 364 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des Unterbeteiligten auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald die Höhe des Anspruchs festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung) von vornherein feststeht. Verzögert der Hauptbeteiligte die Berechnung des Auseinandersetzungs...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.4 Verwendungsfrist

Die auf dem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegten vermögenswirksamen Leistungen sind nur zulagenbegünstigt, wenn mit den vermögenswirksamen Leistungen eines Kalenderjahres spätestens bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres Vermögensbeteiligungen erworben werden. Begünstigt ist nur der Erwerb von Beteiligungen, deren Laufzeit nicht vor...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einzelkaufmann

Rz. 174 Der Einzelkaufmann hat im Jahresabschluss nur sein Betriebsvermögen zu erfassen. Das Betriebsvermögen (Handelsgeschäft) ist vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen. Zwar haftet der Kaufmann für Schulden sowohl mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen, doch erklärt sich die Begrenzung auf den unternehmerischen Bereich daraus, dass die Handelsbilanz den untern...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Bilanzgewinn und Kapitalerhaltung

Rz. 25 Der aus dem Jahresabschluss und dessen festgestellten Jahresüberschuss entwickelte mitgliedschaftliche Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn bildet die Höchstgrenze für Zuwendungen, die die AG an ihre Aktionäre außerhalb der neutralen Drittgeschäfte leisten darf (vgl. § 57 Abs. 3 AktG). Jede andere Form der Gewinnausschüttung, gleichgültig, ob offen oder verdeck...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Feststellung des Rechnungsabschlusses

Rz. 321 Obwohl § 718 BGB n.F. keine Differenzierung zwischen der Aufstellung des Abschlusses und dessen Feststellung trifft, wird absolut herrschend zwischen diesen beiden Akten differenziert.[544] Unter Aufstellung wird dabei die tatsächliche Fertigung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses verstanden, während die Feststellung den gesellschaftsrechtlichen Billigungsakt darst...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Jahresabschluss und Verlustübernahmeverpflichtung

Rz. 27 Ein weiterer Querbezug zwischen Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht besteht im Bereich des Konzernrechts. Bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages ist nach § 302 Abs. 1 AktG das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Dauer der Vertragsdauer "sonst" bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Konzernabschluss nach deutschen Vorschriften (HGB)

Rz. 113 Ziel des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Die Auswirkungen eines Equity Joint Ventures auf die Konzernabschlüsse der Joint Venture-Partner können sehr unterschiedlich sein. Es kommen je nach Gesta...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsplans

Rz. 2098 Art. 32 Abs. 2 Satz 3 SE-VO verweist für die Mindestangaben des Gründungsplans auf Art. 20 Abs. 1 SE-VO, die Buchst. d) und e) ausgenommen. Der Gründungsplan muss nicht den Zeitpunkt des Beginns der Gewinnberichtigung und den Zeitpunkt des Übergangs der Rechnungslegung vom übertragenden zum aufnehmenden Rechtsträger angeben. Dies ist insoweit folgerichtig, als dass ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 20 Joint Ventures / I. Einzelabschluss des Joint Venture-Partners

Rz. 109 Bilanzierungsobjekt im Einzelabschluss des Joint Venture-Partners ist der Anteil am Equity Joint Venture als solcher, nicht dessen Vermögensgegenstände und Schulden. Darüber hinaus ist für die bilanzielle Behandlung beim Joint Venture-Partner zunächst von Bedeutung, auf welche Dauer das Joint Venture angelegt ist. Ein auf unbestimmte Dauer angelegtes Equity Joint Ven...mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Quotenkonsolidierung

Rz. 115 Im Fall einer Quotenkonsolidierung, die gem. § 310 HGB den Regelfall für die Bilanzierung eines Joint Ventures bildet, werden Vermögensgegenstände, Schulden, Gewinn bzw. Verlust des Joint Ventures den Joint Venture-Partnern mit denjenigen Anteilen zugerechnet, mit denen sie jeweils am Kapital des Equity Joint Ventures beteiligt sind. Die Quotenkonsolidierung setzt di...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Rz. 8 Hinsichtlich der das Eigenkapital nicht ändernden, erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle sind Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung zu unterscheiden. Beim erfolgsneutralen Aktivtausch ändern sich zwei Aktivkonten. Wurde z.B. der Kassenbestand auf ein Bankkonto eingezahlt, dann lautet der Buchungssatz (dazu u. Rdn 75): " Bank an Kasse ". Es findet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, Die deutsche REIT-AG – Mustersatzung mit Erläuterungen, BB 2007, 1345; Bron, Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen, Beil BB-Special 7/2007, 2; Dettmeier/Gemmel/Kaiser, Die Einführung des deutschen REIT – eine erste steuerliche Analyse des REITG, BB 2007, 1191; Kühnberger, Rechnungslegung und Bilanzpolitik der RE...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Schwebende Geschäfte

Rz. 120 Forderungen sind klassische Gegenstände i.S.d. Bürgerlichen Rechts. Deshalb ist es an sich naheliegend, dass diese auch in der Bilanz ausgewiesen werden. Allerdings hat sich für die Behandlung sog. synallagmatischer Forderungen ein (ungeschriebener) GoB sog. schwebender Geschäfte entwickelt. Als schwebendes Geschäft bezeichnet man Geschäfte, bei denen zwar das gegens...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) GoB und umgekehrte Maßgeblichkeit

Rz. 130 Die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach steuerrechtlich zulässige, aber nicht zwingend vorgeschriebene Wertansätze, namentlich Sonderabschreibungen, bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung nur dann anerkannt wurden, soweit sie sich aus der Handelsbilanz ergaben (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F.), hat der Gesetzgeber durch das BilMoG (näher o. Rdn 53) abgeschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Künftige Leistungen aufgrund eines Sozialplans

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 FinVerw (R 5.7 Abs 9 EStR 2012) und Literatur (vgl A/D/S, § 249 HGB Rz 133, 6. Aufl, § 253 Rz 266, 6. Aufl; Schubert in Beck'scher Bilanzkommentar, § 249 HGB Rz 100 "Sozialplan"; Mayer-Wegelin in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl, § 249 HGB Rz 229 "Sozialplan") sind gleichermaßen der Ansicht, dass für künftige Leistungen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verpflichtung aufgrund einer Bürgschaft

Rn. 56 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn ein Unternehmen für die Erfüllung der Pensionszusage bürgt oder ein Einstandsversprechen leistet, ist bei ihm so lange kein Rückstellungsausweis zulässig, wie aus dem Versprechen keine ernsthafte Inanspruchnahme droht (Mayer-Wegelin in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl, § 249 HGB Rz 229 "Bürgschaft").mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 188 Die Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung ist ebenso wie die laufende Rechnungslegung eine Geschäftsführungsmaßnahme, die mangels anderweitiger Vereinbarung in den Pflichtenbereich des Geschäftsinhabers fällt.[251] Der stille Gesellschafter hat grds. keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens. Ihm stehen allerdings die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Sanktionen bei Buchführungsverstößen

Rz. 87 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person (vgl. § 335b HGB) kann das Bundesamt für Justiz auf Unterrichtung i.S.d. § 329 Abs. 4 HGB durch die das Unternehmensregister führende Stelle[160] ein Ordnungsgeld i.H.v. mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 25.000,00 EUR gegen Mitglieder eines geschäftsführenden Orga...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Wirtschaftsgut

Rz. 242 In terminologischer Unterscheidung zum Vermögensgegenstand des Handelsbilanzrechts bildet bilanzsteuerrechtlich das Wirtschaftsgut die Grundeinheit. Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist von den Schulden zu unterscheiden (dazu o. Rdn 147). Steuerlich sind Schulden dagegen sog. negative Wirtschaftsgüter. I.Ü. vertritt der BFH in ständiger Rspr. den Standpunkt, das...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Erfüllung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 199 Soweit die Gesellschafter nichts anderes vereinbart haben, wird der Anspruch des stillen Gesellschafters auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung der Gesellschaft fällig, sobald dessen Höhe festgestellt ist oder (z.B. mangels Verlustbeteiligung von vornherein) feststeht.[264] Verzögert der Geschäftsinhaber die Berechnung schuldhaft, tritt Fäl...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Begriff

Rz. 173 Rechtsformneutral gesprochen ist das bilanzielle bzw. rechnerische Eigenkapital die Differenz zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände der Aktivseite der Bilanz und dem Wert der Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) der Passivseite. Dabei repräsentiert die Residualgröße nicht den wahren Unternehmenswert. Geht man von einer substanzorientierten Betrachtungswe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / l) Sonderposten mit Rücklageanteil

Rz. 186 Gewinnrücklagen, die aufgrund einer Gewinnverwendung gebildet worden sind, haben auf Ebene der Kapitalgesellschaft bereits der Ertragsbesteuerung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) unterlegen. Ausnahmsweise erlaubt das Steuerrecht namentlich bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, durch die stille Reserven aufgedeckt werden, die Bildung einer steuerfreien Rücklage ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bedeutung der BFH-Rspr.

Rz. 57 Im Handelsbilanzrecht spielt die Rspr. des BFH eine zentrale Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass im Verhältnis zwischen Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung das Steuerrecht über §§ 5 Abs. 1 EStG, 8 Abs. 1 KStG für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften eine prinzipielle Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbila...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Bilanzierungshilfen

Rz. 143 Aufwendungen sind grds. nur dann aktivierbar, wenn sie sich zu einem Vermögensgegenstand verdichtet haben. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wenn der Gesetzgeber in genau definierten Ausnahmefällen eine Bilanzierungshilfe gewährt. Damit sollen einmalige Aufwendungen, die weder als Vermögensgegenstände noch als RAP erfasst werden können, aktivierbar sein. Im Zuge der...mehr