Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 6. Kapital

Rz. 58 Im niederländischen Recht werden drei Kapitalbegriffe unterschieden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 1. Grundlagen

Rz. 108 Das ASL enthält auch Regelungen zur Verschmelzung, zur Spaltung und zum Formwechsel der AS. Gleichermaßen enthält das ASAL Regelungen zur Umwandlung der ASA. Ein eigenständiges Umwandlungsgesetz kennt das norwegische Recht hingegen nicht. Für umwandlungsrechtliche Maßnahmen der AS kommt insbesondere das ASL zur Anwendung. Teilweise wird dabei aber auf die Bestimmunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / A. Einführung

Rz. 1 Das slowenische Gesellschaftsrecht ist im Wesentlichen dem deutschen und österreichischen Gesellschaftsrecht nachgebildet. Das Gesellschaftsrecht ist überwiegend im Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften (Zakon o gospodarskih družbah, ZGD-1)[1] geregelt. Die darin vorgesehenen Gesellschaftsformen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / 2. Einberufung

Rz. 74 Die Versammlung bzw. Sitzung wird durch die Geschäftsführer in den im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Fällen einberufen, Art. 1072 CC. Versäumen die Geschäftsführer die Einberufung, hat unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen jeder Gesellschafter sowie ggf. der Aufsichtsrat das Recht zur Einberufung, Art. 1073 Abs. 1, 2 i.V.m. Art. 1069 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / I. Grundlagen

Rz. 43 Die Regelungen des gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnisses richten sich grundsätzlich nach den Gesellschaftsstatuten (Constitution), die im Wesentlichen der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag im deutschen Recht entsprechen. Für proprietary companies, die vor dem 1.7.1998 gegründet worden sind, gelten das Memorandum of Association und die Articles of Association...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / VI. Irland

Rz. 10 Nach irischem Recht[29] ist ein Unternehmen dann als Tochtergesellschaft (subsidiary) anzusehen, wenn eine andere Gesellschaft Kontrolle über die Zusammensetzung des Direktoriums ausübt oder mehr als die Hälfte des Nominalwerts des Stammkapitals oder mehr als die Hälfte des Nominalwerts der Anteile mit generellem Stimmrecht besitzt.[30] In Haftungsfragen tendieren die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / VIII. Liechtenstein

Rz. 13 Ein Konzernrecht im eigentlichen Sinn kennt das liechtensteinische Recht[40] nicht, es enthält lediglich einige Einzelnormen, beispielsweise zur Rechnungslegung verbundener Unternehmen. Einige Grundsätze haben sich durch die Rechtsprechung entwickelt; aufgrund der kleinen Anzahl an liechtensteinischen Konzernen kann jedoch nicht von "ständiger Rechtsprechung" die Rede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen

Rz. 52 Vorherrschend ist deshalb die Meinung, dass im grenzüberschreitenden Unterordnungskonzern das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft ausschlaggebend ist.[156] Das Konzernverhältnis hat seinen Ursprung in der Beteiligung an dieser Gesellschaft, so dass sich aus ihrer Rechtsordnung Regelungen bezüglich der Interessen der abhängigen Gesellschaft selbst, der außensteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Kapitalgesellschaftsformen

Rz. 1 Im schwedischen Wirtschaftsleben ist eigentlich nur eine Kapitalgesellschaftsform von Bedeutung: die Aktiengesellschaft. Im Jahre 2020 wurden mehr als 1,2 Millionen eingetragene Aktiengesellschaften gezählt (bei ca. 10 Millionen Einwohnern).[1] Auch kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleistungs- und auch Vermögensverwaltungsunternehmen sind üblicherweise als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 5. Gesellschaftereigenschaften

Rz. 85 Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass die Gesellschafter gewisse Gesellschaftereigenschaften erfüllen müssen.[204] Wenn der Erwerber von Geschäftsanteilen an der AS derartige gesellschaftsvertraglich erforderliche Eigenschaften nicht erfüllt, soll der Erwerber nicht in die Gesellschafterliste der AS als neuer Gesellschafter eingetragen werden.[205] Hinsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Kapitalschutz und Konzept der Kapitalerhaltung

Rz. 154 Nach der dem englischen Fallrecht entstammenden Regel in Trevor vs. Whithworth [29] ist zum Schutz der Gläubiger die Rückzahlung des geleisteten Kapitals an die Gesellschafter weder unmittelbar noch mittelbar erlaubt, es sei denn, sie wird in den gesetzlich geregelten Verfahren (Sec. 617 CA 2006) bewirkt. Sec. 641 CA 2006 erlaubt eine Kapitalherabsetzung, wenn die Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Derzeitige Rechtsprechung zu Unternehmensverträgen über die Grenze hinweg

Rz. 65 In der deutschen Rechtsprechung sind grenzüberschreitende Unternehmensverträge im Über-/Unterordnungskonzern bislang als zulässig anerkannt worden.[174] So hat der BGH etwa die Beherrschung einer deutschen Gesellschaft durch ein multinational tätiges Unternehmen im Wege eines Betriebsführungsvertrags nach deutschem Recht beurteilt.[175] Ebenso wurde ein Beherrschungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / j) Schutz der Minderheitsgesellschafter

Rz. 31 Art. 121 Abs. 2 Satz 2 GesRL (vormals Art. 4 VerschmelzungsRL) ermächtigt die Mitgliedstaaten zum Erlass von Schutzvorschriften zugunsten der Minderheitsgesellschafter, die die grenzüberschreitende Verschmelzung abgelehnt[80] haben. Mag hinter dieser Vorschrift auch die Zielvorstellung der Schaffung eines speziellen Verfahrens zur Kontrolle des Umtauschverhältnisses s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Grenzüberschreitende Einbringung

Rz. 352 Die Verknüpfung zwischen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz gilt nicht für die Einbringung, so dass diese Fälle auch ohne eine zivilrechtliche Regelung grenzüberschreitend steuerneutral möglich sind. Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine EU-/EWR-Kapitalgesellschaft ist durch § 20 UmwStG geregelt. Danach ist g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 9. Schutzvorschriften zugunsten bestimmter Gruppen

Rz. 125 An verschiedenen Stellen des grenzüberschreitenden Sitzverlegungsverfahrens können Schutzvorschriften zugunsten bestimmter Gruppen, wie Gläubigern, Arbeitnehmern oder Minderheitsgesellschaftern zu beachten sein.[361] Diese richten sich bei einem Hineinformwechsel nach dem ausländischen Recht der Ausgangsrechtsform, bei einem Herausformwechsel nach dem deutschen Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / VI. Firma

Rz. 84 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Literatur die Ansicht vertreten, es handele sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[112] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Danach könnte z.B. von einer in Liechtenstein er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Gesellschafter

Rz. 47 Seit dem 1.7.2012 kann eine GmbH auch durch eine einzelne Person gegründet werden (Art. 573 HGB). Die Höchstzahl liegt bei 50 Personen. Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein (Art. 573 Abs. 1 HGB). Beschränkungen für Ausländer existieren nicht. Die Rechtspersönlichkeit bestimmt sich nach dem Heimatrecht bzw. dem Recht am Sitz der juristisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 3. Satzungssitzverlegung bei der GmbH & Co. KG

Rz. 86 Für das GmbH-Recht relevant können auch Konstellationen sein, in denen eine GmbH & Co. KG ihren Sitz formwechselnd über die Grenze verlegen soll. Einen derartigen Fall hatte das OLG Oldenburg[233] zu behandeln. Eine Société en commandite simple (S. C. S.) – das luxemburgische Pendant einer KG – mit Sitz in Luxemburg, an der insgesamt 18 Kommanditisten beteiligt waren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / i) Besonderheiten bei der Gründung im Zeichnungsverfahren

Rz. 73 Bei einer Gründung im Zeichnungsverfahren (boshū setsuritsu) muss jeder Gründer mindestens eine Aktie selbst zeichnen. Daneben werden Dritte als Investoren zur Zeichnung aufgefordert. Auf die Zeichnung folgt die Zuteilung der Aktien. Die Entscheidung der Gründer zur Gründung im Zeichnungsverfahren muss einstimmig erfolgen. Es muss weiterhin die Gesamtzahl der auszugeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 84 Hinsichtlich der Übertragung von Anteilen wurde mit der Gesetzesreform die Regelung, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht gelockert, sondern nur verschärft werden können, für die GmbH abgeschafft. Die Beschränkung der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen innerhalb einer GmbH wird beibehalten, hat jedoch lediglich no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 345 Sec. 301–335 CA 2006 enthalten zwingende gesetzliche Regelungen, wer zu einer Gesellschafterversammlung einladen darf, welche Fristen zu beachten sind und welchen Inhalt die Ladung haben muss. Die neuen Model Articles enthalten hierzu deshalb keine Bestimmungen mehr. Rz. 346 Den Geschäftsführern steht das Recht zu, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (Sec. 301...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 1. Organschaftliche Vertretung

Rz. 189 Die Geschäftsführer sind gem. § 3:29 Abs. 2 Ptk. einzelvertretungsbefugt, wobei im Gesellschaftsvertrag ein gemeinsames Vertretungsrecht festgelegt werden kann. Rz. 190 Gesetzlich verboten sind dem Geschäftsführer die Bekleidung der Geschäftsführerstellung in einer anderen Gesellschaft mit identischem Haupttätigkeitsprofil, die Beteiligung an einer solchen und der Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 134 Die Besteuerung einer Gesellschaft in Pakistan ist von ihrem Sitz abhängig. Der Sitz der Gesellschaft wird als in Pakistan bestehend angenommen, wenn die Gesellschaft nach pakistanischem Recht gegründet wurde. Gesellschaften, die nach einem anderen Recht gegründet werden, sind in Pakistan steuerpflichtig, wenn die Kontrolle des Unternehmens und das Management in Paki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Vorbemerkung

Rz. 149 Für das deutsche Handelsregister gilt deutsches Recht (lex fori).[105] Das deutsche (Handelsregister-)Recht ist auch dann maßgebend, wenn es sich um die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company handelt, für die englisches Gesellschaftsrecht gilt. Rz. 150 Aus deutscher Sicht hat sich die Rechtslage zum 1.1.2021 allerdings erheblich geände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Stimmrecht

Rz. 211 Das Stimmrecht steht ausschließlich den Gesellschaftern zu. Geschäftsführer und weitere an der Versammlung teilnehmende Personen besitzen dieses Recht nicht. Es gilt der Grundsatz "eine Stimme pro Gesellschaftsanteil" (una participación, un voto). Gemäß Art. 188.1 LSC berechtigt "jeder Stimmanteil (…) seinen Inhaber, eine Stimme abzugeben, wenn nicht die Satzung etwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / m) Meldepflicht gegenüber mehr als einem Mitgliedstaat

Rz. 110 Die Richtlinie schreibt eine Rangfolge für die Meldepflicht vor, die Mehrfachmeldungen von mehreren Personen oder gegenüber mehreren Mitgliedstaaten vermeiden sollen. Rz. 111 Bei einer Anzeigepflicht des Intermediärs gegenüber mehreren Mitgliedstaaten ist die Gestaltung nur dem Mitgliedstaat offenzulegen, der in der nachfolgenden Kriterien-Rangfolge an vorrangiger Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / H. Zusammenfassung

Rz. 109 In Bezug auf die Zulässigkeit grenzüberschreitender Unternehmensverträge lässt sich zusammenfassend das Folgende feststellen: Zwar ist das Konzernrecht in den wenigsten nationalen Rechtsordnungen so stark ausgeprägt wie in Deutschland. Jedoch hindert dies deutsche Gesellschaften grundsätzlich nicht daran, entsprechende Verträge mit ausländischen Gesellschaften abzusch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 95 Das kanadische Gesellschaftsrecht folgt – wie alle Länder des angloamerikanischen Rechtskreises – der Gründungstheorie. Das Recht, unter dem eine Gesellschaft gegründet wurde, bleibt auf sie anwendbar, auch wenn sie ihren effektiven Verwaltungssitz in eine andere Provinz oder ein anderes Land verlagert. Voraussetzung ist allerdings, dass der Registersitz in der Gründu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XVIII. Tschechische Republik

Rz. 24 Das tschechische Konzernrecht[68] findet sich mit allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im tschechischen HGB.[69] Obwohl die Regelungen zum Vertragskonzern dort für das Aktienrecht normiert sind, gelten sie rechtsformübergreifend.[70] Wie im deutschen Recht, hat im faktischen Konzern die Mutter die Tochtergesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Ausländische Gesellschaft als beherrschte Gesellschaft

Rz. 75 Ist das beherrschte Unternehmen hingegen eine ausländische Gesellschaft, so sind grundsätzlich für den Unternehmensvertrag deren nationale Vorschriften anzuwenden.[203] Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob sich die Gesellschaft vollständig, also sowohl mit Satzungs- als auch Verwaltungssitz, im Ausland befindet, oder ob sie ggf. ihren Verwaltungssitz ins Inland ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 19 Das Stammkapital einer GmbH wird bei Gründung aus dem Wert der Einlagen seiner Gründer gebildet und stellt das die Interessen ihrer Gläubiger garantierende Mindestvermögen der Gesellschaft dar (§ 89 Ziffer 1 ZGB). Da gegenwärtig keine gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf das Stammkapital einer GmbH[27] bestehen, kann die Gesellschaft selbst den Umfang ihres ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Eintragungsrecht

Rz. 157 Eine gesetzliche Pflicht zur Handelsregisteranmeldung besteht bei echten Auslandsgesellschaften somit nicht. Gleichwohl könnte zumindest ein Recht bestehen, den unveränderten Fortbestand der englischen private limited company (echte Auslandsgesellschaft) freiwillig zum deutschen Handelsregister anzumelden. Rz. 158 Die Rechtsprechung[106] geht allerdings davon aus, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / V. Reformiertes Ausgabeverfahren/Ausgabe neuer Anteile und zusätzliche Einlagen

Rz. 56 Das Verschwinden des Begriffs "Kapital" innerhalb der GmbH bedeutet, dass dieser Begriff nicht mehr als Schlüssel für die Zuweisung der Rechte der Gesellschafter verwendet werden kann. Vor der Gesetzesreform wurden in der GmbH sowohl der Gewinn als auch die Stimmrechte der Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Beteiligung am Kapital der Gesellschaft verteilt. Zudem be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 161 Die erste Eintragung der S.L. im Handelsregister muss – neben anderen Umständen (siehe Rdn 137) – genaue Angaben über den oder die Gründungsgesellschafter beinhalten. Die Namen der Gesellschafter sind allerdings nicht Gegenstand der Veröffentlichung im BORME,[59] mit Ausnahme des alleinigen Gesellschafters der Einpersonen-Gesellschaft. Rz. 162 Außerhalb der Gründungsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 112 Im Gegensatz zur Übertragung von Aktien ist die Übertragung der Stammanteile einer GmbH gemäß der dispositiven gesetzlichen Regelung stark eingeschränkt (sog. gesetzliche Vinkulierung). Jede Abtretung – auch an einen bestehenden Gesellschafter – bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 Abs. 1 OR). Der Beschluss muss mindestens zwei Drittel der ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / II. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 48 Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt der Regelungen des Innenverhältnisses gibt es für proprietary companies, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurden, nicht. Die Regelungen des Innenverhältnisses einer proprietary company, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurde, sind enthaltenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 144 Die Rechte der Gesellschafter richten sich in erster Linie nach dem zwingenden Recht (z.B. §§ 26, 53, 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), in zweiter Linie nach dem Gesellschaftsvertrag und schließlich – in Ermangelung besonderer Regelungen in diesem – hilfsweise nach den §§ 46–51 GmbHG (vgl. § 45 GmbHG). Die Gesellschafter zusammen sind das oberste Willensbildungsorgan der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Das G. 3190/1955 statuiert in Art. 28 Abs. 1 den Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Geschäftsanteile. Jedoch dürfen in den Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit aufgenommen werden. Rz. 97 Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden (Art. 28 Abs. 3 G. 3190/1955). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / II. Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

Rz. 104 Die Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats bestimmen sich nach Art. 1069 CC. Der Aufsichtsrat überprüft mindestens quartalsweise die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren. Geschäftsführer und Liquidatoren sind dem Aufsichtsrat zu diesem Zweck zur Auskunft verpflichtet. Über das Ergebnis der Prüfung ist im P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation

Rz. 199 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Qualifikation der Existenzvernichtungshaftung ist der Meinungsstand kontrovers.[580] In Betracht kommen eine deliktsrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder insolvenzrechtliche Qualifikation. Für eine insolvenzrechtliche Einordnung spricht, dass die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs voraussetzt, dass durch den Eingr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / 2. Personengesellschaften

Rz. 12 Eine Personengesellschaft (partnership) nach australischem Recht ist eine Vereinigung mehrerer Personen, die sich zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines bestimmten Zwecks mit Gewinnerzielungsabsicht zusammengeschlossen haben.[13] Dabei sind Personengesellschaften mit mehr als 20 Gesellschaftern ausgeschlossen. Ausnahmen gelten allerdings für bestimmte freie Berufe. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 76 Die Gesellschafter sind Träger von verschiedenen Rechten und Pflichten. Im Folgenden sollen nur die wichtigsten genannt werden. Die Gesellschafter haben vor allem:mehr