Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 50 Ein Dritter kann wegen der Schädigung seiner eigenen Person Ansprüche gegen den vertraglichen Schädiger haben, obwohl er an dem Vertrag nicht unmittelbar beteiligt ist.[110] Nach der Regelung des § 328 BGB wird der Dritte beim echten Vertrag zugunsten Dritter nicht Vertragsbeteiligter, wohl aber erwirbt er einen Erfüllungsanspruch. Die Beziehungen, die dadurch zwische...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VI. Eigene Leistungen/Privatversicherungen

Rz. 21 Nicht auszugleichen sind Einnahmen, die lediglich durch eine normalerweise dem Verletzten nicht zuzumutende besondere Anstrengung erzielt werden.[50] Zu den nicht anzurechnenden Vorteilen, die zwar infolge des Unfalles entstehen bzw. fällig werden, aber auf eigenen Leistungen des Verletzten beruhen, ­zählen solche, die dem Verletzten nach dem Unfall in Erfüllung von V...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Personenschaden

Rz. 51 Vom Haftungsprivileg erfasst sind allein Personenschäden, die nach "anderen gesetzlichen Vorschriften" gegeben sind. Betroffen sind alle denkbaren Haftungsgründe des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. In erster Linie handelt es sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung (auch aus Amtspflichtverletzung),[46] aus Verträgen (z.B. Beförderungsvertrag),[47] aus dem Haft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Besitz

Rz. 73 Der Besitz ist zwar in § 854 BGB lediglich als rein tatsächliches Gewaltverhältnis definiert, wird aber nach h.M. wegen seiner Schutzrechte gemäß den §§ 861 ff. BGB jedenfalls in der Form des berechtigten Besitzes als "sonstiges Recht" geschützt.[126] Der Besitzer ist davor geschützt, an der bestimmungsgemäßen Nutzung der Sache durch Dritte gehindert zu werden.[127] Z...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Die EuGVVO findet auf alle Zivil- und Handelssachen (s. dazu auch Erwägungsgrund 10 EuGVVO)[128] Anwendung, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt (Art. 1 Abs. 1 EuGVVO; Art. 1 Abs. 1 LugÜ II),[129] sofern keiner der enumerativ aufgezählten Ausschlüsse (Art. 1 Abs. 2 EuGVVO; Art. 1 Abs. 2 LugÜ II) vorliegt. Rz. 27 Soweit die "soziale Sicherheit" ausgenomm...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 153 Das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII setzt tatbestandlich – in seiner Bedeutung als wohl herausragendstes Merkmal – das Vorliegen eines Versicherungsfalls voraus. Damit stellt der Gesetzeswortlaut unmissverständlich auf die in § 7 SGB VII normierten Versicherungsfälle ab, zu denen einerseits Arbeitsunfälle, andererseits Berufskrankheiten zählen. Rz. 154 Der A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Entwicklung und Funktion der Verkehrssicherungspflichten

Rz. 267 Das Deliktsrecht knüpft die Schadensersatzpflicht nach dem Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB an eine schuldhafte Verletzung eines absoluten Rechts durch eine unerlaubte Handlung an. Schon nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte eine unerlaubte Handlung sowohl in einem Tun als auch in einem Unterlassen bestehen.[572] Das Reichsgericht hat die Haftung fü...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestandsbehauptung ("Berühmen")

Rz. 168 Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage.[463] Ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, ist dabei ohne Belang. Auf die Erhebung der Einrede der – eingetretenen – Verjährung muss sich der Kläger grundsä...mehr

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§ 24 Vergleich / O. Andere gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungs- und Einigungsformen

Rz. 62 Verbindliche gerichtliche Einigungen im Sinne des §§ 46 ff. ZPO-DDR wurden nach dem Einigungsvertrag Prozessvergleichen im Sinne des § 794 Nr. 1 ZPO gleichgestellt und sind weiterhin vollstreckbar. Rz. 63 Ein außergerichtlicher Vergleich, den Rechtsanwälte im Namen und mit Vollmacht der von ihnen ver­tretenen Parteien geschlossen haben, sog. Anwaltsvergleich, kann unte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Der Begriff des Beamten

Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über die Norm des Art. 34 S. 1 GG...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / VI. Einzelfragen

Rz. 323 Dient die Arbeitsleistung mehreren Unternehmern (z.B. Leiharbeiterverhältnisse: § 106 Abs. 3 SGB VII; Rdn 231), sodass der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zugunsten aller Unternehmer eintritt, haben auch sämtliche Berufsgenossenschaften den Anspruch aus § 110 SGB VII. [400] Er besteht auch gegen den Erben.[401] Rz. 324 Wenn das Opfer eines Arbeitsunfalls sowohl vo...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Beitrag zur Schadensentstehung

Rz. 94 (Auch) Soweit es um die Schadensentstehung geht, muss sich ein Kind ein Mitverschulden seiner Eltern nur anrechnen lassen, wenn bereits im Zeitpunkt der Schadensentstehung eine Sonderrechtsbeziehung zwischen dem Kind und dem Schädiger bestanden hat. Daran wird es freilich bei einer deliktischen Schädigung des Minderjährigen in der Regel fehlen.[274] Die Benutzung eine...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IX. Weitere Legalzessionen

Rz. 125 Folge eines gesetzlichen Forderungsübergang ist, dass dem Schuldner nunmehr ein neuer Gläubiger gegenübersteht. Der Schuldner einer Leistung kommt mithin nicht in den Genuss von Leistungen eines Nichtverpflichteten oder nur subsidiär Verpflichteten. Dies gilt besonders für den Bereich des bürgerlichen Rechts (§§ 268 Abs. 3, 426 Abs. 2, 774 Abs. 1, 1143 Abs. 1, 1150, ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag

Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflichtverletzung herbeigeführt hat, so haftet er de...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Die Ansprüche dritter Personen

Rz. 47 Wurde ein Vertragspartner durch das Verhalten des anderen getötet, so stellt sich die Frage nach den Rechten Dritter (z.B. Ersatz von Beerdigungskosten, Unterhaltsansprüche, Anspruch desjenigen, der das Recht auf Dienstleistung gegenüber dem Getöteten hatte). Derartige Ansprüche können allenfalls in analoger Anwendung von § 844 BGB, § 845 BGB gegeben sein. Expressis v...mehr

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§ 26 Klagearten / Literaturtipps

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / E. Unternehmer

Rz. 24 Die Bindung erstreckt sich weiterhin darauf, wer als Betriebsunternehmer in Betracht kommt.[24] Insoweit ist zur Beurteilung der Unternehmerstellung im Sinne der §§ 104 und 108 SGB VII auf § 136 Abs. 3 SGB VII abzustellen. Unternehmer ist derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht.[25] Rz. 25 Vorstehend (Rdn 22) ist ausgefü...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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§ 14 Sachschaden / a) Abschleppkosten

Rz. 74 Abschleppkosten sind regelmäßig zu ersetzen. Es kommt auf die Umstände an, wie weit Schadensersatzrechtlich relevant abgeschleppt werden darf. Grundsätzlich gebietet es hier die Schadensminderungspflicht, dass das reparable Fahrzeug lediglich bis zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt des Herstellers abgeschleppt wird.[130] Keineswegs kann der Geschädigte dazu aber unt...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 6. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 84 Die Gebühren des Rechtsanwalts in Zivilsachen und mithin auch in Unfallsachen bestimmen sich nach dem Gegenstandswert, wobei in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammenzurechnen sind (§ 22 Abs. 1 RVG). In gerichtlichen Verfahren sind gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften anzuwenden (vgl. vorstehend Rd...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Haftungsausschluss nach §§ 104 und 105 SGB VII

Rz. 68 Ein Schadensersatzanspruch kann als solcher wegen Eingreifens des Haftungsprivilegs nach den §§ 104, 105 SGB VII (dazu § 38 Rdn 1 ff.) von vornherein nicht übergehen. Dies war zwar bereits in § 1542 Abs. 1 S. 2 RVO a.F. ausdrücklich normiert, nicht hingegen in § 116 SGB X. Nunmehr legt § 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII ausdrücklich fest, dass ein Forderungsübergang nach § 116...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Rügelose Einlassung

Rz. 35 Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO (und dem LugÜ II) wird nur von Amts wegen geprüft hinsichtlich des Bestehens einer ausschließlichen Zuständigkeit (Art. 26 Abs. 1 S. 2, 24 EuGVVO; Art. 24 S. 2, 22 LugÜ II) oder wenn die beklagte Partei am Verfahren nicht teilnimmt (Art. 28 Abs. 1 EuGVVO; Art. 26 Abs. 1 LugÜ II). Rz. 36 Ansonsten wird das angerufene Geri...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Dogmatische Einordnung

Rz. 269 Die dogmatische Einordnung der Verkehrssicherungspflichten ist umstritten. Eine in der Literatur vertretene Ansicht qualifiziert die Verkehrssicherungspflichten als Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB,[584] mit der Folge, dass fahrlässig verursachte Vermögensschäden nach § 823 BGB zu ersetzen wären.[585] Die h.M. ordnet sie § 823 Abs. 1 BGB zu.[586] Nach ihr ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Streitwert der Gerichtsgebühren ist maßgebend

Rz. 40 Für die Bemessung der Rechtsanwaltsvergütung (vgl. dazu unten Rdn 73 ff.) richtet sich der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 22 Abs. 1 RVG) nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften, §§ 23, 32 RVG. Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gemäß § 63 Abs. 2 GKG von Amts wegen gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Endgültige Wertfestsetzung

Rz. 45 Soweit eine Entscheidung nach § 62 S. 1 GKG nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Prozessgericht gemäß § 63 Abs. 2 GKG (endgültig) den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Die Festsetzung kann gemäß § 62 Abs. 3 GKG von Am...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Fortbestehen einer Versicherung

Rz. 52 Der Streitwert einer Klage des Versicherungsnehmers auf Feststellung, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung auch nach Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherer nach einer Obliegenheitsverletzung fortbestehe, bemisst sich nach der dreieinhalbfachen Jahresprämie. Hatte der Versicherer ohnehin das Recht, den Versicherungsvertra...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / A. Ansprüche Dritter (Klassische Grundfragen, Hinterbliebenengeld)

Rz. 1 § 844 BGB: Ersatzansprüche Dritter bei Tötung (1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen. (2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unte...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / V. Geltendmachung weitergehender Ansprüche

Rz. 24 § 46 Abs. 1 BeamtVG beschränkt die Ansprüche des Beamten selbst und seiner Hinterbliebenen grundsätzlich auf die in den §§ 30 bis 43a BeamtVG geregelten Ansprüche. Weitergehende Ansprüche kann der Beamte ausweislich des Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BeamtVG nur in zwei Ausnahmefällen geltend machen: Entweder ist der Dienstunfall durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung verursa...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / IV. Außergerichtlicher Schlichtungsversuch

Rz. 153 Soweit durch Landesgesetz bestimmt werden kann, dass die Erhebung der Klage bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 750 EUR nicht übersteigt, nur zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, den...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Anwendungsbereich

Rz. 546 Die Vorschrift drückt den allgemeinen Rechtsgedanken aus, dass die fehlende willentliche Steuerung des eigenen Handelns die Verantwortlichkeit für Schäden ausschließt. Die Fassung des § 827 BGB knüpft an die damalige Vorschrift des § 51 StGB an, wonach eine strafbare Handlung nicht vorhanden sei, wenn der Täter "zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustan...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Gemeinsame Betriebsstätte

Rz. 231 Nach § 106 Abs. 3 SGB VII kommt es zur Haftungsbeschränkung, wenn Versicherte verschiedener Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte tätig werden. "Gemeinsame Betriebsstätte" verlangt eine Unterhaltung in gemeinsamer Organisation und Verantwortung oder wenigstens eine wenn auch lose Verbindung der einzelnen Arbeiten miteinander. Nach ständiger Rechtsprechung ...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Definition: Beseitigung einer rechtlichen Unsicherheit für den Kläger

Rz. 92 Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen.[252]mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VII. Ersatzansprüche gegen andere Personen

Rz. 34 Nach § 46 Abs. 3 BeamtVG bleiben Ersatzansprüche des verletzten Beamten gegen andere Personen unberührt. Es kann sich hierbei aber nur um solche Ansprüche handeln, die vom Forderungsübergang nach § 76 BBG auf den Dienstherrn nicht erfasst werden. Da zwischen den Leistungen der Unfallfürsorge (§§ 30 ff. BeamtVG) und dem Schaden in aller Regel Kongruenz besteht, verblei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Auslandsbezug

Rz. 289 Auch wenn gemäß Art. 4 Abs. 2 Rom-II-VO oder gemäß Art. 40 Abs. 2 S. 1 EGBGB deutsches Deliktsrecht anzuwenden ist, so sind grds. die am ausländischen Tatort geltenden Verhaltensregeln maßgeblich;[668] allerdings kann für das Verhältnis zwischen den Insassen eines Kraftfahrzeugs das am Ort des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt geltende Recht zur Anwendung kommen.[6...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 132 Die Erhebung der Klage erfolgt durch – wirksame[280] – Zustellung eines Schriftsatzes, der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die Klageschrift muss – zwingend – die Bezeichnung der Parteien, einschließlich grundsätzlich deren ladungsfähiger Anschriften,[281] und des Gerichts und die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie einen ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) Eigenhaftung Dritter

Rz. 109 Nach Vertragsgrundsätzen haften nur die jeweiligen (zukünftigen) Vertragspartner. Eine Haftung eines Dritten persönlich, insbesondere eines Vertreters oder Verhandlungsgehilfen aus culpa in contrahendo wird in Rechtsprechung dann bejaht, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder wenn er ein besonderes persönliches Vertra...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gefahren für den Straßenverkehr und für Wohngebiete

Rz. 397 Nach § 20 Abs. 1 BJagdG darf an Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden. Der Jagdleiter ist verpflichtet, in der Nähe von befahrenen Straßen Gefahren für den Straßenverkehr durch aufgescheuchtes Wild zu verhindern, sofern von ...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

Rz. 9 Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist zum 1.1.2002 auch das Verjährungsrecht neu geregelt worden, wobei die Änderungen freilich im hier interessierenden Unfallhaftpflichtrecht, bei dem sich die Verjährung gemäß altem Recht maßgeblich nach § 852 BGB a.F. bestimmte, weniger gravierend ausgefallen sind, weil dessen von §§ 194 ff. BGB a.F. abweichende Grundkonzepti...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Gewichtung

Rz. 34 Die nach Vorstehendem bei § 254 BGB primär vorzunehmende Schätzung von (Mitverursachungs-)Wahrscheinlichkeiten (Gefährdungspotenzial) des Verhaltens der Beteiligten sowie die normative Bewertung etwaigen Verschuldens sind schon im Ausgangspunkt mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Erst Recht rechtfertigt deren Gegenüberstellung naturgemäß lediglich mehr oder weniger...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 26 Klagearten / II. Parteien der Abänderungsklage

Rz. 225 Parteien des Abänderungsverfahrens können grundsätzlich nur diejenigen sein, zwischen denen die abzuändernde Entscheidung ergangen ist – das heißt die Parteien des Vorprozesses – oder auf die sich die Rechtskraft der Entscheidung erstreckt.[594] Betrifft das Verfahren die Abänderung eines Prozessvergleichs, so kommen außer den Parteien des Vorprozesses und deren Rech...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / Literaturtipps

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