Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / d) Erbteilsübertragung

Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (seinen Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen (§ 2033 Abs. 1 BGB). Wird ein Erbteil verschenkt, findet § 11d Abs. 1 EStDV Anwendung. Denn durch den unentgeltlichen Erwerb des Erbteils ist der Beschenkte in der Rechtsstellung des Schenkers eingetreten, die dieser innerhalb der Erbengemein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.2 Urkundennachweis (Nr. 2)

Rz. 15 Die Abänderung des nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums durch Nachweis der Unrichtigkeit mittels einer Urkunde über ein "anderes" Geburtsdatum darf der jeweilige Leistungsträger nur dann vornehmen, wenn dieser Nachweis durch eine Urkunde geführt wird, die im Original vor der erstmaligen Angabe des Geburtsdatums gegenüber einem Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2, Art. 32 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz – 1. SGB III-ÄndG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und seither nicht geändert worden.mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 5. Erbauseinandersetzung

Setzt sich eine Erbengemeinschaft über Privatvermögen auseinander, ist u.a. zwischen der Teilung ohne Abfindungszahlungen und der Teilung mit Abfindungszahlungen zu unterscheiden. Je nach Form der Auseinandersetzung können dem Erben, der das vermietete Grundstück erhält, zusätzliche abschreibungsfähige Anschaffungskosten entstehen, die i.R.d. Ermittlung der Vermietungseinkün...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 4. Einkünfteermittlung durch den/die Erben

Bei Übergang eines vermieteten Grundstücks durch Erbfall tritt der Erbe/treten die Erben in die Fußstapfen des Erblassers (§ 45 Abs. 1 AO), d.h. das der Einkünfteerzielung dienende Objekt geht unentgeltlich auf den oder die Erben über. Bei deren Einkünfteermittlung kann daher mangels Anschaffungskosten nur die AfA des Erblassers (Rechtsvorgängers) fortgeführt werden (§ 11d E...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017, 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997, 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998, 147. Joussen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.3 Geltung für andere Kennzeichen (Abs. 3)

Rz. 19 Mit Abs. 3 wird die Geltung und nur beschränkte Abänderbarkeit des maßgeblichen Geburtsdatums auf zur Identifizierung in der Sozialversicherung verwandte Kennzeichen (z. B. Krankenversichertennummer, § 290 SGB V) ausgedehnt. Die entsprechende Anwendung beruht darauf, dass mit diesen Kennzeichen (noch) keine altersabhängigen Rechte oder Pflichten verbunden sind (so auc...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Zurechnung von Einkünften

Tritt der Erbfall ein, geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod im Ganzen auf den Erben über, d.h. ihn treffen nun die Rechtsfolgen, wenn er das übernommene Vermögen weiterhin zur Erzielung von Erträgen nutzt, wenn er es einer anderweitigen Nutzung zuführt oder wenn er es veräußert. Geht das Vermögen auf mehrere Erben über, entsteht eine Erbengemeinschaft mit gemeinsch...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / a) Teilung ohne Abfindungszahlungen

Die Teilung ohne Abfindungszahlungen löst weder die Entstehung von Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse aus. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugeteilt wird (z.B. Wohnrecht an einem Gebäude). Dieses Nutz...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Verstirbt der Eigentümer einer vermieteten Immobilie, geht das Eigentum an der Immobilie auf den oder die Erben über. Die aus dem Objekt erzielten Einkünfte sind dem Erblasser bis zum Todestag und danach dem oder den Erben zuzurechnen. Der den Erblasser noch betreffende Steuerbescheid ist dem oder den Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ ...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 3. Rückwirkende Zurechnung von Einkünften

Wird eine Erbengemeinschaft beendet, endet damit auch die gemeinschaftliche Einkunftserzielung und die Zurechnung der laufenden Einkünfte. Die Finanzverwaltung hat jedoch die Regelung getroffen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine auf den Zeitpunkt des Erbfalls rückwirkende Zurechnung laufender Einkünfte für sechs Monate möglich ist, mit der Folge, dass die Einkünfte ...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 ist Teil der von dem Gesetzgeber zur Bildung und Durchführung eines Pflegevorsorgefonds in einem Fünfzehnten Kapitel des Pflegeversicherungsgesetzes durch das Erste Pflege-Stärkungsgesetz zum 1.1.2015 aufgenommenen Regelungstatbestände (§§ 131 bis 139). Der Pflegevorsorgefonds wird als Sondervermögen in der sozialen Pflegeversicherung errichtet und dient wegen de...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2 Abweichung vom maßgeblichen Geburtsdatum (Abs. 2)

Rz. 11 Mit Abs. 2 wird eine nur beschränkt zulässige Abweichung von dem maßgeblichen dokumentierten Geburtsdatum vorgesehen, bei dem es sich nicht zwingend um das "richtige" Geburtsdatum handeln muss (vgl. Rz. 5). Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf Abweichung von dem nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums auch nur im Rahmen von Abs. 2. Abweichungen von Erstangabe...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 6. Fazit

Der auf der zivilrechtlichen Ebene erfolgende Erbfall sowie eine sich eventuell anschließende Erbauseinandersetzung hat je nach Ausgestaltung auch einkommensteuerliche Konsequenzen, wenn zur Einkünfteerzielung dienendes Vermögen, (z.B. eine vermietete Immobilie) Bestandteil der Erbmasse ist. Aktuell ist von besonderer Bedeutung, wie sich die Finanzverwaltung zur BFH-Entschei...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / e) Teilungsanordnung

Durch eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) wird lediglich die Art und Weise der Erbauseinandersetzung durch den Erblasser festgelegt. Deshalb gehen auch bei der Teilungsanordnung zunächst alle Nachlassgegenstände (z.B. die vermietete Immobilie sowie vorhandenes Barvermögen) auf die Erbengemeinschaft und nicht einzelne Nachlassgegenstände unmittelbar auf denjenigen Miterben üb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält den Grundsatz, wonach auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse bei der Leistungsgewährung Rücksicht zu nehmen ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 27) führt zum Grund der Regelung aus, dass die Achtung vor der Menschenwürde und der Freiheit des Einzelnen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ziel, so leistungsfähig wie möglich ...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / b) Übernahme von Schulden

Eine Schuldübernahme führt auch insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als sie die Erbquote übersteigt. Dies bedeutet, dass Nachlassverbindlichkeiten einen wertmäßigen Ausgleich unter den Miterben bei einer Teilung und damit einen unentgeltlichen Rechtsvorgang ermöglichen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übernommenen Verbindlichkeiten in einem Finanzierungszusammenhang...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Angesichts zunehmender Fälle der Geltendmachung anderer als der bisher angegebenen Geburtsdaten im Zusammenhang mit der Beanspruchung von Leistungen, insbesondere von im Ausland geborenen Personen, war hier gesetzlicher Handlungsbedarf für die Bestimmung eines bestimmten Alters gesehen worden. Der zuvor maßgebliche Bezug auf das "wirkliche" Geburtsdatum wurde damit auf...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 133 wurde durch Art. 1 Nr. 30 des Ersten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das Gesetz neu eingefügt. Mit Wirkung zum 15.12.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pfle...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 1. Allgemeines

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder (bei mehreren Erben) auf die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass wird Gesamthandsvermögen des oder der Erben (§ 1922 BGB). Handelt es sich um mehrere Erben, wird die Erbengemeinschaft bis zu ihrer Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) wie eine Bruchteilsge...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / c) Teilung mit Abfindungszahlungen

Wird i.R. einer Erbauseinandersetzung ein aus einem vermieteten Grundstück bestehender Nachlass derart geteilt, das ein Miterbe das Grundstück und damit wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. In Höhe der Abfindungszahlung entste...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / f) Vermächtnis und Vorausvermächtnis

Erhält die Erbengemeinschaft ein durch ein Vermächtnis belastetes Erbe, stellt sich die Frage, welche steuerlichen Rechtsfolgen sich aus der Vermächtniserfüllung ergeben können. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass es sich hierbei um einen durch den Erbfall veranlassten privaten Vorgang handelt. Bei einem Vorausvermächtnis liegt die Besonderheit vor, dass Vermächtnisneh...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wurde. Mit Art. 6 § 6, ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.2 Berücksichtigung von Wünschen (Satz 2)

Rz. 9 Satz 2 bindet im Regelfall ("soll") die Verwaltung, den individuellen Wünschen des Berechtigten bei der Leistungsgewährung zu entsprechen. Allerdings gilt dies nur, soweit im Rahmen des Satzes 1 ein Handlungsspielraum dafür eröffnet und soweit diese Wünsche angemessen sind. Dies setzt voraus, dass diese Wünsche auch mitgeteilt wurden. Dies kann sich auch aus Äußerungen...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig (Satz 1). Die Ausgestaltung als nichtrechtsfähiges Sondervermögen soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Vollzugs- und Kostenaufwand begrenzen, weil damit keine Regelung über Organe notwendig ist (vgl. BT-Drs. 18/1798 S. 42). Um dem nichtrechtsfähigen Sondervermögen dennoch die Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr zu ermögl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.1 Schreibfehler (Nr. 1)

Rz. 13 Eine abweichende Altersfeststellung ist bei Feststellung eines Schreibfehlers möglich. Die ausdrücklich angeordnete Berichtigung eines Schreibfehlers bestätigt, dass auch in diesen Fällen zunächst einmal das dokumentierte unrichtige Geburtsdatum nach Abs. 1 maßgeblich ist und bis zur Berichtigung bleibt (a. A. Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 33a...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.2 Vorbehalt abweichender Regelungen (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der Geltung der Vorschriften des SGB nach dem Territorialitätsprinzip lässt zu, dass über- oder zwischenstaatliches Recht davon Abweichungen beinhaltet, die unberührt bleiben, d. h. die Begrenzung der Regelung des § 30 nicht gilt. Für eine solche Ausweitung des Territorialitätsprinzips im Sinne der Erstreckung der Vorschriften des SGB auch auf ausländisch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträger...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001, 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut?, NJW 2012, 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002, 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.1 Fahrlässiges Handeln

Rz. 10 Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Pflichtverletzung schuldhaft begangen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend. Eine gesetzliche – auch für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche geltende – Definition der Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB enthalten (BAG, Urteil v. 8.12.1981, 3 AZR 71/79). Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorg...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.8 Zutrittsrecht

Rz. 18 Das Einsichtsrecht wird durch das Zutrittrecht für Geschäftsräume flankiert. Geschäftsräume sind solche Räumlichkeiten, in denen die Duldungspflichtige seine Unternehmung bzw. Tätigkeit verrichtet (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 64 Rz. 12). Nicht erforderlich für das Zutrittsrecht ist, dass die Räumlichkeit im Eigentum des Duldungspflichtigen steht (Böttiger, in...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.5.3 Gegenüberstellung der geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 78a SGB X a. F. und Art. 32 DSGVO

Rz. 65 § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) mit seiner Anlage (8-Punkte-Kontrollkatalog) konnte entfallen, weil der Inhalt seit 25.5.2018 durch die DSGVO unmittelbar geregelt wird (vgl. Rz 60). Im Einzelnen finden sich dessen Forderungen des 8-Punkte-Kontrollkataloges in der DSGVO wie folgt wieder: Gegenüberstellung der Rechtsgrundlagen vor und seit dem 25....mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.4 Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d DSGVO)

Rz. 45 Personenbezogene Daten müssen "sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden". Es sollten laut EG 39 DSGVO alle vertretbaren Schritte unternommen werden, dami...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.4 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Rz. 15 Die Vorschrift wird wie schon die Vorbild- und Vorläuferregelung in § 117 BSHG (jetzt § 118 SGB XII) aus verfassungsrechtlichen Gründen stark kritisiert (unzulässig: Kunkel, NVwZ 1995, 21; Zeitler, NDV 1998, 105; zulässig: Schnipper, FPR 1998, 298; zulässig, wenn eng auszulegen: Schoch, RDV 1998, 195). Rz. 16 Eine Vielzahl von Autoren hält die Vorschrift für zu allgeme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um den sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer. Der BFH fragte den EuGH: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.3.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, w...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung sind – aufgrund der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsg...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 2.2 Einwilligung und Schutz der Daten (Abs. 2)

Rz. 12 Aus Abs. 2 Satz 1 folgt, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Versicherten zu einer Datenauswertung nach Abs. 1 grundsätzlich ohne Einwilligung des betroffenen Versicherten, d. h. ohne vorherige Zustimmung (§ 183 Satz 1 BGB), zulässig ist, soweit sie zu den in Abs. 1 genannten Zwecken erforderlich und geeignet ist. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass ...mehr