Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Teil B: Rechtsbehelfe / 25 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 332]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 2 Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Rechtslage bis 2005

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Meinung 1: Eigenständigkeit des KStR Richtungsweisend bezüglich der kstlichen Qualifikation ausl Gesellschaften war früher das Urt des RFH v 12.02.1930 (RStBl 1930; 444). Dieses wegen der Beteiligung eines Inländers an einer Gesellschaft venezolanischen Rechts oft als "Venezuela-Entsch" zitierte Urt hatte klargestellt, dass ein ausl Rechtsgeb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.1 Allgemeines

Tz. 1616 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Das dt Organschaftsrecht ist trotz zwischenzeitlicher Ges-Änderungen, mit denen die früher strengere Inl-Bezogenheit von OG und OT gelockert wurde (dazu s Tz 97ff und Tz 112ff) rein national ausgerichtet, dh es erkennt eine grenzüberschreitende Organschaft nicht an. Die Ges-Änderungen haben jedoch zu einer deutlichen Anpassung der dt Organ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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ZErb 09/2024, Keine uneinge... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R. Gruppe GmbH & Co. KG Anfang 2020 mit Stimmen der Beklagten gefassten Beschlüssen, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der Kommanditgesellschaft mit den Beklagten genehmigt wurde. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind Kommanditisten der Kom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.4 Verfahren der Verständigung (Art. 25 Abs. 4 OECD-MA)

Rz. 443 Art. 25 Abs. 4 OECD-MA erlaubt den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, "unmittelbar miteinander zu verkehren", um eine Einigung zu erzielen. Sie können dabei auf verschiedene Kommunikationswege zurückgreifen, wie Briefe, Telefax, Telefonate, persönliche Treffen oder andere sachdienliche Methoden.[1] Des Weiteren ist die Bildung einer Kommission aus Mitgliedern ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.1 § 39 AO

Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische Stiftung. Zwar e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 1 Abs 3 UmwStG erfassten Vorgänge lassen sich hinsichtlich der Rechtsnatur des übernehmenden Rechtsträgers grds wie folgt einteilen: die Einbringung von Unternehmensteilen und der Anteilstausch auf bzw in eine Kap-Ges oder Genossenschaft sind in § 20 UmwStG geregelt; der Formwechsel einer PersGes in eine Kap-Ges oder Genossenschaft ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Der Begriff der ausländischen Familienstiftung erfährt mit Satz 1 i. V. m. Abs. 2 seine Legaldefinition. Es muss sich um einen Rechtsträger handeln, der als Stiftung qualifiziert (§ 15 Abs. 2 AStG) und weder über Sitz noch Geschäftsleitung im Inland verfügt, d. h. es muss ein nach ausländischem Recht gegründeter Rechtsträger sein, der im Inland nicht über einen Ort de...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen

§ 127 Bewegliche Sachen (§§ 883, 884, 897 ZPO) (1) Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel eine bestimmte bewegliche Sache oder eine gewisse Menge von bestimmten beweglichen Sachen herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher die Sache dem Schuldner wegnimmt und sie dem Gläubiger übergibt. Hat der Schuldner eine Menge von vertretb...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / M. Verfahrensrügen

Rz. 67 Auch in einem Rechtsstreit kann es freilich zu Fehlern kommen. Entscheidet das angerufene Gericht inhaltlich falsch, steht es der betroffenen Partei frei, mit dem zulässigen Rechtsbehelf oder Rechtsmittel dagegen vorzugehen. Rz. 68 Daneben kann es vorkommen, dass das Gericht die Vorschriften, welche das Verfahren regeln, also Paragrafen der ZPO, unrichtig anwendet. Zu ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil A: Rechtsmittel / 162 Revision, Rügeverkümmerung [Rdn 2211]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 42 Zunächst ist zu konstatieren, dass § 1a AStG nicht mit einem treaty override versehen ist und demnach die Preisanpassungsklasuel normtechnisch DBA-Regelungen nicht verdrängen kann.[1] Sonach stellt sich die Frage, ob sich § 1a AStG mit dem Abkommensrecht verträgt und insbes. ob eine (nachträgliche) Korrektur aufgrund der Preisanpassungsklausel der sog. "Sperrwirkung" ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.2 Verhältnis zur ATAD

Rz. 241 Die ATAD schreibt in den Art. 7 und Art. 8 ATAD Regelungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung vor. Bei der ATAD handelt es sich um keine freiheitsverwirklichende Richtlinie zugunsten des Stpfl., sondern vielmehr um eine „freiheitsbeschränkende“ Richtlinie, die zulasten des Stpfl. wirkt. Dies ergibt sich aus dem in Art. 3 ATAD niedergelegten „Mindestschutznivea...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 70 Untersuchungshaft, Rechtsbehelfe, außerordentliche [Rdn 1029]

Rdn 1030 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 847, bei → Menschenrechtsbeschwerde, Teil C Rdn 1, und bei → Verfassungsbeschwerde, Individualbeschwerde, Teil C Rdn 729. Rdn 1031 1.a) Als außerordentlicher Rechtsbehelf ist gegen Haftentscheidungen auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben. ☆ Nicht zuletzt wegen der besond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG kstpfl sind die dort einzeln angeführten Kap-Ges: AG, KGaA, und GmbH. Die Aufzählung ist bzgl der nach dt Recht gegründeten Kap-Ges abschließend (s Tz 9), dh eine erweiternde Auslegung ist insoweit grds nicht zulässig. Grundvoraussetzung für die Zuordnung einer nach dt Recht gegründeten Gesellschaft zu Nr 1 ist die i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Funktionsverlagerung ins Inland

Rz. 1125 [Autor/Stand] Anwendung der Funktionsverlagerungsgrundsätze bei Verlagerungen ins Inland. Unternehmerischer Hintergrund einer Funktionsverlagerung ist nicht selten der, dass die Unternehmen Verlustfunktionen ins Ausland verlagern, um dort von geringeren Kosten profitieren zu können.[2] Sie erhoffen sich dadurch, in Zukunft wieder gewinnbringend agieren zu können. De...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Ausländische Insolvenzverfahren

Rn 30a Im Fall der Eröffnung eines gemäß § 343 Abs. 1 Satz 1 anerkannten ausländischen Insolvenzverfahrens findet § 113 auch für Arbeitsverhältnisse Anwendung, welche deutschem Recht unterliegen (§ 337).[63] Das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Brechung längerer vertraglicher Fristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zu kündigen, ist dabei nicht zwangsläufig auf Perso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 13 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 202]

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.5 Veräußerung oder Übertragung der Anteile (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4, S. 6)

Rz. 390 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 4 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit die Anteile veräußert oder übertragen werden. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG, allerdings mit eingeschränktem Anwendungsbereich (Einlagen in ein Betriebsvermögen sind nicht erfasst). Hintergrund des Widerrufstatbestands dürfte die Vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6.3 Anrechnung bei Beteiligung über Personengesellschaften

Rz. 226 Bei der Beteiligung eines im Inland Stpfl. über eine Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft wird über die Steueranrechnung im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerveranlagung des Beteiligten entschieden.[1] Nach bisherigem Recht wurden die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern in dem Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der die Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fikalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgabenan...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.1 Hintergrund

Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so konnte dieser ebenf...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 3. Wertpapiere

Rz. 275 Wertpapiere, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, sind gemäß § 821 ZPO vom Gerichtsvollzieher zum Tageskurs freihändig zu verkaufen und, soweit sie keinen solchen haben, nach den allgemeinen Bestimmungen zu versteigern. Zu den Einzelheiten des Verfahrens vgl. §§ 104, 105 GVGA. Rz. 276 Zu derartigen Papieren gehören Inhaberpapiere ("das Recht aus dem Papier folgt d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vereinfachungsregelung (Satz 2)

[2] Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zuordnung das eingezahlte Kapital zuzüglich der Rücklagen und Gewinnvorträge und abzüglich der Verlustvorträge entsprechend der ausländischen Bilanz des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht ,mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 178 Revision, Verfahrensrüge, Besetzung (§ 338 Nr. 1) [Rdn 2355]

Rdn 2356 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2357 1. Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 sichert das Recht auf den gesetzlichen Richter. Eine Verfahrensrüge kommt deshalb in Betracht, wenn gegen Vorschriften zur Gerichtsbesetzung, insbesondere der §§ 21a ff., 59, 70, 76 Abs. 2, 78 Abs. 2, 122 GVG oder 18, 19, 29, 37 DRiG v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Verhältnis zum Forschungszulagengesetz

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Ergänzung des § 1 Abs 2 S 2 FZulG hat der Ges-Geber klargestellt, dass eine optierende Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt ist. Hierzu auch s Dreßler/Kompolsek (Ubg 2021, 301, 305). Damit wird die Forschungszulage auf die KSt der optierenden Gesellschaft und nicht auf die ESt bzw KSt der Gesellschafter angerechnet. Zu den bilanziel...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Tz. 119 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Um einen Umwandlungsvorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umwandlungsfähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umwandlungsrechtlich als solche für den betreffenden Umwandlungsvorgang zugelassen sein. Umwandlungsfähig sind vor allem jur Pers, vgl die insoweit zentrale Vorschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 366 Sofern eine ausländische Hinzurechnungsbesteuerung die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ausschließen soll, setzt § 7 Abs. 1 S. 2 AStG neben der effektiven Besteuerung von mindestens 25 % voraus, dass die ausländische Regelung mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar ist. Rz. 367 Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Gesetzesbegründung schweigen zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.4 § 7 Abs. 1 S. 4 AStG Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte

Rz. 391 Durch die Änderungen im Rahmen der ATAD-UmsG können erstmalig gem. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG auch im Inland beschränkt Steuerpflichtige von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden. Beschränkt Steuerpflichtige sind Hinzurechnungssubjekt, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Stpfl. zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Grds sind die speziellen Regelungen des InvStG vorrangig und sollen auch nicht durch das Optionsmodell berührt werden. Daraus resultieren folgende Änderungen des InvStG: Investmentfonds in der Rechtsform der Pers-Ges sind nach § 1a Abs 1 S 6 Nr 1 KStG von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Hierzu s auch Nagel/Schlund (NWB 2021, 1874, 1877)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Verhältnis zum Grunderwerbsteuergesetz

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der GrESt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197). Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten neue Einschränkungen der St-Befreiungen in Form von Behaltensfristen, um eine st-artenübergreifende Doppelbegünstigung zu verhindern. Somit kann bei Ausübung der Option rückwirkend die GrESt-Bef...mehr