Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorschriften Bundesdatenschutzgesetz

Rz. 29 Abs. 5 greift auf allgemeine Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zurück,[31] verschärft diese aber insoweit, als bei Abrufern, die keine öffentliche Stelle sind, auch ohne Anhaltspunkte für eine Zuwiderhandlung jederzeit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde durchgeführt werden können. § 84 GBV ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / III. VOB/B

Rz. 10 Wegen der Unvollständigkeit des BGB bis zum Jahre 2018 im Hinblick auf das private Baurecht ist im Jahre 1926 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Reichs-Verdingungs-Ausschuss geschaffen worden. Dabei erfolgte im Vorwort der Hinweis: Zitat "Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und die Technischen Vorschriften (Teil B und C der VOB) sollte...mehr

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Gewährleistung und Mängelrechte

Rz. 227 Die Mängelrechte des Generalunternehmers sind ausreichend in § 13 VOB/B geregelt. Hier wird nur darauf hingewiesen, dass der Subunternehmer nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist, Mängel zu beseitigen. Dies ist von Bedeutung, weil die Mängelbeseitigung durch eigene Mitarbeiter des Subunternehmers wesentlich günstiger ist, als wenn der Generalunternehmer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Nachweis der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 131 Der im Grundbuch eingetragene Testamentsvollstreckervermerk hat eine rein negative Wirkung.[254] Er zerstört das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung des Erben (§ 2211 Abs. 2 BGB), schafft aber keine positive Vertrauensposition in die stattdessen bestehende Verfügungsberechtigung einer anderen Person (nämlich des Testamentsvollstreckers). Der Nachweis, dass ein T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Das Wesen der Reallast

Rz. 240 Innerhalb der nach dem Typenzwang zulässigen beschränkten dinglichen Rechte am Grundstück ist die Reallast das Leistungsrecht, nach welchem der Berechtigte eine positive Leistung vom Grundstückseigentümer fordern kann.[861] Während die Grunddienstbarkeit dem Berechtigten die eigene Benutzung des Grundstücks in bestimmten Beziehungen gewährt, der Nießbrauch eine umfas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkung und Widerspruch

Rz. 17 Bei der Vormerkung, die schon kein dingliches Recht darstellt, sondern als Sicherungsrecht sui generis[60] ohnehin vom Wortlaut der Norm nicht umfasst ist, sind Rückstände im Sinne des Abs. 1 ausgeschlossen. Früher wurden Rückstände auch bei einer Vormerkung teilweise für möglich gehalten, wenn diese, jedoch nicht der gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit des Berecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 Ohne einen entsprechenden Antrag nach den §§ 13, 22 GBO erfolgt i.d.R. keine Berichtigung des Grundbuchs. Diesem Umstand trägt § 82 GBO Rechnung, indem es für bestimmte Fälle einen beschränkten Grundbuchberichtigungszwang einführt. Ergänzt wird § 82 GBO durch die §§ 82a, 83 GBO (vgl. dazu § 82a GBO Rdn 1, § 83 GBO Rdn 1). Diese Vorschriften schränken das Antragsverfahr...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden im Inland

Rz. 209 Die rechtliche Wirkung einer öffentlichen Urkunde reicht nur so weit wie der Geltungsbereich des Rechts, auf dessen Grundlage die Beurkundung erfolgt ist. Einer durch eine ausländische Behörde ausgestellten öffentlichen Bescheinigung, Beglaubigung oder Urkunde kommt mithin im Inland noch nicht ipso iure die vom deutschen Recht vorgesehene besondere Beweiswirkung öffe...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Widerspruch und Beschwerde durch Dritte?

Rz. 410 Ist der Rechtsbehelfsführer nicht Adressat der angegriffenen oder begehrten Maßnahme, so bestimmt sich die Widerspruchs-/Beschwerdebefugnis danach, ob er möglicherweise in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist.[852] Nach der Schutznormtheorie ist ein Rechtsverstoß dann als subjektive Rechtsverletzung anzusehen, wenn die verletzte Norm auch den Interessen Dritter z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 267 Die Urheberpersönlichkeitsrechte stehen grundsätzlich auch einem im Arbeitsverhältnis stehenden Urheber zu. Allerdings ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses Einschränkungen. So kann insbesondere ein Verzicht auf die Benennung als Urheber oder das Recht zur Zugänglichmachung des Werkes vereinbart werden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voraussetzungen der Wirksamkeit des Widerspruchs

Rz. 65 Der Widerspruch ist materiell nur wirksam, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und sich inhaltlich decken:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 95 In Großbritannien unterscheidet das Gesellschaftsrecht[347] zwischen "partnerships", die unserem Verständnis von Personenhandelsgesellschaften ähneln, und "companies", die den deutschen Kapitalgesellschaften nahekommen. Rz. 96 Die deutsche OHG findet ihre Entsprechung in der partnership,[348] welche von jedem Partner mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten wird.[349] D...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Auszahlung

Rz. 290 Das Recht des Unterbeteiligten auf Auszahlung seines Gewinnanteils richtet sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft nach § 232 Abs. 1 HGB analog, soweit sich nicht aus dem Unterbeteiligungsvertrag etwas anderes ergibt. aa) Kein Entnahmerecht Rz. 291 Ähnlich einem Kommanditisten kann der Unterbeteiligte den ihm zustehenden Gewinnanteil allerdings nicht einfach entne...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Richtlinien

Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigungsgrundlage ger...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Andere Rechtsverhältnisse

Rz. 7 Ein Fall des § 47 GBO kann bei den Rechten nach § 4 Abs. 1 GGV nur in Bezug auf Ehegatten vorliegen (dazu vgl. oben Rdn 2–4); an andere Personenmehrheiten wurden Nutzungsrechte nicht verliehen. Rz. 8 In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 3 GGV mag es zwar denkbar sein, dass z.B. mehrere Wohnungsgenossenschaften oder VEBs auf einem Grundstück gebaut haben. Es handelt sich dab...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Beteiligungsfähigkeit

Rz. 232 Eine ausländische juristische Person kann Gründer und Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sein.[692] Ausländisch ist eine Gesellschaft nach herkömmlicher Definition, wenn sie ihren effektiven Verwaltungssitz im Ausland hat.[693] Denn die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bestimmen sich nach ihrem Gesellschaftsstatut, für welches wiederum ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vermächtnisse/Teilungsanordnungen im ENZ

Rz. 83 Das ENZ kann auch dinglich wirkende Vermächtnisse verlautbaren (Art. 63 Abs. 2a EuErbVO). Bei einem in Deutschland erteilten ENZ tritt dies aber nur in dem – an sich irregulären – Fall ein, dass ein deutsches Nachlassgericht ausländisches Erbrecht anwendet. Bei deutschem Erbstatut gilt nach gegenwärtigem Stand in jedem Fall die allein schuldrechtliche Wirkung des § 20...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Verfügungsgeschäft

Rz. 55 Das Verfügungsgeschäft unterliegt nach herrschender Meinung dem Gesellschaftsstatut der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden. Die Anteile müssen deshalb nach den Formvorschriften übertragen werden, die dafür nach dem Recht des Staates gelten, das für die Gesellschaft selbst maßgebend ist. § 15 Abs. 3 GmbHG ist auf diese Übertragungen nicht anzuwenden.[72] Ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Aufhebung

Rz. 234 Sie erfolgt gem. § 875 BGB; § 876 BGB gilt entsprechend.[951] Ist das Gebäudeeigentum nicht im Grundbuch eingetragen, so ist gegenüber dem Grundbuchamt eine notariell beurkundete (!) Aufhebungserklärung abzugeben, Art. 233 § 4 Abs. 6 S. 2, § 2 Abs. 4, § 8 S. 2 EGBGB.[952] Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück nach § 876 S. 1 BGB ist nicht erforderlich, w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 34 Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem auf sie anwendbaren Recht. Die allgemeinen Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss, z.B. das Vorliegen der erforderlichen Vertretungsmacht, müssen ggf. gesondert angeknüpft werden.[69] Für das deutsche Recht gilt, dass eine Prokura für den Prokuristen grds. die Vertretungsmacht zum Abschluss e...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / IV. Einsichtnahme in das Handelsregister

Rz. 60 Die Funktionsweise der Rechtsträgerregister, insb. also des Handelsregisters, lebt davon, dass für Dritte der Datenbestand des Registers unumschränkt zur Einsichtnahme offensteht. Auch in diesem Punkt unterscheidet sich das Registerrecht maßgeblich vom Recht der Rechtsobjekteregister, bspw. vom Grundbuchrecht, das eine Einsichtnahme nur demjenigen gestattet, der ein b...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Schreibweise, fremdsprachige Namen

Rz. 159 Die Schreibweise musste nach altem Recht dem geführten Namen entsprechen.[500] Die Übertragung des deutschen Familiennamens in eine fremde Sprache und umgekehrt die "Eindeutschung" eines fremden Namens und die Aufnahme von so veränderten Namen in die Firma wird z.T. auch nach neuem Firmenrecht noch für unzulässig gehalten.[501] Dies ist nach der hier vertretenen Auff...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Vereinbarung der Anwendbarkeit

Rz. 31 Andererseits ist es auch möglich, das UN-Kaufrecht über seinen eigentlichen Anwendungsbereich hinaus als die maßgebliche Rechtsordnung zu vereinbaren (sog. "opting in"[27]). Hierfür kann insb. die Erwägung sprechen, auf diese Weise für Export- bzw. Importunternehmen einen einheitlichen rechtlichen, auf dem UN-Kaufrecht aufbauenden Rahmen für die Abwicklung aller inter...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Im VOB-Vertrag

Rz. 284 Im VOB-Vertrag kann der Auftraggeber die Sicherheit in der vereinbarten Höhe – meist sind es 5 % der Abrechnungssumme – zunächst von der Schlusszahlung einbehalten, § 17 Abs. 2 Alt. 1 VOB/B; Einzelheiten dazu sind in § 17 Abs. 6 VOB/B geregelt. Rz. 285 Das Recht auf diesen Einbehalt kann der Auftraggeber auch als Einwendung im Prozess geltend machen; sofern der Auftra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 86 Im finnischen Recht gibt es u.a. die offene Handelsgesellschaft ("avoin yhtiö", ay), die Kommanditgesellschaft und die Aktiengesellschaft ("osakeyhtiö", oy), wobei letztere sich ähnlich dem britischen Recht in die private Aktiengesellschaft und die öffentliche Aktiengesellschaft untergliedert.[322] Die Aktiengesellschaft wird durch den Vorstand und ggf. den geschäftsf...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XI. Prozessuale Parteifähigkeit

Rz. 71 Die Parteifähigkeit ergibt sich im deutschen Recht gem. § 50 Abs. 1 ZPO aus der Rechtsfähigkeit. Daher wurde lange Zeit zur Bestimmung der Parteifähigkeit als Vorfrage unter Zugrundelegung des Gesellschaftsstatuts zunächst die Rechtsfähigkeit ermittelt und aus der sich aus dem ggf. ausländischen Recht ergebenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit auch die Prozessfähigke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll ein Grundstücksteil mit einem Recht belastet werden, so ist er von dem Grundstück abzuschreiben und als selbstständiges Grundstück einzutragen. (2) Ist das Recht eine Dienstbarkeit, so kann die Abschreibung unterbleiben, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. In diesem Fall soll ein von der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde ertei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschungsfähige Quittung

Rz. 25 Ein Gläubiger ist gem. § 368 BGB allgemein verpflichtet, den Empfang der ihm geschuldeten Leistung zu quittieren. Zur Löschung einer akzessorischen Hypothek ist die "löschungsfähige Quittung" nicht geeignet, wenn und weil der Gläubiger damit bestätigt, dass ihm die Hypothek infolge Erfüllung des durch sie gesicherten Anspruchs nicht mehr zusteht,[68] denn dann ist er g...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / V. Zinseinkünfte

Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z.B. bei...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Das UN-Kaufrecht ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten für die verschiedenen Vertragsstaaten in Kraft getreten. Je nach Lage des Falles muss daher untersucht werden, ob der zu beurteilende Sachverhalt in den zeitlichen Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts fällt. Hierzu gilt folgende Regelung:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Vollmacht

Rz. 95 Der Antrag muss nicht höchstpersönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist zulässig, diese bedarf wegen § 30 GBO keiner Form (aber str.). Das Antragsrecht kann auch von einem dazu berechtigten Dritten ausgeübt werden. Wurde der Anteil eines Miterben rechtswirksam gepfändet, ist jedoch noch der Erblasser im Grundbuch eingetragen, so ist der Pfändungsgläubiger be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbücher für Grundstück und Erbbaurecht

Rz. 192 Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück bleibt weiterhin im bisherigen Grundbuchblatt eingetragen, es muss nicht auf ein eigenes Grundbuchblatt übertragen werden. Es muss sich lediglich ergeben, dass das Erbbaurecht in Abt. II erste Rangstelle hat. Daneben ist für das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht das Erbbaugrundbuch maßgebend. Jedes von beiden ist nu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVIII. Konzernverhältnisse

Rz. 95 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grds. an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern [164] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht dieser Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch für den faktische...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Begriff der Annahme

Rz. 46 Die Annahme kann durch eine ausdrückliche Erklärung erfolgen, deren Wirksamkeit sich nach nationalem Recht beurteilt. Gem. Art. 18 Abs. 1 CISG kann es für eine Annahme auch ausreichen, dass die Zustellung durch eine schlüssige Handlung, etwa durch Absendung der bestellten Ware oder Eröffnung des von dem Verkäufer gewollten Akkreditivs, zum Ausdruck gebracht wird. Eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 323 In den meisten US-Bundesstaaten ist gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens und grundsätzlich unbeschränkt darüber verfügungsbefugt ist.[970] In Arizona, Idaho, Kalifornien, Louisiana, New Mexico, Nevada, Texas, Washington, Wisconsin und Puerto Rico fungiert dagegen die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Angemessener Verzinsungsbetrag des Bodenwerts

Rz. 77 [Autor/Stand] Der angemessene Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks ergibt sich gem. § 195 Abs. 3 Satz 4 BewG durch die Multiplikation des Bodenwerts für das fiktiv unbelastete Grundstück nach § 179 BewG mit den von den Gutachterausschüssen für die jeweilige Grundstücksart ermittelten Liegenschaftszinssätzen nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 ...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / C. Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 3 Nach § 1638 BGB kann der Erblasser das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus einem Nachlass stammen, sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils, ausschließen[1] und dadurch verhindern, dass diese Vermögensteile durch den geschiedene Ehegatten verwaltet werden. Es handelt sich insoweit um eine familienrechtliche A...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Anlagen zur Anmeldung

Rz. 189 Dem Antrag auf Eintragung der Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Betroffener

Rz. 31 Der Begriff des Betroffenen umfasst wie bei § 19 GBO nicht nur die mittelbar Beteiligten, sondern auch diejenigen, deren Rechtsstellung von der Rechtsänderung unmittelbar berührt wird sowie diejenigen, die ein Recht an dem zu löschenden Recht besitzen oder deren Zustimmungen zur Erklärung des unmittelbar Beteiligten erforderlich sind (z.B. Eigentümer, welcher der Lösc...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / b) Im BGB-Vertrag

Rz. 153 Mit Wirkung zum 1.5.2000 ist mit § 632a BGB erstmals ein Recht auf Abschlagszahlungen in das BGB eingefügt worden; die Regelung sollte weitestgehend an die der VOB/B angelehnt werden, wich davon aber vor allem dahingehend ab, dass das Recht davon abhängig gemacht wurde, dass sich die Abschlagsrechnung auf "in sich abgeschlossene Teile der Leistung" beziehen musste. D...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) Virtuelle Aktien(options)programme

Rz. 131 Vor dem Hintergrund der Erstreckung des Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 1 lit. a) MMVO auf Derivate ist umstritten, ob auch solche Optionen bzw. virtuellen Aktien, bei denen der Begünstigte ausschließlich eine Barzahlung erhält, der Mitteilungspflicht unterliegen. Solche virtuellen Aktien(options)programme gewähren in ihrer einfachsten Form das Recht auf den Diffe...mehr

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