Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 2 Tabellenwerte

Glaubhaft gemachte Beitragszeiten sind – entsprechend dem bis 1991 geltenden Recht – nur mit 5/6 zu berücksichtigen. Daher sind die Beträge aus den Anlagen zum FRG um 1/6 zu kürzen. Bei den Werten der Anlage 14 zum SGB VI ist das nicht erforderlich. In diesen Tabellen ist die 5/6-Kürzung bereits berücksichtigt. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Beiträge von Arbeitnehmer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] bezeichnen das B...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / b) Schweigen auf ein Angebot

Rz. 43 Die Bedeutung des § 362 HGB, der die Rechtsfolgen eines Schweigens auf ein Angebot zur Geschäftsbesorgung im Handelsrechtsverkehr besonders regelt, wird deutlich, wenn man diese Vorschrift mit ihrem Pendant im allgemeinen bürgerlichen Recht, dem § 663 BGB, vergleicht. Rz. 44 § 663 BGB ändert nichts an dem Grundsatz, dass Verträge i.d.R. durch Antrag und Annahme zustand...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Durchführung der Zeugenbefragung

Rz. 180 Die Art und Weise der Befragung der Zeugen steht, wie der übrige Ablauf der Beweiserhebung, im Ermessen des Schiedsgerichts. Die Befragung kann daher etwa im Common Law-Stil im Wesentlichen den Parteien überlassen werden. In diesem Fall kann zunächst die Partei, die den Zeugen benannt und zur mündlichen Verhandlung mitgebracht hat, den Zeugen befragen, anschließend b...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / d) Halbwaisenadoption

Rz. 99 Bei Halbwaisenadoptionen hat sich durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz die Situation für nichteheliche Kinder geändert, so dass nach Adoptionen nach altem und nach neuem Recht differenziert werden muss. aa) Recht bis 30.6.1998 Rz. 100 Nahm ein Ehegatte nach der Heirat die ehelichen Kinder des neuen Partners an, so blieben die Verwandtschaftsverhältnisse zu den Verwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Schutz der Gläubiger

Rz. 480 Die Gläubiger verfügen bei allen grenzüberschreitenden Umwandlungen über ein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Sicherheitsleistung. Dabei ist allerdings zu differenzieren: Rz. 481 Für die Gläubiger übertragender bzw. formwechselnder Gesellschaften statuiert die UmwRL einen EU-weiten Mindeststandard (Art. 86j Abs. 1, 126b Abs. 1, 160j Abs. 1 GesRRL). Für Gläubiger e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten der Hypothek

Rz. 2 Verkehrshypothek: Sie ist als Grundform der Hypothek geregelt, die zum Umlauf in besonderem Maße geeignet ist, weil sie dem Erwerber der Hypothek im Falle der Abtretung im Rahmen des Gutglaubensschutzes (§ 892 BGB) auch hinsichtlich der Forderung und der gegen sie bestehenden Einreden (§ 1137 BGB) besonderen Schutz gewährt.[3] Sie ist entweder Brief- oder Buchrecht, wo...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Rz. 78 Zahlungsunwilligkeit ist nicht gleichzusetzen mit Zahlungsunfähigkeit. Die im Insolvenzrecht unbeachtliche Zahlungsunwilligkeit liegt aber nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist.[199] Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet, dass nicht nur Zahlungsunwilligkeit, sondern Zahlungsunfähigkeit vorliegt.[200] Die Vermu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Die Vorschriften des § 23 sind entsprechend anzuwenden, wenn das Recht mit der Erreichung eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten oder mit dem Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erlischt.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 79 Die Gestellung eines Dienstwagens kommt in der betrieblichen Praxis in unterschiedlichen Formen vor. Zu unterscheiden ist insbesondere danach, ob dem Arbeitnehmer nach den getroffenen Regelungen das Recht zustehen soll, den Dienstwagen auch zu Privatfahrten zu nutzen oder ob der Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen wird. 1. Dienstwagenüberlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragung der Umstellung

Rz. 3 Die Umstellung war bis Ende 1965 im Grundbuch zu vollziehen (§§ 3, 7 GBMaßnG). Ist dies nicht erfolgt, besteht das Recht nur noch im Umstellungsverhältnis 10:1. Ausnahmsweise war und ist auch nach 1965 eine Vollumstellung unter den Voraussetzungen des § 3 GBMaßnG möglich. Verweigert das Grundbuchamt die (Voll-)Umstellung, ist gegen die Entscheidung die Beschwerde nach ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Spalte 4

Rz. 5 In Spalte 4 erfolgt die inhaltliche Eintragung der Hypothek, Grund- oder Rentenschuld (Abs. 5). Hierbei sind Geldbeträge in Buchstaben zu schreiben (§ 17 Abs. 1 S. 1 GBV). Nicht eingetragen wird hier die Zusammenfassung mehrerer im Range aufeinanderfolgender Hypotheken desselben Gläubigers zu einer sog. Einheitshypothek (besser: einheitlichen Hypothek). Sie stellt viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Person, deren Recht durch sie betroffen wird, als der Berechtigte eingetragen ist. (2) Bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, steht es der Eintragung des Gläubigers gleich, wenn dieser sich im Besitz des Briefes befindet und sein Gläubigerrecht nach § 1155 des Bürgerlichen Gesetzbuchs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonderfälle

Rz. 16 a) Bei Eintragung eines Widerspruches oder einer Löschung von Amts wegen ist der Besitz des Briefes nach § 62 Abs. 2 S. 1 GBO zur Vorlegung zu veranlassen. b) Die Briefvorlage entfällt vollständig bei Eintragung von Löschungsvormerkungen nach neuem Recht (§ 1179 BGB).mehr

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Gewerbetreibende in Handwer... / 7.5 Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in Bestandsfällen

Handwerker, die nach dem bis zum 31.12.1961 geltenden Recht von der Versicherungspflicht befreit worden sind (z. B. wegen Zurücklegung von 180 Kalendermonaten Versicherungszeit) und nach § 7 HwVG von der Versicherungspflicht auch am 31.12.1991 befreit waren, bleiben ab 1.1.1992 in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll die Übertragung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, über die ein Brief erteilt ist, eingetragen werden, so genügt es, wenn an Stelle der Eintragungsbewilligung die Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers vorgelegt wird. (2) Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn eine Belastung der Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder die Übertrag...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Zugang

Rz. 49 Voraussetzung für eine wirksame Annahme ist ferner gem. Art. 18 Abs. 2 CISG, dass die Annahmeerklärung gem. Art. 24 CISG dem Anbietenden zugeht. Ebenso wie im deutschen Recht ist für den Zugang dabei nicht erforderlich, dass der Adressat die Annahmeerklärung tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die nicht ausdrücklich formulierte, sondern durch eine schlüssige Zustimmung sig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweise ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich uneingeschränkt zulässig; insoweit handelt es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine vollwertige weitere Tatsacheninstanz.[25] Nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch die übrigen Beteiligten haben das Recht zu einem neuen Vortrag.[26] Insoweit sieht § 74 GBO keine Präklusion hins...mehr

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Rentenabfindung / 1.1 Höhe der Rentenabfindung

Die Abfindungssumme beträgt bei einer großen Witwen-/Witwerrente oder einer nach dem bis 31.12.2001 gültigen Recht unbefristet bewilligten kleinen Witwen-/Witwerrente das 24-fache des maßgebenden Monatsbetrags. 1.1.1 Berechnung des maßgebenden Monatsbetrags Der Monatsbetrag berechnet sich aus dem Durchschnitt der gezahlten Witwen-/Witwerrente für die letzten 12 Kalendermonate,...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Geltung der Gründungstheorie im Verhältnis zu den USA

Rz. 26 Eine Reihe von bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen der BRD enthalten Vorschriften, aus denen sich die Verpflichtung zur Anerkennung im anderen Abkommensstaat gegründeter Gesellschaften ergibt.[43] Sie sind – soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind – vorrangig vor den nationalen "autonomen" kollisionsrechtlichen Regelungen zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Vorgaben für den ERV

Rz. 5 Um eine zwar föderale, aber doch bundeseinheitliche Lösung zu finden, sind für die Umsetzungen der Anforderungen einheitliche Vorgaben wichtig. Die Anforderungen, die nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 an die Datenübermittlung gestellt werden können, soll der Landesgesetzgeber regeln.[3] Die Begründung des Gesetzes verweist bereits auf den Datensatz XJustiz[4] als Standard, was au...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 48 Umstritten ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei sollen diverse Haftungstatbestände z.B. als allgemeine Verhaltensvorschriften aus dem Gesellschaftsstatut herausgenommen und dem Deliktsstatut oder dem Insolvenzstatut unterstellt werden. Bei einer ausschließlich...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / E. Geschiedenentestament, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente mit Wertsicherungsklausel), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl

Rz. 5 Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Muster 6.5: Einzeltestament Patchworkehe, Erbeinsetzung Kinder, Absicherung des (zweiten) Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Vor-/Nachvermächtnis, Rechtswahl Ich, _________________________, ge...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Checkliste: Zahlungsbürgschaft

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§ 26 Kartellrecht / 6. Vollzugsverbot

Rz. 241 In der deutschen Fusionskontrolle gilt – ebenso wie im EU-Recht – ein Vollzugsverbot. Anmeldepflichtige Zusammenschlüsse dürfen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB nicht vollzogen werden, bevor sie vom Bundeskartellamt freigegeben wurden oder die gesetzlichen Untersagungsfristen abgelaufen sind. Die inhaltliche Reichweite des Vollzugsverbots entspricht im Wesentlichen der Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unrichtigkeit mangels eines Anspruchs

Rz. 84 Wenn der gesicherte Anspruch – und damit auch die akzessorische Vormerkung – nicht oder nicht mehr besteht, ist das Grundbuch unrichtig.[203] Dies gilt trotz des Umstandes, dass in diesem Fall ein gutgläubiger Zweiterwerb nicht möglich ist, da die scheinbare Belastung mit dem Recht dennoch eine erhebliche faktische Beeinträchtigung bewirkt, so dass eine entsprechende ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Zweckmäßige Zusatzvereinbarungen

Rz. 53 Obwohl die oben genannten Minimalvereinbarungen ausreichen, um einen Rechtsstreit rechtswirksam der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zuzuführen, empfehlen sich insb. in Verfahren mit internationalem Bezug zusätzliche Vereinbarungen. Hinweis: Auch die Schiedsinstitutionen empfehlen häufig zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere zum Schiedsort, zur Verfahrenssprach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Antrag

Rz. 5 Der Antrag auf Bildung von Teilbriefen ist formfrei möglich. Antragsberechtigt sind der bisherige Gläubiger und der neue Gläubiger, sofern er bereits ein dingliches Recht erworben hat. Der neue Gläubiger bedarf keiner Zustimmung des alten Gläubigers.[8]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundsätze

Rz. 78 1. Antragsberechtigt ist nur der unmittelbar Beteiligte [149] als "Betroffener" (Passivbeteiligter, verlierender Teil), dessen Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust erleidet, oder als "Begünstigter" (Aktivbeteiligter, gewinnender Teil), dessen Rechtsstellung einen Gewinn erfährt.[150] Jeder von ihnen ist antragsberechtigt. Sind auf einer Seite mehrere Mitbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XI. Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 26 Zitat "Gegen (– Bezeichnung der mit der rechtshängigen Klage angefochtenen Eintragung –) hat … Klage erhoben; eingetragen gem. … am …" Der Vermerk ist nur eintragungsfähig, wenn das dingliche Recht prozessbefangen ist. Bei einem Anspruch nach dem AnfG besteht eine schuldrechtliche Rückgewährpflicht; eine Eintragung scheidet aus.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 15. Kündigung

Rz. 299 Neben den Kündigungsgründen aus §§ 8, 9 VOB/B sind hier noch Gründe genannt, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. Der Auftraggeber hat danach ein Recht zur Kündigung mit sofortiger Wirkung, wenn es ihm nicht mehr zumutbar ist, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen. Im Vertrag sind besonders wichtige Gründe von ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Eintragung

Rz. 58 § 5 HGB setzt die Eintragung der Firma (Einzelkaufmann, OHG, KG) in das Handelsregister voraus. Entscheidend ist allein die Tatsache der Eintragung. Unerheblich ist, ob die Eintragung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist.[108]mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze, Gesellschaftszusätze, "& Partner"

Rz. 104 Nach § 19 Abs. 1 HGB sowie § 4 GmbHG, § 4 AktG, § 3 GenG und § 2 PartGG muss jeder Unternehmensträger zwingend einen seine Rechtsform charakterisierenden Rechtsformzusatz in der Firma beinhalten. Diesbezüglich duldet das Gesetz auch nach dem HRefG 1998 keine Täuschungen.[309] Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieser Information für die Verkehrskreise durch die Neur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfahrensweise bei mehreren beteiligten Grundbuchämtern

Rz. 18 Werden die Grundbuchblätter von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, regelt § 55a Abs. 2 GBO die Verfahrensweise.[19] Ergänzend regeln die Geschäftsanweisungen der Länder die Kommunikation zwischen den Grundbuchämtern (vgl. etwa Nr. 27 VwV-Grundbuchsachen Sachsen oder Abschn. 3.2.5 BayGBGA). Rz. 19 Bei gleichzeitiger Gesamtbelastung trägt das zuerst angegangene Grund...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / VI. Vermögensübertragung

Rz. 367 Die Vermögensübertragung, die bisher in der Praxis eine nur untergeordnete Rolle spielt, wird im vierten Buch des Umwandlungsrechts geregelt. Sie ist in zwei Alternativen möglich (§ 174 UmwG): Rz. 368 Zum einen steht die Vollübertragung in Anlehnung an die Verschmelzung zur Verfügung, zum anderen die Teilübertragung nach dem Vorbild der Spaltung. Ihr Anwendungsbereich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastungsgegenstand

Rz. 38 Mit der Grundschuld ist wie bei der Hypothek ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Miteigentumsanteil nach § 1114 BGB belastbar (vgl. Rdn 5 ff.).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verteilung eines Grundpfandrechts

Rz. 26 Zitat "Nach Verteilung lasten:" … EUR an BestVerz. Nr. … … EUR an BestVerz. Nr. … … EUR an BestVerz. Nr. … Im Übrigen ist die Mithaft erloschen; eingetragen am …“ Vorstehendes Muster setzt Buchung aller belasteten Grundstücke auf demselben Blatt voraus. Bei Buchung der belasteten Grundstücke auf verschiedenen Blättern ist einzutragen: Zitat "Nach Verteilung lastet das Recht h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Voraussetzungen

Rz. 230 Die Voraussetzungen der Entstehung des Wiederkaufsrechts ergeben sich aus dem Gesetz. Als dingliches Recht entsteht es mit Eintragung, die auf Bewilligung des Siedlers (§ 19 GBO) und Antrag des Siedlers oder Siedlungsunternehmens (§ 13 GBO) im Rang nach etwaigen Siedlungskrediten[842] vorzunehmen ist.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Gegenstand der Grundbucheintragung

Rz. 31 Das Grundstück oder Recht, zu dem die Eintragung gestattet wird, muss in der Bewilligung nach § 28 GBO bezeichnet werden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verletzung der Vorschrift

Rz. 13 Verletzt das Grundbuchamt die Vorschriften des § 16 GBO und trägt trotzdem ein, so berührt dies die materielle Gültigkeit der Eintragung nicht, wenn sie im Übrigen dem materiellen Recht entspricht. Das Grundbuchamt kann jedoch dadurch eine Amtshaftung (§ 839 BGB) auslösen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird, so darf die später beantragte Eintragung nicht vor der Erledigung des früher gestellten Antrags erfolgen.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Gewährleistung/Mängelbeseitigung

Rz. 47 Bezüglich Beginn und Dauer der Verjährung der Mängelrechte wird die gesetzliche Regelung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB klarstellend wiederholt. Die weitere Regelung ergibt sich aus § 634 BGB. Hier wird nur darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch zuerst ein Recht zur Nachbesserung nach § 635 BGB hat.mehr

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§ 6 Franchiserecht / 6. Grenzen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchise-Gebers

Rz. 74 Die Frage nach Inhalt und Umfang der Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers ist zugleich auch eine Frage nach deren Grenzen. Rz. 75 Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten eines Franchise-Gebers dürfen nicht derart überzogen werden, dass sie die Expansions- und Innovationsfreudigkeit von vorneherein lahm legen. Dies würde bedeuten, dass sich insb. Rentabilität...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr