Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen so...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Wettbewerbsverbot

Rz. 316 Zur Frage eines Wettbewerbsverbots – hier strahlen ebenfalls die Treuepflichten aus – ist einerseits zwischen dem Wettbewerb zur Hauptgesellschaft und andererseits dem Wettbewerb zur Untergesellschaft zu unterscheiden. a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft Rz. 317 Ob und inwieweit ein Gesellschafter in Wettbewerb zur Hauptgesellschaft treten darf, richtet sich für den Ha...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Rechtsnatur

Rz. 231 Der Vertragshändlervertrag als solcher ist gesetzlich nicht geregelt. Er hat sich seit Jahrzehnten in der Wirtschaftspraxis herausgebildet. Seine Einordnung ergibt sich aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten. a) Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter Rz. 232 Nach heute herrschender Auffassung[326] ist er ein Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB, der eine Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Ergebnisbeteiligung und Entnahmen

a) Anteil des stillen Gesellschafters am Ergebnis aa) Gesetzliche Regelung Rz. 119 Ist im Gesellschaftsvertrag der Anteil des stillen Gesellschafters am Gewinn oder Verlust nicht geregelt, gilt nach § 231 Abs. 1 HGB ein den Umständen nach angemessener Anteil als ausbedungen. § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB bestimmt mangels vertraglicher Regelung eines Verhältnisses der Beiträge oder w...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Ergebnisermittlung

aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach M...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nach Vollzug

Rz. 89 Nach Vollzug eines unrichtigen Ersuchens kann jederzeit ein Berichtigungsersuchen gestellt werden, soweit Rechte Dritter, die etwa gutgläubig erworben worden sind, nicht beeinträchtigt werden können.[169] Die an dem früheren Verfahren Beteiligten haben kein Einspruchsrecht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Wechsel der Treuhandbeteiligten

a) Treuhänder Rz. 453 Da der Treuhänder eine besondere persönliche Vertrauensstellung genießt, muss ihn der Treugeber jederzeit auswechseln können. Ebenso wie die Begründung des Treuhandverhältnisses setzt der Austausch des vorhandenen Treuhänders sowohl eine Übertragung des Gesellschaftsanteils als auch eine schuldrechtliche Übernahme oder einen Neuabschluss des Treuhandvert...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (1) Fehlende Verbindung zu einem öffentlichen Weg

Rz. 46 Zunächst muss dem Baugrundstück eine Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlen. Einem Grundstück fehlt beispielsweise die Verbindung, wenn es von einem öffentlichen Weg vollständig abgetrennt ist (z.B. ein hinterliegendes Grundstück).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Grundpfandrechte

Rz. 10 Sofern die Sicherung einer Abgabenverpflichtung durch ein Grundpfandrecht erfolgen soll, muss zunächst danach differenziert werden, ob hierfür eine Hypothek oder eine Grundschuld gewählt wird: 1. Hypothek Rz. 11 Die Eintragung einer Verkehrshypothek für die öffentlich-rechtliche Forderung ist nach allgemeiner Ansicht unzulässig, weil die Anwendbarkeit des § 1138 BGB mit...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Ergebnisbeteiligung und Entnahmen

a) Ergebnisbeteiligung Rz. 274 Die Beteiligung des Unterbeteiligten am Ergebnis der Hauptbeteiligung richtet sich nach dem Unterbeteiligungsvertrag. Ist dort keine Regelung getroffen, gilt entsprechend § 231 Abs. 1 HGB ein den Umständen nach angemessener Anteil als vereinbart. Rz. 275 § 709 Abs. 3 BGB, der mangels vertraglicher Bestimmung eine Verteilung des Ergebnisses nach B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Spalte 6

Rz. 7 Die Spalte 6 dient zur Angabe des Betrages (in Ziffern mit abgekürzter Währungsangabe), der von der Veränderung betroffen wird. Es kann dies der ganze Betrag des Rechts oder auch nur ein Teilbetrag sein. Bei Teilabtretungen wird so z.B. der abgetretene Teilbetrag angegeben; hierüber im Einzelnen § 17 GBV. Wird ein Teilbetrag teilweise gelöscht, so ist außer der Abschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Definition

Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DStRE 2020, 1153 r...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verpfändung

Rz. 58 Die Verpfändung einer Grundschuld geschieht gem. § 1191 BGB entsprechend den Vorschriften über die Abtretung des Rechts, §§ 1274, 1154, 1192 BGB.mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / g) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

aa) Allgemeines Rz. 53 Im Baubereich handelt es sich bei dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis um ein bedeutsames Thema, denn den Interessen des Nachbarn stehen ebenfalls beachtenswerte Motive des bauwilligen Grundstückseigentümers gegenüber. bb) Voraussetzungen und systematische Betrachtungen Rz. 54 Bei dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis handelt es sich nicht um ein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozess

Rz. 329 Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozessmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragung entbehrlich

Rz. 66 Der so ausgewiesene Briefbesitzer braucht nicht als Berechtigter eingetragen zu werden, gleichgültig, welche Eintragung bezüglich des Rechtes beantragt ist.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Blatt des Erbbaugrundbuches:

Rz. 16 Zitat "Erbbaurecht an dem Grundstück" Moosach 427/1 Freifläche 0.250 (Moosach Bl. 1223) eingetragen in Abt. II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit dem 1.2.2003. Die Veräußerung des Erbbaurechts bedarf der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Eigentümer des belasteten Grundstücks ist eingetragen Hans Maier, geb. am 14.5.1956, München. Gemäß Bewilligung vom 2.1.200...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / III. Begutachtungsrichtlinien zur Fahreignung

Was sagen die Begutachtungsrichtlinien zur Fahreignung?[9] Unter 3.16 Straftaten ist festgehalten: Leitsätze: Wer Straftaten begangen hat, ist nach § 2 Abs. 4 StVG ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, – wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder – wenn sie auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen lassen, s...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Auszahlung

aa) Kein Entnahmerecht Rz. 134 Ähnlich einem Kommanditisten ist der stille Gesellschafter nicht berechtigt, den ihm zustehenden Gewinnanteil ohne Zustimmung des Geschäftsinhabers zu entnehmen.[162] Ein § 122 HGB entsprechendes Entnahmerecht kann allerdings gesellschaftsvertraglich vereinbart werden.[163] Rz. 135 Dagegen darf der Geschäftsinhaber grds. uneingeschränkt Entnahmen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Trennung von Doppeltatbeständen

Rz. 43 In Einzelfällen einer Eintragung ist zur Beantwortung der Frage nach dem Charakter einer der Eintragung zugrunde liegenden Erklärung als solche des Verfahrensrechts oder solche des materiellen Rechts zu prüfen, ob ein "Doppeltatbestand" (vgl. Rdn 44 ff.) oder ein "Einzeltatbestand" (vgl. Rdn 50) vorliegt. 1. Doppeltatbestand, Einzeltatbestand und Doppelnatur Rz. 44 Ein ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Kein Entnahmerecht

Rz. 291 Ähnlich einem Kommanditisten kann der Unterbeteiligte den ihm zustehenden Gewinnanteil allerdings nicht einfach entnehmen, es sei denn ein solches Entnahmerecht ist entsprechend § 122 HGB vereinbart.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Geschäftsführung

aa) Grundsatz Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäft...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. WEG-Gemeinschaft

Rz. 15 Praktische Probleme ergaben sich bei der Eintragung dinglicher Rechte (insbes. Zwangshypotheken wegen Hausgeldrückständen) zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch § 10 Abs. 6 WEG aufgrund der WEG-Reform 2007[33] und § 9a WEG seit der WEG-Reform 2020[34] wurde der Gemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zugebilligt.[35] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Überleitungsrecht im Beitrittsgebiet

Rz. 169 In den neuen Bundesländern können folgende Nutzungsrechte bestehen:[671]mehr

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§ 6 Franchiserecht / 5. Erfüllungsverträge

Rz. 13 Neu sind allerdings die Regelungen zu Preisvorgaben an einen Franchise-Nehmer bei sog. "Erfüllungsverträgen". Nach Ziff. 191 der Leitlinien zur Vertikal-GVO sind diese nur dann zulässig und damit durch die Vertikal-GVO freigestellt, wenn es sich um die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Franchise-Geber oder dessen Lieferanten und Endkunden handelt und der Franchise...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Marktanteilsschwelle

Rz. 17 Auch in der neuen Vertikal-GVO wird klargestellt, dass diese nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Marktanteil des Franchise-Systems am relevanten nicht 30% übersteigt (Erwägungsgrund 9). Die Praxis der letzten 10 Jahre hat aber gezeigt, dass diese Marktanteilsschwelle nur für die wenigsten Franchise-Systeme von Bedeutung ist. Insofern wird sich auch hier durch die neu...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Gesellschaftsrechtliche Strukturen

Rz. 220 Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Franchise-Geber- und Franchise-Nehmer-Gesellschaft sind unterschiedlich. Diese sind auch nicht von der jeweiligen Vertriebsform bzw. der Art des Franchise-Systems (Waren- oder Dienstleistungs-Franchise) abhängig. Insofern ist es also ohne Bedeutung, ob die Franchise-Geber- oder Franchise-Nehmer-Gesellschaft als Personen- od...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Geschäftsinhaber

Rz. 108 Die Beitragsleistung des Geschäftsinhabers besteht darin, dass er sein Handelsgeschäft fortan nicht mehr nur für eigene, sondern für gemeinsame Rechnung führt.[132] Darüber hinaus kann sich der Geschäftsinhaber im Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft selbstverständlich auch zu weiteren Beitragsleistungen, bspw. zusätzlichen Geld- oder Sacheinlagen verpflichten.mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / II. Besitzverhältnisse und vertragliche Vereinbarungen

Rz. 59 Diese weiteren Anspruchsgruppierungen werden nun bei der Vorstellung der Anspruchsgrundlagen mitbehandelt.mehr

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Ehegatten / Zusammenfassung

Begriff Ehegatten haben in der Sozialversicherung zahlreiche Rechte. Voraussetzung hierfür ist lediglich das rechtsgültige Bestehen einer Ehe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften über die Ehe finden sich im 4. Buch des BGB. Darüber hinaus finden sich in den Büchern des SGB viele Regelungen, die an den Status einer bestehende...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Exkurs: Kapitalaufbringung und sog. Vorbelastungsbilanz

Rz. 35 Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, besonders die §§ 19 und 30 GmbHG, sind nach ständiger Rspr. des BGH "das Kernstück des GmbH-Rechts", die "keine Aushöhlung" vertragen, "gleichviel in welcher Form".[52] Nur wenn das den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger allein zur Verfügung stehende Vermögen vollständig und richtig aufgebracht ist, erscheint...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verwertungsrechte (Grundpfandrechte, Reallasten)

Rz. 11 Die Inhaber von Grundpfandrechten und Reallasten werden wegen der Erstreckungswirkungen der §§ 1120, 1126, 96 BGB durch die Aufhebung etc. des subjektiv-dinglichen Rechts stets beeinträchtigt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solch...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 1. Inhalt des Eigentums

Rz. 5 § 903 S. 1 BGB definiert den Begriff des Eigentums nicht, sondern beschreibt im ersten Halbsatz vielmehr in rechtstechnisch einfacher Form die Befugnisse und im zweiten Halbsatz die Schranken des Eigentumsrechts. Das Herausragende am Eigentumsrecht ist, dass es dem Rechtsinhaber eine umfassende Rechtsmacht über das Objekt des Eigentums verleiht.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Aktiengattungen

Rz. 60 Gem. § 11 Satz 1 AktG können Aktien verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens. Dabei bilden Aktien mit den gleichen Rechten eine Gattung (§ 11 Satz 2 AktG). Bestehen mehrere Aktiengattungen, so muss die Satzung der Gesellschaft die Gattung der Aktien und deren jeweilige Anzahl bestimmen (§...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Reallast als Gesamtrecht

Rz. 2 Soweit es sich um Rechte an dem Grundstück handelt, die als Gesamtrechte an den Miteigentumsanteilen weiterbestehen können (z.B. Reallasten), werden sie als Belastung des Miteigentumsanteiles unter Angabe der übrigen mithaftenden Anteile eingetragen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsgeschäftliche Aufhebung

Rz. 10 Die rechtsgeschäftliche Aufhebung von Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten wird nicht von § 20 GBO erfasst, da sie durch einseitige Erklärung (§ 875 BGB) und einseitige Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 26 ErbbauRG) erfolgt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Ansprüche aus Auflassungsvormerkung

Rz. 21 Zitat "Gesicherter Anspruch gepfändet wegen einer Forderung v. 10.000 EUR für … gem. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG München vom … (Az.: …), eingetragen am …"mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Buchung der betroffenen Grundstücke auf demselben Blatt

Rz. 12 Sollen die Grundstücke gleichzeitig belastet werden, so wird die Belastung in der vorgeschriebenen Abteilung einmal eingetragen und die Tatsache der Mithaft durch Aufnahme der Nummern der belasteten Grundstücke in die Nummernspalte zum Ausdruck gebracht. Rz. 13 Wird eines der auf demselben Blatt gebuchten Grundstücke nachträglich mitbelastet, so wird die Mithaft durch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Besondere Rechtsfähigkeiten; Grundbuchfähigkeit

Rz. 51 Der Begriff "besondere Rechtsfähigkeit" umschreibt die Voraussetzungen, unter denen bestimmte einzelne Rechte und Pflichten erworben werden können.[211] Solche besonderen Rechtsfähigkeiten unterliegen nicht allein dem Gesellschaftsstatut; vielmehr ist auch das für den jeweiligen Vorgang maßgebliche Wirkungsstatut zu berücksichtigen.[212] Eine erhebliche Bedeutung hat ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vormerkung, Widerspruch

Rz. 10 Eine Vormerkung kommt in Frage, wenn der Antrag auf Rechtsänderung, ein Widerspruch, wenn er auf Berichtigung gerichtet ist. Eine falsche Bezeichnung des Sicherungsmittels ist unschädlich, wenn klar ist, welche Art von Rechten gesichert werden soll.[18] Es ist zulässig, eine vorläufige Vormerkung nach § 76 GBO einzutragen, wenn der Antrag selbst nur auf die Eintragung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Anteil eines Miterben

Rz. 23 Zitat "Miterbenanteil des … am ungeteilten Nachlass gepfändet für … gem. … eingetragen am …"mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Geschäftsführung

aa) Grundsatz Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Literaturtipps

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§ 8 Baunachbarrecht / aa) Voraussetzungen des Tatbestands

(1) Unzulässige Vertiefung Rz. 31 Unter einer Vertiefung wird ganz allgemein jede Maßnahme verstanden, welche dem Boden des benachbarten Grundstücks die erforderliche Stütze entzieht. Es darf also nicht so auf das Nachbargrundstück eingewirkt werden, dass dessen Erdreich in der Senkrechten den Halt verliert oder untere Bodenschichten in ihrem waagrechten Verlauf beeinträchtig...mehr