Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Umsetzung in nationales Recht

aa) Das Gesetz zum Internationalen Erbrecht/IntErbVerfG Rz. 34 Zudem wurden durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht[49] nationale Regelungen an die EuErbVO angepasst bzw. abgeändert,[50] denn für die Durchführung der EuErbVO bedurfte es weiterer nationaler Regelungen insbesondere im Bereich des nationalen Zuständigkeits- und Verfahrensrechts, die der deutsche Gesetzgebe...mehr

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Umzugskosten / 1 Maßgebliches Recht

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Besch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 323 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht bzgl. eines früher dem Erblasser gehörenden Grundstücks haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdige...mehr

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Trennungsgeld / 1 Maßgebliches Recht

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung gru...mehr

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Reisekosten / 2 Maßgebliches Recht

2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach In...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Güterrechtliche Rechtswahl nach altem Recht

Rz. 136 Siehe hierzu die Vorauflagen. Zu beachten ist, dass Art. 15 EGBGB in verschiedenen Zeitabschnitten unterschiedliche Inhalte hatte.mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Bindung des Schiedsgerichts an das materielle Recht

Rz. 320 Inwieweit das Schiedsgericht an das materielle Recht gebunden ist oder nach Billigkeit zu entscheiden hat, hängt vom Inhalt der Schiedsklausel ab. Das Schiedsgericht kann auch über solche Fragen entscheiden, die sich nicht komplett aus dem materiellen Recht oder dem Testament ergeben. Hierunter fällt z.B. die Entscheidung über die Auseinandersetzung des Nachlasses[39...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Die Vermächtnisforderung als letztrangiges Recht im Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 308 Weil die Vermächtnisforderung im Nachlassinsolvenzverfahren letzten Rang hat, muss sich der Erbe davor schützen, ein Vermächtnis vorzeitig zu erfüllen, bevor er einen Überblick über die Aktiva und Passiva des Nachlasses hat.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Streitgegenstand: Dingliches Recht oder obligatorischer Anspruch?

Rz. 191 In dem zuvor beschriebenen Beispielsfall (siehe Rdn 154 ff.) geht es nicht um die Erfüllung obligatorischer Ansprüche, sondern um die Durchsetzung dinglicher Rechte, die bei Grundstücken als Grundbuchberichtigungsansprüche erscheinen. Dass dingliche Rechte dieser Art mit dem Rechtshängigkeitsvermerk gesichert werden können, wurde dargelegt. Bei der Geltendmachung eine...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 7. Ausblick auf das Recht der Erbengemeinschaft

Rz. 12 Kraft der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft besteht dort bis zur Erbteilung eine strenge Trennung zwischen Eigenvermögen der Erben einerseits und Nachlass andererseits (Sondervermögen Nachlass). Dies hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Haftungssituation bei bestehender Erbenmehrheit. Solange die Erbengemeinschaft nicht auseinan...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / k) Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 212 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Inte...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / II. Rechte von Pflichtteilsberechtigten an der Lebensversicherung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wiss...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Erlöschende Rechte

Rz. 132 Diejenigen Rechte, die nicht in das geringste Gebot aufgenommen wurden, erlöschen, §§ 91 Abs. 1, 52 Abs. 1 ZVG.mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / VI. Geltendmachung des an die Werkstatt abgetretenen Rechts durch den Geschädigten

1. Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft Besondere Komplikationen ergeben sich, wenn der Geschädigte den an die Werkstatt sicherungshalber abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer im Wege gewillkürter Prozessstandschaft selbst geltend macht. Aus prozessualer Sicht ist hierzu festzustellen, dass der Geschädigte bei...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / f) Bestehen bleibende Rechte

Rz. 133 Grundsätzlich bleiben alle dinglichen Rechte bestehen, weil sie kein Rangverhältnis gegenüber dem Antrag des betreibenden Miterben haben. Dies gilt auch, wenn nur ein Bruchteil des Grundstücks belastet ist.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / bb) Bestehen bleibende Rechte

Rz. 121 Nach dem Deckungsgrundsatz bleiben bei der Teilungsversteigerung alle dinglichen Rechte bestehen, weil sie als dem betreibenden Antragsteller im Rang vorgehend angesehen werden.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte

Rz. 399 Ausländisches Recht hat der Tatrichter entsprechend § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln. Wie er sich diese Kenntnis verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Jedoch darf sich die Ermittlung des fremden Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Rechtswahl zugunsten eines mitgliedstaatlichen Rechts, Gerichtsstandsvereinbarung bei Rechtswahl und Zuständigkeit bei Rechtswahl, Art. 5 ff. EuErbVO

Rz. 169 Hat der Erblasser als Erbstatut das Recht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 22 EuErbVO gewählt, können die betroffenen Parteien vereinbaren, dass ein Gericht dieses Mitgliedstaats zuständig sein soll, Art. 7 EuErbVO. Art. 7 EuErbVO Zuständigkeit bei Rechtswahl Die Gerichte eines Mitgliedstaats, dessen Recht der Erblasser nach Artikel 22 gewählt hat, sind für die Entsche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Erschwernis der Löschung höchstpersönlicher Rechte

Rz. 147 Auch ein dingliches Recht, das mit dem Tod des Rechtsinhabers erloschen ist, kann nach § 23 GBO, wenn Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind (wie bspw. beim Nießbrauch), nicht ohne weiteres unter Vorlage eines Unrichtigkeitsnachweises gelöscht werden. In solchen Fällen ist grundsätzlich die Bewilligung der Erben erforderlich (§§ 19, 29 GBO in notariell b...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts

Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtsprechung gilt aber insoweit ohne Rücksicht auf die Beweislast der Untersuchungsgrundsatz. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts w...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Rechte

Rz. 101 Die Teilung von Rechten, insbesondere Forderungen, ist einfacher: Die übrigen Miterben treten dem jeweiligen Teilhaber gem. § 398 BGB einen seiner Erbquote entsprechenden Teil der Forderung oder des Rechts ab.mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / V. Anwendung ausländischen Rechts

1. Gerichtliche Prüfung Rz. 97 Führt die Anwendung der EuErbVO bzw. des Art. 25 EGBGB a.F. zu einer Verweisung in eine fremde Rechtsordnung, so muss das ausländische Recht (das jeweilige IPR und ggf. das Sachrecht) ermittelt werden.[130] Im FamFG-Verfahren, also insbesondere im Erbscheinsverfahren, gebietet § 26 FamFG (Amtsermittlungsgrundsatz) dem Gericht die Ermittlung des f...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Einordnung vorbehaltener Rechte

Rz. 119 Hier ist zum einen die Ebene des Übergebers und zum anderen die Ebene des Übernehmers zu betrachten. Für den Übergeber stellt sich die Frage, ob bzw. in welcher Höhe er aus den vorbehaltenen Rechten der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erzielt. Der Übernehmer hat ein Interesse daran, dass er Rentenleistungen ggf. steuerlich geltend machen kann (Werbungskosten,...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XI. Grundbuchberichtigung bezüglich beschränkter dinglicher Rechte

1. Universaler Rechtsübergang Rz. 141 Der nach § 1922 BGB eingetretene Rechtsübergang betrifft nicht nur Eigentümerpositionen des Erblassers, sondern alle übertragbaren vermögensrechtlichen Rechtsinhaberschaften, die nicht an eine bestimmte Person gebunden sind. Die Vorschriften über die Berichtigung des Grundbuchs gelten deshalb in gleicher Weise sowohl für die vom Erblasser ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / VI. Einschränkungen bei der Anwendung ausländischen Rechts

1. Allgemeines Rz. 109 Bei der Anwendung des IPR und damit ausländischen Rechts kann es zu Ergebnissen kommen, die einer Korrektur bedürfen. In Betracht kommen hierbei 2. Anpassung Rz. 110 Nachdem die jeweiligen Rechtsordnungen nicht aufeinander abgestimmt sind, kann es zu Ergebnissen kommen, die keine der jeweiligen Rech...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 8. Dem Versteigerungsverfahren entgegenstehende Rechte

a) Teilung in Natur Rz. 74 Nach dem ersten Auseinandersetzungsprinzip des § 752 BGB hat bei teilbaren Gegenständen die Teilung in Natur zu erfolgen. Für ein in dieser Weise teilbares Grundstück – was in der Praxis selten sein dürfte – darf die Teilungsversteigerung nicht angeordnet werden, weil ihre Voraussetzungen nicht vorliegen.[61] Ihre Anordnung wäre unzulässig. Das Vers...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XIV. Löschung untergegangener höchstpersönlicher Rechte

1. Höchstpersönliche Rechte Rz. 146 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes m...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 15. Vindikationslegat ausländischen Rechts

a) Regelungen der EuErbVO Rz. 50 Nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich das Erbstatut nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Aus diesem ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 10. Rechte des Antragsgegners

Rz. 605 Grundsätzlich ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, lediglich im Falle dringender Gefahr (§ 486 Abs. 3 ZPO) kann davon abgesehen werden. Der Antragsgegner hat das Recht, eigene Anträge zu stellen. Die Einwendungen beschränken sich auf das Verfahrensrecht:[745]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Bewilligungsgrundsatz des materiellen und des formellen Rechts

Rz. 207 Das materielle Recht stellt auf die grundbuchrechtlichen Erfordernisse ab. Nach dem grundbuchrechtlichen Bewilligungsgrundsatz muss der durch die Berichtigung in seiner Rechtsstellung Betroffene – und sei dies nur eine "Buchrechtsstellung" – die Berichtigung bewilligen (§§ 19, 22 GBO). In den obigen Beispielsfällen hätte also der jeweils eingetragene Nichteigentümer ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Höchstpersönliche Rechte

Rz. 146 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes mit dem Tod des Rechtsinhabe...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Erlöschen höchstpersönlicher Rechte

Rz. 3 Höchstpersönliche dingliche Rechte wie der Nießbrauch an einem Grundstück (§§ 1030 ff. BGB), eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB), ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder eine Wohnungsreallast (§ 1105 BGB) gehen mit dem Tod des Rechtsinhabers nicht auf dessen Erben über, sondern erlöschen. Die Grundbuchberichtigung führt in einem solchen Fall zur Lö...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Anwendung ausländischen Rechts bei Inlandsfällen

Rz. 108 Nach der Rechtsprechung[141] besteht die Pflicht des Rechtsanwalts, sich die für die Ausführung des ihm erteilten Auftrags erforderlichen Kenntnisse des ausländischen Rechts zu verschaffen. Der Rechtsanwalt kann einer Haftung aber mit einem Hinweis an den Mandanten, dass er die ausländische Materie nicht beherrsche, entgehen.[142] Soweit er sich bereit erklärt, sich ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Kostentragungspflicht aufgrund materiellen Rechts

Rz. 614 Folgt ein Hauptsacheprozess nicht nach und ergeht deshalb keine Kostenentscheidung in der Sache, so können die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gesondert – notfalls im Klagewege – geltend gemacht werden, wenn es für die Kostentragungspflicht eine besondere Anspruchsgrundlage gibt. Solche Anspruchsgrundlagen sind im Erbrecht nicht selten (vgl. Rdn 616). aa) ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Die vierfache verfahrensrechtliche Sicherung der Rechte des wahren Erben

Rz. 199 Dem Gesetz ist die Sicherung der Rechte des wahren Erben ein großes Anliegen. Auf vier verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen kann das Erbrecht gesichert werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a

Schrifttum: Bohnert, Die Entwicklung des Ordnungswidrigkeitenrechts, Jura 1984, 11; Burhoff, Steuerordnungswidrigkeiten in der Praxis, PStR 2006, 233; Eser, Die Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Diss. Würzburg 1961; Göhler, Das neue Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, JZ 1968, 583; Günther, Das Recht der Ordnungswidrigkeiten – Aufbruch zu neuen Ufern?, in 40 J...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Rechte des Nachlassgläubigers

Rz. 424 Dem Nachlassgläubiger stehen bis zur Nachlassteilung zwei Vermögensmassen zur Verfügung: Der Nachlassgläubiger kann Erfüllung aus dem ungeteilten Nachlass im Wege der Gesamthandsklage verlangen (§ 2059 Abs. 2 BGB) oder aber einen Miterbe...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Die Gefährdung der Rechte der wirklich Berechtigten

Rz. 94 Das Grundbuchamt, bei dem ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Vorlage je einer beglaubigten Abschrift der Verfügung von Todes wegen und der Eröffnungsniederschrift gestellt wird, kann nur bei entsprechenden Anhaltspunkten für eine Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Vor Vollzug des Antrags muss es keine ande...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Rechte des Pfändungspfandgläubigers

Rz. 393 Der Grund für die Ausnahme in § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB (Haftung des Erbteils) wird erst klar, wenn man sich vor Augen führt, welche Rechte ein Nachlassgläubiger mit einem gepfändeten Erbteil ausüben kann: Rz. 394 (1) Er kann den Erbteil veräußern oder versteigern, §§ 857 Abs. 5, 844 ZPO. Diese Möglichkeit dürfte aber für den Nachlassgläubiger kaum praktische Bedeutung h...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Rechtswahl, Art. 22 EuErbVO

Rz. 43 Anders als nach früherem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt.[60] Rz. 44 Mit der Anknüpfung an den letzten g...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Sonderstatut

Rz. 11 Noch komplizierter war die Angelegenheit, wenn sich Nachlassgegenstände in einem anderen Staat befinden und sie nach dem Recht dieses Staates besonderen Vorschriften unterliegen, Art. 3a Abs. 2 EGBGB a.F. Art. 3a EGBGB a.F. Sachnormverweisung; Einzelstatut ... (2) Soweit Verweisungen im Dritten und Vierten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unte...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Gesamtverweisung

Rz. 10 Bei der Verweisung nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. war aber zu beachten, dass es sich insoweit um eine sog. Gesamtverweisung (= IPR-Verweisung) handelte, Art. 4 Abs. 1 EGBGB. Art. 4 EGBGB Verweisung (1) Wird auf das Recht eines anderen Staates verwiesen, so ist auch dessen Internationales Privatrecht anzuwenden, sofern dies nicht dem Sinn der Verweisung widerspricht. Ve...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VI. IPR: Statut für Vollmachten

Rz. 318 Mit Art. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11.6.2017[302] wurde das EGBGB geändert und das bis dahin nicht kodifizierte Statut der gewillkürten Stellvertretung gesetzlich geregelt. Wie bereits bisher wird das auf die Vollmacht anwendbare Recht unabhängig davon bestimmt, welches Recht auf d...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Muster: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters

Rz. 101 Sachverhalt nach BGH v. 21.1.1991 – II ZR 49/90, NJW-RR 1991, 1211: Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters Muster 24.6: Antrag auf Anhörung eines ausländischen Gutachters An das Oberlandesgericht _________________________ In Sachen Müller ./. Meier Az. 5 U 2745/22 Für den Kläger trage ich noch Folgendes vor: Es wird nochmals beantragt, die Sachverstä...mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Wechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zum Aufenthaltsprinzip

Rz. 134 Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage unter dem EGBGB ist die Verschiebung vom Staatsangehörigkeits- hin zum Aufenthaltsprinzip von zentraler Bedeutung. So kommt es für das Güterrecht bzw. Vermögensrecht künftig zu einer Anknüpfung an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten bzw. Lebenspartner, Art. 26 EuGüVO. Artikel 26 EuGüVO Mangels Rechtswahl...mehr

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zfs 07/2023, Fahrtenbuch; G... / 2 Aus den Gründen: "… II.

[10] Die zulässige Revision des Kl. ist unbegründet. Das Berufungsgericht hat ohne Bundesrechtsverstoß angenommen, dass der Kl. das gemäß § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, hier in entsprechender Anwendung, erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der zeitlich erledigten Fahrtenbuchanordnung hat (1.). Dass das OVG die in Bußgeldverfahren geltenden Gr...mehr