Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / e) Rück- und Weiterverweisung

Rz. 70 Zu beachten ist, dass auch die EuErbVO mit Art. 34 eine Regelung zur Rück- und Weiterverweisung kennt. Dabei regelt Art. 34 Abs. 1 EuErbVO die Gesamtverweisung, während Art. 34 Abs. 2 EuErbVO eine Sachnormverweisung darstellt. Art. 34 EuErbVO Rück- und Weiterverweisung (1) Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Drittstaats sind die in diesem Staat g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / ee) Widerruflichkeit der Rechtswahl

Rz. 19 Wählte ein Ausländer für im Inland belegenes Grundeigentum deutsches Erbrecht, so stellte sich die Frage, nach welchem Recht sich der Widerruf dieser Rechtswahl bemaß. In Betracht kam das nach dem Heimatrecht des Erblassers zu ermittelnde Erbstatut oder das gewählte deutsche materielle Recht. Die h.M. stellte für die Frage der Wirksamkeit der Rechtswahl entsprechend d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 92 Im deutschen Recht bot Art. 15 Abs. 2 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung. eine Rechtswahlmöglichkeit: Zitat (2) Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Rechtsnachfolge von Todes wegen, Art. 21, 22 EuErbVO

Rz. 37 Maßgeblich sind die Art. 21 und 22 EuErbVO. Diese lauten: Art. 21 EuErbVO Allgemeine Kollisionsnorm (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamthe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / d) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 75 Ob ein gemeinschaftliches Testament als solches zulässig war, bestimmte sich aber nach dem Erbstatut. Auch die Form des Widerrufs letztwilliger Verfügungen bestimmte sich nach den vorgenannten Regeln, vgl. Art. 26 Abs. 2 EGBGB a.F. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten werden von einigen Rechtsordnungen abgelehnt.[90] Die Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Muster: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren

Rz. 98 Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren Muster 24.5: Anregung auf Einholung eines Rechtsgutachtens im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht Traunstein – Nachlassgericht – Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Nachlasssache des am 17.12.2022 in Traunstein verstorbenen Herbert Geier Antrag des Beteiligten Hubert Geier auf Erteilung ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Art. 25 EGBGB

Rz. 35 Durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht wurde auch Art. 25 EGBGB neu gefasst. Dieser lautet nunmehr: Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III dieser Verordnung entsprechend. Die Gesetzesbegründung führt hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Staatsangehörigkeitsprinzip

Rz. 8 Soweit für die Frage, welches Erbrecht zur Anwendung gelangt, staatsvertragliche Regelungen fehlen, war nach Art. 25 EGBGB a.F. vorzugehen. Art. 25 EGBGB a.F. (1) Die Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Der Erblasser kann für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Leibgeding und Grundbuch

Rz. 60 Um eine aufwendige Prüfung bei der Eintragung eines Leibgedings hinsichtlich der Gegebenheit der materiellen Voraussetzungen zu vermeiden, erleichtert § 49 GBO die Eintragung eines Leibgedings dahin gehend, dass insoweit eine Sammelbezeichnung der Leibgedingleistungen eingetragen werden kann.[164] Erforderlich ist jedoch die Bezugnahme auf die insoweit hinreichend bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Verfahren

Rz. 174 Soweit eine Rechtswahl zugunsten eines Rechts eines Mitgliedstaats getroffen wurde, hat das Gericht die Vorschriften der Art. 6, 8 EuErbVO zu beachten: Art. 6 EuErbVO Unzuständigerklärung bei Rechtswahl Ist das Recht, das der Erblasser nach Artikel 22 zur Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen gewählt hat, das Recht eines Mitgliedstaats, so verfährt das nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 38 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs des "letzten gewöhnlichen Aufenthalts" findet sich in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 2. Keine oder widersprüchliche Regelung durch den Erblasser – Totenfürsorgeberechtigung

Rz. 43 Hat der Erblasser überhaupt keine Regelung getroffen, so haben gewohnheitsrechtlich die nächsten Familienangehörigen das Recht der Totenfürsorge;[91] hieraus wird dann die Bestattungspflicht abgeleitet.[92] Die Bestattungspflicht umfasst jedoch nicht die Entscheidungsbefugnis über die längerfristige Grabpflege. Besteht hier Uneinigkeit, kann sich aus Treu und Glauben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / A. Einleitung

Rz. 1 Bezüglich der Bestattung sind diverse Begriffe voneinander abzugrenzen. Zu unterscheiden ist zwischen dem privatrechtlich ausgestalteten Recht der Totenfürsorge,[1] das Ausfluss familienrechtlicher Rechte und Pflichten ist, und den öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten, die sich aus den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen ergeben.[2] Diese Differenzierung setzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Nach § 408b StPO beigeordneter Rechtsanwalt

Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls nach § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet, entsteht nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV.[7] Vielmehr rechnet nach h.M. auch der Rechtsanwalt nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab mit der Folge, dass Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Pfändungspfandgläubiger

Rz. 43 Der Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlass kann gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Nach Pfändung und Überweisung hat der Gläubiger nach allgemeiner Auffassung gem. § 1258 BGB das Recht, die Teilungsversteigerung zu betreiben.[36] Pfändung allein reicht nicht aus; erst die Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt gewährt dem Gläubiger ein Recht auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 25 Unter einer Vorfrage versteht man nach der h.M. jede Frage nach dem Bestehen eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses oder einer Rechtslage, die im Tatbestand einer in- bzw. ausländischen Kollisions- oder Sachnorm vorausgesetzt wird.[34] Auch im Erbrecht kommt eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[35]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 112 Seit 1.5.2013 ist die Palette der Güterstände mit dem gemischt deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft angereichert. Grundlage der Neuregelung ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 4.2.2010 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 15.3.2012.[72] Damit haben deutsch-französische Ehepaare bzw. einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen, Art. 24 EuErbVO

Rz. 55 Die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen mit Ausnahme von Erbverträgen regelt Art. 24 EuErbVO. Art. 24 EuErbVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 7. International-prozessrechtliche Fragen

Rz. 34 Richtet sich das Erbstatut nach deutschem Recht (Art. 21 Abs. 1, 2, 22 EuErbVO bzw. für Altfälle (Erbfall vor 17.8.2015) Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.), so ist für die Frage, inwieweit Streitigkeiten einem vom Erblasser eingesetzten Schiedsgericht unterworfen sind, in jedem Falle deutsches Recht maßgebend. Aber auch bei Anwendung eines ausländischen Erbstatuts beurteilt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 47 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung des § 792 ZPO. M.E. geht hier § 792 ZPO vor, weil es sich um eine Verfahrensvorschrift handelt, und im internationalen Recht bestimmt sich da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 16 Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Ort: _________________________ Verhandelt am _________________________ Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Übergang des Besitzes

Rz. 3 Kraft ausdrücklicher Regelung in § 857 BGB geht auch der Besitz auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[1] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht geschützt wären. Der Erben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / III. Möglichkeit der gegenständlichen Beschränkung

Rz. 180 Auch kann es einen gegenständlich beschränkten Erbschein geben, § 352c FamFG, wenn auch hierfür nach Inkrafttreten der EuErbVO nur noch ein geringerer Bedarf besteht. Das örtlich zuständige Nachlassgericht wird einen Erbschein demnach grundsätzlich auch dann ausstellen, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einem ausländischen Recht unterliegt. Denkbar sind nach wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / f) Anknüpfungstatbestände

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 4. Unterschied zwischen Schuld und Haftung

Rz. 7 Die vom Gesetz sehr kompliziert geregelte Erbenhaftung wird verständlicher, wenn von vornherein die Begriffe der Schuldnerschaft und der Haftung streng differenziert werden.[1] Die Universalsukzession des § 1922 BGB führt dazu, dass der Erbe Schuldner aller Verbindlichkeiten des Erblassers wird, weil er die Rechtsträgerschaft aller Aktiva und aller Passiva des Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / a) Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 8 Unter einer Gemeinschaft i.S.v. §§ 741 ff. BGB versteht man die Innehabung eines Rechts durch mehrere Rechtsträger zu ideellen Bruchteilen. Sie ist eine Interessengemeinschaft ohne Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Bruchteilsgemeinschaft ist der Grundtypus des Gemeinschaftsrechts. Dies gilt vor allem für die Auseinandersetzungsregeln. Hinweis Bruchteilsgemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Erbverträge, Art. 25 EuErbVO

Rz. 60 Art. 25 EuErbVO regelt die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung von Erbverträgen. Dabei unterscheidet Art. 25 EuErbVO zwischen einseitigen (Abs. 1) und mehrseitigen (Abs. 2) Erbverträgen. Das nach Art. 25 EuErbVO bestimmte Recht ist unwandelbar.[78] Rz. 61 Der Begriff des Erbvertrages ist in Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO legal definiert: Zitat eine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / a) Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 6 Unter einer Gemeinschaft i.S.v. §§ 741 ff. BGB versteht man die Innehabung eines Rechts durch mehrere Rechtsträger zu ideellen Bruchteilen. Sie ist eine Interessengemeinschaft ohne Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Bruchteilsgemeinschaft ist der Grundtypus des Gemeinschaftsrechts. Dies gilt vor allem für die Auseinandersetzungsregeln. Merke Bruchteilsgemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Europarecht

Rz. 126 Europarechtlich wurde im Zusammenhang mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten bereits früher vor allem die bevorzugte Stellung inländischer gemeinnütziger Einrichtungen im Vergleich zu ausländischen gemeinnützigen und kommerziellen Anbietern von Dienstleistungen problematisiert (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG a.F.). Rz. 127 Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / b) Nachlassspaltung

Rz. 120 Kommt es zu einer Nachlassspaltung, z.B. weil die ausländische Rechtsordnung das bewegliche Vermögen dem Recht des letzten Domizils und das unbewegliche Vermögen dem Recht des Belegenheitsstaates (lex rei sitae) unterwirft, sind Teilnachlässe nach der entsprechenden Rechtsordnung zu bilden. Zwei Grundkonstellationen sind problematisch:[160] aa) Kumulierung von Erb- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Verfügungsbeschränkung des Vorerben

Rz. 361 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls berechtigt, über die zum Nachlass gehörenden Grundstücke zu verfügen. Zum Schutz der Rechte der Nacherben ist seine Verfügungsmacht jedoch beschränkt (§ 2112 BGB). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung des Vorerben über ein Nachlassgrundstück oder ein Grundstücksrecht, das zum Nachlass gehört, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Muster: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin

Rz. 125 Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin An das Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG

Rz. 308 Eine Rechtsbeeinträchtigung i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches subjektives Recht des Beschwerdeführers durch die angefochtene Entscheidung berührt wird.[186] Als verletzte Rechtsposition kommt dabei in Nachlasssachen vor allem das Erbrecht in Betracht. Dagegen führt die bloße Verletzung von Verfahrensrechten nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr