Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Einschaltung von Auskunfteien/Detekteien

Rz. 112 Im Einzelfall mag man die Einschaltung von professionellen Detekteien in Betracht ziehen, z.B. wenn bedeutsame Werte verschwunden sind und man dem Bevollmächtigten mit herkömmlichen Erkenntnisquellen nichts nachweisen kann. Manche Privatermittler haben Wege der Informationsbeschaffung, die Rechtsanwälte nicht gehen können. Wenn auf diesem Weg auffällige Vermögenszuwäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / B. Zum Widerruf berechtigter Personenkreis

Rz. 7 Der mit dem Widerruf einer Vorsorgevollmacht beauftragte Rechtsanwalt muss zunächst prüfen, wer hierzu berechtigt ist. I. Vollmachtgeber Rz. 8 In erster Linie ist selbstverständlich der Vollmachtgeber zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, wenn er mit dem Bevollmächtigten nicht mehr zufrieden ist. Dieser Fall ist in der anwaltlichen Praxis selten, weil sich der geistig re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Schenkung durch den Vollmachtgeber

Rz. 177 Zwischen dem Vollmachtgeber und seinem Bevollmächtigten darf man regelmäßig ein bestehendes Vertrauensverhältnis voraussetzen. Fließt Geld vom Vollmachtgeber zum Bevollmächtigten, werden im Streit zwischen den Erben des Vollmachtgebers und dem Vertreter um die angebliche Schenkung fast immer die gleichen Vorwürfe erhoben: Die Erben bezichtigen den Bevollmächtigten de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / 1. Persönliches Umfeld des Vollmachtgebers

Rz. 9 Falls der Vollmachtgeber sich nicht mehr artikulieren kann oder bereits verstorben ist, kann das persönliche Umfeld befragt werden, ob es Personen gibt, die beim Vollmachtgeber ein und aus gingen und denen er anscheinend besonderes Vertrauen entgegenbrachte. Ist der Vollmachtgeber verstorben und hatten die Erben nur wenig Kenntnis vom Sozialleben des Erblassers, gibt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Herausgabeansprüche

Rz. 97 Die Herausgabe von Sachen des Vollmachtgebers hat gem. § 269 Abs. 1 BGB grundsätzlich am Wohnort des Schuldners, also des Bevollmächtigten zu erfolgen. Dies kann allerdings problematisch sein, wenn der Bevollmächtigte weit entfernt wohnt. Rz. 98 Beispiel Der Bevollmächtigte B war für seinen in Köln lebenden Vater V Vorsorgebevollmächtigter und hat sich um dessen Vermög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Verwirkung durch Zeitablauf

Rz. 192 An eine Verwirkung des Auskunftsrechts ist dann zu denken, wenn der Vollmachtgeber längere Zeit keine Auskunft verlangt hat, und der Bevollmächtigte berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass auch in Zukunft keine Auskunft verlangt werde.[166] Andererseits steht es jedem frei, die Geltendmachung seiner Rechte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht geltend zu ma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / E. Nutzung weiterer Informationsquellen

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch gegenüber dem Bevollmächtigten scheitert oft an rechtlichen und tatsächlichen Hürden und gibt den Erben des Vollmachtgebers nur ein bruchstückhaftes Bild von den Verfügungen. Diese Defizite kann man teilweise kompensieren, indem man weitere Erkenntnisquellen zu erschließen versucht. Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist dabei zu klär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung/Unmöglichkeit

Rz. 134 Um einen Bevollmächtigten bei fehlerhaftem Verhalten haftbar zu machen, muss der Vollmachtgeber gem. § 280 Abs. 1 BGB folgende Voraussetzungen beweisen: Rz. 135 In der Praxis wird meist die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Berechnung der Verzugszinsen

Rz. 73 Es gibt wenige Sachverhalte, in denen eine fehlerhafte Zinsberechnung so große Schäden anrichten kann, wie bei der Inanspruchnahme von Bevollmächtigten. Grob fehlerhaft sind Zahlungsaufforderungen, bei denen Zinsen erst nach Ablauf der durch Rechtsanwaltsschreiben gesetzten Frist oder – noch schlimmer – erst ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.[44] Rz. 74 Um den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. (Kontroll-)Betreuer

Rz. 11 Sofern für den Vollmachtgeber eine Betreuung[6] mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge angeordnet wurde, ist der Betreuer gem. § 1823 BGB zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung berechtigt. Der Widerruf erteilter Vollmachten gehört in diesem Zusammenhang zu den ersten Amtshandlungen des Betreuers. Nur, wenn kein Dritter mehr über das Vermögen des Betreut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Ausgangslage

Rz. 1 Wohl jeder Mensch, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, wird irgendwann einmal eine Vollmacht erteilt haben. Vollmachten vereinfachen die Abwicklung von kleinen und großen Rechtsgeschäften, außerdem ermöglichen sie im Unterschied zu einer gesetzlichen Betreuung individuelle Regelungen, falls man handlungsunfähig wird. So wollen vor allem ältere Menschen durch eine Vorsor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / II. Mandatsannahme/Vergütung

Rz. 5 Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen. Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / 5. Zentrales Vorsorgeregister der Notare bei Vorsorgevollmachten

Rz. 22 Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer[13] ist zuständig für die Dokumentation von Vorsorgevollmachten. Falls der Erblasser in dieser Form verfügt hat, kann eine Anfrage dort lohnend sein. Diese kann auch per E-Mail gestellt werden, wenn man sich als Nutzer hat registrieren lassen. Rz. 23 Hinweis Notare und Rechtsanwälte können sich als institutionelle Nut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Banken

Rz. 16 Sofern die Bankverbindungen des Vollmachtgebers bekannt sind, können die Banken entsprechend angeschrieben und um Mitteilung von bestehenden Vollmachten gebeten werden. Im Erbfall geht mit dem Tod des Kunden auch dessen aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührender Auskunftsanspruch gem. §§ 675, 666 BGB gegen die Bank auf den Erben über. Die Bank kann sich also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / VIII. Auskunftspflicht aus Treu und Glauben?

Rz. 46 Sofern sich kein anderer Anhaltspunkt für eine Auskunftspflicht ergibt, könnte man aus den §§ 242, 259 BGB eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben ableiten. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass es die Rechtsbeziehungen der Parteien mit sich bringen, dass der Berechtigten in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. Antrag auf Nachlasssicherung durch Kontensperrung

Rz. 66 Bis feststeht, wer Erbe geworden ist, kann das Nachlassgericht im Wege der Nachlasssicherung gem. § 1960 Abs. 1 BGB einzelne Nachlassgegenstände vor dem Zugriff Dritter sichern.[49] Weil das Nachlassgericht insoweit von Amts wegen rechtspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt, reicht im Prinzip eine Anregung aus. Bei der chronischen Überlastung der meisten Nachlassgerichte sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / II. Schriftform

Rz. 50 Die Schriftform ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sie sollte sich im Rahmen anwaltlicher Sachbearbeitung jedoch von selbst verstehen. Gegenüber Banken muss die Vollmacht schon wegen § 172 Abs. 2 BGB schriftlich widerrufen werden, weil sie dort immer schriftlich erteilt wird.[40] Rz. 51 § 126a BGB, wonach die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Erfüllung durch Herausgabe an den Vollmachtgeber

Rz. 158 Ein gewissenhafter und ehrlicher Bevollmächtigter wird alles, was er aus dem Auftrag erlangt hat, dem Vollmachtgeber herausgeben. Ein vorausschauender Bevollmächtigter wird sich dies auch quittieren lassen, wenn er damit rechnen muss, dass die Erben des Vollmachtgebers eines Tages sein Handeln einer kritischen Überprüfung unterziehen werden. Dann ist dem Einwand der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Eidesstattliche Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB

Rz. 80 Ein stumpfes Schwert im Kampf gegen unbefriedigende Antworten auf angeforderte Bestandsverzeichnisse und Rechenschaftsberichte ist die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB. Die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben macht vielleicht Eindruck beim Mandanten. Der anwaltlich beratene Bevollmächtigte wird wissen, dass die Gef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Erfüllung

Rz. 170 Der Bevollmächtigte wird sich oft darauf berufen, dass er die Auskunftspflichten bereits erfüllt hat. Für diesen Umstand ist er allerdings voll beweispflichtig.[146] Die Einrede der Erfüllung wird oft durch Vorlage einer Ausgleichsquittung des verstorbenen Vollmachtgebers bekräftigt. Als Rechtsanwalt der Erben des Vollmachtgebers hat man in dieser Situation zwei Mögli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Anderweitige Informationsmöglichkeiten

Rz. 198 Der Rechtsanwalt des Vollmachtgebers bzw. dessen Erben muss nicht befürchten, dass von dritter Seite eingeholte Informationen, z.B. ein Kontenjournal von der kontoführenden Bank, zum Vorwurf des Rechtsmissbrauchs führen. Der Bevollmächtigte, dem so mögliche Verfehlungen vorgehalten werden, darf nicht einwenden, dass die Gegenseite schon alle Informationen habe und ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Notare

Rz. 20 Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Vollstreckung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 164 Hat das Gericht – was selten vorkommt – festgestellt, dass die Auskünfte so unsorgfältig erteilt wurden, dass vom beklagten Bevollmächtigten eine eidesstattliche Versicherung (e.V.) verlangt werden darf, sollte dieser Anspruch im Weigerungsfalle auch vollstreckt werden. Rz. 165 Dies ist ein nicht alltäglicher Vorgang, der daher auch nicht an die Fachangestellte mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / I. Vollmachtgeber

Rz. 8 In erster Linie ist selbstverständlich der Vollmachtgeber zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, wenn er mit dem Bevollmächtigten nicht mehr zufrieden ist. Dieser Fall ist in der anwaltlichen Praxis selten, weil sich der geistig rege Vollmachtgeber regelmäßig auch ohne anwaltlichen Beistand zu helfen weiß. Problematisch sind die häufigeren Fälle, in denen der Vollmachtge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / I. Mitteilung an die Bank

Rz. 63 Da nach ganz herrschender Meinung der Vertretene das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs trägt, trifft die Bank grundsätzlich keine Prüfungspflicht, ob die Ausübung der Vollmacht im Innenverhältnis gedeckt ist. Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn sich bei der Bank bei redlicher Rücksichtnahme auf die Belange des Vollmachtgebers begründete Zweifel an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / B. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Rz. 4 Das Abstraktionsprinzip gebietet eine Trennung zwischen der Vertretungsmacht auf der einen und dem notwendigerweise zwischen Vertreter und Vertretenem bestehenden Rechtsverhältnis auf der anderen Seite. Während die Vertretungsmacht nach außen das "Können" bestimmt, regelt das Innenverhältnis das "Dürfen". Letzteres ist in den wenigsten Fällen ausdrücklich zwischen den P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. Antrag auf Nachlassverwaltung

Rz. 69 Steht offenkundig fest, wer Erbe geworden ist, kann man allenfalls versuchen, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Die Nachlassverwaltung ist gem. § 1975 BGB eine Sonderform der Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger angeordnet wird. Antragsberechtigt ist gem. § 1981 Abs. 1 BGB der Erbe. Hierzu muss man also substantiiert vortragen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / b) Rechtsprechung zugunsten des Bevollmächtigten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / d) Fehlende Eignung von Pflegepersonen u.a.

Rz. 36 Ist der Mitarbeiter eines Heims oder eines mobilen Pflegedienstes als Bevollmächtigter bestimmt, könnte man unter dem Gesichtspunkt des § 1816 Abs. 6 BGB an die Unwirksamkeit der Vollmachtserteilung denken, die Vorschrift lautet: § 1816 Abs. 6 BGB (6) Eine Person, die zu einem Träger von Einrichtungen oder Diensten, der in der Versorgung des Volljährigen tätig ist, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Zustandekommen des Auftragsverhältnisses

Rz. 7 Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist aber ein Vertragsschluss, der notfalls bewiesen werden muss. Da Auftragsverhältnisse meist von einer persönlichen Nähe der Parteien geprägt sind und aufgrund der Vertrauensstellung, die der Bevollmächtigte zumindest beim Vertretenen hatte, sind schriftliche Auftragsverträge eine Seltenheit. Auch in den gängigen Formulars...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerruf durch einen Miterben

Rz. 35 Erbengemeinschaften sind häufig Konfliktgemeinschaften, die auch in der Frage des Widerrufs einer Vollmacht zerstritten sein können. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Bevollmächtigter ist und sich erwartungsgemäß gegen die Absetzung wehrt. Die nach wie vor überwiegend vertretene Auffassung[26] seit dem Reichsgericht[27] gibt jedem Miterben ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / c) Bedingte Vollmacht

Rz. 32 Bei einer bedingten Vollmacht ist zu überprüfen, ob die Bedingung eingetreten ist. Die sog. postmortale Vollmacht gilt erst nach dem Tod, sie ist also nur in Verbindung mit einem Sterbenachweis, i.d.R. der Sterbeurkunde, wirksam. Problematischer sind bedingte Vorsorgevollmachten,[21] die z.B. Formulierungen enthalten wie: Zitat "Die Vollmacht ist nur in Verbindung mit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Rz. 108 Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Konkrete Auskunftsansprüche bei typischen Verfügungsgeschäften

Rz. 84 Nachdem zuvor die Grundzüge der Auskunftserteilung dargestellt wurden, stellt sich nun die Frage, welche konkreten Anforderungen an die Informationen über das Vertreterhandeln zu stellen sind. Was ist einem Bevollmächtigten "zumutbar"? Welche "erforderliche Sorgfalt" darf man voraussetzen? Wie sieht eine "geordnete Darstellung" von Ein- und Ausgaben aus? Rz. 85 Wenngle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Auftragsrecht bei Eheleuten

Rz. 13 Unter Eheleuten darf man hingegen nicht ohne weiteres Auftragsrecht annehmen, wie der BGH ausführt: Zitat "Eheleute müssen während des Zusammenlebens Ausgaben nicht mit der gleichen Genauigkeit abrechnen wie Vertragspartner, die nicht in einer ehelichen Lebensgemeinschaft verbunden sind. Verschwenderische oder unbelegte Ausgaben durch den wirtschaftenden Ehegatten könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Benachrichtigungspflicht

Rz. 64 Die Benachrichtigungspflicht umfasst einzelne Informationen, die u.U. schon vor Tätigwerden des Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber von Bedeutung sein können. Ist der Bevollmächtigte z.B. vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, für den Vollmachtgeber tätig zu werden, obwohl dieser sich darauf verlässt, ist dies eine "erforderliche Nachricht", deren unterla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Einstweilige Verfügung gegen den Bevollmächtigten

Rz. 72 Zeigen sich die Banken unwillig und ist das Nachlassgericht zu langsam oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Verfügungen des unlauteren Vertreters einen Riegel vorzuschieben, kommt weiter die Möglichkeit in Betracht, gegen den Bevollmächtigten eine einstweilige Verfügung, verbunden mit einer Erbenfeststellungsklage nebst Streitverkündung gegen die Bank, zu b...mehr