Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 02/2021, Was bleibt, wenn das Virus geht?

Es gibt genügend Weisheiten, die in der Krise Mut machen sollen und den gedrückten Blick aufrecht in die Zukunft richten lassen wollen: "In jedem Ende steckt immer auch Anfang" "Aus Schaden wird man klug" "Nach dem Spiel ist vor dem Spiel" So werden auch das Verkehrsrecht und die mit dem Verkehrsrecht befassten Personen positiv auf das gestimmt, was nach der Corona-Pandemie blei...mehr

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AGS 02/2021, Anfall und Ers... / 2. Terminsgebühr nach dem RVG

Anders ist die gebührenrechtliche Situation hingegen bei der Terminsgebühr nach dem RVG. Diese entsteht für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins, der mit Aufruf der Sache beginnt.[1] Dabei muss gerade die Sache aufgerufen sein, in der der Rechtsanwalt den Mandanten vertreten will.[2] Allerdings ist nicht zwingend erforderlich, dass die Sache förmlich aufgerufen worden ist...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / IV. Änderungen in Teil 4 VV (Vorbem. 4.1 Anm. 3 VV) – Längenzuschläge

Das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 hat im Vergütungsverzeichnis des Teil 4 VV nur eine einzige Änderung vorgenommen, und zwar hat es in Vorbem. 4.1 VV eine Anm. 3 angefügt. Die lautet: Zitat "Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies g...mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / II. Die Lösung

Der Schlüssel: Informationsbeschaffung Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung liegt in den Informationen und – wenn diese nicht vorliegen – in der Informationsbeschaffung. Ein zielgerichteter Vollstreckungszugriff ist nur möglich, wenn ein Zugriffsobjekt bekannt ist. Zur Informationsbeschaffung sind viele Ansätze denkbar (hierzu ausführlich Goebel, Anwaltfor...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB dient dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dazu, seinen durch die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes verbürgten Mindestanspruch vorzubereiten. Das notarielle Nachlassverzeichnis muss daher auch in Bezug auf die Leistungen nach § 2057a BGB eine höhere Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft über de...mehr

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zfs 02/2021, Rückschluss au... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe zeigt sehr schön die Grundlagen und Grenzen der so genannten rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht auf, anhand derer oftmals versucht wird, eine fehlgeschlagene Zustellung zu "retten" (vgl. hierzu auch Krenberger, NZV 2020, 393, 395). Die Feststellung, ob zum Zeitpunkt der Zustellung an den Verteidiger eine ihm rechtsgeschäftlich erteil...mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist meines Erachtens unzutreffend. Das Gericht hätte der Beschwerde in vollem Umfang stattgeben müssen. Zumindest nach der zum 1.1.2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getretenen Neufassung des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG wäre die Rechtslage eindeutig. Danach gilt Folgendes: Ist "eine Gebühr, für die kein Anspruch gegen die Staatskasse besteht“ ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Auswirkungen/Beispiele

Die Auswirkungen der Neuregelung verdeutlichen folgende Beispiele: Beispiel Es wird eine Unterbrechung der Hauptverhandlung von 90 Minuten angeordnet. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung erfolgt aus vom Verteidiger nicht zu vertretenden Gründen erst nach zwei Stunden. [47] Für die Berechnung der Hauptverhandlungszeit gilt: Nicht berücksichtigungsfähig sind lediglich die (angek...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl. vor dem LG Potsdam ein Anerkenntnisurteil erwirkt, nach dem die Bekl. auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. In diesem Rechtsstreit hat sich die Kl. durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, der gleichzeitig ihr Syndikusanwalt war. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Kl. mit Antrag vom 4.10.2019 Anwaltskos...mehr

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zfs 02/2021, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Dem Kl. steht kein Anspruch auf eine Kaskoentschädigung wegen der behaupteten Entwendung von Fahrzeugteilen zu. Die Bekl. kann sich auf bedingungsgemäße Leistungsfreiheit wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung berufen." a. Ob der Versicherungsfall der Entwendung von Fahrzeugteilen im Sinne der Ziff. A.2.2.2.a AKB eingetreten ist, braucht nicht entschieden zu werden....mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 4. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

Das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts, also i.d.R. des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG hat früher auf § 104 Abs. 2 ZPO verwiesen. Daraus hat die Rspr. teilweise den Schluss gezogen, dass von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO geregelte Er...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / Sachverhalt

Mit Antrag v. 20.11.2020 hat Rechtsanwalt Dr. K. für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten A. im Wege des Vorschusses Gebühren für die Teilnahme an 9 Hauptverhandlungsterminen geltend gemacht. Zudem hat er die Festsetzung von Reiseauslagen beantragt. Die ebenfalls als Vorschuss geltend gemachten Aufwendungen des Rechtsanwalts für eine BahnCard 50 für den Zei...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Berlin hatte das Gericht den Beteiligten einen außergerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, wonach der Beklagte der Klägerin eine Ausbildungsförderung in näher bestimmtem Umfang gewährt und die Klägerin die Klage zurücknimmt. Die Beteiligten haben diesem Vorschlag zugestimmt. Hieraufhin hat die Klägerin ihre Klage wieder zurückgenommen. Der der K...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom AG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Auch im Fall der Einstellung nach § 154 StPO entsteht nach h.M die zusätzliche Verfahrensgebühr (OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = AGS 2010, 292 = RVGprof. 2010, 119 = VRR 2010, 320 = StRR 2010, 440; LG Arnsberg, StraFo 2017, 131 = AGS 2017, 216; LG Saarbrücken AGS 2015, 225; LG Verden Beschl. v. 29...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Streitig war im Ausgangsverfahren die Berechnung der Höhe des Leistungsanspruches für die Jahre 2007–2010 für den im Einzelhandel selbstständig tätigen Kläger, welcher aufstockend Grundsicherungsleistungen bezog und seinen Anspruch insgesamt in mehreren Verfahren geltend machte. Der beigeordnete Rechtsanwalt fertigte eine vollständige Kopie der behördlichen Verwaltungsakten a...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 4. Keine Anrechnung

Da das beklagte Jobcenter auf die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgesetzte Terminsgebühr keine (anteilige) Zuzahlung geleistet hat, die nach § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen wäre, ist der geltend gemachte Restbetrag in voller Höhe festzusetzen. Zahlt das Jobcenter dem Rechtsanwalt A entsprechend der Kostenregelung in dem ...mehr

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zfs 02/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "In dieser Sache hat das Gericht eine Kostenquote von 75 zu 25 zulasten Ihres VN ausgeurteilt, das Urteil liegt Ihnen bereits vor. In die Kostenausgleichung – die wechselseitigen Anträge und den daraufhin ergangenen zutreffenden Beschluss finden Sie beigefügt – wurden sowohl meine Gebühren und Reisekosten als auch die Kosten Ihres VN für die Teilnahme am Termin einge...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Fahrtkosten (Nr. 7003 VV)

Das KostRÄG 2021 hat die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kraftfahrzeuge zumindest teilweise kompensiert. Der Fahrtkostenersatz für den Rechtsanwalt bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs ist von 0,30 EUR auf 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer erhöht worden.mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch der Ehescheidung befasst und die bisherige Rechtsprechung wiederholt: Danach muss der Antragsgegner und Rechtsmittelführer das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen, wenn der das Rechtsmittel führende Ehegatte in erster Instanz der Sche...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / Leitsatz

Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu versenden. LG Mannheim, Beschl. v. 17.1.2020 – 1 S 71/19mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Tage- und Abwesenheitsgeld/Geschäftsreise (Nr. 7005 VV)

In Nr. 7005 VV waren früher – je nach Länge der Abwesenheit des Rechtsanwalts – Tage- und Abwesenheitsgelder von 25 EUR, 40 EUR und 70 EUR vorgesehen. Diese sind auf 30 EUR, 50 EUR und 80 EUR angehoben worden, um die Tage- und Abwesenheitsgelder bei einer Geschäftsreise an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.[53]mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / Leitsatz

Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse bei – vermeintlich – verspäteter Zahlung der Vergütung weder ein Anspruch auf Verzinsung der Vergütung noch eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu. (Leitsatz der Schriftleitung) LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.10.2020 – 4 Ta 71/20mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / Leitsatz

Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B Emehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / [Ohne Titel]

Am 1.1.2021 ist das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020[1] in Kraft getreten. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen für Verteidiger/Rechtsanwälte, die in Straf- oder Bußgeldsachen tätig werden, vor.[2]mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemess... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine weitere Entscheidung, die auch in (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren grds. die Mittelgebühr als Grundlage für die anwaltliche Gebührenbemessung ansieht. Das ist zutreffend (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl., Vorbem. 5 VV Rn 54 ff. m.w.N.). Zudem stellt das AG zutreffend darauf ab, dass es sich bei dem Verfahre...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 3 Anmerkung

Der historische Gesetzgeber hat bei Schaffung des Rechts der Erbenhaftung schon seine Genialität ausspielen lassen, betrachtet man die sehr differenzierte Ausgestaltung für unterschiedliche Konstellationen und das System der Trennung zwischen dem Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. An dieser "Schnittstelle" steht der Ausspruch des Vorbehaltes der beschränkten Erbenhaftu...mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Nach dem Beschl. des BGH v. 26.2.2020 (StB 4/20, StraFo 2020, 199 = StRR 4/2020, 15 = RVGreport 2020, 239) innerhalb kurzer Zeit die nächste Entscheidung des BGH, die sich mit dem durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.1.2019 (BGBl I, 2128) eingefügten § 143 StPO, der die Auswechselung des Pflichtverteidigers regelt, befasst. Auch hi...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungshilfe auf, nachdem die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Der Rechtsuchende wendete sich ursprünglich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher Beratungshilfe für diesen leistete. Beratungshilfegegenstand war u.a. ein Widerspruch g...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Unzureichende lineare Anhebung

Hauptkritikpunkt ist m.E. aber der Grad der linearen Anhebung der anwaltlichen Gebühren um durchschnittlich nur zehn Prozent, die für alle Teile des RVG gilt. Das hört sich zunächst nach viel an. Das ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung durch das 2. KostRMoG aus dem Sommer 2013 stammt, also fast acht Jahre zurückliegt, und davor die Anwaltsgebühren l...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / a) Zeugenbeistand in Strafsachen

Nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV sind im Strafverfahren für die Tätigkeit als Zeugenbeistand die Vorschriften des Teils 4 VV entsprechend anzuwenden. Da der Zeugenbeistand ggf. nach § 68b Abs. 2 StPO nur für die Dauer der Vernehmung beigeordnet wird, geht ein Teil der obergerichtlichen Rspr. davon aus, dass der (beigeordnete) Zeugenbeistand vergütungsrechtlich nicht wie ein Verteidi...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

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AGS 02/2021, Staudinger, BGB, §§ 1626-1633, Elterliche Sorge - Inhalt und Inhaberschaft, 16. Auflage 2020, Verlag Sellier/de Gruyter, 818 S. 299,00 EUR

Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und berücksichtigt seither aktuelle Entwicklungen in Rspr. und Schrifttum. Auch die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Privatrechts werden berücksichtigt. Die Normen §§ 1626–1633 BGB regeln die elterliche Sorge, deren Inhalt und die Inhaberschaft. Davon umfasst werden die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Warum ist die an sich gut vertretbare Entscheidung auf den zweiten Blick dennoch zumindest bedenkenswert? Grds. treffen alle Argumente zwar zu. Eine bereits bewilligte Beratungshilfe kann aufgehoben werden, auch gilt es stets, auf die Mutwilligkeit und den Selbstzahlerbvergleich abzustellen. Ebenso ist bei nachträglicher Antragstellung ein unkalkulierbares Kostenrisiko in Ka...mehr

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AGS 02/2021, Begründungsumf... / II. Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

1. Anforderungen an die Begründung Nach Auffassung des Hans. OLG Bremen muss ein Kostenfestsetzungsbeschluss, durch den das Gericht über den Antrag einer Partei auf Festsetzung der durch den Gegner zu erstattenden Kosten entscheidet, aus sich heraus verständlich sein und die Parteien in die Lage versetzen, die tragenden Erwägungen des Gerichts nachzuvollziehen. Dabei müssten ...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der im Rechtsstreit obsiegende Kläger hat in seinem Kostenfestsetzungsantrag – soweit hier von Interesse – eine Terminsgebühr für Besprechungen nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V. m. Nr. 3104 VV geltend gemacht. Den Ansatz dieser Terminsgebühr hat er in seinem Kostenfestsetzungsantrag damit begründet, sein Prozessbevollmächtigter habe nach Klageeinreichung in einem Telefon...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / III. Mitwirkung

Der Schwerpunkt der amtsgerichtlichen Ausführungen liegt bei der Frage der "Mitwirkung" i.S.d. Nr. 4141 VV. Denn für das Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV müsse – so das AG – eine anwaltliche Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens vorliegen. Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genüge jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfa...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 3. Begründetheit der Erinnerung

Die Auffassung, dass dem Rechtsanwalt die Terminsgebühr nach Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV auch für die Mitwirkung beim Abschluss eines schriftlichen außergerichtlichen Vergleichs anfallen kann, setzt sich in der Rspr. immer mehr durch.[4] Auch das dem SG Berlin im Rechtszug übergeordnete LSG Berlin-Brandenburg[5] vertritt diese Auffassung. I.Ü. genügt auch nach der durch da...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 1. Erinnerung unbefristet

Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 10.10.2018 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4, 7 und 8 RVG die Erinnerung gegeben, die unbefristet ist.[2] Damit konnte Rechtsanwalt A seine Erinnerung auch noch – wie geschehen – mehr als zwei Jahre nach Zugang der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über seinen Fests...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / II. Teilnahmezeit

Nach Auffassung des LG war ein Längenzuschlag nach Nr. 4116 VV festzusetzen. Dieser entsteht, wenn ein gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt für mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Hauptverhandlung, wie im Protokoll vermerkt, nicht um 14:01, sondern um 14:00 Uhr geschlossen worden sei. Denn die nach ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Allgemeines

Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist teilweise zu widersprechen. 1. Zutreffend sind die Ausführungen des LG zum Verschlechterungsverbot und zu den Verfahrensgebühren Nrn. 5103, 5115 VV. Diese sind entstanden bzw. nicht entstanden. Dass das Verschlechterungsverbot im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gilt, entspricht der h.M. 2. Unzutreffend sind m.E. die Ausführungen zur Erstattungsfähigkeit ...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die mit der Verletzung des Zitiergebotes bei der Verkündung der StVO-Novelle 2020 zusammenhängenden Fragen beschäftigen derzeit die Rspr. der OLG und AG (vgl. dazu u.a. BayObLG, Beschl. v. 11.11.2020 – 201 ObOWi 1043/20; KG, Beschl. v. 20.10.2020 – 3 Ws (B) 249/20, DAR 2020, 696; OLG Oldenburg, Beschl. v. 8.10.2020 – 2 Ss (OWi) 230/20, DAR 2020, 700 = VRR 11/2020, 16 = StRR ...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / II. Nachträgliche Aufhebung der Beratungshilfe

Mit der o.g. Entscheidung hob das AG Eilenburg eine bereits bewilligte Beratungshilfe auf. Die Entscheidung ist aus mehreren Gesichtspunkten interessant. Zum einen stellt sie eine der seltenen Fälle einer Aufhebung dar, die bekannt werden. In der gerichtlichen Praxis ist die Aufhebung einer Beratungshilfe tendenziell eher eine Seltenheit und wenn sie vorkommt, dann meist weg...mehr