Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Schulden der Arbeitskraft

Rz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250, 132 = BStBl 2015 II, 903 -- Telefoninterviewer). Das Schulden der Arbeitskraft ist im Zivilrecht das für einen Dienstvertrag iSd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

Leitsatz Nehmen Angestellte des öffentlichen Dienstes zwecks Kinderbetreuung unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TVöD, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Sachverhalt Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes war in einem Klinikum angestellt, ihr Ehemann ging als Rechtsanwalt einer selbstständigen Tätigkeit nach. Im Streitjahr 2015 war...mehr

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zfs 09/2017, Keine Pflicht des Gerichts einen Rechtsanwalt auf ein unvollständiges Telefax am Folgetag hinzuweisen

ZPO § 233 § 238 Abs. 2 S. 1 § 522 Abs. 1 S. 4 § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Leitsatz Geht am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein unvollständig per Telefax übermittelter Schriftsatz ein, bei dem u.a. die letzte Seite mit der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten fehlt, gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht grds. nicht,...mehr

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zfs 09/2017, Obliegenheiten... / V. Beratungspflichten des Anwalts des VN

Unabhängig von einer gütlichen Belehrung über die Verpflichtung des VR ergibt sich auch eine weitere wichtige Vorgabe für den Rechtsanwalt, der den VN schon in einem solchen frühen Stadium der Prüfung der Leistungspflicht des VR vertritt. Beispielsweise, wenn der VN aufgrund der Anfrage des VR und einer entsprechenden Belehrung einen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen weg...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG weist auf ein grundsätzliches Problem hin, das bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in allen Gerichtsbarkeiten auftritt. Die Ausführungen des LAG zur Verfristung der Beschwerde des Kl. treffen zu, die Nebenentscheidung des LAG ist falsch. I. Zustellung im Wertfestsetzungsverfahren Im Regelfall ist im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die wohl im Ergebnis richtige Entscheidung des OLG Koblenz bedarf einiger Anmerkungen. Die vom OLG behandelte Erstattungsproblematik, unter welchen Voraussetzungen die dem Berufungs- oder Revisionsbeklagten für den Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels angefallene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig ist, kommt in der Praxis recht häufig vor. Deshalb wir...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (b) Art und Weise der notwendigen Tätigkeit des Erblassers zum "höchstpersönlichen" Tätigwerden

Beleuchtet werden muss, welche konkreten Tätigkeiten der einzelne Erblasser im Rahmen des familiengerichtlichen Vergleichs, der in einen Erbvertrag umgedeutet werden soll, entfalten muss, und wie sich etwaige Vorgaben zu diesen Erfordernissen im Anwaltsprozess auswirken.mehr

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zfs 09/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfall mit Kindern Referent: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau Ort: Stuttgart/arcona MO.Hotel Datum: Freitag, 27.10.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orth...mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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zerb 9/2017, Der Erbprozess

Dr. Michael Bonefeld/Prof. Dr. Ludwig Kroiß/Dr. Manuel Tanck (Hrsg.) zerb verlag, 5. Auflage 2017, 1.224 Seiten, 119 EUR ISBN 978-3-95661-045-5 Das mittlerweile in 5. Auflage erschienene Buch "Der Erbprozess" ist ein Klassiker und darf in der Bibliothek einer auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierten Kanzlei nicht fehlen. Wie der Titel vermuten lässt, konzentriert sich das B...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / a) Subjektive Komponente der Umdeutung

Die Rechtsprechung ist differenziert und fragt, ob es (gegebenenfalls aus Umständen außerhalb des familiengerichtlichen Vergleichs zu ermittelnde) Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Umdeutung gewollt gewesen. Ein Beispiel hierfür könnte eine Klausel wie § 3 aus dem Beispiel 1 sein. Aus Sicht des Praktikers bietet es sich insofern an, etwaige am damaligen Vergleichsabs...mehr

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zerb 9/2017, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar

Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner Enders 3. Auflage 2017, C.H. Beck, 1.431 Seiten, ca. 119,– EUR ISBN 978-3-406-69507-0 Ein Cocktail am Abend. Eine Reise nach New York. Ein Haus an der Algarve. Alles schön. Noch schöner, wenn man es sich leisten kann. Will man das auch als Anwältin oder Anwalt, ist es sinnvoll, sich die Arbeit vergüten zu lassen. Aber wie...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die Beschwerde ist unzulässig." [5] 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / A. Einführung

In der praktischen erbrechtlichen Tätigkeit findet der beratende und forensisch tätige Rechtsanwalt immer wieder Bezüge zum Familienrecht, das sich auch in verschiedener Weise auf das Erbrecht auswirken kann. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geschieht dies in der Praxis über Fragen der Erbteilserhöhung eines Ehegatten entsprechend den § 1931 Abs.1, 3, § 1371 Abs. 1 BGB, a...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / 4

Auf einen Blick Es sind in familiengerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen Konstellationen denkbar, in denen der Vergleich gegen § 2302 BGB verstößt, weil in diesem erbrechtliche Positionen geregelt werden und einem der scheidenden Ehegatten eine Pflicht auferlegt werden soll, später einmal in bestimmter Weise zu testieren/nicht zu testieren, meist betreffend die ehelichen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.1 Unternehmen und freiberufliche Praxis

Rn 13 Der Begriff Unternehmen ist in Bezug auf die Insolvenzmasse lediglich als Oberbegriff aller zum Betrieb gehörigen Vermögensgegenstände zu verstehen. Es handelt sich um eine Gesamtheit von Sachen und Rechten, die nur einzeln nach den zivilrechtlichen Regeln im Wege einzelner Rechtsgeschäfte[30] einer Verwertung zugeführt werden können. Das "Unternehmen" als solches ist ...mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. ist der Auffassung, die Bekl. hätte im laufenden Verfahren zu einem Anerkenntnis raten müssen." Die Klage ist … überwiegend begründet. Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Schadensersatzanspruch aus übergegangenem Recht – § 86 VVG sowie gem. § 17 Abs. 8 ARB 2000 – zu. Die Kl. ist zunächst aktivlegitimiert. Einer Klage aus abgetretenem Recht steht nicht entgegen, dass ...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / 8

Anmerkung Der vorstehende Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg. Der Aufsatz wird in FF 10/2017 mit den folgenden Inhalten fortgesetzt: VIII. Unterhalt und Pflichtteilsverzicht IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer X. Leibrente statt Unterhalt XI. Gestaltung und Abänderung XII. Abfind...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / Leitsatz

Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist – auch – der Partei des antragstellenden Rechtsanwalts zuzustellen. Legt die Partei Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt dieser Zustellung; die Zustellung des Beschlusses an den Prozessbevollmächtigten der Partei ist insoweit ohne Bedeutung. LAG ...mehr

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zerb 9/2017, Typische Fehle... / 4

Auf einen Blick: Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist darauf zu achten, wer Adressat der Abgabe sein soll. Sofern es der Pflichtteilsberechtigte ist, ist kein Notar für die Entgegennahme einer derartigen eidesstattlichen Versicherung zuständig, sondern nur das Gericht. Die Abgabe ist zudem höchstpersönlich und eine Stellvertretung im Verfahren ist unzulässig....mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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zfs 09/2017, Fehlerhafte an... / Leitsatz

Verlangt die Tochter des VN von diesem die Auszahlung einer Invaliditätsentschädigung wegen eines von ihr erlittenen Unfalls und hat der VN mit dem Unfallversicherungsvertrag Unfälle abgesichert, die ihr widerfahren, so muss der Rechtsanwalt des VN zu einem Anerkenntnis raten. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Bonn, Urt. v. 5.8.2016 – 110 C 50/16mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.7 Lizenz

Rn 38 Probleme wirft die Insolvenzordnung im Bereich der Lizenzen auf. Mangels besonderer Regelungen werden diese Verträge entsprechend der Rechtspacht als Dauernutzungsverträge gem. §§ 108, 112 eingeordnet.[90] Rn 39 Einfache Lizenzen unterliegen dem Insolvenzbeschlag nicht.[91] Ausschließliche Lizenzen sind dagegen pfändbar und demnach im Fall der Insolvenz des Lizenznehmer...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 21.6.2017 – XII ZB 42/17 a) Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 22.10.2014 – XII ZB 125/14, FamRZ 2015, 133). b) Daher scheidet die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Beteiligten in einem Verfahren aus, in dem ein anderer Beteiligter nach rechtskräft...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (a) Sonderfall: Verfahren mit Anwaltszwang

Es mag im (familien-)gerichtlichen Verfahren im Einzelfall Anwaltszwang gemäß der §§ 78 ff ZPO herrschen, weil beispielsweise die Angelegenheit in der zweiten Instanz anhängig ist (siehe Beispiel 1.). Herrscht also im konkreten Verfahren Anwaltszwang, ist es notwendig, dass beide Vergleichs (Erbvertrags-)Parteien anwaltlich vertreten sind.[32] In einem solchen Verfahren müsse...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (c) Art und Weise der Protokollierung des gerichtlichen Vergleichs

Eine ordnungsgemäße Protokollierung nach § 127 a BGB setzt aber voraus, dass der Vergleich auch entsprechend korrekt protokolliert wird. Dieser muss also vollständig im Wortlaut protokolliert sein, der Richter muss ihn vorgelesen (bei älteren Vergleichen) oder vorgespielt (bei neueren Vergleichen, in deren Rahmen bereits von Diktiergeräten Gebrauch gemacht wurde) haben, und e...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Betreuung

BGH, Beschl. v. 21. 6.2017 – XII ZB 36/17 a) Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen; eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 20.8.2014 – XII ZB 179/14, FamRZ 2014, 1917). b) Ist Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.1 Lieferung und Leistung

Rn 61 Alle Forderungen aus Lieferung und Leistung fallen in die Insolvenzmasse. Zur Behandlung von verlängerten Eigentumsvorbehalten siehe § 47 Rn. 15 ff. Rn 62 Besondere Probleme bereiten Forderungen des Schuldners, deren Abtretbarkeit insoweit eingeschränkt ist, als der Schuldner einer Abtretung im Einzelfall zustimmen muss, wie z. B. Honorarforderungen eines Rechtsanwalts ...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (e) Zwischenergebnis

Sind also die Voraussetzungen sowohl von § 2276 BGB als auch von § 127 a BGB erfüllt, insbesondere im Rahmen eines Verfahrens mit Anwaltszwang auch die Erklärungen der Vertragsparteien gemeinsam mit dem jeweiligen Rechtsanwalt abgegeben, steht der Formwirksamkeit eines Erbvertrags im familiengerichtlichen Vergleich nichts entgegen. a´) Form des gemeinschaftlichen Ehegattentes...mehr

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zerb 9/2017, Berechnung der... / Sachverhalt

Über den Nachlass des Erblassers wurde mit Beschluss vom 26.10.2015 Nachlasspflegschaft angeordnet und der Beteiligte zu 1, ein Rechtsanwalt, zum Nachlasspfleger bestellt, der die Pflegschaft berufsmäßig führen sollte. Dieser ermittelte ein Testament sowie die beiden danach berufenen Erben. Des Weiteren erstellte er ein Nachlassverzeichnis, gemäß dem der Nachlass zwar nicht ...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / IV. Fazit

Das Umgangsrecht der Großeltern in § 1685 Abs. 1 BGB ist von seiner ratio legis her ein im Sinne des Kindes kodifiziertes Rechtsinstitut. Originär großelterlichen Interessen dient es demgegenüber lediglich reflexhaft und nur, solange diese sich mit denjenigen des Kindes decken. So ist weniger der Aufbau, sondern vielmehr der Schutz bereits entstandener Bindungen und Beziehun...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / 1. Beispiel 1

Hier mag zunächst im Zuge der Auslegung nach § 2084 BGB gut vertreten werden, dass § 2 des Vergleichs keine "Verpflichtung zur späteren Vererbung" nach § 2302 BGB enthält, sondern dass die Klausel so zu lesen ist, dass bereits mit ihr vererbt wird (wobei dann noch zu diskutieren ist, ob eine Erbeinsetzung oder die Aussetzung eines Vermächtnisses vorliegt). Damit wäre § 2302 ...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / V. Nachehelicher Unterhalt – das Formproblem

Mit dem UÄndG 2008[18] ist dem bis dahin geltenden § 1585c BGB der Satz angefügt worden, dass eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, der notariellen Beurkundung bedarf. Das sich mit dieser Differenzierung ergebende Gestaltungspotenzial liegt auf der Hand. Unterhaltsverträge, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, unterstehen e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1. Allgemeines

Rn 16 Der Verwalter hat unter Beachtung der einschlägigen Grundsätze auf den Stichtag der Verfahrenseröffnung eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, während des Verfahrens Handelsbücher zu führen, Inventuren durchzuführen und periodisch Jahresabschlüsse (Abschlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. auch Erläuterungsanhang und Lagebericht) aufzustellen und diese ggf. prüfe...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Anmerkung

Eine lehrreiche Entscheidung. Nicht, weil sie überzeugt, sondern weil sie zeigt, wie man es besser nicht macht. 1. Nach § 1378 Abs. 1 S. 1 BGB entsteht die Ausgleichsforderung mit Beendigung des gesetzlichen Güterstandes. Beendet werden kann er durch einen Ehevertrag (§ 1408 Abs. 1 BGB). Dann entsteht die Ausgleichsforderung, wenn der Ehevertrag wirksam wird. Vorher hat ein E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Kosten, Vergütung

Rn 94 Kosten für die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten entstehen, wenn entsprechende Geschäftsbesorgungen bei Dritten beauftragt werden. Da hierbei besondere Verwaltungsaufgaben erledigt werden, gehen die Kosten in der Regel als sonstige Masseverbindlichkeiten zu Lasten der Masse (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 4 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2017, Beweisverwertu... / I. Das Aussageverweigerungsrecht

Nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO – der gem. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO auch bei der Vernehmung durch einen Polizeibeamten gilt – ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Anschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen Anwalt einzuschalten. Zu belehren ist der "Beschuldigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitwert: Anfechtung einer Kostenposition in der Abrechnung

Leitsatz Greift ein Wohnungseigentümer die Gesamt- und seine Einzelrechnung wegen eines behauptet fehlerhaft erfassten Wasserverbrauchs in seinem Sondereigentum an, richtet sich der Streitwert allein nach dem behauptet zu hohen Wasserverbrauch. Normenkette GKG § 49a Das Problem Wohnungseigentümer K geht im Wege der Anfechtungsklage gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.2 Form der Erklärung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung muss gegenüber dem Gericht abgegeben werden, wenn sie prozessual wirksam sein soll (BSG, Beschluss v. 27.10.2016, B 13 R 337/15 B m. w. N.). Der Kläger kann sich zwar auch gegenüber einem anderen Prozessbeteiligten verpflichten, die Klage zurückzunehmen. Wirksam wird dies jedoch erst mit seiner Erklärung gegenüber dem Gericht. Die Rücknahme ist g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.1.1 Keine besonderen Schwierigkeiten

Rz. 4 Tatbestandsvoraussetzung für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid ist, dass die Streitsache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Die Sache muss nach dem Wortlaut nicht unterdurchschnittlich schwierig sein, ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad hindert nicht. Bei der Beurteilung des Grades der Schwierigkeit einer Streitsa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO)

Rz. 19 § 174 ZPO schafft eine erleichterte Möglichkeit der Zustellung an Zustellungsadressaten, bei denen aufgrund ihres Berufes mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass sie das Empfangsbekenntnis unverzüglich zurücksenden. Die Norm nennt den Kreis der Personen, an die gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann und eröffnet die Möglichkeit, die Mittel der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.3 Zustellung an gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte

Rz. 42 Nach § 170 ZPO ist bei nicht prozessfähigen Personen (vgl. § 71 SGG) an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Zustellungen an die Person selbst sind unwirksam. Erfolgt die Zustellung nicht an eine natürliche Person, sondern an eine Behörde oder juristische Person, kann sie statt an den gesetzlichen Vertreter an den "Leiter" gerichtet werden. Leiter ist dabei derjeni...mehr