Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / Leitsatz

Die nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Anwaltskosten richten sich auch dann nach dem vollen Schadensbetrag, wenn der Geschädigte seinen Anwalt zunächst beauftragt, den Sachschaden mit dem Kaskoversicherer zu regulieren und dieser den Sachschaden mit Ausnahme der Selbstbeteiligung ausgleicht, so dass der Haftpflichtversicherer nur noch den Restbetrag zu zahlen hat. LG Ar...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 1. Überblick

Möglich ist ein Mischfall, wenn im Termin der Gegner säumig und auch nicht anwaltlich vertreten ist, das Gericht aber über einen Teil des Streitgegenstands mit dem erschienenen Anwalt des Klägers erörtert. Hier ist wiederum zu differenzieren:mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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zfs 6/2016, Verfrühte Recht... / 2 Aus den Gründen:

"I. Der gem. § 346 Abs. 2 S. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zulässige, insbesondere fristgerecht innerhalb der Wochenfrist eingegangene Antrag des Betr. auf Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht gegen den Beschluss des AG, mit welchem das AG die Rechtsbeschwerde des Betr. gegen das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG des AG als unzulässig verworfen hat, erw...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH behandelt Themenschwerpunkte aus dem formellen Rechtsmittelrecht. Zunächst und wie im Leitsatz wiedergegeben befasst sich der Beschluss vom 9.12.2015 mit der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde und klärt, wie die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig angefochten werden kann. Im zweiten Teil geht es um die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines...mehr

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zfs 6/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

"Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sowie begründete Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341 Abs. 1, 344, 345 StPO) führt bereits mit der erhobenen Sachrüge zu einem – zumindest vorläufigen – Erfolg, so dass es auf die darüber hinaus erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts nicht mehr ankommt" 1. In den Gründen des ...mehr

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AGS 6/2016, Vertretungszwan... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des VG, mit dem dieses deren Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen hat, ist unzulässig. Sie genügt nicht den Erfordernissen des Vertretungszwangs. Nach § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO müssen sich die Beteiligten vor dem OVG – außer in Prozesskostenhilfeverfahren – durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten las...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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AGS 6/2016, Keine rückwirke... / 1 Aus den Gründen

1.) Die Beschwerde ist zulässig. Der Tod des im August 2014 verstorbenen bisherigen Klägers hat die seinen anwaltlichen Vertretern erteilte Prozessvollmacht nicht beendet (§ 86 ZPO) und das Prozesskostenhilfeverfahren nicht unterbrochen. Das Verfahren geht ungehindert weiter, wobei an die Stelle des Verstorbenen seine Erben als Gesamtrechtsnachfolger getreten sind. 2.) In der...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Unterhalt

a) Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, Urt. v. 2.12.2010 – IX ZR 247, 09, BGHZ 187, 337). b) Rechtskräftig festges...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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zfs 6/2016, Beweisverwertun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Bekl. hat in der Sache Erfolg. Das angefochtene stattgebende Urteil ist abzuändern, weil die Klage im vollen Umfang abzuweisen ist. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 823, 828, 249 BGB, 25 Abs. 3 StVO. Den Beweis für die einen solchen Anspruch begründende unerlaubte Handlung durch den Bekl. muss der Kl. als Anspruchsteller f...mehr

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zfs 6/2016, Keine grobe Fah... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. aus dem unstreitig bestehenden Kaskoversicherungsvertrag einen weiteren Zahlungsanspruch i.H.v. 2.694,08 EUR." Die Bekl. ist nicht berechtigt, ihre Leistungen gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen. Danach ist eine Kürzung nur möglich, wenn der VN den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn sc...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Zitat "Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gem. Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gem. Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht. Die konklude...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 3. Vor Erlass des Versäumnisurteils wird mit der Partei erörtert

Keine Ermäßigung bei Erörterung mit nicht postulationsfähiger Partei Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das Gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (s.o. V.). Es entsteht also die volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2007, 226 = NJW 2007, 1692 = AnwBl 2007, 3...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting beantragt. Des Weiteren hatte er beantragt, ihm Schadensersatz zu leisten in Höhe von 434,59 EUR für eine Honorarforderung seines Steuerberaters, die er zur Einlegung eines Rechtsmittels aufgewandt habe. Das Rechtsmittel sei erforderlich gewesen, um die Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach Erlas...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / VI. Klagerücknahme bei Säumnis des Gegners

Keine Ermäßigung bei Klagerücknahme Erscheint der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht und nimmt der Kläger im Termin die Klage zurück, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV greift nicht, da nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird und auch kein Antrag zur Prozess- und Sachleitung vorliegt (LAG Baden-Württemberg AGS 20...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 2. Es wird lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozessleitung gestellt oder das Gericht entscheidet von Amts wegen zur Prozessleitung

Nicht postulationsfähige Partei gilt als nicht erschienen Wird bei Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei sogleich nach Hinweis auf die fehlende Postulationsfähigkeit der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Beispiel 9 Im T...mehr

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AGS 6/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Gericht zunächst einen Erörterungstermin anberaumt, der dann aber kurzfristig aufgehoben worden ist. Später kam es dann zur Durchführung des Erörterungstermins, in dem zugleich ein Parallelverfahren erörtert worden ist. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen, zum Wert einer bebauten Immobilie ein Gutachten nach Akte...mehr

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AGS 6/2016, Steckengebliebe... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Anwendung des § 42 Abs. 3 FamGKG beim unbezifferten Leistungsantrag entspricht der herrschenden obergerichtlichen Auffassung. Deshalb ist es auch nicht zu erklären, dass eine Vielzahl der Familiengerichte, darunter insbesondere auch die Amtsgerichte Koblenz, Neuwied, Andernach, St. Goar und Montabaur, im Stufenverfahren und beim unbeziffe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abgrenzung der Gebäudebestandteile

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 3.1 AbgrenzE) Rz. 85 [Autor/Stand] „Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile im Sinne des bürgerlichen Rechts nach Bewertungsrecht Teile von Gebäuden oder Betriebsvorrichtungen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Gebäudes ohne Rücksicht auf den gegenwärtig ausgeübten Betrieb dienen oder ob sie in einer besonderen Bezieh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 200 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen berücksichtigt den derzeitigen Stand von Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abkürzungen:mehr

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FF 6/2016, Mitgliederumfrage 2015

Die multiple Elternschaft, Betreuungsmodelle in der Praxis und die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen Im letzten Jahr hat die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage nicht nur einem Thema, sondern gleich drei Themen, und zwar der multiplen Elternschaft, Betreuungsmodellen in der Praxis und der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gew...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / 5. Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf)

Dieser Punkt ist für Anwälte von großer haftungsrechtlicher Bedeutung. Selbst wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird im Ergebnis weniger oder nichts herauskommen, wenn die Schenkung zu lange zurückliegt. Wird die vermeintliche Forderung dennoch eingeklagt, droht der Kostenregress. Es gibt verschiedene Vorschläge, das Problem methodisch in den Griff zu bekommen.[4...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Zwar hat der angefochtene Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu erstattende Vergütung zu hoch und damit unrichtig festgesetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Terminsgebühr (dazu unter 1.) als auch hinsichtlich der Eini...mehr

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AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Einführung

Parallel zum Inkrafttreten des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes hatten die Präsidenten des BAG und der Landesarbeitsgerichte einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Sinn und Zweck dieses Kataloges war es, die bis dahin zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsprechung der einzelnen Landesarbeitsgerichte zum Streitwert und Gegenstandswert ...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Sind mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien anhängig, so bietet es sich häufig an, in dem zuerst terminierten Verfahren das andere Verfahren mit zu erörtern, um gegebenenfalls zu einer Gesamtlösung, also einem Gesamtvergleich, zu gelangen. Probleme ergeben sich insoweit, wie in diesen Fällen die Terminsgebühr zu berechnen ist. Für die Berechnung der Terminsgebühr ist es...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Entstehung der sog. Erledigungs- bzw. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV sind erfüllt. Danach entsteht diese zusätzliche Gebühr u.a., wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten – wie der Staatsanwaltschaft – erledigt. Nach dem Wortlaut des Tatbestandes der Gebührenbesch...mehr

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Abgabenordnung: Berichtigung von Erklärungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) bereits das zweite Mal im Jahr 2016 geändert. Die Ergänzung betrifft dieses Mal ausschließlich den § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen). Rechtliche Grundlage § 153 AO betrifft die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung zu berichtigen. § 153 AO begründet hierbei 4 besond...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.10 Generalklausel (§ 344 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 12 Die in den § 344 Abs. 1 Nr. 1 bis 7b AO ausdrücklich genannten Auslagentatbestände werden durch eine Generalklausel in Nr. 8 ergänzt. Hiernach sind alle Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte, ausgenommen die in § 345 AO genannten Zahlungen der Finanzbehörde an den Vollziehungsbeamten, zu zahlen sind, zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere die Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.4.2 Ladung

Rz. 8 Die Ladung, d. h. die Mitteilung der vom Vorsitzenden verfügten Bestimmung über Ort und Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, erfolgt von Amts wegen regelmäßig schriftlich durch die Geschäftsstelle. In diesem Schreiben teilt die Geschäftsstelle den Beteiligten den für die mündliche Verhandlung festgesetzten Termin mit und spricht die Ladung aus. Die richterliche Termin...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antragsteller und die weiteren Beteiligten in Abstammungsverfahren

Leitsatz Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 – XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]). BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Nach Auffassung des OLG ist ein Rechtsanwalt nur beizuordnen, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch diesen erforderlich erscheint. Allein die existenzielle Bedeutung der Sache könne nach dem seit 1.9.2009 geltenden Verfahrensrecht die Beiordnung nicht mehr begründen. Im vorliegenden Fall sei die Beteilig...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei Beauftragung verschiedener Anwälte für Mahnverfahren und streitiges Verfahren

Leitsatz Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens, und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es nicht zu einer Gebührenanrechnung nach Anm. S. 2 zu Nr. 3307 VV; Mehrkosten eines derartigen "Anwaltswechsels" fallen nicht unter § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. OLG München, Beschl. v. 15.3.2016 – 11 W 414/16 1 Sachv...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die am Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft beteiligte Mutter (Beteiligte zu 2). Die Beteiligten zu 1) und 2) sind getrennt lebende Ehegatten. Der Beteiligte zu 1) hat die Vaterschaft zu dem während der Ehe geborenen minderjährigen Kind N. angefochten. Das FamG hat der B...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 – XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]). BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ZB 639/14mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (B...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist. Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen, neben...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / Einführung

Kontrovers diskutiert wird derzeit die Frage, ob im Falle einer Abrechnung auf Totalschadenbasis beim Erledigungswert, also bei dem Wert, nach dem sich die dem Geschädigten zu erstattenden Anwaltsgebühren richten, ein erzielter bzw. zu erzielender Restwert abzuziehen ist oder ob nach dem Wiederbeschaffungswert ohne Restwertanrechnung abzurechnen ist. Erledigungswert ist Gesam...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / Leitsatz

Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens, und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es nicht zu einer Gebührenanrechnung nach Anm. S. 2 zu Nr. 3307 VV; Mehrkosten eines derartigen "Anwaltswechsels" fallen nicht unter § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. OLG München, Beschl. v. 15.3.2016 – 11 W 414/16mehr

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AGS 5/2016, Kein Längenzusc... / 1 Sachverhalt

Mit Antragsschrift v. 7.5.2015 hatte die Staatsanwaltschaft im Sicherungsverfahren auf die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angetragen. Die Hauptverhandlung, an der Rechtsanwalt X. als gerichtlich bestellter Verteidiger umfassend teilnahm, fand am 9., 19. und 24.2.2015 statt, wobei die Sitzungen am 9.2.2015 von 9:00 Uhr bis 14:55 Uhr (mit ...mehr

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AGkompakt 5/2016, Anwaltsge... / II. Parteiwechsel auf Beklagtenseite

Der Anwaltswechsel auf Beklagtenseite vollzieht sich dadurch, dass die Klage gegen den bisherigen Beklagten zurückgenommen und gleichzeitig gegen den neuen Beklagten erhoben wird. Dadurch findet faktisch ein Austausch des Beklagten statt. Auf Klägerseite ändert sich dagegen diesmal nichts. Der Kläger macht den gleichen Anspruch geltend, mit dem Unterschied, dass dieser nunme...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sonstige Familienstreitsache

a) Eine zwischen einem Rechtsanwalt, einem von diesem vertretenen Ehegatten und dem anderen – nicht anwaltlich vertretenen – Ehegatten geschlossene Vereinbarung, wonach im Falle der Einleitung streitiger Verfahren eine Vertretung des Ehegatten durch diesen Rechtsanwalt nicht erlaubt sein soll, ist auch dann zu beachten, wenn nach einem – auch längerfristigen – gescheiterten ...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 3 Anmerkung 1

Faites vos jeux! Die Entscheidung des OLG München belegt erneut die These, dass die Führung von Gebührenprozessen einem Glücksspiel gleicht und sichere Prognosen selbst bei eindeutiger Rechtslage und eindeutigen Gesetzestexten nicht zulässt. Gebührenrechtler pflegen sinnvollerweise die Frage des Mandanten nach Erfolgsaussichten in die eine oder andere Richtung mit einer Progno...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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AGS 5/2016, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung richtet sich im Wesentlichen gegen die Höhe der fiktiven Terminsgebühr. Nach dem Wortlaut des S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV beträgt die fiktive Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung einer Erhöhung nach Nr. 1008 VV. Da die Verfahrensgebühr mit 50,00 EUR beantragt und antragsgemäß fest...mehr

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AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der erstmals im Berufungsverfahren gestellte bezifferte Antrag hat nur zu einem Bruchteil Erfolg. Die zwischen den Parteien geschlossene "Honorarvereinbarung" v. 7./14.9.2004 ist wirksam und bezieht sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit des Beklagten. Dies gilt auch dann, wenn man sie den Regeln des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. a) Die Bezeichnung ...mehr