Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZFS 6/2013, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

[27] "… (2) Die Zustellung der Klageschrift war entgegen der Ansicht der Revision vorliegend auch nicht deshalb unwirksam, weil die Anlagen nicht beigefügt waren." [28] (a) Nach § 253 Abs. 1 ZPO ist mit der Zustellung der Klageschrift die Klage erhoben und damit ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Gericht begründet. Erforderlich hierfür ist nur, dass das...mehr

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AGS 07/2013, Eintrittspflic... / Leitsatz

Ein Rechtsschutzversicherer ist bereits vor dem Ausspruch der formalen Kündigung des Arbeitgebers eintrittspflichtig, sofern die angedrohte Entlassung des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts beschlossen erscheint. In diesem Fall schuldet die Versicherung für das anwaltliche Aushandeln eines vorgerichtlichen Abfindungsvergleichs die Geschäfts- und Ve...mehr

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AGS 07/2013, Wirksamer Absc... / Leitsatz

Durch eine dem Mandanten ohne Unterschrift des Rechtsanwalts übermittelte Vergütungsvereinbarung, die der Mandant mit einer E-Mail annimmt, kommt eine Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG wirksam zustande, weil nach dieser Vorschrift die Textform ausreicht. LG Görlitz, Urt. v. 1.3.2013 – 1 S 51/12mehr

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AGS 07/2013, Widerrechtlich... / Leitsatz

Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen. BGH, Urt. v. 7.2.2013 – IX ZR 138/11mehr

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AGS 07/2013, Eintrittspflic... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist teilweise begründet. Es besteht aufgrund vertraglicher Vereinbarung ein weiterer Zahlungsanspruch in Höhe von 2.322,96 EUR. 1. Gem. § 2 Buchst. b) der ARB bestand Versicherungsschutz "[…] für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen […]". Nach § 4 Abs. 1 S. 2 Buchst. c) ("Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch, Wartezeit") ...mehr

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AGS 07/2013, Notarkosten nach dem neuen GNotKG. Einführung – Berechnungsbeispiele – Synopse. Von Notarass. Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford). Verlag Nomos, Baden-Baden 2013, 547 S., broschiert. 28,00 EUR.

Es gibt Kommentar- oder Buchbesprechungen, die sind eine – durchaus angenehme und notwendige – Pflichtübung. Dies gilt für jene Klassiker des Anwalts- oder Notarrechts, die schon seit vielen Jahren die berufliche Tätigkeit prägen und durch Neuauflagen dafür sorgen, dass man immer up to date ist. Bei aller Dankbarkeit für solche Werke freut es dann aber gleichwohl, wenn ein Ne...mehr

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FF 07/2013, Geschäftsbericht 2011/2012

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2012 in Bremen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 26. November 2011 in Darmstadt bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.902 Mitg...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 5. Anrechte der Gegenpartei nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG

Verfügt die Gegenpartei über Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, so kann ein Ausgleich dieser Anrechte nicht im Wertausgleich bei der Scheidung, sondern nur schuldrechtlich im beiderseitigen Rentenalter erfolgen. Der Anwalt muss in diesem Fall darauf achten, dass seine Mandantin ihre geringeren inländischen Anrechte n...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Gerichtsinterne Mediation

Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen kann, der alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann....mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 3. Änderung der Ratenberechnung

Die Tabelle zu § 115 ZPO wird abgeschafft. Stattdessen sind zukünftig Raten in Höhe der Hälfte des verbleibenden Einkommens zu zahlen. Bei einer zu erwartenden Rate von unter 10 EUR wird ratenfreie PKH bewilligt. Bei einem einzusetzenden Einkommen von mehr als 600 EUR beträgt die Monatsrate 300 EUR zuzüglich des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600 EUR übersteigt. Di...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 24. Streitverkündung

Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig davon, wann den Anwälten der Hauptparteien der Auftrag erteilt worden ist.mehr

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AGS 07/2013, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

Nach Nr. 3105 VV ermäßigt sich die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder ein Antrag zur Prozess- oder Sachleitung gestellt wird. Der Wortlaut ist sprachlich falsch, weil danach bereits bei Nichterscheinen de...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 5. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.8.2013 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.7.2013 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neuem Recht zu,...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 4. Wiederverheiratungsklausel

Eine schon klassische Hinweispflicht ist – vor allem bei gut aussehenden Mandantinnen – die Belehrung über die Wiederverheiratungsklausel, die in zahlreichen Versorgungsordnungen enthalten ist. Diese bedeutet, dass die geschiedene Ehefrau für den Fall der Wiederheirat ihre Anrechte aus der Versorgung des Ehemannes verliert. Dies gilt jedenfalls für Anrechte auf verlängerten ...mehr

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FF 07/2013, / Vormundschaft und Pflegschaft

Ein Vormund ist im Sinne des § 1909 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bereits dann an der Besorgung einer Angelegenheit des Mündels verhindert, wenn er aufgrund fehlender Geschäftsgewandtheit oder mangelnder Sachkunde kein geeigneter Sachwalter seines Mündels ist. Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Ergänzungspfleger für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zur Vertretung in...mehr

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ZErb 7/2013, Bewertung anha... / 4

Auf einen Blick Auch wenn die Ausführungen zu den Funktionsprinzipien der einzelnen in Betracht kommenden Bewertungsmethoden dem Schreiben des Finanzministeriums Bayern teilweise sehr rudimentär sind,[30] besteht durch die Verlautbarung der Finanzverwaltung hinreichende Sicherheit, welche Methoden – ihre fachgerechte Anwendung vorausgesetzt – seitens der Verwaltung für die e...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 6. Dauerhafte Cash-Anlage ohne Risiko?

Können sich der Anleger bzw. sein Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Neuanlage nicht anfreunden, stellt sich schließlich die Frage, ob nicht auch die dauerhafte Cash-Gesellschaft per se ein Risiko darstellt. Orientiert man sich an den Kriterien für die fehlende Angemessenheit einer Gestaltung, so prüft man das Erscheinen als unwirtschaftlich, umständlich, kompliziert,...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 3. Einigungsgebühr

Problematisch ist, ob der Anwaltsmediator für das Mitwirken an der Abschlussvereinbarung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV verlangen kann. Nach dem Gesetzeswortlaut erwächst eine Einigungsgebühr neben den "in den anderen Teilen bestimmten Gebühren". Im Vergütungsverzeichnis gibt es jedoch keine für die Mediation einschlägige Gebühr, sodass eine Einigungsgebühr nicht erwa...mehr

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FF 07/2013, Schuldrechtlich... / 1 Gründe:

I. Die Antragstellerin verlangt von dem Antragsgegner die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Die 1946 geborene Antragstellerin und der 1951 geborene Antragsgegner heirateten 2000 und leben seit dem 1.7.2007 voneinander getrennt. Am 20.8.2008 wurde der Scheidungsantrag zugestellt und die Eheleute mit Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – D. am 26.1...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 3. "Rentnerfalle" im VA

Bezieht der Ausgleichspflichtige nach Ehezeitende eine laufende Rente aus einer kapitalgedeckten Versorgung, so vermindert sich mit jeder Auszahlung das im VA zu teilende Kapital. Derzeit ist nicht geklärt, zu wessen Lasten der Kapitalabfluss während des Scheidungsverfahrens geht. Das Kammergericht[19] hat der Ehefrau den vollen hälftigen Anteil des Kapitals zum Ehezeitende ...mehr

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ZFS 6/2013, Grüneberg: Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck, 597 Seiten, kart. 45 EUR, ISBN 978-3-406-65097-0

Der Verfasser hat in der Neuauflage für den Zeitraum Anfang September 2011 bis Mitte Januar 2013 in seiner Sammlung von ca. 4.800 Fällen gut 100 neue Entscheidungen ausgewertet. Gerichtsverfahren, in denen Beteiligte nach einem Straßenverkehrsunfall um die Haftung bzw. Mithaftung streiten, ebben danach nicht ab. Wie der Autor hervorhebt, hat sich auch der BGH in mehreren weg...mehr

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AGS 07/2013, Verfahrensabsc... / 3 Anmerkung

Mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist in § 17 Nr. 10 RVG klargestellt worden, dass das Ermittlungsverfahren und das nachfolgende erstinstanzliche gerichtliche Verfahren in Strafsachen zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Darüber hinaus ist § 58 Abs. 3 RVG dahingehend geändert worden, dass es für die Anrechnung nicht mehr auf den "Verfahrensabschnitt", sondern auf die "Ange...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / IV. Kontrolle eingehender Auskünfte

Bei Auskünften der gesetzlichen Rentenversicherung sollte der Anwalt folgende Kontrollen vornehmen:mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 23. Straf- und Bußgeldverfahren

Nach der Auffassung des BGH (AGS 2013, 56) bilden in Straf- und Bußgeldsachen das vorbereitende Verfahren und das gerichtliche Verfahren eine Angelegenheit. Danach wäre die Änderung des Gebührenrechts unerheblich, wenn der Auftrag zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren bereits vor dem 1.8.2013 erteilt worden ist, für das gerichtliche Verfahren aber erst nach dem 31.7.2013....mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / III. Die Gebühren des Parteianwalts

Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, kann es sich empfehlen, dass sich die Medianten von einem Anwalt beraten lassen. Während der Anwaltsmediator "neutral" sein muss, also nicht die Interessen einer der Parteien vertreten darf, ist es Aufgabe des Beratungsanwalts, einseitig die Interessen seines Mandanten im laufenden Mediationsverfahren und insbesondere bei der Abfassu...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 39. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 30. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbundve...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 1. Allgemeiner Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

Wie in allen Übergangsfällen gilt auch hier, dass es grundsätzlich auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ankommt, bzw. auf den Tag der Bestellung oder Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Vereinfacht ausgedrückt:mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 17. Mahnverfahren

Erhält der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusammen mit...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 4. Anwaltswechsel

Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen (OLG München MDR 1995, 967 = OLGR 1995, 264 = JurBüro 1995, 415; OLG Nürnberg JurBüro 1995 475). Nach der Rspr. sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war (LG B...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Kindesbedarf, "Wechselmehrbedarf"

Der Bedarf des Kindes ist grundsätzlich im Einzelfall zu ermitteln. Die Lebensstellung des Kindes richtet sich nach den zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, dabei sind die Besonderheiten des kindlichen Bedarfs beim Leben in zwei Haushalten zu berücksichtigen. Lässt sich dieser besondere Bedarf des Kindes beim Wechselmodell anhand der Unterhaltstabellen der Oberlandes...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 10. Beratungshilfe

Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen.mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / Einführung

Zum 1.8.2013 ist das neue RVG in Kraft getreten. Der Anwalt wird sich daher in nächster Zeit zunehmend auch mit Fragen des Übergangsrechts zu befassen haben. Dieses Heft soll einen Überblick über die für die Praxis wichtigsten Fälle geben.mehr

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AGS 07/2013, Was lange währt, wird endlich gut

Fast zwei Jahre hat das Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 11.11.2011 gedauert. Bis zuletzt hat es immer wieder Verzögerungen und Änderungen gegeben. Am 29.7.2013 ist das Gesetz nunmehr verkündet worden und zum 1.8.2013 in Kraft getreten. Es wird interessant sein zu sehen, wie die Praxis und die Rechtsprechung mit den ne...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 1. Anfechtung eines Prozessvergleichs

Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 31.7.2013 geschlossen und danach angefochten worden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anwalt erstmals mit der Anfechtung des Vergleichs beauftragt worden ist. Neues Recht ist allerdings anzuwenden, wenn zwis...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 14. Erneuter Auftrag

War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG vor. Siehe "Zwei-Jahres-Frist".mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung de... / Leitsatz

Wird der Anwalt auch für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert beigeordnet, erstreckt sich die Beiordung auch auf die Verfahrens- und die Terminsgebühr aus dem Mehrwert. OLG Köln, Beschl. v. 29.4.2013 – 25 WF 235/12mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 28. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren

Das Nachverfahren stellt gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem 31.7.2013 erhalten hat.mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 31. Verfahrenstrennung

Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten.mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 35. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage nach dem Stichtag erteilt worden ist (OLG Bamberg JurBüro 1978, 364; OLG Hamm JurBüro 1979, 45; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 852). Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei einb...mehr

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FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

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AGS 07/2013, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 68 Abs. 1 S. 3, § 63 Abs. 3 S. 2 GKG) Beschwerde der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Wie sich aus dem klarstellenden Schriftsatz vom 20.2.2013 ergibt, ist die Beschwerde namens und im Auftrag der Klägerin eingelegt worden. Auf die entsprechende Rüge der Beklagten...mehr

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ZErb 7/2013, Governance in Familienunternehmen

Tagungsbericht "Governance in Familienunternehmen" – unter diesem Titel nahm eine Veranstaltung des Alumni-Vereins Private Wealth Management e.V.[3], der aus dem Masterstudiengang "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[4] hervorgegangen ist, sowie des Bucerius Alumni e.V.[5] am 14. Juni 2013 die Führungsstrukturen von Familienunternehmen in den Blick. Zum Auftakt der ...mehr

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FoVo 07/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Auskunft zu Bankkonten und Fahrzeugen

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und dessen Voraussetzungen und besondere Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrum...mehr

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AGS 07/2013, Verfahrensabsc... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr war abzulehnen. 1. Soweit der Antragsteller in seinem neuerlichen Antrag beantragt, das Verfahren für die Bewertung einer zu bewilligenden Pauschgebühr in zwei Verfahrensabschnitte "aufzusplitten", nämlich in den Verfahrensabschnitt des Ermittlungsverfahrens und den des Zwischen- und Hauptverfahrens, ist eine solche Unterteilung i...mehr

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AGS 07/2013, Beschwerdegeri... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nicht zulässig. Das LG, Einzelrichter (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG), ist für die Entscheidung zuständig. Es handelt sich entgegen der Ansicht des OLG Naumburg (Beschl. v. 12.5.2011 – 2 Wx 25/11 [= AGS 2011, 607]) nicht um eine Entscheidung für die nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) GVG das OLG zuständig ist. Denn es handelt sich bei dem ...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / V. Beratung über Wahlrechte

Bei der externen Teilung von Anrechten hat der Ausgleichsberechtigte nach § 15 VersAusglG ein Wahlrecht bezüglich der Zielversorgung.[13] Er kann demnach ein bereits bestehendes Anrecht aufstocken oder ein neues begründen. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten bei der Ausübung des Wahlrechts zu beraten. Dazu gehört die Überprüfung, ob die gewählte Zielversorgung eine Absicherung...mehr

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FoVo 07/2013, KostRMoG tritt am 1.8.2013 in Kraft

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen In FoVo 2012, 184 hatten wir bereits über den Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag dann am 16.5.2013 das Gesetz mit weiteren Änderungen, insbesondere einer weiteren Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf hat allerding...mehr

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FF 07/2013, Haftungsfallen ... / 2. Vereinbarungen

Vereinbarungen zum VA sollte der Anwalt nicht durch Vergleich im schriftlichen Verfahren schließen, da streitig ist, ob dies den Formanforderungen genügt.[16] Sobald Rechte des Versorgungsträgers berührt sind, muss das Zustimmungserfordernis nach § 8 Abs. 2 VersAusglG beachtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Verrechnungsvereinbarungen bei beiderseitigen Beamtenversorgungen...mehr

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FF 07/2013, / Verfahrensrecht

Zur Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung (hier: Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils und der Eintragung der Eigentumsübertragung) BGH, Beschl. v. 8.5.2013 – XII ZB 198/12, FamFR 2013, 326 [Schürmann]. Wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch die Feststellung, die Verfahrenspflegschaft erfordere anwaltsspezifis...mehr