Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Form eines Arbeitszeugnisses

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2.11.2023, 5 Sa 35/23 Da bei einem Arbeitszeugnis auf den ersten Blick erkennbar sein muss, wer es ausgestellt hat und welche Stellung derjenige im Betrieb hat, ist der Unterschrift regelmäßig der Name des Unterzeichners und ein seine Stellung kennzeichnender Zusatz in Druckschrift beizufügen. Unschädlich ist es, wenn das Zeugnis zweimal...mehr

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ZAP 12/2021, Anwaltsmagazin / 6 Keine Geschäftsgebühr für gemeinschaftliches Testament

Eine bedeutsame Entscheidung für alle Kollegen, die (auch) im Erbrecht tätig sind, hat kürzlich der BGH gefällt. Danach löst der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments für Eheleute nicht unbedingt auch den Anfall einer Geschäftsgebühr aus (BGH, Urt. v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20, ZAP EN-Nr. 342/2021 [in dieser Ausgabe]). Mit der Entscheidung wies der IX. Senat letztinstanz...mehr

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ZAP 8/2021, Anwaltsmagazin / 11 „Lawyers for Future” streiken für das Klima

Der Klimaschutz braucht auch die Juristen. Das meinten etwa 100 Rechtsanwälte, Justizbedienstete, Juraprofessoren und Studierende, die Mitte März zu einem gemeinsamen virtuellen Klimastreik mit der Bewegung „Fridays for Future” aufgerufen hatten. Innerhalb dieser breiten Bewegung gibt es mittlerweile mehrere Gruppen, die sich nach ihrem beruflichen oder gesellschaftlichen Um...mehr

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Autoren- und Bearbeiterverzeichnis

Roland Bornhofen Rechtsanwalt, Düsseldorf § 308 Nr. 4, § 309 Nr. 5, 6, 7, Einkaufsbedingungen, Freizeichnungsklauseln, Pauschalierter Schadensersatz, Vertragsstrafen Prof. Dr. Udo Bühler Rechtsanwalt, Kerpen, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Mainz Automatenaufstellverträge, Bier- und Getränkelieferungsverträge Lars Eckhoff, LL.M. Rechtsanwalt, Köln § 308 Nr. 5, 7,...mehr

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ZAP 11/2023, Die elektronis... / 2. Umfang der Nutzungspflicht

Zu Beginn der aktiven Nutzungspflicht war unklar, in welchem Umfang diese Rechtsanwälte trifft. Es wurde vertreten, dass die aktive Nutzungspflicht nur i.R.d. anwaltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts bestand, sog. rollenbezogener Anwendungsbereich (Biallaß in: Ory/Weth, a.a.O., § 130d ZPO, Rn 19; Schmidt, ZVI 2022, 89, 90; Schwartz/Meyer, ZInsO 2021, 2475, 2476; Kollbach, IN...mehr

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ZAP 4/2015, Anwaltliche Sch... / IV. Anmerkung

Die Entscheidung des Anwaltssenats ist in ihrer Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts überzeugend und im Ergebnis begrüßenswert. Insbesondere ist die Bejahung der Statthaftigkeit der Anfechtungsklage für die Rechtsanwaltschaft positiv und wird wohl zukünftig die Möglichkeit für frühzeitige rechtliche Klärung berufsrechtlich relevanten Verhaltens schaffen können. Der Rechtsa...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / 7. Anforderungen an Übermittlung fristgebundener Schriftsätze

(LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.8.2023 – 10 Sa 24/23) • Die von den Gerichten von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob eine formgerechte Einreichung eines fristgebundenen Schriftsatzes i.S.d. § 46c Abs. 3 und 4 ArbGG erfolgt ist, kann bei Vorliegen eines elektronisch übermittelten Dokuments, welches nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen i...mehr

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ZAP 17/2020, Anwaltsmagazin / 13 Bestellung eines Notanwalts

Nach § 78b ZPO kann einer Partei ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aber gilt dies auch, wenn das Verfahren schon mitten in der Revision steckt und der Rechtsanwalt der Partei sein Mandat niederlegt? Mit dieser Frage hatte sich kürzlic...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Berufsrecht: Rückzahlung von Vorschüssen

Häufig verlangt ein Steuerberater während eines Beratungsmandats Vorschusszahlungen. Gerade im Fall einer länger währenden Beratung ist dies nachvollziehbar, hat doch auch der Steuerberater laufende Kosten zu tragen. Im Zuge einer Mandatsbeendigung bzw. eines Mandatswechsels kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen dem bisherigen Steuerberater und dem Mandanten bzw. desse...mehr

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AGS 0809/2019, Keine Anrech... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Zur Anwendung kommen im vorliegende...mehr

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ZAP 10/2020, Gesetzgebungsr... / 2. Neuordnung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Nicht nur im Personengesellschaftsrecht, sondern auch im anwaltlichen Gesellschaftsrecht besteht seit Jahren drängender Reformbedarf – schon deshalb, weil das BVerfG Bestimmungen der BRAO, die den Kreis der sozietätsfähigen Berufe (BVerfG, Beschl. v. 12.1.2016 – 1 BvL 6/13, BVerfGE 141, 82 ff.) und Mehrheitserfordernisse in einer interprofessionellen Berufsausübungsgesellsch...mehr

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AGS 0809/2019, Fiktive Reis... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Festsetzung von Reisekosten der Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Der Kläger hat sich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten gewandt. Das LAG hat die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Beklagte ließ sich in der Berufungsinstanz durch ihre in Frankfurt/Main ansässigen Proze...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 4. Inhalt des Mandats

Welche Aufgaben der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach Inhalt und Umfang des jeweiligen Mandats (BGH, Urt. v. 7.5.2015 – IX ZR 186/14, DB 2015, 1596 Rn 6; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.2.2016 – IX ZR 191/13, WM 2016, 2089 Rn 20). Maßgeblich ist der konkrete Auftrag, den der Mandant dem Rechtsberater ausdrücklich oder den Umständen nach erteilt hat (BGH, Urt. v. 10.1...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 6.1 Diercks-Harms/Brodhun, Basiswissen und Strategien für junge Anwälte, 2017, 320 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Mit dem kleinen Buch ist dem Autoren-Duo ein großer Wurf gelungen. Wohl jeder "fertig" ausgebildete Berufseinsteiger kennt etliche Momente in den Anfangsjahren, in denen man in "Standardsituationen" bei der Mandatsbearbeitung gerät, die "eigentlich" bekannt sein müssten. Weil aber anfangs noch jede Praxis fehlt, tauchen ständig "kleine" Fragen auf, deren mühselige Recherche,...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Gerichtskosten

Es kann eine Gebühr nach Nr. 1602 FamGKG-KostVerz. anfallen. Dabei handelt es sich um eine Aktgebühr, die nur entsteht, wenn das Gericht tatsächlich Ordnungsmittel anordnet. Es entsteht dann je Anordnung eine Festgebühr von 20,00 EUR. Mehrere Anordnungen gelten jedoch als eine Anordnung, wenn sie dieselbe Verpflichtung betreffen, es sei denn, dass die wiederholte Vornahme od...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Verfahrenswert

Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG, sodass er regelmäßig 3.000,00 EUR beträgt. Bei diesem Wert verbleibt es auch, wenn das Umgangsverfahren mehrere Kinder betrifft (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Ein höherer oder niedriger Wert kann im Einzelfall nach § 45 Abs. 3 FamGKG bestimmt werden. Wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG gilt § 45 FamGKG auch für die Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Für das Vermittlungsverfahren und ein sich anschließendes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren ist jeweils gesondert VKH zu beantragen und zu bewilligen, da die Verfahren jeweils gesonderte Kosten auslösen und folglich als eigenständige Rechtszüge i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG gelten. Eine Bewilligung von VKH für das Vermittlungsverfahren wird regelmäßig...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 2. Tipp: Alternative beA-Tools nutzen

Viel Schelte musste und muss die Benutzeroberfläche des beA einstecken. Diese ist in der letzten Zeit zwar stetig verbessert worden, besitzt aber immer noch den „Charme” der 90er Jahre. Weder Layout noch Benutzerführung oder Funktionalität entspricht den modernen Möglichkeiten, die im Jahre 2023 zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt sich ein Blick auf beA-Alternativen. Die E...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 2. Kein Mehrwert des Vergleichs

Vergleich hat keinen Mehrwert für Gerichtsgebühren Ein Vergleichsmehrwert ist nicht festzusetzen, obwohl dies in der Praxis regelmäßig geschieht. Nach § 63 Abs. 2 GKG hat das Gericht den Wert für die anfallenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Einen Vergleichsmehrwert hat das Gericht daher nur dann festzusetzen, wenn nach diesem Vergleichsmehrwert auch Gerichtsgebühren erhoben...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Verfahrensgebühr

Angefallen ist in dem Klageverfahren vor dem LG München zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 10.000,00 EUR. Verfahrensdifferenzgebühr aus Mehrwert Hinzu kommt für den Mehrwert des Vergleichs (8.000,00 EUR) eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren ist für die Anwaltsgebühren hier ein Mehrwert gegeb...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 3. Gerichtskosten

Das Vermittlungsverfahren zählt zu den Kindschaftssachen. Es fällt deshalb eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. an.[16] Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags auf Durchführung des Vermittlungsverfahrens und in den von Amts wegen eingeleiteten Verfahren mit der ersten Tätigkeit des Gerichts. Danach kann die Gebühr weder entfallen noch sich erm...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / b) bea.expert Suite

Das Tool bea.expert ( https://bea.expert/) ist nicht nur ein „Hintergrund-Wächter”, sondern eine lokal zu installierende Alternativ-Benutzeroberfläche für beA. Sie ist für Windows, iOS und Android erhältlich. Die Anwendung bezieht sich immer auf eine beA-Postfach-ID, sodass sich die Software z.B. auch parallel auf dem Windows-Desktop-PC und auf dem -Laptop einrichten lässt, ...mehr

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ZAP 22/2020, / 2 Anwälte fordern Parlamentsbeteiligung an Corona-Maßnahmen

Mit Pressemitteilungen und einem Statement hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Ende Oktober mehr Parlamentsbeteiligung bei der Verhängung von Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Vor dem Hintergrund der seit einigen Wochen wieder verschärften Umgangsbeschränkungen und der Schließung zahlreicher Einrichtungen ruft der DAV dazu auf, zum demokratischen Gesetzgebungsprozess zurückz...mehr

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ZAP 13/2019, Anwaltsmagazin / 3 Anwälte kritisch gegenüber sog. Mietendeckel

Der vom Berliner Senat geplante sog. Mietendeckel sorgt derzeit bundesweit für Furore. Danach sollen die Mieten in der Stadt für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen. Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, soll die Wiedervermietungsmiete auf die Höhe, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat, begrenzt werden. Modernisierungsumlagen, die die Bruttowarmmie...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 2. Terminsgebühr

Terminsgebühr aus dem Gesamtwert Angefallen ist ferner eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus 18.000,00 EUR, nämlich aus den anhängigen 10.000,00 EUR und aus den mit erörterten und mit verglichenen 8.000,00 EUR. Werden in einem Verfahren anderweitig anhängige Ansprüche miterörtert, so entsteht die Terminsgebühr nur in dem Einbeziehungsverfahren und nicht in dem einbezogenen...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 1. Anzuwendende Gebühren – Übersicht

Es findet das FamGKG Anwendung, da es sich um Familiensachen handelt. Für die Gebühren ist zu unterscheiden, ob Gegenstand der einstweiligen Anordnung eine Kindschaftssache oder eine andere Familiensache ist, da unterschiedliche Gebühren gelten. Im Einzelnen finden folgende Gebühren Anwendung:mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 3. Gebühren in den übrigen Familiensachen

In Familiensachen, die keine Kindschaftssachen sind, entsteht eine 1,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1420 FamGKG-KostVerz., die sämtliche gerichtliche Handlungen abdeckt. Sie entsteht bereits mit Antragseingang bei Gericht. Wird das gesamte Verfahren ohne Endentscheidung beendet, tritt eine Gebührenermäßigung auf eine 0,5-Gebühr ein (Nr. 1421 FamGKG-KostVerz.). Hierzu zählen insb...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2. Gerichtskosten

Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 1410 FamGKG-KostVerz. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die sämtliche gerichtliche Handlungen abdeckt. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit des Gerichts, da es sich bei den Umgangsverfahren wegen § 1684 BGB um Amtsverfahren handelt. Bei der Gebührenpflicht verbleibt e...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2. Gerichtskosten

Auch für die Gerichtskosten gilt das Abänderungsverfahren stets als besonderes Verfahren (§ 31 Abs. 2 S. 1 FamGKG), sodass die 0,5-Verfahrensgebühr der Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. erneut anfällt. Für die Haftung, die sich nach § 24 Nr. 1, 2 FamGKG bestimmt, ist zu beachten, dass die in dem jeweiligen Verfahren ergangene Kostenentscheidung oder erfolgte Kostenübernahme sich nur ...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / b) Social Media

Wer in den sozialen Medien aktiv ist, der findet z.B. auf Twitter verschiedene Profile, über die man wertvolle Informationen und Hilfestellungen rund um das beA erhält. Und wer hier noch nicht aktiv ist, der sollte mit dem Gedanken spielen, sich einen (kostenfreien) Twitter-Account anzulegen, den er ja nicht selbst mit Inhalten füllen muss, mit dem er aber an die begehrten I...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / a) Websites

Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonvention hinter...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2. Anwaltsvergütung

Das Verfahren nach § 89 FamFG zählt zu den Vollstreckungsverfahren i.S.d. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV. Für das erstinstanzliche Verfahren entstehen folglich eine 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV) sowie eine 0,3-Terminsgebühr (Nr. 3310 VV). Im Verhältnis zu dem Umgangsverfahren, in dem der verpflichtende Umgangstitel ergangen ist, gilt das Verfahren nach § 89 FamFG al...mehr

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ZAP 22/2021, Anwaltsmagazin / 7 Anwälte befürchten Vernachlässigung der Rechtspolitik

Während die Richter sich eine Zurückhaltung des künftigen Gesetzgebers wünschen (s. vorstehenden Artikel), zeigte sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) enttäuscht über den Umfang der bislang bei den neuen Koalitionssondierungen und -verhandlungen bekannt gewordenen neuen rechtspolitischen Projekte der „Ampelkoalition”. Er sei verwundert über die „rare Erwähnung und Vernachläs...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 4. Gesamtabrechnung

Abzurechnen ist danach wie folgt: Praxis-Beispielmehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Verfahrensrechtliches

Vereitelt oder erschwert ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Umgangsentscheidung oder einer vom Gericht gebilligten Umgangsentscheidung, so vermittelt das Familiengericht zwischen beiden Elternteilen. Das Umgangsvermittlungsverfahren wird lediglich auf Antrag eingeleitet, der durch einen Elternteil gestellt werden kann (§ 165 Abs. 1 S. 1 FamFG). Das Gericht h...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 5. Kostenentscheidung

Gem. § 165 Abs. 5 S. 3 FamFG gelten die Kosten des Vermittlungsverfahrens als Teil der Kosten des anschließenden Umgangs- oder Sorgerechtsverfahrens, wenn dieses Verfahren von Amts wegen oder innerhalb eines Monats auf Antrag eingeleitet wird. Daraus folgt, dass die in diesen Fällen im anschließenden Verfahren ergangene Kostenentscheidung automatisch auch die außergerichtlich...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / a) beAte

Da wäre z.B. das Tool „beAte” ( https://www.bea-to-email.de/ ), das – einmal auf dem Rechner installiert – im Hintergrund Kontakt zum beA-Server hält und ständig das Postfach überwacht. Eingehende Nachrichten wandelt die Software dann in „handelsübliche” E-Mails um und leitet sie an ein E-Mail-Konto weiter. Dadurch können die beA-Nachrichten wie ganz normale E-Mails gelesen,...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Verfahrensgebühr

Im Klageverfahren vor dem LG Nürnberg ist zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 8.000,00 EUR angefallen. Anrechnung der Verfahrensdifferenzgebühr beachten Zu beachten ist jetzt die Anrechnungsvorschrift der Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV. Soweit nämlich im Parallelverfahren in München aus dem Mehrwert von 8.000,00 EUR die 0,8-Verfahrensgebühr entstanden und...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 2. Beschwerdeverfahren

Für die Beschwerde gegen die im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene Endentscheidung gelten die Nrn. 3200 ff. VV, wenn sich die Beschwerde gegen den Hauptgegenstand (des einstweiligen Anordnungsverfahrens) richtet und nicht bloße Nebenentscheidungen angegriffen werden (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV). Beispiel 7 Gegen die Endentscheidung des FamG, mit der einstweilig...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Verfahrensrechtliches

Wird gegen einen Titel zur Regelung des Umgangsrechts verstoßen, kann das Gericht Ordnungsmittel gegen den Verpflichteten anordnen (§ 89 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es kann Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anordnen. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 5,00 und 25.000,00 EUR (§ 89 Abs. 3 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EGStGB). Das Ordnungsmittel wird durch Beschluss festgesetzt. Die Volls...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2.2 Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren wegen des Hauptgegenstands entsteht eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr. 1314 FamGKG-KostVerz.). Sie ermäßigt sich auf einen 0,5-Gebührensatz, wenn das Beschwerdeverfahren ohne Endentscheidung endet (Nr. 1315 FamGKG-KostVerz.). Die gerichtliche Entscheidung nach § 156 Abs. 2 FamFG über die Billigung eines Vergleichs steht der Ermäßigung nicht entgegen (Anm. ...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / c) Anwaltspostfach – beA

Speziell für iOS, also für Apples iPhone und iPad, gibt es das Tool „Anwaltspostfach – beA” ( https://anwaltspostfach.app /). Dies kann kostenfrei im App Store bezogen werden. Das Anzeigen des beA-Postfachs sowie das Laden und Anzeigen von beA-Nachrichten ist hier dauerhaft kostenfrei. Wer zudem einzelne Nachrichteninhalte entschlüsseln lassen und lesen will, der kann dies e...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 2. Gebühren in Kindschaftssachen

Für das erstinstanzliche Verfahren entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 1410 FamGKG-KostVerz. Wird die einstweilige Anordnung in einem Pflegschafts- oder Vormundschaftsverfahren erlassen, sind keine gesonderten Gebühren zu erheben (Anm. zu Nr. 1410 FamGKG-KostVerz.). Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die sämtliche gerichtliche Handlungen abdeckt. Die ...mehr

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ZAP 1/2024, Grundlegendes z... / b) Bewusste Verbreitung von Unwahrheiten

Das Sachlichkeitsgebot enthält auch das Verbot der Lüge, sodass § 43a Abs. 3 S. 2 Alt. 1 BRAO das berufsrechtliche Pendant zur zivilprozessualen Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO ist. Die Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts gründet sich in seiner Stellung als Organ der Rechtspflege. Da der Anwalt aufgrund seiner Organstellung verpflichtet ist, an der Verwirklichung der R...mehr

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AGS 08-09/2018, Vollstrecku... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Dem Sachverhalt liegt ein am 7.1.2015 ergangener Beschluss des VG zugrunde, mit welchem dem Antragsgegner auf der Grundlage des § 172 VwGO die Festsetzung eines Zwangsgeldes i.H.v. 1.000,00 EUR für den Fall angedroht wurde, dass er seiner Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil des OVG, die An...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / a) Gesetzeshistorie: Falsches Verständnis von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB

Eine entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB ließe sich nur rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber mit § 54 RVG eigentlich eine dem § 628 Abs. 1 S. 2 BGB inhaltlich entsprechende Regelung schaffen wollte. Ist das Verschuldenserfordernis des § 54 RVG nur das Resultat eines unzureichenden Verständnisses von § 628 Abs. 1...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Das Verfahren auf Festsetzung des dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt und des Beratungshilfe gewährenden Anwalts gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG ordnet die entsprechende Anwendung des § 104 Abs. 2 ZPO betreffend das Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Parteien an. Formal gesehen wird damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2...mehr

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AGS 0809/2019, Begriff der ... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des LG ist mit Zulassung der weiteren Beschwerde durch das LG als Beschwerdegericht nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft und auch i.Ü. zulässig. Der Senat hat davon abgesehen, eine Nichtabhilfeentscheidung des LG nach § 33 Abs. 4 S. 1, § 56 Abs. 2 S. 1 RVG herbeizuführen. Die Du...mehr

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AGS 0809/2019, Umfang der A... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde des Erinnerungsführers entscheidet der – nunmehr alleine für Kostensachen zuständige – 10. Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG) in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). Die statthafte und auch i.Ü. zulässige Bes...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 3. Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Unabhängig von der Frage, wie sich die künftige Bundesregierung genau zusammensetzen wird, dürfte aus anwaltlicher Sicht die angestrebte Reform der §§ 59a ff. BRAO von besonderer Bedeutung sein (ZAP 16/2017, S. 837, 839 ff.). Die Neuordnung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts ist dabei insbesondere angesichts des Beschlusses des BVerfG vom 12.1.2016 (Az. 1 BvL 6/13, BGBl I,...mehr