Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / i) Gebühren für die Rechtsbeschwerde

Rz. 20 Für den Anwalt beim BGH (§ 114 Abs. 2 FamFG) entstehen die Gebühren gem. Vorb. 3.2.2 Nr. 1a, Nrn. 3206 ff. VV RVG.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. Beschwerde gegen ein Urteil auf Belegvorlage

Rz. 44 Ist der Antragsgegner zu einer unmöglichen Leistung verurteilt (z.B. auf Vorlage des Einkommensteuerbescheids, der aber noch immer nicht ergangen ist), ist der Wert des Rechtsmittelverfahrens nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bestimmen, der notwendig ist, um etwaige Vollstreckungsversuche zu verhindern.[48]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH

Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 6. Beispiele für Beschwerden gegen Entscheidungen i.S.d. Nr. 3500 VV RVG

a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung Rz. 52 Es gilt § 23a Abs. 1 RVG.[55] b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56] c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!) Rz. 54 Das OLG Nü...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. § 39 Abs. 2 FamGKG

Rz. 36 Betreffen Antrag und Widerantrag denselben Gegenstand, werden die Werte nicht zusammengerechnet, sondern ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Antrag und Widerantrag in 1. Instanz (s. § 8 Rdn 163 ff.).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die Verfahren der freiwillig...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Zur Unterscheidung: Antrag und Beschwer

Rz. 31 In der Ehesache und in den Familienstreitsachen ist ein Antrag erforderlich (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG). Dieser Antrag bestimmt den Rechtsmittelwert; wird kein Antrag fristgerecht gestellt, gilt der Wert der Beschwer gem. § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG. Die Beschwer ist der Unterschied zwischen dem, was der Antragsteller I. Instanz verfolgte, und dem, was ihm das Erstgericht z...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / C. Die Gerichtskosten

Rz. 56 Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstandesmehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Bewertung des laufenden Unterhalts

Rz. 42 § 51 Abs. 1 und Abs. 2, § 35 FamGKG sind auch in der Rechtsmittelinstanz anzuwenden. Sind die ersten zwölf Monate ab Klageerhebung in der 1. Instanz im Rechtsmittelverfahren nicht streitig, sondern geht es um spätere Zeiträume, ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 FamGKG geboten, d.h. der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird na...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Terminsgebühr und Versäumnisbeschluss in der 2. Instanz, Nr. 3203 VV RVG

Rz. 10 Eine Versäumnisentscheidung gibt es in den Ehesachen und Familienstreitsachen, § 139 FamFG; § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 539 ZPO. Eine Herabsetzung der Terminsgebühr (Nr. 3203 VV RVG) findet nur statt, wenn es der Rechtsmittelführer ist, der nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist. Ist dagegen der Rechtsmittelgegner nicht erschienen oder nicht ordnungsge...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Die Einigungsgebühr, Nr. 1004 VV RVG

Rz. 12 Die Einigungsgebühr im Beschwerdeverfahren beträgt 1,3. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG gilt dies auch für die Beschwerde und Rechtsbeschwerde in Familiensachen gegen Endentscheidungen. Die Vorschriften für Einigungen in Kindschaftssachen gelten auch in der 2. Instanz (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV RVG). Für nicht anhängige Sache...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde des Auskunftsberechtigten

Rz. 40 Der Gebührenwert des Auskunftsberechtigten bestimmt sich nach dem Ziel, also nach Interesse und Notwendigkeit der Auskunftserteilung zur Berechnung des Unterhalts; auch er wird gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG geschätzt und beträgt – auch – als Gebührenwert eine Quote des Jahresbetrags des vorgestellten Unterhalts (vgl. § 8 Rdn 53). Rz. 41 Beispiel F hat gegen M einen Stufen...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / e) Aufhebung und Zurückverweisung, § 21 RVG

Rz. 14 § 21 Abs. 1 RVG enthält den Grundsatz: Soweit an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. Das bedeutet, dass die Gebühren ein zweites Mal anfallen. Vorb. 3 Abs. 6 der VV RVG schränkt allerdings insofern ein, als die bereits vor der Zurückverweisung entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahren...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Arrestverfahren, §§ 916 ff. ZPO, § 119 FamFG

Rz. 6 Das Arrestverfahren war verfahrensrechtlich immer schon ein selbstständiges Verfahren, das mit einer Endentscheidung endete. Dies gilt weiterhin. Wird der Arrest nach mündlicher Verhandlung erlassen, ist die Beschwerde gegeben; wird ohne mündliche Verhandlung entschieden, hat der Gläubiger die sofortige Beschwerde § 567 Abs. 1 ZPO, während der Schuldner (nur) den Wider...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Nicht der Hauptsachewert, sondern Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung, § 3 ZPO, bestimmt den Verfahrenswert für die Beschwerde.[58] Angesetzt wurde 1/5 des Verfahrenswertes, "wenn nicht besondere Umstände, Erhöhung oder Ermäßigung veranlassen".[59]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Missbräuchliche Antragsbegrenzung

Rz. 37 Beispiel Es waren in 1. Instanz monatlich 800,00 EUR Unterhalt gefordert worden, der Antrag wurde abgewiesen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Während der Ausarbeitung der Beschwerdebegründung erkennt der Anwalt, dass die Beschwerde doch keine Aussicht auf Erfolg hat. Statt sie sofort zurückzunehmen, stellt er einen Beschwerdeantrag auf monatlich 100,00 EUR Unter...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / cc) Terminsgebühr ohne Termin in der 2. Instanz?

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG: Begrenzung des zweitinstanzlichen Verfahrenswertes

Rz. 34 N. Schneider [37] hat hierzu folgendes Beispiel gebildet: F klagt Unterhalt für die ersten zwölf Monate ein mit monatlich 1.000,00 EUR und will für das zweite Jahr 1.200,00 EUR monatlich. M wird verurteilt und legt Beschwerde ein, indem er sich gegen die Unterhaltszahlung nach Ablauf eines Jahres wehrt. Die ersten zwölf Monate haben einen Wert von 12 × 1.000,00 EUR = 12....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten

Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Dritter wie Rechtsanwalt oder Steuerberater g...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / f) Beschwerde gem. § 256 FamFG im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 16 Es handelt sich um eine Beschwerde gem. § 58 FamFG gegen eine Endentscheidung über den Hauptgegenstand.[18] Die Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG erfasst also diese Beschwerde, so dass die Gebühren gem. Nrn. 3200 und 3202 VV RVG anfallen.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist entgeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / g) Erlass der einstweiligen Anordnung oder eines Arrestes durch das Oberlandesgericht

Rz. 17 Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 943 ZPO i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG, wird der Arrest und ebenso die einstweilige Anordnung durch das Oberlandesgericht erlassen, wenn ein Hauptsacheverfahren dort anhängig ist. In diesem Fall werden nur die Gebühren verdient, die für eine einstweilige Anordnung oder einen Arrest in 1. Instanz verdient würden (Vorb. 3.2 Abs. 2 VV RVG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel

Rz. 64 Erfasst ist immer nur ein Rechtszug. Für das Rechtsmittelverfahren muss ein eigener Antrag gestellt werden.[62] Die Beiordnung für die Berufung (in Familiensachen: Beschwerde) umfasst die Rechtsverteidigung gegen die Anschlussberufung/-beschwerde, aber nicht die Anschlussberufung (in Familiensachen: Anschlussbeschwerde) selbst, § 48 Abs. 2 S. 1 RVG. Grundsätzlich muss...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / c) Kosten für diesen Beschluss

Rz. 7 Das Kostenfestsetzungsverfahren in 1. Instanz ist gerichtsgebührenfrei. In der 2. Instanz fallen im Verfahren gem. § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG gleichfalls keine Gerichtsgebühren an, außer wenn eine nicht statthafte Beschwerde eingelegt wurde.[8]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 2 Das Familiengericht setzt gem. § 55 FamGKG einen vorläufigen Wert an, wenn dies zur Einforderung von Gebühren erforderlich ist; es setzt durch einen Beschluss gem. § 55 Abs. 2 FamGKG den Gebührenwert endgültig fest. Wenn allerdings über die Entscheidung des Amtsgerichts ein Rechtsmittel zum OLG eingelegt ist, muss das OLG den Rechtsmittelwert festsetzen; an diese Fests...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Beschwerdefrist: Die Frist ist innerhalb von 6 Monaten einzu...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Beschwerde gegen den vorläufigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 6 Gegen die vorläufige Festsetzung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG können Einwendungen nur im Verfahren nach § 58 FamGKG (Anordnung einer Vorauszahlung) geltend gemacht werden. Ob diese Einschränkung auch dem Anwalt entgegengehalten werden kann, ist umstritten.[7]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten

1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzun...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Werte nach § 33 RVG

1. Festsetzung durch das Familiengericht Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Fes...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / IV. Festsetzung nach §§ 55 ff. RVG für den Rechtsanwalt, Vergütung für Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Beschlussverfahren für beide Verfahrenstypen

Rz. 8 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Geltungsbereich

Rz. 11 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten

Rz. 13 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, und zwar der Rechtspfleger (§ 11 Abs. 1 S. 1 RVG, § 21 Nr. 2 RPflG). Auf Antrag werden Zinsen festgesetzt (Zinssatz: § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO): "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz", § 11 Abs. 2 S. 2 RVG. Rz. 14 Gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Wert des...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / III. Festsetzung der Gebühren nach §§ 103 bis 107 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1 S. 2, 85 FamFG gegen den Verfahrensgegner

Rz. 16 Die Festsetzung gegen den erstattungspflichtigen Gegner erfolgt durch den Rechtspfleger. Sie kann mit einer Erinnerung binnen zwei Wochen und der sofortigen Beschwerde (wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt) angefochten werden. Dann entscheidet das Oberlandesgericht (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht

Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzung ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat ...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Festsetzung erfolgt nur auf Antrag und bind...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. überblick

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