Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, FF 11/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.8.2018 – XII ZB 159/18 1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 27 Die Genehmigung ist ebenso wie die Ablehnung des Antrages ein Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich Widerspruch und Klage zulässig sind. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens gegen einen Ablehnungsbescheid dürfte i. d. R. wegen § 78 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SGG entbehrlich sein. Wird die Genehmigung der Vereinigung abgelehnt, sind alle an dem Vereinigungsverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.6.1 Versagung der Genehmigung

Rz. 36 Liegen nicht alle Voraussetzungen für die Genehmigung vor, hat die Aufsichtsbehörde den Errichtungsantrag abzulehnen. Es bedarf keiner Genehmigung der Satzung und keiner Festsetzung eines Errichtungszeitpunktes. Diese ablehnende Entscheidung kann ansonsten auch in jeder Phase des Errichtungsverfahrens ergehen, wenn festgestellt wird, dass formelle oder materielle Erri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.2 Zustimmung der Arbeitnehmer (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Das Erfordernis der Zustimmung auch der Arbeitnehmer bei der Errichtung einer Krankenkasse war schon als generelle Regelung in § 225a RVO enthalten und begrenzt das (einseitige) Recht des Arbeitgebers auf Errichtung einer BKK gemäß § 147. Das Abstimmungsverfahren stellt ein Zwischenverfahren innerhalb des Errichtungsverfahrens dar, das nicht selbständig mit Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weitere Voraussetzung der Entstehung des Zinsanspruchs ist, dass der gegen den Verwaltungsakt, dessen Vollziehung ausgesetzt wurde oder der Grundlagenbescheid für den in der Vollziehung ausgesetzten Verwaltungsakt ist, eingelegte Rechtsbehelf ganz oder teilweise endgültig keinen Erfolg gehabt hat (BFH v. 10.10.2012, VIII R 56/10, BStBl ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsbehelfe

Schrifttum Meyer/Rettenmaier, Die Praxis des nachträglichen Rechtsschutzes gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen – Rückkehr der prozessualen Überholung? NJW 2009, 1238. Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Finanzbehörde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Aufsichtsbeschwerde gegenüber dem Dienstvorgesetzten oder der nächsthö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsbehelfe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsbehelf gegen das Ersuchen der Finanzbehörde ist der Einspruch (§ 347 AO). Gegen die Entscheidung des Gerichts ist der Rechtsbehelf der Beschwerde nach § 128 FGO gegeben, da § 128 Abs. 2 FGO keine Unanfechtbarkeit voraussetzt. Eine Beschwerdebefugnis setzt voraus, dass der Betroffene beschwert (§ 350 AO) bzw. in seinen Rechten verl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zurückweisung steht sowohl dem Zurückgewiesenen als auch dem Beteiligten der Einspruch zu. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, denn die Zurückweisung beinhaltet nicht die Untersagung der Berufsausübung i. S. von § 361 Abs. 4 Satz 1 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung der Finanzbehörde über den außergerichtlichen Rechtsbehelf trotz anhängiger Untätigkeitsklage

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Erhebung der Klage des § 46 FGO wird das FA oder die zur Entscheidung sonst zuständige Behörde nicht daran gehindert, über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden. Eine weitere (gesonderte) Klage gegen eine derartige Rechtsbehelfsentscheidung ist jedoch unzulässig (BFH v. 30.01.1976, III R 61/74, BStBl II 1976, 428; ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Regel erfolgt die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Zurückweisung des nachgeholten Rechtsbehelfs bzw. der Ablehnung des nachgeholten befristeten Antrags. Die Entscheidung ist damit unselbstständiger Teil der Hauptsacheentscheidung (BFH v. 26.10.1989, IV R 82/99, BStBl II 1990, 277). Eine selbstständige E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Ausführungen zu Rz. 3, 8a, 9 und 10 a. E. wird verwiesen.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 102 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vgl. Rz 34.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss über die Gewährung oder Ablehnung der PKH ist die Beschwerde durch § 128 Abs. 2 FGO ausdrücklich ausgeschlossen, sodass der Beschluss unanfechtbar ist (s. Rz. 20). Davon unberührt bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Anhörungsrüge (§ 133a FGO; Brandis in Tipke/Kruse, § 142 FGO Rz. 71 m. w. N.) und die Verfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Praxis empfiehlt es sich z. B. durch einen Änderungsantrag die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO (s. § 171 AO Rz. 15 ff.) herbeizuführen. Tz. 58 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Bilanzierungsfehler kann nur solange berichtigt werden, wie die Berichtigung der fehlerhaften Veranlagung möglich ist, also längstens bis zum Ablauf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rechtsbehelfe

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zinsfestsetzung ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Dabei können Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht im Einspruchsverfahren gegen die Zinsfestsetzung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen oder Körperschaftsteuer. Folglich können im Einspruchsverfahre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt kann ebenso wie die Ablehnung der Berichtigung mit dem Einspruch angefochten werden; bei abweisender Einspruchsentscheidung kann Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erhoben werden. Wird der nach § 129 AO berichtigte Verwaltungsakt angefochten, sind § 351 AO, § 42 FGO zu beachten; danach ist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsbehelf

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, mit dem die Rücknahme verfügt oder abgelehnt wird, ist der Einspruch, bzw. die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gegeben. Jedoch besteht nach § 351 AO (s. § 351 AO Rz. 6 f.) eine Einschränkung: Teilrücknahmen können nur insoweit angefochten werden, als die Rücknahme reicht; der den geänderten Verwaltungsakt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Verlangen auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung steht dem Beteiligten der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 347 AO) zu, im Fall einer ablehnenden Einspruchsentscheidung die Anfechtungsklage beim FG zu (§ 40 FGO). Mit dem Einspruch kann der Stpfl. nicht nur rügen, dass er kein Beteiligter ist, sondern auc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Steuerbescheid, durch den ein unter § 172 AO fallender Steuerbescheid aufgehoben oder geändert wird, ist der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft (§ 347 Abs. 1 AO). Das gilt auch für den Vollabhilfebescheid (BFH v. 18.04.2007, XI R 47/05, BStBl II 2007, 736). Gegen die Ablehnung der Änderung oder Aufhebung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Benennungsverlangen nach § 123 Satz 1 AO ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, sodass der Einspruch nach § 347 AO gegeben ist. Dieser kann auf einen Ermessensfehlgebrauch gestützt werden (s. § 5 AO Rz. 31 ff.). Eine Feststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die "Zugangsfiktion" in § 123 Satz 2 AO nicht gilt, ist unzulässig, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Auskunft unter Berufung auf ein (vermeintliches) Aussageverweigerungsrecht nicht erteilt und beharrt die Finanzbehörde auf ihrem Verlangen, liegt darin ein mit dem Einspruch (§ 347 AO) anfechtbarer Verwaltungsakt. Gleiches gilt für die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln §§ 328ff. AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die im Rahmen der Kassen-Nachschau erlassenen Verwaltungsakte, d. h. gegen konkrete Aufforderungen zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, ist der Einspruch gegeben. Gleiches gilt für die Mitteilung über den Übergang zu einer Außenprüfung. Bloßes schlichtes Verwaltungshandeln (Betreten des Grundstücks) ohne besondere Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe und Erzwingbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Anordnung, das Betreten zu dulden, ist der Einspruch (§ 347 AO) und nachfolgend Anfechtungsklage beim Finanzgericht gegeben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einstweiliger Rechtschutz kann insoweit nur durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erwirkt werden. Das Betreten der Grundstücke und Räume kann mit ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsbehelfe

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Verfahrensruhe bzw. der Aussetzung des Verfahrens sind Verwaltungsakte, die selbstständig mit dem Einspruch angefochten werden können. Für den Widerruf der Aussetzung bzw. des Ruhens sowie für die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung gilt dies nicht. Obgleich es sich auch hierbei um Verwaltungsakte handelt, sind dies...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Einspruch gegen die vorläufige Steuerfestsetzung können die fehlenden Voraussetzungen für die Vorläufigkeit sowie die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung selbst gerügt werden; eine isolierte Anfechtung der Vorläufigkeit ohne gleichzeitige Anfechtung der gesamten Steuerfestsetzung ist nicht zulässig (BFH v. 25.10.1989, X R 109...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 144 FGO muss das Gericht abweichend von § 143 FGO keine obligatorische Kostengrundentscheidung (s. § 143 FGO Rz. 1) treffen, wenn ein Rechtsbehelf in vollem Umfang zurückgenommen worden ist. Die materielle Gerichtskostenpflicht bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs (bzw. eines Antrags) ergibt sich ohne Weiteres aus § 136 Abs. 2 FGO, s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung nach § 364b AO ist ein Verwaltungsakt, der nach wohl h. M. selbstständig anfechtbar ist (Rätke in Klein, § 364b AO Rz. 27 m. w. N.; K. J. Wagner, StuW 1996, 169, 174; von Wedelstädt, StuW 1996, 186, 187 f. m. w. N.; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 364b AO Rz. 79 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 38; Rößler, DStZ ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Ablehnung des FA, den geänderten, erlassenen oder aufgehobenen Grundlagenbescheid zu berücksichtigen ist ein Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO möglich. Gegen die negative Einspruchsentscheidung ist eine Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) zu erheben (BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II 2007, 76). Der Korrekturbescheid ist eb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelf

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf oder seine Ablehnung ist mit dem Einspruch anfechtbar (BFH v. 04.03.2009, I R 6/07, BStBl II 2009, 1195); nach erfolglosem Einspruch ist gegen den Widerruf die Anfechtungsklage, gegen die Ablehnung des begehrten Widerrufs die Verpflichtungsklage gegeben. Gegen den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts ist ein Antrag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme und Rechtsbehelf

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung kann nach § 130 Abs. 1 AO oder durch eine neue Prüfungsanordnung in Bezug auf den zu prüfenden Stpfl., den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum nach § 130 Abs. 1 AO teilweise zurückgenommen werden (BFH v. 09.05.1985, IV R 172/83, BStBl II 1985, 579; BFH v. 15.05.2013, IX R 27/12, BStBl II 2013, 570). Als sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelf

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Haftungs- und Duldungsbescheide ist der Einspruch gegeben. Dies gilt auch gegen Duldungsbescheide des FA im Rahmen einer Inanspruchnahme nach dem Anfechtungsgesetz. Bei Streit über die Realsteuerhaftung bzw. -duldung ist keine besondere Entscheidung des FA vorgesehen. Gegen den Haftungsbescheid der Gemeinde ist daher nicht der Ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags (§ 174 Abs. 4 AO)

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO ist gegenüber § 174 Abs. 1 bis 3 AO eine eigenständige Änderungsnorm; sie geht über die Regelungen der § 174 Abs. 1 bis 3 AO hinaus und ist nicht auf die Fälle alternativer Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (BFH v. 02.05.2001, VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562; FG Münster v. 08.04.2014, 10 K 3960/12 E, EF...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Rechtsbehelfe

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fürchtet jemand, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses sei gefährdet, kann er die vorbeugende Unterlassungsklage vor dem FG erheben (BFH v. 04.09.2000, I B 17/00, BStBl II 2000, 649; s. § 40 FGO Rz. 8). Vorläufiger Rechtsschutz wird ggf. im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt, die aller...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsmittel in Finanzstreitsachen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsmittel in Finanzstreitsachen sind nur die Revision (§§ 115ff. FGO) und die Beschwerde (§§ 128ff. FGO) einschließlich der NZB (§ 116 Abs. 1 FGO). Nicht zu den Rechtsmitteln gehören die Nichtigkeits- und Restitutionsklage (§ 134 FGO i. V. m. §§ 578ff. ZPO), die Anrufung des Gerichts gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsmittel

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss des Gerichts ist kein Rechtsmittel gegeben (§ 128 Abs. 4 FGO; dazu BFH v. 16.02.2006, II B 181/05, BFH/NV 2006, 974). Eine außerordentliche Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in Finanzgerichtsprozessen seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 01.01.2005 durch das Anhörungsrügengesetz vom 09.12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 55 Belehrung über Frist

Schrifttum Böwing-Schmalenbrock, Steuerbescheide wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung erst nach einem Jahr bestandskräftig?, DStR 2012, 444; Ruff, Zur Angabe des Behörden- oder Gerichtssitzes in der Rechtsbehelfsbelehrung, KStZ 2012, 112. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 FGO stellt den Zusammenhang zwischen der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung und der Kla...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtsmittel, Kosten

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Zwischenurteile nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 FGO sind die gegen Urteile statthaften Rechtsmittel gegeben. Die Zulässigkeit eines Zwischenurteils ist von Amts wegen und nicht nur aufgrund einer Rüge zu prüfen (BFH v. 14.05.1980, I R 135/77, BStBl II 1980, 695; BFH v. 15.11.1992, VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316); dasselbe gilt hinsicht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung des Gerichts, Rechtsmittel

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig ist nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 FGO das Gericht der Hauptsache des ersten Rechtszugs, also das FG (Senat oder Einzelrichter, §§ 6, 79a Abs. 2, 3 FGO). Der BFH ist auch dann nicht für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, wenn sich das Hauptsacheverfahren bereits im Beschwerde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 133a FGO regelt den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge abschließend. Sie ist damit auf die im Gesetz ausschließlich genannte Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkt. Eine Gegenvorstellung ist daher nur noch gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts möglich, nicht jedoch gegen Entscheidungen, die der Rechtskraft fä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde, über die nach entsprechender Übertragung wegen grundsätzlicher Bedeutung gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat entscheidet, ist begründet. Das VG hat dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu Unrecht die Terminsgebühr zugesprochen. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG vermittelt ihm keinen solchen Anspruch. Nach Abs. 3 der Vorbem. 3 VV ...mehr