Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 13 Gegen die Überleitungsanzeige können sowohl Leistungsberechtigter als auch Drittschuldner zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage vor den Sozial- bzw. ggf. den Verwaltungsgerichten (Öffnungsklausel nach § 50a Satz 1 Nr. 1 SGG, BT-Drs. 15/3169) erheben. Diese Rechtsmittel haben indes nach Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung i. S. d. § 86a Abs. 1 i....mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Feststellungsverfahren nach § 95 liegt der Fall zugrunde, dass ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf eine andere – an sich vorrangige – Sozialleistung in Betracht kommt. Dann kann der Sozialhilfeträger diesen Anspruch nach § 95 im eigenen Namen für den Leistungsberechtigten geltend machen sowie Rechtsmittel einlegen, soweit ihm ein Erstattungsrecht zusteht. De...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.4 Gegenseitiges Nachgeben

Rz. 10 Gegenseitiges Nachgeben bedeutet, dass jeder Vertragspartner dem anderen Zugeständnisse irgendwelcher Art macht, mögen sie auch noch so geringfügig sein, und von den Vertragsparteien auch in unterschiedlichem Maße erfolgen (BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 4 AS 17/13 R). Gibt nur eine Partei nach, so liegt kein Vergleich, sondern allenfalls ein Anerkenntnis oder ein Verzi...mehr

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Compliance-Kultur und Train... / 3.4 Arbeitsstreitigkeiten

Auf die zunehmende Beliebtheit, Arbeitsschiedsgerichte einzuschalten, ist bereits hingewiesen worden. Hieraus ergeben sich für das Unternehmen abzuwägende Risiken. In diesem Beitrag kann abschließend nur ein kursorischer Überblick über die Besonderheiten des Verfahrens gegeben werden: Arbeitsstreitigkeiten können zunächst durch eine betriebsinterne Schlichtungskommission ode...mehr

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Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 2.1 Rechte Dritter

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann ebenso wie ein Verwaltungsakt in Rechte eines Dritten eingreifen. Der beim Verwaltungsakt gegebene Schutz durch das Rechtsbehelfsverfahren wäre indessen gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht gegeben. Deshalb trifft Abs. 1 eine ausdrückliche Regelung, dass die schriftliche Zustimmung des Dritten erforderlich ist. So...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.4 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (Abs. 1 Satz 1). Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt nach entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die d...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Im Gegensatz zur Rechtslage bei Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen ist nicht geregelt, dass auch bei Klagen gegen Schiedsste...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 3 Literatur

Rz. 19 Rieker, Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen – Neuregelung in § 56 a SGG, NZS 2014 S. 290.mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Diese Ausführung wird in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz des zuständigen Rehabilitationsträgers gestellt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein, gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 45 Förderu... / 2.9 Datenübermittlung (Satz 2)

Rz. 16 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 250) wurde § 45 gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 29) um eine Mitteilungspflicht ergänzt. Nach § 45 Abs. 2 werden die Rehabilitationsträger verpflichtet, Daten über Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe an ihre Spitzenverbände zu melden. Diese haben die Ergebnisse an die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR; vgl. § 39)...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 2.4 Stellung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2)

Rz. 7 Die Teilhabeplankonferenz erfordert stets die Zustimmung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1). Die Leistungsberechtigten haben ein Vorschlagsrecht zur Durchführung der Teilhabeplankonferenz (Abs. 1 Satz 2). Ihnen steht ein Anspruch auf Durchführung der Teilhabeplankonferenz zu, dem nach pflichtgemäßem Ermessen Rechnung zu tragen ist (BT-Drs. 18/9522 S. 240). Wird d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.11 Rechtsschutz

Rz. 33 Da den Vereinbarungen der Rechtscharakter öffentlich-rechtlicher Verträge zukommt, sind Streitverfahren um den Abschluss einer Vereinbarung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, womit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des Art. 20 Abs. 2 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020). Einem Klageverfahren ist das Verfahren vor einer Schi...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Einkaufs von Dienstleistungen der Eingliederungshilfe (und Sozialhilfe) hat sich der Gesetzgeber aber für einen anderen Weg entschieden,...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 22 Art. 78 Abs. 1 DSGVO gibt dem Betroffenen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen ihn betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde sich entschließt, auf eine Beschwerde der betroffenen Person hin nicht, nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig gegen den Verantwortlichen oder den...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Rechtsbehelfe

Rz. 34 Für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO gelten gem. § 41 BDSG-Neu die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten finden keine Anwendung. Rz. 35 Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, gelt...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 27 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter kann bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Rechtsbehelfe des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Rz. 18 Für Streitigkeiten zwischen dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter und der Aufsichtsbehörde wegen der Durchsetzung ihrer Befugnisse ist – mit Ausnahme der Verhängung von Geldbußen – nach § 20 Abs. 1 BDSG-Neu der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Rz. 19 Örtlich zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde, die von einer Befugnis Geb...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung, Geldbußen und Sanktionen

A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht über Rechtsbehelfe und Klagen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 440 Zunächst einmal muss festgestellt werden, welche Einwendungen der Mandant gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat. Man unterscheidet dabei in formelle und materiell-rechtliche Einwendungen. Rz. 441 Formelle Einwendungen betreffen dabei das Verfahren selbst, es handelt sich hierbei also um Verfahrensfehler. Rz. 442 Materiell-rechtliche Einwendungen hingegen richten s...mehr

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§ 12 Österreich / X. Nähere Ausgestaltung zu Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktionen, §§ 24 – 30 DSG 2018

1. Beschwerderecht, § 24 DSG 2018 Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ge...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Beschwerderecht

1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung vers...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / F. Wichtigste Rechtsbehelfe und Schuldnerschutzmaßnahmen

Rz. 439 In sehr vielen Kanzleien wurde lange die Zwangsvollstreckung meist nur "aktiv" aus einem zuvor erstrittenen Titel betrieben. In den letzten Jahren nimmt jedoch verstärkt die Anfrage nach Schuldnerschutzmaßnahmen in den Kanzleien zu. Dies mag zum einen an der wirtschaftlichen Lage der Schuldner liegen, zum anderen jedoch auch daran, dass Schutzvorschriften ausgeweitet...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Rechtsbehelf

Rz. 223 Das vorläufige Zahlungsverbot wird durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Dieser hat oberflächlich zu überprüfen, ob die Vorpfändung überhaupt zulässig ist. Soll z.B. ein vorläufiges Zahlungsverbot aufgrund eines Mahnbescheids zugestellt werden, so müsste der Gerichtsvollzieher diesen Auftrag wegen Unzulässigkeit ablehnen, da hier noch kein vollstreckungsfähiger Tit...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / C. Geldbußen

I. Grundlegendes zur Bemessung Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 367 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 368 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Aufsichtsbehörden

1. Anforderungen an die Unabhängigkeit Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konz...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / B. Rechtsstellung der betroffenen Person

I. Beschwerderecht 1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Recht auf Schadenersatz

1. Inhalt Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist de...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen

Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa in Sachen Datenschutz üblich war; Bußgeldandro...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 344 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 345 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Rechtsmittel

Rz. 551 Gegen die Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts ist – sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner – die sofortige Beschwerde beim zuständigen LG zulässig. Für die sofortige Beschwerde gilt eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses. Ein gesonderter Wert der Beschwer ist nicht zu beachten. Es gelten die Ausführungen zu Rechtsmitteln und Rechts...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im Strafverfahren stehen. Weiter werden dargestellt die möglichen ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Rz. 9 Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind mannigfaltig und im Wesentlichen in Art. 57 DSGVO niedergelegt. Rz. 10 Aus Sicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sind vor allem die in Art. 57 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Anwendungsüberwachung und Durchsetzung) und Art. 57 Abs. 1 lit. h) DSGVO (Durchführung von Untersuchungen über die Anwendung) von Bedeutung. Auch der...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist der gesamte...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Bußgeldrahmen

Rz. 31 Der Bußgeldrahmen bewegt sich bei Verstößen gegen die Bestimmungen in in einem Rahmen von bis zu 10.000.000 EUR. Im Fall eines Unternehmens kann eine Geldbuße von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Nac...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Grundlegendes zur Bemessung

Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine Verwarnung erteilt werden.[13...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / B. Die einzelnen Rechtsmittel

I. Grundsätzliches 1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Kl...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / D. Strafvorschriften

Rz. 40 Art. 84 Abs. 1 DSGVO berechtigt die Mitgliedstaaten, "andere Sanktionen" für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen. Hiervon macht der deutsche Gesetzgeber in § 42 BDSG-Neu Gebrauch. Rz. 41 Nach § 42 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl vo...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / H. Rechtsmittel im Bußgeldverfahren

Rz. 55 Im Bußgeldverfahren ist das Rechtsmittel der Einspruch gem. § 67 OWiG. In zahlreichen Fällen ist aber bei einem Bußgeldbescheid, der die Verhängung eines Fahrverbotes enthält, Ziel des Einspruches der Fortfall des Fahrverbotes. Rz. 56 Nachfolgend werden die allgemeinen Voraussetzungen des Einspruchs und das Einspruchsverfahren dargestellt und hierbei speziell die Frage...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / D. Rechtsmittel bei einem Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 23 Ist ein Fahrverbot gem. § 44 StGB verhängt, so kommt bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil oder die im Strafbefehl angeordnete Maßnahme eine Beschränkung des Rechtsmittels auf das Fahrverbot nicht in Betracht. Dies folgt aus der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe. Eine Beschränkung ist wegen der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Rechtsfolgenausspr...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Speziell: Rechtsmittel gegen Ablehnung der Abkürzung der Sperrfrist

Rz. 21 Gem. § 69a Abs. 7 StGB kommt in Betracht, auf Antrag die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abzukürzen. Rz. 22 Wird diesem Antrag nicht entsprochen, so kommt auch hier die Beschwerde gemäß §§ 304, 305 StPO in Betracht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass partiell eine Abkürzung der Sperrfrist beantragt wurde, etwa für bestimmte Kraftfahrzeugarten.mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / C. Rechtsmittel gegen Entzug der Fahrerlaubnis im Strafbefehl oder durch Urteil

I. Einspruch gegen Strafbefehl 1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr