Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / cc) Frist

Zwei-Wochen-Frist Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingereicht werden (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 569 Abs. 1 ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§§ 233 ff. ZPO).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Erinnerung, wenn keine Beschwerde gegeben Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von mindestens 200,01 EUR nicht erreicht oder die Beschwerde ohnehin nicht statthaft, etwa bei erstinstanzlichen Festsetzungen des OLG, ist die Erinnerung gegeben. Das gilt auch dann, wenn einer sofortigen Beschwerde teilweise abgeholfen worden ist, und der Wert des Beschwerdegegenstands unter 20...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Frist

Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses eingelegt werden (§ 11 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 RPflG). Eine Wiedereinsetzung ist möglich (§ 11 Abs. 2 S. 2 RPflG).mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / d) Rechtsbeschwerde

aa) Überblick Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ff) Kosten

Festgebühr bei Gericht Im Beschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr i.H.v. von 60,00 EUR wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1812 GKG-KostVerz.). Ist die Beschwerde erfolgreich, ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei. 0,5-Verfahren...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / ee) Kosten

Für das Erinnerungsverfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Mehrere Erinnerungen gegen denselben Kostenfestsetzungsbeschluss gelten als eine Angelegenheit, § 16 Nr. 10a RVG. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Gegenstand derselbe i...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Erforderlicher Wert des Beschwerdegegenstands

Beschwerdegegenstand muss 200,00 EUR übersteigen Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 2 ZPO). Eine Zulassung der Beschwerde ist nicht möglich. Die Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich danach, um welchen Betrag die Abänderung des Festsetzungsbeschlusses beant...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / dd) Form

Kein Anwaltszwang Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO), da für das Kostenfestsetzungsverfahren kein Anwaltszwang besteht (§ 13 RPflG). Auch für die sofortige Beschwerde besteht kein Anwaltszwang (BGH AGS 2006, 516 = Rpfleger 2006, 416 = NJW 2006, 2260 = MDR 2006, 1076 = FamRZ ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / aa) Überblick

Rechtsbeschwerde bei Zulassung möglich Möglich ist eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO. Die Rechtsbeschwerde kann nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt eingelegt werden (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Eine Erweiterung des Beschwerdegegenstands im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht zulässig (BGH AGS 2004, 143 = NJW-RR 2004, 489 = AnwBl 2004, 251 = Rpfleger 2004, 316 = MDR 2004, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / bb) Verfahren

Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das Erreichen einer bestimmten Beschwerdesumme ist im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde nicht erforderlich (BGH AGS 2010, 459 = MDR 2010, 944 = VersR 2010, 1473 = NJW-RR 2011, 143 = FamRZ 2010, 1329 = NJW-Spezial 2010, 763 = RVGreport 2011, 185). Die Rechtsbeschwerde...mehr

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AGS 7/2016, Fehlende Erinne... / Leitsatz

Im Fall einer wirksamen Abtretung der Vergütungsforderung gegenüber der Staats-/Landeskasse des beigeordneten Rechtsanwalts an eine Abrechnungsgesellschaft bzw. private anwaltliche Verrechnungsstelle fehlt dem Rechtsanwalt die Prozessführungsbefugnis und damit die Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis, so dass der Rechtsbehelf des Rechtsanwalts gegen eine Vergütungsfestsetzung...mehr

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AGS 7/2016, Verfahren nach ... / 1 Aus den Gründen

Mit Recht hat der Rechtspfleger des LG die Festsetzung der von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer für die weitere Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil abgelehnt. Denn neben den bereits festgesetzten Kosten ist durch die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil kein...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Die Vergütung des Anwalts für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels richtet sich nach den Nrn. 2100 ff. VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittelverfahren erteilt worden sein (arg e Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verf...mehr

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zerb 7/2016, Die Teilungsversteigerung

Dr. Peter Bothe zerb verlag, 1. Auflage 2016, 176 Seiten, broschiert, 39 EUR ISBN 978-3-95661-039-4 Jeder im Erbrecht tätige Rechtsanwalt kennt das Instrument der Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung. Jedoch häufig nur als Drohgespenst. Was aber, wenn nun tatsächlich das Verfahren der Teilungsversteigerung als das "letzte Mittel" bevorsteht? Genau an ...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

1. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Leistung gegen die Beklagte aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag zu. a) Hiernach ist die Beklagte verpflichtet, die gesetzliche Vergütung eines zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers tätigen Rechtsanwalts zu tragen (§§ 1, 2 ARB 1975/2008). (1) Vorliegend hat der Kläger, nach...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte, nachdem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urt. v. 8.5.2015 zurückgewiesen worden war, seinen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Aussicht eines Rechtsmittels dagegen beauftragt. Zur Einlegung des Rechtsmittels kam es aber nicht mehr, da der Rechtsanwalt zum Ergebnis kam, dass dieses keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin ...mehr

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zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 3 Anmerkung:

Bei der Entscheidung des BGH ging es um die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes, der deshalb festgestellt werden musste, weil die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO davon abhing, dass die Beschwer der Bekl. 20.000 EUR überstieg. Für die Ermittlung des Beschwerdewertes waren gem. § 2 ZPO die Wertvorschriften der §§ 3 ff. ZPO maß...mehr

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AGS 7/2016, Keine Kosten- u... / 2 Aus den Gründen

1. Klarstellend weist der Senat zunächst darauf hin, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Überprüfung des Beschlusses ist, mit dem das LG seine zunächst zugunsten des Kostenschuldners getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufgehoben hat. In der Sache geht es darum, ob bei im Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahren nach § 66 GKG gefällten gerichtlichen Sachentsche...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz ... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen. Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden. AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13)mehr

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AGS 7/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 1 RVG statthaft, denn in Beschlussverfahren ist ein Gerichtsgebührenstreitwert mangels zu erhebender Gebühren (§ 2 Abs. 2, § 63 Abs. 2 S. 1, 2 GKG) nicht festzusetzen. Die Beschwerde ist auch im Übrigen statthaft: Bereits bei zwei anzusetzenden Gebühren wäre der Beschwerdewert in Höhe von 200,...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vollstreck... / II. Die Lösung

Streitfrage: Warten oder handeln? Vor dem Hintergrund, dass einerseits ein arbeitsgerichtliches Urteil ungeachtet der fehlenden Rechtskraft nach § 62 ArbGG vorläufig vollstreckbar ist, andererseits die Gestaltungswirkung des Abfindungsanspruchs erst mit der Rechtskraft eintritt, ist streitig, ob die Vollstreckung betrieben werden kann.mehr

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zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… II. Die Beschwerde der Bekl. gegen die Nichtzulassung der Revision ist zulässig. Der Wert der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden Beschwer liegt über 20.000 EUR." [3] 1. Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (BGH WM 2015, 1669 Rn 3 m.w.N.). Für die Berechnung des Werts d...mehr

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG v. 12.3.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses v. 17.12.2015, des Berichtigungsbeschlusses v. 7.1.2016 sowie des Berichtigungsbeschlusses v. 21.1.2016 hat die Rechtspflegerin, was allein noch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bildet, die von dem Beklagten mit Kostenausgleichsantrag angemeldete Umsatzsteuer auf der ...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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AGS 7/2016, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Das statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin dem Kostenausgleich die von dem Beklagten zur Erstattung angemeldeten Kosten orientiert an dessen Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung unter Einschluss der Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Diese Handhabung beruht auf der zutreffenden Anwendung vo...mehr

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AGS 7/2016, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Das Rechtsmittel erweist sich auch als begründet. Die Rechtspflegerin hat unter den gegebenen Umständen zu Unrecht eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. der Nr. 3100 VV zugunsten der Verfügungsbeklagten festgesetzt. Zwar ist grundsätzlich von der bestandskräftigen Kostengrundentscheidung des LG mit Beschl. v. 18.2....mehr

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FF 7+8/2016, Expertenkritik an Sachverständigenreform

Deutscher Bundestag: Recht und Verbraucherschutz – Anhörung Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. Im Sachve...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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Streitwert bei Abberufung eines Verwalters und Neubestellung

Leitsatz Wird mit einer Klage neben der Abberufung des Verwalters auch die Bestellung eines namentlich bezeichneten neuen Verwalters erstrebt, sind bei der Festsetzung des Gegenstandswerts beide Anträge zu berücksichtigen. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist aber nur das die Abberufung überschießende Interesse an der Bestellung eines neuen Verwalters zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 2.9 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 18 Die Verfahrenshandlung durch einen Amtswalter, der selbst Beteiligter ist, führt in jedem Falle zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und kann im Umkehrschluss zu § 40 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 40 Abs. 1 Nr. 1 auch die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach sich ziehen. Ob Letzteres der Fall ist, bestimmt sich insbesondere danach, ob der Fehler besonders schwerwiegend...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Bezeichnung [Rdn 1396]

Rdn 1397 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1289, m.w.N. Rdn 1398 1. § 300 enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz (BGHSt 50, 180; KG, Beschl. v. 5.11.2001 – 5 Ws 678/01), dass eine falsche Bezeichnung unschädlich ist ("falsa demonstratio non nocet"). Rdn 1399 Anwendbar ist die Vorschrift allerdings erst dann, wenn festste...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1289]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Inhalt [Rdn 1357]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einlegung [Rdn 1466]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Allgemeines [Rdn 1653]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1928]

Rdn 1929 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1846. Rdn 1930 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Verteidiger [Rdn 1751]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Befugnis [Rdn 1323]

Rdn 1324 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1325 1. Die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen, entspricht in etwa der Aktivlegitimation im Zivilrechtsstreit (SK-Frisch, vor § 296 Rn 104). Sie habenmehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1715]

Rdn 1716 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290, m.w.N. Rdn 1717 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Auslandsladung [Rdn 1601]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1602 Literatur...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1845]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines [Rdn 1337]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1338 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Schünemann, Von Lissabon über Karlsruh...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Erklärung [Rdn 1660]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1661 Literaturhinweise: s. die Hi...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1738]

Rdn 1739 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1733. Rdn 1740 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Begründung [Rdn 1329]

Rdn 1330 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Begründung, Allgemeines, Teil A Rdn 2045. Rdn 1331 1. Die Begründung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs dient auf Seiten des Rechtsmittelführers mittelbar der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf Seiten des Gerichts und des...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1352]

Rdn 1353 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1338. Rdn 1354 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1355 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Sprachunkundigkeit [Rdn 1377]

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