Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3.1 Darlegung der Gehörsverletzung

Rz. 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 hebt besonders hervor, dass die Gehörsverletzung entscheidungserheblich sein muss. Das ist in der Rügebegründung darzulegen.[1] Die Rügebegründung ist Zulässigkeitsvoraussetzung.[2] Bei einer Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des BFH muss daher vorgetragen werden, dass dieser – und nicht das FG in der vor dem BFH angefochtenen Entscheidung – das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 7.1 Offenbaren

Rz. 56 Durch eine unbefugte Offenbarung von nach § 30 AO geschützten Daten wird (auch) der nach der DSGVO gebotene Schutz personenbezogener Daten verletzt.[1] Das Offenbaren ist eine besondere Form der Offenlegung personenbezogener Daten in der Begriffsbestimmung der DSGVO.[2] Die Offenlegung ist legal definiert in Art. 4 Nr. 2 DSGVO und umfasst die Übermittlung, die Verbrei...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.8 Vorsteuervergütungsverfahren

Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann sich Umsatzsteuerbeträge, die er in einem anderen EU-Staat gezahlt hat, auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.[1] Der Antrag muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens zum 30.9. des Folgejahres vorgelegt werden.[2] Darin ist auch die Rechnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8 Zulässiges Offenbaren, Verwerten oder Abrufen

Rz. 67 Der § 30 Abs. 4 AO zählt Fallgruppen auf, bei denen abweichend von der Grundregel des § 30 Abs. 2 AO das Offenbaren und Verwerten der Kenntnisse zulässig ist. Dabei ist die (ausdrückliche) Zulässigkeit der Verwertung erst seit dem 25.5.2018 Regelungsinhalt des § 30 Abs. 4 AO.[1] Unter "Verwerten" ist dabei ausweislich der Gesetzesbegründung – wie bisher – jede Verwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Antragsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 2 S. 2) und Hinausschieben der Entscheidung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 91 Der Stpfl. kann nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO jederzeit beantragen, die Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten zu ändern. Er kann also neue Tatsachen, eine geänderte eigene Rechtsauffassung oder eine geänderte Rechtsprechung vorbringen. Auch kann er steuerliche Wahlrechte neu ausüben, sofern das materielle Recht dies gestattet (vgl. hierzu auch Rz. 80). Weil § 164 Abs. 2 S. 2...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfragen und Besonderheiten

Zusammenfassung Überblick Im Wirtschaftsleben wird täglich eine Vielzahl von Verträgen vorbereitet und geschlossen. Die meisten werden zur Zufriedenheit der Vertragspartner abgewickelt und erfüllt. Die Frage, welche Pflichten eine Vertragspartei aus einem Vertrag treffen oder ob eine Partei an Verträge gebunden ist, stellt sich meist nur, wenn es zu sog. Leistungsstörungen ko...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.1 Beendigung von Verträgen durch Kündigung

Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, z. B. Miet-, Arbeits-, Leasing-, Kreditverträge, aber auch Gesellschaftsverträge, besteht meist ein Kündigungsrecht. Diese Verträge können dann durch eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet werden.mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.1 Inhalt, Abgabe und Zugang der Annahme

Da der Annehmende durch die Annahme sein Einverständnis mit dem Angebot kundgibt, muss er die Annahmeerklärung in Bezug auf das Angebot abgeben, d. h., sie muss inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmen. Die Annahme muss gegenüber dem Antragenden erklärt werden und innerhalb der Annahmefrist zugehen. Diese entspricht der Dauer der Bindungsfrist für das Angebot (s. Tz. 1.1.4).mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3 Bindungswirkung geschlossener Verträge

Einmal geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten (pacta sunt servanda). Nur unter engen Voraussetzungen können sich die Parteien von eingegangenen Verpflichtungen wieder lösen. 3.1 Vertragliche Möglichkeiten zur Beseitigung der Bindung Die einfachste Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Vertrag selbst. Wollen beide die Lösung vom Vertrag, kommt...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2 Einseitige Beseitigung der Bindung

3.2.1 Beendigung von Verträgen durch Kündigung Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, z. B. Miet-, Arbeits-, Leasing-, Kreditverträge, aber auch Gesellschaftsverträge, besteht meist ein Kündigungsrecht. Diese Verträge können dann durch eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet werden. 3.2.2 Beendigung von Verträgen durch Rücktritt Ein Rücktrittsrecht kann vertraglich v...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2 Annahme

Auch die Annahme eines Angebots ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die grundsätzlich entweder schriftlich, mündlich oder auch konkludent abgegeben werden kann. Konkludente Annahme Nutzt jemand die öffentlichen Verkehrsmittel, so wird durch das Einsteigen konkludent das Beförderungsangebot angenommen und ein Vertrag geschlossen. 1.2.1 Inhalt, Abgabe und Zugang der An...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2 Wirksamkeitsvoraussetzungen

2.1 Übereinstimmung von Angebot und Annahme (= Konsens) Die Willenserklärungen beider Seiten müssen sich inhaltlich vollständig decken. Es muss also über alle Punkte, die Vertragsinhalt werden sollen, Konsens erzielt werden. Die fehlende Einigung führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des Vertrags, ob bewusst (offener Dissens, § 155 BGB) oder unbewusst (versteckter Dissens, § 15...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.1 Vertragliche Möglichkeiten zur Beseitigung der Bindung

Die einfachste Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Vertrag selbst. Wollen beide die Lösung vom Vertrag, kommt die Schließung eines Aufhebungsvertrags in Betracht.mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.3 Ausnahme 2: Annahme eines Angebots durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Im Geschäftsverkehr ist es auch üblich, dass eine Partei (oder beide Parteien) bereits mündlich getroffene Vertragsabreden, aber auch sonstige Vereinbarungen, nachfolgend in einem sogenannten kaufmännischen Bestätigungsschreiben, das Beweiszwecken dient, schriftlich bestätigt. Es entspricht einem Handelsbrauch [3], dass der Empfänger eines solchen kaufmännischen Bestätigungss...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1 Angebot

Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass eine bloße Zusage als Annahmeerklärung genügt, damit ein Vertrag zustandekommt. Es liegt in jedem bestimmten Anbieten einer Leistung, das zum Ausdruck bringt, dass der Anbietende einen rechtlichen Erfolg herbeiführen will. Sofern das Gesetz für das A...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.3 Abschlussfreiheit, Abschlusszwang

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, Verträge abzuschließen. Wer unverbindliche Angebote abgibt oder nur zur Abgabe von Angeboten einlädt, kann wählen, mit wem er kontrahieren will und mit wem nicht. Es gilt der Grundsatz der Abschlussfreiheit. Nur ausnahmsweise gibt es Gründe dafür, einen Zwang zum Abschluss von Verträgen anzunehmen. Ein solcher Abschlusszwang wird vom Ge...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.2 Abgrenzung des Angebots zur so genannten Invitatio ad offerendum

Neben der hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit ist für das Angebot entscheidend, dass sich der Antragende auch rechtlich binden will (sog. Rechtsbindungswille). In vielen Fällen möchte der Erklärende mit seinem Verhalten zunächst den Kunden seinerseits zu einer Abgabe eines Angebots anhalten, um dann entscheiden zu können, ob er dieses Angebot auch annehmen will. Eine sol...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.1 Übereinstimmung von Angebot und Annahme (= Konsens)

Die Willenserklärungen beider Seiten müssen sich inhaltlich vollständig decken. Es muss also über alle Punkte, die Vertragsinhalt werden sollen, Konsens erzielt werden. Die fehlende Einigung führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des Vertrags, ob bewusst (offener Dissens, § 155 BGB) oder unbewusst (versteckter Dissens, § 155 BGB). Nur ausnahmsweise kann ein wirksamer Vertrag zu...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.5 Annahme unter Abänderungen oder verspätete Annahme: neuer Antrag

Wenn die Annahme gegenüber dem Antrag Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, bringt der Erklärende zum Ausdruck, dass er mit dem Angebot nicht oder nicht vollständig einverstanden ist. Eine solche Annahme gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. Auch eine nach Ablauf der Annahmefrist erklärte – verspätete – Annahme gilt als neuer Antrag...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben wird täglich eine Vielzahl von Verträgen vorbereitet und geschlossen. Die meisten werden zur Zufriedenheit der Vertragspartner abgewickelt und erfüllt. Die Frage, welche Pflichten eine Vertragspartei aus einem Vertrag treffen oder ob eine Partei an Verträge gebunden ist, stellt sich meist nur, wenn es zu sog. Leistungsstörungen kommt, sich also ...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.3 Beseitigung der Bindungswirkung durch Ausübung eines Widerrufsrechts

Schließen Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen, im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Geschäfte) oder im sog. Fernabsatz Verträge ab, steht ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Gleiches gilt bei für Verbraucher besonders folgenreichen Verträgen, so etwa für Darlehens-, Ratenlieferungs- und Bauverträgen (s. hierzu §§ 356a ff. BGB). Das ...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.5 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Das Rechtsinstitut "Wegfall der Geschäftsgrundlage" ist in § 313 BGB geregelt und betrifft die Fälle, bei denen sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind und nicht in der Risikosphäre einer Partei liegen, nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert haben. Hinzukommen muss, dass die Parteien – hätten sie diese Veränderungen vorausgesehen – den Vertrag nicht...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.2 Beendigung von Verträgen durch Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht kann vertraglich vereinbart werden oder sich aus dem Gesetz ergeben. Bei gegenseitigen Verträgen gilt grundsätzlich § 323 Abs. 1 BGB. Danach kann der Gläubiger einer Leistung von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt und eine vom Gläubiger gesetzte, angemessene Frist zur Leistung oder N...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.2 Ausnahme 1: Annahme eines Angebots durch Schweigen eines Kaufmanns

Unter Kaufleuten besteht ein Geschäftsgebrauch, geregelt in § 362 HGB [2], wonach ein Kaufmann, der von einem anderen Kaufmann, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, ein Angebot erhält, verpflichtet ist, dieses unverzüglich ausdrücklich abzulehnen, wenn er es nicht annehmen will. Antwortet er nicht, gilt gem. § 362 HGB sein Schweigen als Annahme des Angebots.mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1 Vertragsschluss

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Der normale Kaufvertrag Die eine Partei will ein bestimmtes Auto gegen Zahlung erwerben, die andere Partei will dieses Auto gegen Zahlung veräußern. Nach dem Willen beider Parteien soll das Eigentum an dem Auto nach Zahlung des Kaufpreises durch Übergabe auf den Käufer übergehen. Der Vertrag besteht aus inhaltlich übereinstimmen...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.2.4 Wann ist der Zugang der Annahme entbehrlich?

Die Annahme muss dem Anbietenden ausnahmsweise nicht zugehen, wenn der Antragende auf den Zugang verzichtet hat oder der Zugang der Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist (§ 151 BGB). Insbesondere, wenn ein Kunde aufgrund einer "invitatio ad offerendum" ein Angebot/eine Bestellung abgibt, erwartet er in der Praxis keine ausdrückliche Annahmeerklärung s...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.4 Vertragsinhalt darf nicht gegen Gesetze und Sittengesetze verstoßen

Die Vertragsfreiheit (Privatautonomie) findet ihre Grenzen in den Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Genehmigungszwang), den Verbotsgesetzen, den Sittengesetzen und auch einigen zwingenden Regelungen des Zivilrechts. Vereinbarungen, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, sind nichtig und damit unwirksam (§ 138 BGB). Praxis-Beispiel Eine Schwarzarbeitsabre...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.3 Zugang des Angebots

Ein Angebot unter Abwesenden wird mit seinem Zugang beim Empfänger wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB). Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Empfangsbereich des anderen gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Zugang eines Angebots unter Abwesenden Bei einem per Briefpost innerhalb des Landes unterbreiteten Angebot ist mit dem Z...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.4 Anfechtung

Wer anfechtungsberechtigt ist, kann seine Willenserklärung anfechten. Hat eine Anfechtung Erfolg, wird die Willenserklärung so behandelt, als wäre sie nie abgegeben worden. Damit wird dem Vertrag die Grundlage entzogen; er ist von Anfang an nichtig. Zur Anfechtung berechtigt ist: derjenige, dessen Willenserklärung durch einen Boten (nicht Vertreter) unrichtig übermittelt worde...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.2 Geschäftsfähigkeit

Wirksam Verträge schließen kann, wer voll geschäftsfähig ist. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig: Verträge, die ein Jugendlicher schließt, sind nur von Anfang an wirksam, wenn seine gesetzlichen Vertreter (i. d. R. die Eltern) dem jeweiligen Vertrag vor Vertragsschluss zugestimmt haben. Überlassen Eltern einem Jugendlichen Beträge zur fr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.3 Form

Die meisten Verträge können formfrei geschlossen werden. Für einige Verträge schreibt das Gesetz allerdings zwingend eine bestimmte Form vor. Formzwang bei Verträgen Alle Verträge, die den Erwerb eines Grundstücks regeln, müssen zwingend notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Für (Grundstücks)Mietverträge, die eine Mietzeit von mindestens einem Jahr vorsehen (§§ 550, 578 B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.1 Inhalt des Angebots

Das Angebot muss hinreichend bestimmt sein, d. h. den wesentlichen Inhalt des angebahnten Vertrags widerspiegeln. Bei einem Kaufvertrag sollte daher zumindest der Kaufgegenstand konkret bezeichnet sein und auch der Preis. Will der Anbietende, dass zusätzliche vertragliche Besonderheiten oder andere Voraussetzungen für den Vertrag gelten, müssen diese bereits im Angebot entha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.4 Wie lange ist der Anbietende an das Angebot gebunden?

Bindungswirkung Der Anbietende ist an seinen Antrag gebunden und kann ihn nicht ohne weiteres wieder aus der Welt schaffen (§§ 145 ff. BGB). Die Bindungsfrist beginnt mit dem Zugang und endet mit dem Erlöschen des Angebots. Der Anbietende kann aber die Bindungswirkung ausschließen. In der Praxis geschieht dies durch die Verwendung von Freizeichnungsklauseln wie "Lieferung fre...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.17 Zuständigkeit zur Entscheidung über Rechtsfragen anderer Rechtsgebiete

Die Arbeitsgerichte können in Rechtsstreitigkeiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, über Vorfragen anderer Rechtsgebiete entscheiden. Ein bereits anhängiges Verfahren zur Entscheidung über die Vorfrage steht dem nicht entgegen. Das Arbeitsgericht kann jedoch gem. § 148 ZPO das Verfahren aussetzen, bis das andere Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Dies gilt nur dann n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsschutz gegen eine erteilte Anrufungsauskunft

Rn. 84 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf inhaltliche Überprüfung der durch das Betriebsstätten-FA erteilten Anrufungsauskunft, BMF vom 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15. Nach früherer BFH-Rspr (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996) und überwiegender Auffassung in der Literatur hat das Gericht den Inhalt der erteilten An...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / aa) Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 76 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert Ausführungen zu drei Elementen: Es muss eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert werden (BSG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Rz. 482 Eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten allein wegen deren Zugehörigkeit zu einer dieser Mitarbeitergruppen ist im Hinblick auf die Tatsache, dass auch in anderen Rechtsfragen (Urlaub, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) diese beiden Gruppen gleichbehandelt werden müssen (grundlegend hierzu BVerfG v. 16.11.1982 – 1 Bv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.5.2 Besetzung der Senate

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet in der Besetzung von Senaten. Der Senat ist bei allen Entscheidungen, die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehen, mit einem Vorsitzenden Richter, 2 berufsrichterlichen Beisitzern und je einem ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt (§ 41 Abs. 2 ArbGG). Die Zahl der Senate wird vom Bundesministeri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 14 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis sind in den §§ 10 bis 26 BBiG niedergelegt, wobei die dort getroffenen Regelungen gem. § 25 BBiG unabdingbar und damit zwingend sind. Ziel des Berufsausbildungsverhältnisses ist die berufliche Grundausbildung des Auszubildenden, d.h. die Vermittlung fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Nachholende und nachträgliche Anpassung

Rz. 343 Wurde in der Vergangenheit kein voller Geldwertausgleich gewährt, ist bei Folgeprüfungen der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen (nachholende Anpassung). Das folgt aus dem Zweck des § 16 BetrAVG. Diese Bestimmung soll durch den Ausgleich des Kaufkraftverlustes dazu beitragen, die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung für die Dauer des Rent...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / III. Kein grundsätzlicher Klärungsbedarf

Der BGH sieht darin keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf dargetan. Der Kläger wendet sich vielmehr gegen die Rechtsanwendung durch den AnwGH in seinem konkreten Einzelfall, ohne aufzuzeigen, dass damit allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen verbunden wären. Das sei auch nicht der Fall. Die vom Kläger angesprochenen Fragen seien höchstrichterlich bereits grds. geklärt. We...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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zfs 08/2023, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Kl. aus § 125 VVG, § 5 Abs. 1 ARB verneint und demzufolge die Feststellungs- und Leistungsklage abgewiesen. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Zugunsten des Kl. kann davon ausgegangen werden, dass ein Versicherungsfall i.S.v. § 2 lit. a) ARB eingetreten ist. ...mehr

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AGS 08/2023, Kein materiell... / III. Kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Verzinsung

1. Kein Verzug Der Kläger hatte seinen geltend gemachten Anspruch auf Verzinsung der gezahlten Gerichtskosten aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB hergeleitet. Ein solcher Anspruch besteht nach Auffassung des BGH nicht, da mangels Durchsetzbarkeit eines entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Zinsforderung kein Verzug eingetreten ist. Des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 19 Nach herrschender Meinung regelt die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG nicht nur den Ausschluss der Kostenerstattung für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch aus § 91 ZPO, sondern darüber hinaus auch den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. Als materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche könnten in Betracht kommen solche aus Verzug oder solche au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VIII. Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 1467 Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung (BAG v. 22.7.1980 – 6 ABR 5/78, juris; BAG v. 12.6.1986 – 6 ABR 67/84, juris) hat das BAG im Beschl. v. 17.3.2010 (7 ABR 95/08, juris) entschieden, dass dem Arbeitgeber ggü. dem Betriebsrat generell kein Unterlassungsanspruch zustehe. Das BAG begründet dies mit der Konzeption des Gesetzes, welches in § 23 Abs. 3 BetrVG Unter...mehr