Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erklärungspflicht des Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 An Erbfällen sind zum Beispiel die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten beteiligt. Auch Vorerben gelten als am Erbfall beteiligt, so dass sie hinsichtlich der durch die Vorerbschaft veranlassten Steuer erklärungspflichtig sind (zur Erklärungspflicht in Fällen, in denen Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger bestellt wurden, vgl....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (Abs. 1)

Rz. 18 Ist auf eine testamentarische Verfügung hin ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden (§§ 2197 ff. BGB) oder wurde durch das Nachlassgericht die Nachlassverwaltung angeordnet (§ 1981 BGB), so darf der Bescheid nicht dem Betroffenen bekannt gegeben werden. § 32 Abs. 1 ErbStG enthält hierzu die Sonderregel, dass die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker oder den ...mehr

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FF 01/2023, Übermittlung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit einem ihm am 12.11.2021 zugestellten Beschluss verpflichtet, an die Antragsteller rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner am 13.12.2021 – einem Montag – durch einen unter dem Briefkopf der Anwaltskanzlei verfassten, durch seine Rechtsanwältin persönli...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Celle war sich bei seiner Entscheidung in verfahrensrechtlicher Hinsicht wohl nicht ganz sicher. Dies ergibt sich bereits aus dem Tenor seines Beschlusses, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss … wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, Am Ende der Beschlussgründe heißt es: Zitat "...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / M. Straf- und Bußgeldsachen

Literaturhinweise: Burhoff, Die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV – ein Update, AGS 2022, 241; ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022, 97; ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1; ders., Di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 vom 13.12.2006[1] eingefügt worden. Satz 2 ist durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] dahingehend geändert worden, dass die Beschränkungen der Rechtsbehelfsbefugnis bei Feststellungsbescheiden nach § 352 AO und § 48 FGO entsprechend anwendbar sein sollen, wenn der Feststellungsgegenstand einer Erbengemeinschaft in Vertretung der Mite...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Rechtsbehelfsbefugnis bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 6 Insoweit der Anteil der Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung ist, ist dieser dem neuen Erwerber zuzurechnen. Rechtsbehelfsbefugt sind also der Erwerber und die Kapitalgesellschaft wegen ihrer Erklärungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Erwerber erst als Adressat der Einspruchsentscheidung am Einspruchsverfahren beteiligt wurde und beschwert ist, das E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Einführung

Rz. 1 Insoweit das Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und zur Festsetzung der Steuer nicht im ErbStG geregelt ist, findet die Abgabenordnung ergänzend Anwendung. § 32 ErbStG stellt eine Sonderregelung zu § 122 AO dar, der den Grundsatz der Bekanntgabe gegenüber den von der Steuerfestsetzung betroffenen Personen enthält. Abweichend von diesem Grundsatz fungie...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / Leitsatz

Für eine erfolglose Anhörungsrüge nach § 133a FGO fällt die in Nr. 6400 GKG KV bestimmte Festgebühr an. Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen einer PKH-Bewilligung fortgesetzt werden soll, das seinerseits gerichtsgebührenfrei ist. Die Festgebühr nach Nr. 6400 GKG KV beträgt nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 S. 1 GKG...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur zweiten Abwandlung

Gegen die hier vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung des Vorschusses auf die Privatgutachtenkosten ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG die Erinnerung gegeben, die der Bezirksrevisor hier auch eingelegt hat. Der Beklagtenvertreter kann in formeller Hinsicht rügen, dass die von dem Bezirksrevisor lediglich schriftsätzlich eingereichte E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Verständigungsverfahren/Informationsaustausch

Rz. 198 Sieht sich ein Steuerpflichtiger einer nach dem DBA ungerechtfertigten Besteuerung ausgesetzt, besteht für ihn die Möglichkeit, neben der Einlegung innerstaatlicher Rechtsbehelfe seinen Fall der zuständigen Behörde eines der beiden Vertragsstaaten zu unterbreiten und dadurch ein Verständigungsverfahren in Gang zu setzen (Art. 13 Abs. 1 DBA). Der entsprechende Antrag ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Entscheidung im Feststellungsbescheid

Rz. 9 Inhaltlich können durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid nur Rechtsfehler gerügt werden, die der gesonderten Rechtskraft nach § 157 Abs. 2 AO fähig sind (siehe § 151 BewG Rdn 20), also im Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung für den Folgebescheid festgestellt wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheides für den Folgebe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensrecht

Rz. 8 Werden nach Eintritt der Bestandskraft Bewertungsfehler festgestellt, kommt ein (Teil-)Erlass nur in Betracht, wenn Rz. 9 Über den Bewertungsstichtag wird inzi...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / II. Gerichtskosten im Anhörungsrügeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit fällt für eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. § 133a FGO nach Nr. 6400 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR (bis zum 31.12.2020) bzw. 66,00 EUR (ab dem 1.1.2021) an, wenn die Rüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen wird. 2. Anhörungsrüge im PKH-Verfah...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG). Der Feststellungsbeschluss selbst wird formell rechtskräftig, wenn die Frist für die Erhebung der Beschwerde abgelaufen ist (§ 45 S. 1 FamFG).[25] Diese beträgt auch für eine Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Rechtspflegers einen Monat (§§ 58 Abs. 1,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Einführung des Feststellungsverfahrens in §§ 151–156 BewG durch das Jahressteuergesetz 2007[1] waren die Erklärungspflichten für die neu geschaffenen Feststellungsverfahren so zu regeln, dass die zur Bewertung erforderlichen Angaben möglichst vollständig und zuverlässig erklärt werden. Aus diesem Grund wurden die Erklärungspflichten dort stärker an die für die Bewe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.5 Verfall des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen

Diese Regeln gelten auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Menschen. Besonderheiten bestehen allerdings dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder einer entsprechenden Antragstellung nichts weiß. Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aus 2017 (2 Tage) und aus 2018 (5 Tage). Er teilt der Arbeitgeberin mit, dass ...mehr

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Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

Leitsatz Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. Normenkette § 27 Abs. 2 KStG, § 40 Abs. 2 FGO, § 166 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts, war im S...mehr

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WEMoG von A - Z / 101 Rechtsmittel im WE-Verfahren

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6 Rechtsmittel

6.1 Berufung Sachliche Zuständigkeit Berufungsinstanz ist wie bei sonstigen – nicht familienrechtlichen – zivilrechtlichen Angelegenheiten, die erstinstanzlich vom Amtsgericht entschieden werden, das Landgericht. Dies gilt jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten des § 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 WEG n. F. Bei Streitigkeiten nach § 43 Abs. 1 WEG n. F. ist streitwertabhängig (über 5.000 ...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.4 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.2 Revision

Die Revision findet grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile dann statt, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht zugelassen hat. Die Revision ist nach § 543 Abs. 2 ZPO immer dann zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung h...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.4 Vor- und Nachteile der Neuregelung

Vorteile Vorteile bietet der Verbandsprozess in mehrfacher Hinsicht: Die Finanzierung der Verfahrenskosten ist unproblematisch Da das Beschlussmängelverfahren nach künftigem Recht ein Verbandsprozess ist, steht zur Finanzierung der Verteidigung gegen die Beschlussklagen das gemeinschaftliche Vermögen zur Verfügung. Da auch der klagende Wohnungseigentümer weiterhin als Mitglied ...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.1 Berufung

Sachliche Zuständigkeit Berufungsinstanz ist wie bei sonstigen – nicht familienrechtlichen – zivilrechtlichen Angelegenheiten, die erstinstanzlich vom Amtsgericht entschieden werden, das Landgericht. Dies gilt jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten des § 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 WEG n. F. Bei Streitigkeiten nach § 43 Abs. 1 WEG n. F. ist streitwertabhängig (über 5.000 EUR) das Obe...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.3 Nichtzulassungsbeschwerde

Soweit das Berufungsgericht die Revision zum BGH in seiner Entscheidung nicht zugelassen hat, ist nach § 543 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 544 ZPO die Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Über diese kann jedoch nicht das Berufungsgericht entscheiden, sondern nur der BGH. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO allerdings ausgeschlossen, wenn die Beschwer 20.00...mehr

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Beschluss-Sammlung (WEMoG) / 5.3.2 Rechtskraft

Bei allen erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen ist zu berücksichtigen, dass diese in aller Regel – soweit es sich nicht um Bagatellverfahren gemäß § 511 Abs. 2 ZPO handelt und die Berufung nicht zugelassen ist – durch das Rechtsmittel der Berufung überprüft werden können. Empfehlenswert ist es daher, den jeweiligen Verfahrensstand in der Beschluss-Sammlung zu dokum...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.6.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F. gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist dadurch gek...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 4.3 Anfechtungsrecht des Verwalters

Neu: Verwalter haben kein Anfechtungsrecht mehr "Das Gericht kann auf Klage eines Wohnungseigentümers einen Beschluss für ungültig erklären …" § 44 Abs. 1 WEG n. F. bringt damit deutlich zum Ausdruck: Ein Verwalter hat kein eigenes Recht mehr zu einer Beschlussanfechtung oder Erhebung einer Nichtigkeitsklage. Bereits nach bisheriger Rechtslage hat ein Verwalter lediglich ein ...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.6.2 Insbesondere verwalterlose Gemeinschaften

§ 44 Abs. 4 WEG n. F. regelt nur die Kosten einer Nebenintervention, ohne die Rechtsanwaltskosten ausdrücklich zu erwähnen. Der Gesetzgeber mag hier wohl verwalterlose Gemeinschaften im Blick haben. Fälle einer "notwendigen" Nebenintervention in dem Sinne, dass diese zur entsprechenden Rechtsverfolgung "geboten" wäre, sind künftig insbesondere die Fälle, in denen in verwalte...mehr

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Überprüfung von Schätzungen... / 4. Verfahren

Ein Schätzungsbescheid unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für den Erlass eines Steuerbescheides. Das bedingt letztlich auch die Verpflichtung für die Behörde, vor dem Erlass des Bescheides dem Steuerpflichtigen rechtliches Gehör zu gewähren. Stützt sich das FA auf Sachverhalte, die dem Steuerpflichtigen nicht bekannt sind, so sind ihm diese vorab mitzuteilen, um den Ste...mehr

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Überprüfung von Schätzungen... / 2. Schätzungsrahmen

Keine Straf- oder Mondschätzungen: Der Schätzungsrahmen wird in der aktuellen Fassung des § 162 AO nicht näher definiert. Allerdings sollen im Rahmen einer Schätzung alle Umstände berücksichtigt werden, die für die Schätzung von Bedeutung sind (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AO). Damit sind sog. Straf- oder Mondschätzungen, bei denen das objektiv denkbare Ergebnis erheblich überschritt...mehr

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Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. Normenkette § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO Sachverhalt De...mehr

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Zwangsversteigerung (WEMoG) / 6.2.2 Glaubhaftmachung der Ansprüche

Die Hausgeldansprüche müssen gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht schon bei der Anmeldung glaubhaft gemacht werden.[1] Andere Rechte hingegen, die in aller Regel durch öffentliche Stellen angemeldet werden, sind erst auf Widerspruch glaubhaft zu machen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein möglicher Missbrauch bei einer für die übrigen Beteiligten nicht nachvollzie...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangsvollstreckung ist nur eine elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln durch den Rechtsanwalt möglich

Leitsatz Auch in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, muss die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts seit dem 1.1.2022 elektronisch eingereicht werden. Eine postalische Übersendung oder eine Übermittlung per Fax ist formunwirksam. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.7.2022 – 26 W 4/22 1 Der Fall Zwangsgeldfestsetzung auf die unerfüllte Auskunftsverpflichtung Die Parteien st...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / e) Frist

In der Mehrzahl der einschlägigen Verfahrensgesetze ist wie nach § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG auch für die Einlegung und Begründung einer Landesverfassungsbeschwerde eine 1-Monats-Frist nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung vorgesehen; teilweise, etwa in Berlin (§ 51 Abs. 1 S. 1 VerfGHG), in Brandenburg (§ 47 Abs. 1 VerfGG) und in Bayern (Art. 51 II 2 VerfGHG), gel...mehr

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AGS 12/2022, Streitwert bei... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

Das Rechtsmittel sei – so das KG – als "isolierte" Streitwertbeschwerde gem. § 68 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 63 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. KG NStE Nr. 2 zu § 48a GKG; Beschl. v. 12.9.2008 – 2 Ws 455/08 Vollz; v. 14.2.2014 – 2 Ws 27/14 Vollz; OLG Hamm NStZ 1989, 495; Beschl. v. 18.5.2004 – 1 Vollz (Ws) 75/04) und rechtzeitig erhoben (§§ 68 Abs. 1 S. 3 Hs. 1, 6...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer von der Enkeltochter der am XX. April 2020 verstorbenen ursprünglichen Antragstellerin (im Folgenden: Erblasserin) erklärten Antragsrücknahme in einem Güterrechtsverfahren. In diesem Verfahren begehrte die Erblasserin von ihrem getrenntlebenden Ehemann (im Folgenden: Antragsgegner) die Übertragung von Miteigentumsanteilen...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 3 Der Praxistipp

Der inkonsequente Gesetzgeber § 130d gilt für den Rechtsanwalt in allen Verfahren. Das kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Gleichwohl zeigt allerdings gerade die Zwangsvollstreckung, wie inkonsequent der Gesetzgeber (noch) agiert. Außerhalb der vereinfachten Vollstreckungsanträge nach § 754a ZPO und § 829a ZPO ist nämlich (noch) stets ein hybrider Antrag gefordert,...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / I. Sachverhalt

Gegen den ehemaligen Angeklagten war ein Verfahren wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs anhängig. In dem Verfahren ist die Geschädigte gem. §§ 395 Abs. 1 Nr. 1, 396 StPO als Nebenklägerin zugelassen und ihr war gleichzeitig die für sie bereits im Ermittlungsverfahren tätige Rechtsanwältin als Beistand nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bestellt worden. Im ersten Hauptverhandlungst...mehr

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AGS 12/2022, Keine Abänderu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der erste Fehler des Prozessbevollmächtigten des Beklagten lag darin, dass dieser einen (unzulässigen) pauschalen Kostenfestsetzungsantrag gestellt hatten. Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen, dann muss er im Kostenfestsetzungsverfahren konkret angeben, zu wessen Gunsten er welche Kosten anmeldet. Wäre dies geschehen und hätte er für jeden der Beklagten 1/4 der Gesamt...mehr

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AGS 12/2022, Keine Abänderu... / II. Rechtskräftige Teilkostenfestsetzungsbeschlüsse können nicht mehr abgeändert werden

Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in Rechtskraft (BGH AGS 2011, 566 = RVGreport 2011, 309; Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., 2022, § 104 Rn 21.74). Ein Festsetzungsbeschluss darf zudem nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden; es gilt das Verschlechterungsverbot, solange kein Anschlussrechtsmittel gem. § 567...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt P., der zuvor als Wahlverteidiger mandatiert war, wurde dem zwischenzeitlich Verurteilten auf dessen Antrag hin durch Beschluss des AG vom 13.3.2019 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im gleichen Beschluss wurde die bisherige Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin D. entpflichtet. Das AG ist in seinem Beschl. v. 13.3.2019 von einer nachhaltigen Störung des Vertrau...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 1 Tatbestand

Der Kläger nimmt – soweit für die Revisionsinstanz noch von Bedeutung – die Beklagte zu 1 (im Folgenden: Beklagte) als testamentarische Erbin auf Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses des am 26.4.2018 verstorbenen Erblassers John Keith L. in Anspruch. Der 1936 geborene Erblasser war britischer Staatsangehöriger. Er lebte seit seinem 29. Lebensjahr in Deutschla...mehr