Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie"

Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übertragen worden war. Das BVerfG stellte klar, dass Art. 6 Abs. 2 GG – "neb...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 3. Methodisches zum Präjudiz und zentrale Prüfungspunkte zur Kernfrage

Die Beschlüsse des BGH und OLG Frankfurt/Main benannten beide Ausnahmefälle lediglich pauschal und brauchten in beiden Streitfällen nicht ins Detail zu gehen. Man konnte es bei Verweisen auf maßgebliches Schrifttum belassen, das wiederum Urteile des Reichsgerichts zwischen 1918 und 1922 heranzieht – und diese Urteile wiederum konnten noch gar nicht die Grundzüge der Rechtspr...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / IV. Erste Befunde und Ausblick auf Teil 2

Wir können festhalten: 1. Einerseits erkennen BGH und OLG Frankfurt grundsätzlich die vom Schrifttum geforderten Sonderfälle bei der Thesaurierungsfrage an: die zweckgebundene Erlösauskehr an den Erben für Unterhalt oder nachlassbedingte Steuern. Die Beschlüsse stehen aber andererseits auf dem Boden der Rechtsprechung des BGH, vor allem auf den BGH-Urteilen vom 14.5.1986 und ...mehr

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zfs 05/2020, Fiktive Abrechnung der Kfz-Reparatur – Eine Anmerkung

Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der unfallgeschädigte Kfz-Eigentümer von dem Schädiger statt der "Herstellung des Zustands ohne die (Fahrzeug-)Beschädigung" – Naturalrestitution i.S.v. § 249 Abs. 1 BGB (n.F.) – den "dazu erforderlichen Geldbetrag" verlangen. Diese Ersetzungsbefugnis des Geschädigten ist Anlass einer differenzierten Rechtsprechung unter Führung des VI. Zivil...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1

Mit seinem Beschl. v. 24.7.2019 – XII ZB 560/18 hat der BGH wie das OLG Frankfurt/Main[2] die grundsätzliche Entscheidungshoheit des Dauervollstreckers bei der Thesaurierungsfrage bestätigt. Beide Entscheidungen setzen die Rechtsprechung des BGH fort, lassen aber nun explizit zwei Sonderfälle zu: bei Bedürftigkeit und nachlassbedingter Steuerlast könne der Erbe zweckgebunden...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Die Kernfrage nach der Ermessens- und Entscheidungshoheit des Testamentsvollstreckers

Unsere Kernfrage lautet: Hat der Dauervollstrecker nach den Beschlüssen von BGH und OLG Frankfurt noch die autonome und im Wege des Ermessens wahrzunehmende Entscheidungshoheit über den Nachlass, sofern der Erbe Erlöse/Nutzungen des Nachlasses beansprucht, weil der damit den eigenen Unterhalt, Unterhaltspflichten gegenüber Dritten oder nachlassbedingte Steuern bestreiten bzw...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Ein Überblick über weiteres Schrifttum

Korrigiert der Unterhaltsbedarf oder die nachlassbedingte Steuerlast des Erben grundlegend § 2216 Abs. 1 BGB und dessen Maßstab für die ordnungsgemäße Verwaltung? Aktuelle Reaktionen auf den Beschluss des OLG Frankfurt nehmen zwar die grundsätzliche Thesaurierungsbefugnis des Testamentsvollstreckers an, beantworten aber nicht unsere Frage.[21] Auch ein Blick in weiteres, pra...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / III. Schwiegerelterliche Transferleistungen (Schenkungen, Mitarbeit)

Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf) bei "faktischen" Schwiegereltern Finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Zuwendungen und Schenkungen[19] werden i.d.R. durch die Trennung ausgelöst, welche die Geschäftsgrundlage entfallen lässt. Bis dahin wurde der Zweck der Zuwendung/Schenkung erreicht, was zu einer Reduzierung des Ausgleichsbetrages führt.[20] Nach bisher...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 2. Die Anwendung dieser Grundsätze auf unseren Fall und die Folgen dieser Übertragung

Die Grundkonstellation der BGH-Urteile vom 14.5.1986 und 4.11.1987 und ihre rechtliche Beurteilung wurden von BGH und OLG Frankfurt nun auch ausdrücklich auf den Fall angewandt, bei dem der Erbe Nachlasserträge vom Testamentsvollstrecker für besondere Belange verlangt. Die Rechtsauffassung des BGH und ihre Folgen wurden durch den Verweis auf diese beiden Urteile auf unsere R...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / I. Schwiegerelternzuwendungen/-schenkungen

Roßmann hat in einem ausführlichen Beitrag die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusammengefasst.[63]mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 6

Anmerkung Die Beschlüsse des BGH vom 24.7.2019 und des OLG Frankfurt/Main vom 15.2.2016 scheinen es dem Erben auf den ersten Blick leicht zu machen: Er kann vom Dauervollstrecker Nachlasserträge für Unterhalt und nachlassbedingte Steuern "verlangen". Jedoch wenden beide Beschlüsse die ständige BGH-Rechtsprechung (Urteile vom 14.5.1986 und 4.11.1987) an, wonach der Testaments...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / Einführung

(im Anschluss an Herr, FF 2019, 184, 2018, 138, 2017, 285, 2016, 233, FF 2015, 190 und FF 2014, 59) Dieser Beitrag berichtet von wichtigen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur des Jahres 2019 zu ausgewählten sonstigen Familiensachen i.S.d. § 266 FamFG. Angesichts der Fülle des fachschriftstellerischen Materials liegt der Schwerpunkt auf der Rechtsprechung. Hierbei wi...mehr

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AGS 05/2020, Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen – Eine systematische Zusammenstellung veröffentlichter Entscheidungen nach dem StVG

Von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 16. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 651 S., 48,00 EUR Zu diesem Werk muss man nicht mehr viele Worte verlieren. Kein Verkehrsunfall und kein Haftpflichtprozess, bei dem die Haftung streitig ist, wird ohne den Grüneberg entschieden. Über 5.500 Entscheidungen hat der Verfasser zwischenzeitlich im Laufe der Jahre über 16 Auflagen h...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer vorgeburtlichen Sorgeentziehung genauer in den Blick zu nehmen. Die Trennung von Eltern und Kind unmittelbar nach der Geburt stellt den wohl schwerwiegendsten Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kind aus Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GG dar. Überraschenderweise findet sich kaum – veröffentlichte...mehr

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zfs 05/2020, Verhaltenspflichten im Kreisverkehr

Hinweis "Kommt es im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung zu einer Kollision zwischen dem Wartepflichtigen und dem vorfahrtsberechtigten Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins regelmäßig dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall durch eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung verursacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 15.6.1982 – VI ZR 119/81; BGH VersR 1982, 903 ff....mehr

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem AG Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Gläubigers hat in der Sache keinen Erfolg. Es wird auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss sowie im Nichtabhilfebeschluss Bezug genommen, welchen sich die Kammer nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage anschließt. Das Vorbringen des Gläubigers in seiner sofortigen ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr – sozusagen als "Pflichtlektüre" – Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[62] I. Schwiegerelternzuwendungen/-schenkungen Roßmann hat in einem ausführlichen Beitrag die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusammengefasst.[63] II. Ehe...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Abgabe von Willenserklärungen: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden handelte es sich bei der Klage eines Vaters gegen seine Kinder auf Zustimmung zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Reallasten, welche die Zahlung von Unterhalt betrafen, um eine Unterhaltssache im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.[4] Die Entscheidung gründet auch, aber nicht nur au...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VII. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat darauf erkannt, dass das Verschweigen eines Versorgungsausgleichsanrechts (hier: betriebliche Altersversorgung) auch bei bloßer Fahrlässigkeit einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 280 Abs. 1 BGB begründen kann, der sich auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) ergeben...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung geht es um die Berücksichtigung von Gesamtschulden im Zugewinnausgleich. Darüber, wie solche Schulden im Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind, besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit. Sie sind – wie andere Verbindlichkeiten auch – zunächst bei jedem Ehegatten in voller Höhe als Passivposten einzustellen. Dann aber ist di...mehr

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ZErb 05/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Fleischer / Hüttemann (Hrsg.), Rechtshandbuch Unternehmensbewertung Handbuch, 2. Auflage 2019 Verlag Dr. Otto Schmidt. ISBN 9...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / 1. BGH Urt. v. 11.11.1997 – VI ZR 376/96

a) In der Entscheidung des BGH v. 11.11.1997[18] ging es um die Ersatzpflicht für einen eingetretenen Verdienstausfall. Der Geschädigte war bei einem Verkehrsunfall mit seinem Kopf an den Türrahmen gestoßen. Bei der anschließenden ambulanten und röntgenologischen Untersuchung in einem Krankenhaus wurde bei grob neurologisch unauffälligem Befund eine Schädelprellung bei HWS-Sch...mehr

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AGS 05/2020, Wendl/Dose. Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Begründet von Philipp Wendl und Siegfried Staudigl; herausgegeben von Hans-Joachim Dose. 10. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLIX, 2.619 S., 149,00 EUR Das von Wendl/Dose begründete Werk darf man durchaus als Bibel des Unterhaltsrechts bezeichnen. Mit seinen über 2.500 Seiten Ausführungen lässt das Werk keine Frage offen. Das Werk beginnt mit einer fast 500 Seiten umf...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VI. Verpflichtung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Das OLG Hamburg hat entschieden,[55] dass die Verpflichtung zur Erklärung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung aus § 1353 BGB auch über den Zeitpunkt der Ehescheidung hinaus gilt. Hierbei kann das Risiko eines tatsächlichen Ausfalls einer Freihalteverpflichtung kann im Hinblick auf die aus § 1353 Abs. 1 BGB nachwirkende Verpflichtung zum ehelichen Beistand ohne Leistun...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4. Die Gesamteinkommensgrenze und Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Einkünfte haben, so war nach altem Recht eine Berechnung vorzunehmen, bei der der ungedeckte Bedarf des Elternteils im Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Kinder aufgeteilt wurde. Durch die neue 100.000 EUR-Jahreseinkommensgrenze muss nun eine weitere Berechnung erfolgen. Nunmehr muss für Kinder bis zur 100.000 EUR-Grenze eine Unt...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / IV. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

§ 1629 Abs. 3 BGB regelt das Recht und die Pflicht zur unterhaltsrechtlichen Verfahrensstandschaft, solange die Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache anhängig ist. Dies ist eine Spezialvorschrift zu Abs. 2, weil sie die Obhut des Verfahrensstandschafters voraussetzt. Beim Obhutswechsel endet die Verfahrensstandschaft, auch für die Rückstände.[43] Hat im Rückstandszeitraum – wi...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / IV. Haushaltsführungsschaden

Ein besonderes Prognoseproblem stellt sich, wenn bei einem Haushaltsführungsschaden ein Dauerschaden eingetreten ist. Hier stellt sich die Frage, wie lange eine solche Rente zu zahlen ist. Zum Teil befristet die Rechtsprechung die Rentenzahlung auf die Vollendung des 75. Lebensjahres.[35] Das OLG Düsseldorf[36] sowie das OLG Köln[37] betonen dagegen, dass die Zubilligung eine...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / I. Kausalität

Nach der für das Zivilrecht geltenden Adäquanztheorie ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele, ursächlich für das Unfallereignis und dessen Folgen. Im Haftungsrecht ist entscheidend, ob es auch ohne Unfall zu dieser gesundheitlichen Entwicklung gekommen wäre.[3] Der Schädiger haftet auch dann, wenn der Unfall der letzte Tropfen ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1

Durch das Angehörigenentlastungsgesetz ist der Elternunterhalt für eine große Personengruppe seit dem 1.1.2020 erledigt. Für die verbliebene Personengruppe fängt er erst richtig an. Dafür wird man auf die allgemeinen Regeln zur unterhaltsrechtlichen Ermittlung von Bedarf ("Welches Heim darf es denn sein?"), Bedürftigkeit ("Darf der Daheimgebliebene den Verbleib im Eigentum b...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1. Elternunterhalt trifft Steuerrecht – Wie prüft man die 100.000 EUR-Grenze?

Ob ein Kind Elternunterhalt leisten muss, bedarf seit 1.1.2020 vorrangig einer Prüfung steuerrechtlicher Normen. Zunächst einmal muss auf der Ebene der sozialhilferechtlichen Einkommensprüfung (§§ 82 ff. SGB XII) geprüft werden, ob das dem Grunde nach aus § 1601 ff. BGB unterhaltspflichtige Kind über ein Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV von jährlich mehr als 100.000 ...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / IV. Richterliche Auswertung der Jugendamtsstellungnahme

Dass das Familiengericht die Ermittlungen selbst in die Hand nehmen muss und nicht etwa das Jugendamt ermitteln lassen darf, lässt sich auch mit dem hohen Stellenwert begründen, den das BVerfG[28] der eigenen Ermittlungspflicht des Familiengerichts beimisst. Denn die Ermittlungspflicht entfaltet grundrechtliche Schutzfunktion. Selbstverständlich ist es nach der Rechtsprechun...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 2. Der Beschluss des OLG Frankfurt

Hier scheinen die Dinge (zunächst) klarer zu sein. Das Gericht spricht den zweckgebundenen Anspruch des Erben sogar im Leitsatz aus, er war Streitgegenstand. Ob der Anspruch damit aber in dem Sinne bestätigt wurde, dass der Testamentsvollstrecker seines Ermessens und Entscheidungsspielraums beraubt sei, so wie wir es in unserem Fallbeispiel formuliert haben (s.o.), muss inde...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4 und 5 sind bereits unzulässig und waren deshalb zu verwerfen. Verfahrensgegenständlich ist die Beschwerde der Beteiligte zu 3, mit der ihr Antrag, ihr einen Alleinerbschein aufgrund Testaments nach dem Erblasser zu erteilen, durch das Nachlassgericht zurückgewiesen wurde. Bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand sind die Beschwerdeführer...mehr

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FF 05/2020, Prozesskostenhi... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … für die gegen die angegriffene Entscheidung noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt, weil er unzulässig und unbegründet ist. [2] 1. Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht hinreichend begründet ist. [3] a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im ...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleich. [2] Ihre am 26.8.2003 geschlossene Ehe ist auf den am 17.9.2011 zugestellten Antrag im Mai 2012 geschieden worden. [3] Die Beteiligten lebten schon vor der Eheschließung zusammen und haben einen 1995 geborenen gemeinsamen Sohn. Im Jahr 2002 erwarb die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ein Hausgrundstück, das d...mehr

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FoVo 05/2020, Kontopfändung... / II. Die Lösung

Das Kündigungsrecht Das Kündigungsrecht ist Ausfluss der Rechtsstellung des Schuldners bzw. des Pfändungsgläubigers und daher als Nebenrecht nicht selbstständig pfändbar; es geht bei Pfändung und Überweisung des Hauptanspruchs automatisch auf den Pfändungsgläubiger über (LG Essen Rpfleger 1973, 147 = MDR 1973, 323; Goebel, Anwaltformulare Zwangsvollstreckung, 5. Aufl., § 8: B...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Materialienkommentar Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2019, 1662 Seiten, 169 EUR ISBN 978-3-95661-105-6 (In Kooperation mit Nomos Verlag) Endlich, auf dieses Buch habe ich lange gewartet. Und das nicht nur, weil ich die Gelegenheit hatte, den langwierigen Entstehungsprozess und die viele Arbeit, die damit verbunden war, aus der Ferne verfolgen zu dürfen. Nein, ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / II. Eheverträge

In einer Entscheidung vom 20.3.2019[10] hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem Problem der Mehrsprachigkeit eines Urkundstextes zu befassen. Die deutsche Fassung war von den Beteiligten und vom Notar unterschrieben, die englische Fassung nicht. Der deutsche Notar hatte eine der Klauseln falsch ins Englische übersetzt. Er verlas den nachfolgenden Ehevertrag und die als An...mehr

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FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung Die Entscheidung gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern für jeden Gläubiger, insbesondere also auch Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 S. 1 RDG. Sie zeigt auf, dass die Zwangsvollstreckung schon mit dem Erkenntnisverfahren beginnt, nach einem zügigen und zielgerichteten Vorgehen verlangt und gut ausgebildete Verantwortliche braucht, die up to date si...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / 2. BGH Beschl. v. 31.5.2016 – VI ZR 305/15

In der Entscheidung v. 31.5.2016[19] stellt der BGH klar, dass das Risiko einer Vorerkrankung generell zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung erging im Rahmen eines Haftpflichtprozesses. Die Klägerin hatte sich nach der Diagnose eines Cervex-Karzinoms einer Strahlentherapie unterzogen. In der Folgezeit kam es zu Lymphödemen in beiden Beinen, starken Verhärtungen im kleinen ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / 3. BGH Urt. v. 12.1.2016 – VI ZR 491/14

Der BGH hat in der Entscheidung vom 12.1.2016[20] zu den Grundsätzen der Ermittlung des Erwerbsschadens Stellung genommen. Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Der 50 Jahre alte Geschädigte wurde vom Beklagten vorsätzlich lebensgefährlich verletzt. Das klagende Land erbrachte Leistungen nach OEG und nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Ersatz in Anspruch. ...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Die Bedeutung der Rechtsfrage für die Praxis: ein Fallbeispiel

Die praktische Bedeutung liegt auf der Hand: Sollte es einen derartigen "Anspruch" ohne Entscheidungsspielraum des Testamentsvollstreckers oder eine Einschränkung seines Ermessens geben, muss dies der Dauervollstrecker bei seiner Planung für den gesamten Nachlass im Auge haben – und zwar, wenn es irgend geht, von vornherein und nicht erst, wenn der Anspruch konkret auf ihn z...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / I. Ausgangslage

Anrechnung der vollen Gebührenbeträge vor Anrechnung Nach den Regelungen des Vergütungsverzeichnisses ist es möglich, dass mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander folgen. Mitunter wird dabei angenommen, beim weiteren Anrechnungsvorgang sei nur das nach der vorangegangenen Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen anzurechnen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als ...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / V. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung[46] geklärt, dass, geht ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, bei der Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhä...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Der Beschluss des BGH

Der BGH befasste sich mit der Rechtslage unter dem Blickwinkel des § 138 BGB, aber doch ausführlich: Zitat "Ob und in welchem Umfang der Testamentsvollstrecker die Erträge an den Vorerben auszahlen muss, bestimmt sich vorrangig nach den Verwaltungsanordnungen, die der Erblasser in der letztwilligen Verfügung festgelegt hat. Finden sich dort – wie im vorliegenden Fall – keine e...mehr

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zfs 05/2020, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Rechtsfehlerfrei und von der Revision nicht angegriffen hat das BG zunächst angenommen, dass der bei dem im Versicherungsobjekt Hafenhaus am 4./5.1.2017 eingetretene Schaden auf einer Überschwemmung i.S.v. § 8 Nr. 1, 2 ECB 2010 beruht, weil durch eine Ausuferung der W. nicht unerhebliche Mengen von Oberflächenwasser ausgeufert sind." 2. Entgegen der Auffassung der Revis...mehr

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AGS 05/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit der Neufassung des § 53a RVG, nämlich der Vergütung eines mehreren Nebenklägern als Beistand beigestellten gemeinschaftlichen Rechtsanwalts (S. 209). Das OLG München hatte sich wieder einmal mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar zulässig ist, und hat im konkreten Fall die Zulässigkeit verneint (S. 2...mehr