Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO Vorwort

Vorwort Da der Gesetzgeber und die Gerichte seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 nicht untätig waren, haben sich die Autoren und der Verlag veranlasst gesehen, Mitte des Jahres 2019 die 8. Auflage des bewährten Standardkommentars aufzulegen. Eingearbeit sind die zahlreichen Gesetzesänderungen die (auch) das Recht der Zwangsvollstreckung betroffen haben wie z. B.: Gesetz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Unterhaltsvorschusskasse vollstreckt mittels Vollstreckungsbescheid

Rz. 21 Die Praxis der jeweiligen Bundesländer (Unterhaltsvorschusskassen) übergegangene Unterhaltsrückstände nach § 7 UVG mittels Vollstreckungsbescheid zu titulieren lassen und die Lohnpfändung nach § 850d Abs. 1 ZPO zu beantragen, hat der der BGH (BGH, Vollstreckung effektiv 2016, 116 = MDR 2016, 811 = FoVo 2016, 132 = NJW 2016, 1663) verneint (vgl. auch Rz 5a). Zum Nachwe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.2 Überziehungskredit bei Girokonten

Rz. 135 Bei einem Kontokorrent- oder Girokonto wird in der Regel mit dem Kreditinstitut die Einräumung eines Überziehungskredits bis zu einem bestimmten Limit (Kreditlinie) vereinbart. Ein solcher Kredit kann aber auch dergestalt eingeräumt werden, dass die Bank die Kontoüberziehung stillschweigend bis zu einem bestimmten Betrag duldet. Die Pfändung in eine solche sog. offen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Rechtsmittel

Rz. 38 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Gegen den isolierten Anordnungsbeschluss nach Abs. 2 findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) Anwendung, ebenso gegen eine Verurteilung nach Abs. 1 und Abs. 3. Gleiches gilt in famil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 6 Die Pfändung erfolgt auf Antrag des Gläubigers. Über den Antrag entscheidet der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts (§ 828 Abs. 2 ZPO, § 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 7 Nach Abs. 1 ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt worden oder rechtshängig geworden ist. Trotz dieses Wortlauts ist nach der BGH-Rechtsprechung ein Zugri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also nach dem Interesse, das er an der Vornahme der Handlung hat (LG Halle, Beschluss v. 6.3.2012, 4 O 1712/11). Maßgeblich ist insoweit das Erfüllungsinteresse an der titulierten Verpflichtung (OLG Köln, AGS 2005, 262 m. Anm. Mock; OLG Rostock, AGS 2009, 187 = Wert d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderheiten beim Lohnvorschuss

Rz. 12 Bei einem Lohnvorschuss wird der eigentliche Anspruch des Arbeitnehmers als Schuldner vorverlegt, damit der Schuldner den Zeitraum bis zum eigentlichen Lohnzahlungstermin finanziell überbrücken kann. Er ist daher als Vorauszahlung auf demnächst fällige Lohnansprüche zu qualifizieren (BAG, MDR 1987, 611). Bei der Lohnpfändung müssen grundsätzlich zwei Alternativen der ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.8 GmbH

Rz. 30 Für die Räumungsvollstreckung gegen eine GmbH ist auch ein Räumungstitel gegen den Geschäftsführer erforderlich, wenn dieser persönlichen Mitbesitz an der zu räumenden Gewerbefläche begründet hat (LG Köln, GuT 2008, 368). Rz. 31 Nicht höchstrichterlich entschieden ist der Fall, dass dem Gläubiger kurz vor Beginn der beabsichtigten Räumungsvollstreckung ein angeblicher ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift konkretisiert § 851 ZPO, indem sie in Abs. 1 bestimmt, dass die Pfändung eines Anteils eines Ehegatten an dem Gesamtgut beim Güterstand der Gütergemeinschaft und an einzelnen dazugehörigen Gegenständen für die Gläubiger des von der Verwaltung ausgeschlossenen Ehegatten nicht zulässig ist. Diese vollstreckungsrechtliche Regelung entspricht der materiell-r...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 Es muss entweder ein Vollstreckungstitel mit Ermächtigung zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) oder ein Duldungstitel i. S. v. § 890 ZPO vorliegen (Zöller/Seibel, § 892 Rn. 1). Ferner müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein. Eine Widerstandsleistung des Schuldners gegen die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung muss nicht bereit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Früheres Vermögen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 34 Früheres Vermögen muss der Schuldner nur dann angeben, wenn er darüber in der in Abs. 2 Satz 3 näher beschriebenen Weise verfügt hat. Im Übrigen braucht er über den Verbleib früherer Vermögensgegenstände keine Angaben zu machen (BGH, Urteil v. 10.4.1968, 4 StR 671/67 – Juris). Der Schuldner hat zunächst ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen. "Vermögen" bedeutet ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.5 Prämiensparverträge

Rz. 146 Die Forderung aus einem nach dem Sparprämiengesetz begünstigten Sparvertrag ist pfändbar (LG Essen, JurBüro 1973, 257). Ein Sparguthaben, das aufgrund des Spar-Prämiengesetzes festgelegt ist, kann gepfändet werden und ist nach Kündigung durch den Gläubiger an diesen auszuzahlen (LG Bamberg, MDR 1987, 243). . Mit der Pfändung des Prämiensparguthabens hat der Gläubiger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2 Krisenhafte Zeit

Rz. 20 Der für den die Einzelzwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger gefährliche Zeitraum ist insbesondere derjenige, der 3 Monate vor der Insolvenzantragstellung besteht. (sog. Krise). Nach BGH-Rechtsprechung ist eine während dieser kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen und damit anfechtbar (BGHZ 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Vor Ablauf der Zweijahresfrist ist der Schuldner ausnahmsweise erneut auskunftspflichtig, wenn Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung seiner Vermögensverhältnisse vom Gläubiger glaubhaft gemacht werden (§ 294 ZPO). Zu Recht weist Mroß (DGVZ 2010, 181, 183) daraufhin, dass es sich bei dem Wesentlichkeitsprinzip letztlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff hande...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsverordnung der Länder (Absatz 2)

Rz. 4 Satz 1 sieht entsprechend § 802k Abs. 3 ZPO vor, dass die Länder das zentrale Vollstreckungsgericht nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung bestimmen. Satz 2 verweist auf die in der Parallelvorschrift des § 802k Abs. 3 Satz 2 ZPO enthaltene Subdelegationsermächtigung. Entsprechend der Verwaltung der Vermögensverzeichnisse in § 802k Abs. 3 Satz 3 ZPO ist das zentrale Volls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Frist

Rz. 4 Der Schuldner hat den Widerspruch binnen 2 Wochen zu erheben. Die Frist ist keine Notfrist. Wiedereinsetzung ist nicht möglich. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung (vgl. § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO) d. h. mit deren Zustellung an den Schuldner (vgl. AG Leipzig DGVZ 2019, 128) und berechnet sich nach § 222 ZPO. Während dieser Frist hat der Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Theorien zum Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 5 Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht an der gepfändeten Sache (§ 804 Abs. 1 ZPO). Die Frage, ob das Pfändungspfandrecht automatisch mit jeder wirksamen Verstrickung entsteht oder ob es weiterer Wirksamkeitsvoraussetzungen bedarf, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Je nach Theorie werden unterschiedliche Voraussetzungen für eine ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Ein Verstoß gegen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 macht die Pfändung nicht unwirksam – da Ordnungsvorschrift (vgl. Rz. 5), sondern lediglich mittels Erinnerung (§ 766 ZPO) anfechtbar (OLG Dresden, JurBüro 2007, 100; BGH, NJW 1975, 738 = WM 1975, 194). Der Schuldner muss dabei detailliert darlegen, welche sonstigen Gegenstände der Gerichtsvollzieher hätte pfänden müssen. Er muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Sie hat aufschiebende Wirkung (BGH, WM 2011, 2331 = NJW 2011, 3791 = MDR 2011, 1503 = JurBüro 2012, 104). Rz. 32 Die Frage, ob die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines O...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Inhalt der Vermögensauskunft

Rz. 21 Die Vermögensauskunft muss so beschaffen sein, dass der Gläubiger sämtliche Auskünfte erhält, die er üblicherweise benötigt, um Maßnahmen zur Befriedigung treffen zu können (AG Bremen, JurBüro 2018, 275). Der Schuldner muss daher sein gesamtes gegenwärtiges Aktivvermögen im In- und Ausland (Heß, Rpfleger 1996, 89; LG Stade, Rpfleger 1984, 423) darlegen. Anzugeben sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändungsfortwirkung bei Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bezweckt aus Gründen der Rechtssicherheit die Fortgeltung der Pfändung bei branchenüblichen, saisonbedingten Unterbrechungen, falls innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis zwischen Drittschuldner und Schuldner begründet wird. Hier wird ein einheitliches Rechtverhältnis vermutet (BAG, NJW 1993, 2701 = ZIP 1993, 1103 = DB 1993, 1625 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 891 Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung

Rz. 1 Die Bedeutung der Regelung erschöpft sich im Wesentlichen in der Freistellung der mündlichen Verhandlung und der Anordnung der Anhörung des Schuldners im Verfahren nach den §§ 887 bis 890 ZPO. Die Freistellung erfolgt nunmehr nach der "Generalklausel" des § 128 Abs. 4 ZPO; wie für alle Entscheidungen, die nicht in der Form des Urteils, sondern – wie hier – in Beschluss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Addition von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr. 2a)

Rz. 26 Arbeitseinkommen ist auch mit Sozialleistungen zusammenrechenbar (§ 850e Nr. 2a ZPO). Die Regelung erfasst aber nur Geldleistungen nach dem SGB. Die grds. Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist anerkannt (BGH, WM 2005, 1369 = unter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeitsregelung (Absatz 2)

Rz. 2 Abs. 2 regelt die ausschließliche (§ 802 ZPO) sachliche und örtliche Zuständigkeit. Für eine Klage auf Leistung des Interesses ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, bei dem die vorangegangene Klage über die Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung rechtshängig war, also das Gericht, das zuvor mit der Individualleistu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Abs. 2 verbietet eine Vollstreckung in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Schuldners unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht; Unpfändbar sind z. B. Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen (BVerfG, NJW 1983, 2766). Insbes. für Kunstschätze wird angenommen, dass i. S. d. Abs. 2 Satz 1 ein öffentliches Inter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 40 Gerichtskosten entstehen keine. Der Gerichtsvollzieher erhält nach Nr. 260 KV als Anlage zu § 9 GvKostG eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Für die Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an einen Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO) entsteht ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 33 EUR. Kein neuer Auftrag zur Abga...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rückerstattungsanspruch bei Erledigterklärung

Rz. 26 Zur Frage, ob der Schuldner einen Anspruch auf Rückerstattung des vollstreckten Zwangsgeldes hat, wenn der entsprechende Zwangsgeldbeschluss infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien wirkungslos geworden ist, besteht Uneinigkeit. Nach einer Auffassung ist der Rückzahlungsanspruch im Klageweg geltend zu machen. Dies wird u. a. damit begründet, dass ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Lohnverschleierung (Abs. 2)

Rz. 9 Die Norm schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet (auch in Teilzeitbeschäftigung; vgl. LAG Hamm, NZA 1988, 657 u. 1754 m. Anm. Smid), ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG, EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2). Das Gesetz behandel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Zuständigkeit

Rz. 12 Für die Entscheidung über den Antrag ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges ausschließlich (§ 802 ZPO) als Vollstreckungsgericht zuständig. Hiernach gilt gem. § 78 ZPO Anwaltszwang, d. h. soweit der Antrag beim AG (in Familiensachen), LG oder OLG einzureichen ist. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Vollstreckungstitel um eine EV handelt (OLG Köln, NJW-RR 1996...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kostenentscheidung

Rz. 27 Gem. § 891 Satz 3 ZPO hat der Beschluss eine Kostengrundentscheidung zu enthalten. Dies gilt zumindest dann, wenn sich ein Antrag vor einer gerichtlichen Entscheidung erledigt. Gegenüber der allgemeinen Regelung der Kostentragungspflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren gem. § 788 ZPO ist bei Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO hinsichtlich der Kostenfolge da...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellte Bezüge

Rz. 17 Gem. Abs. 3 lit. a sind Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann, dem Arbeitseinkommen gleichgestellt (vgl. OLG Rostock, NJW-RR 1995, 173; Karenzentschädigungen), z. B. gem. §§ 74, 82a, 89b, 90a HGB; § 133 GewO. Wird diese Entschädigung allerdings nicht in fortlau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Erfüllungseinwand

Rz. 20 Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH, WM 2013, 1611 = Magazindienst 2013, 679 = MDR 2013, 1188; BGH, Rpfleger 2005, 93 = Vollstreckung effektiv 2005, 59 = WM 2005, 48 = ZVI 2004, 728 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungswirkungen

Rz. 6 Die wirksame Pfändung bewirkt eine Verstrickung und das Entstehen eines Pfandrechts an dem Anspruch (vgl. § 829 Rz. 79 ff.). Die Pfändung erstreckt sich nur auf das Recht selbst, nicht hingegen auf die Sache. In Rechtsprechung und Literatur wird z. T. auch angenommen, dass bei der Pfändung des Anspruchs auf Herausgabe beweglicher Sachen nicht nur dieser Anspruch, sonde...mehr