Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Die Anwendung ausländischen Rechts

Rz. 238 Es gilt der Grundsatz "iura novit curia" nicht auch im spanischen Recht.[266] Ausländisches Recht wird im Prozess vor spanischen Gerichten wie eine Tatsache behandelt. Dies galt schon nach der wiederholt bestätigten Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofes[267] (Tribunal Supremo) so, hat seit 1974 auch Gesetzeskraft erhalten – zunächst mit der Reform des ...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / II. Einheitlicher oder erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts taucht im Recht an vielen Stellen auf. So kennt das deutsche Recht eine Definition in § 9 AO und in § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I. Die Haager Abkommen zum Internationalen Privatrecht benutzen seit dem Zweiten Weltkrieg regelmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt als Anknüpfungspunkt zur Bestimmung des Personalstatuts (für Deutschland verbin...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[320] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / V. Bundesgerichtshof

Rz. 14 Der Sitz des Bundesgerichtshofs (BGH) befindet sich in Karlsruhe. Lediglich einer der fünf Strafsenate (der 5.) befindet sich in Leipzig. Der BGH ist als höchstes deutsches ordentliches Gericht mit seiner Rechtsprechung für die Gesamtheit der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Im Gegensatz zu den vorgenannten Land- und Oberlandesgerichten ist der BGH ein reines Rev...mehr

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Ungarn / 3. Enterbung und Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 137 Wer vom Erblasser aus der Erbschaft ausgeschlossen oder enterbt wurde, fällt aus der Erbfolge weg. Ausschluss [124] ist die testamentarische Anordnung, durch die der Erblasser zu Lasten eines Pflichtteilsberechtigten einen anderen mit einer Zuwendung bedenkt und die Voraussetzungen der Enterbung nicht vorliegen. Der Ausschluss bedeutet in jedem Fall die Beschränkung a...mehr

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Deutschland / I. Vorbemerkung

Rz. 191 In der Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[161] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einfluss, vor allem bei Regelungen, die beschränkt Steuerpflichtige sc...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 175 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Beschränkt sich danach der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbemerkung 3 Abs. 3, erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3...mehr

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Niederlande / 4. Eheschließung vor dem 1.9.1992 – Haager Ehewirkungsabkommen von 1905

Rz. 50 Auch wenn die Scheidung der Ehegatten und die güterrechtliche Auseinandersetzung nach dem 23.8.1977 – Tag des Außerkrafttretens dieses Abkommens in den Niederlanden[24] – stattfinden, ist für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe weiterhin auf das Haager Ehewirkungsabkommen von 1905 abzustellen, wenn die Ehe vor diesem Datum (23.8.1977) geschlossen worden ist.[25] Rz...mehr

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Niederlande / IX. Der ordre public

Rz. 30 Wie die anderen Haager Übereinkommen enthält auch das Haager ErbrechtÜbk. in seinem Art. 18 eine ordre-public-Klausel. Sie besagt, dass die Anwendung des durch das Übereinkommen verwiesenen Rechts nur verweigert werden kann, wenn diese offensichtlich dem ordre public zuwiderlaufen würde. Dabei handelt es sich um den ordre public des Forumstaates. Die ordre-public-Klau...mehr

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Vorwort

Die dritte Auflage des Handbuchs erschien nahezu zeitgleich mit dem Anwendungsstichtag für die Europäische Erbrechtsverordnung. Seitdem hat der EuGH mit seinen – in der deutschen Praxis teilweise sehr kontrovers diskutierten – Entscheidungen bereits einige der grundlegenden Probleme der deutschen Praxis bei der Anwendung der Verordnung entschieden und erste Leitpflöcke für d...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Das gemeinschaftliche Testament – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 131 Das gemeinspanische Recht verbietet – wie andere romanische Rechte in der Regel auch – das gemeinschaftliche Testament (testamento mancomunado): Nach Art. 669 CC ist es spanischen Staatsangehörigen untersagt, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dieses Verbot gilt für Spanier, die der Geltung des Código Civil unterliegen, absolut; es bezieht sich ausdrückli...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien

Rz. 214 Eine besondere steuerrechtliche Problematik, die sich oftmals bei Nachlassabwicklungen realisiert (z.B. wenn das Wohnhaus des in Schweden lebenden Erblassers vom Erben/Testamentsnehmer verkauft wird), ist die Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien. Hier ist in Schweden vom Grundsatz her im Verkaufsfalle der Unterschied zwischen dem erzielten Verkaufspre...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Die Besonderheiten gemeinschaftlicher Testamente

Rz. 26 Das gemeinspanische Recht verbietet – wie andere romanische Rechte auch – das gemeinschaftliche Testament: Nach Art. 669 CC ist es spanischen Staatsangehörigen untersagt, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Um ein gemeinschaftliches Testament im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich bei einer sog. unidad instrumental, d.h. die gemeinschaftliche Abfassung ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 10 J

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 1. Funktion

Rz. 17 Die Rechtsprechung wird durch Richter an den jeweiligen Gerichten ausgeübt, die in dem jeweils maßgeblichen Verfahren für die Rechtsfindung , also die verbindliche Entscheidung über Rechtsansprüche entscheiden. Bei den Richtern der Zivilgerichtsbarkeit handelt es sich um Berufsrichter , d.h. um Juristen, die mit Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens die Befähi...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 3. Besondere Hinweispflicht des Unternehmers beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet

Rz. 105 Zunächst stellt sich die Frage, wie beim normalen Online-Shopping der Kaufvertrag ganz konkret zustande kommt. Voraussetzung für das Vorliegen eines Kaufvertrages ist eine Einigung der Vertragsparteien mit dem Inhalt des § 433 BGB; zwei übereinstimmende Willenserklärungen gem. § 145 ff. BGB (Antrag und Annahme).mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 (Ehen im Übergangszeitraum)

Rz. 76 Für die vor dem 9.4.1983 geschlossenen Ehen installiert Art. 220 Abs. 3 S. 1 EGBGB eine komplizierte Übergangsregelung, die den Spagat zwischen einer verfassungskonformen Übergangsregelung unter der Wahrung des Vertrauensschutzes versucht. Die hierfür geschaffenen Übergangsregelungen für "Alt-Ehen" sind insbesondere im Internationalen Erbrecht von Bedeutung, da die me...mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw...mehr

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Luxemburg / 3. Sonstige

Rz. 124 Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Im vertraglichen Bereich wird das Weiterbestehen der lebzeitigen Vollmacht von der Rechtsprechung regelmäßig zugelassen.[60] Die Zulässigkeit von transmortalen und postmortalen Vollmachten erscheint dagegen fraglich.mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Sicherheit

Rz. 8 Wichtigstes Ziel der Kanzleiorganisation ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Fristen und Termine beachtet werden, die nach den materiell-rechtlichen und prozessualen Vorschriften und Regeln zu beachten sind. Dieses vordringliche Ziel der Büroorganisation widerspricht in mancher Hinsicht einem effizienten betriebswirtschaftlichen Ablauf der Büroarbeit, ist jedoch un...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[28] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[29] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

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Finnland / I. Die EU-Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Das erbrechtliche Kollisionsrecht in Finnland (außer im Verhältnis zu den nordischen Staaten) entbehrte bis zum Jahr 2002 einer gesetzlichen Grundlage. Eine Kodifikation des allgemeinen Kollisionsrechts gab es nicht. Zum 1.3.2002 ist ein Gesetz zur Reform von internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Ehe- und Erbrechts in Kraft getreten und fügt nunmehr ein 26. K...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 29 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner findet in Europa immer weitere Verbreitung (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, in Slowenien und Ungarn). Gemäß Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB [26] unterliegt die Wirksamkeit der Begründung de...mehr

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Tschechien / b) Eigenhändiges Testament

Rz. 76 Das eigenhändige Testament (holografní závět) muss nach § 1533 ZGB im vollen Umfang eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Die Zuziehung von Zeugen oder anderen Personen ist nicht erforderlich. Daher kommt diese Testamentsform in der Praxis am häufigsten vor. Die Unterschrift nur mit Zunamen ist nach der Rechtsprechung ausreichend.[17] Sie muss nicht zwing...mehr

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Kroatien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für nach dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle gilt in Kroatien das nach den Regeln der EuErbVO bestimmte Recht. Zwar ist Kroatien erst nach der Verabschiedung der EuErbVO der EU beigetreten (mit Wirkung zum 1.7.2013). Der Betritt führt aber zur Übernahme des gesamten bestehenden Rechtsrahmens der EU (acquis communitaire) im Beitrittsstaat. Rz. 2 Kroatische Gerichte sind ...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / III. BGB-Gesellschaft

Rz. 28 Der Grundtyp der Personengesellschaft findet sich in den §§ 705 ff. BGB. Man spricht hier von der sog. BGB-Gesellschaft oder auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach § 705 BGB liegt eine solche BGB-Gesellschaft immer vor, wenn sich Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck miteinander zu fördern. Dabei kann eine Gesellschaft auch durch ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Das auf die Erbfolge anwendbare Recht

Rz. 13 Gemäß Art. 21 EuErbVO wird das auf die Erbfolge anwendbare Recht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dieses Recht gilt nicht nur für die Erbfolge an sich, also die gesetzliche Erbfolge, die Wirkungen einer testamentarischen Verfügung und die Pflichtteilsrechte. Auch die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen in Form eines einseitigen Testame...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 4. Das gemeinschaftliche Testament – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 67 Das portugiesische Recht verbietet ausdrücklich – wie andere romanische Rechte in der Regel auch[57] – das gemeinschaftliche Testament: Nach Art. 2181 CC dürfen zwei oder mehr Personen nicht in einer Urkunde testieren – unabhängig, ob zu wechselseitigem Vorteil oder zugunsten eines Dritten. Das Verbot gilt für alle Portugiesen, zumindest im portugiesischen Inland (ein...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 85 Die Bürgschaftserklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform, lediglich bei Kaufleuten kann sie formfrei vereinbart werden. Zu beachten ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Form nicht gewahrt ist, wenn die Bürgschaftserklärung nur per Telefax vorliegt.mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 13 In der zweiten Ordnung erben gemäß § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Tschechien / e) Auflage

Rz. 72 Der Erblasser kann nunmehr auch eine Auflage anordnen (§§ 1569 ff. ZGB). Hat der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt, ist die Nichterfüllung der Auflage als auflösende Bedingung zu sehen. Die Auferlegung eines Veräußerungsverbots ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es zeitlich angemessen beschränkt und durch wichtige Interessen gerechtfertigt ist. Ansonsten kann d...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Faktische Arbeitsverhältnisse

Rz. 46 Mit der Rechtsfigur des faktischen Arbeitsverhältnisses hat die Rechtsprechung eine Rechtsfigur geschaffen, die einen effektiven Schutz für Arbeitnehmer ermöglicht, denen vom Arbeitgeber ein ordentlicher Arbeitsvertrag vorenthalten wird. Erfüllt jemand eine auf gewisse Dauer angelegte, weisungsabhängige Arbeit, so dass die ausgeübte Tätigkeit einem Arbeitsverhältnis g...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Revisionssumme und Zulassungsrevision

Rz. 17 Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO findet die Revision nur statt, wenn gem. Nr. 1 das Berufungsgericht sie in dem Urteil zugelassen hat oder gem. Nr. 2 das Revisionsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben hat. Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht gem. § 543 Abs. 2 letzter Satz ZPO bindend. Das Berufun...mehr

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Norwegen / I. Allgemeines

Rz. 4 Das norwegische IPR ist nicht kodifiziert. Auch die Prinzipien einer Rechtswahl und die Rechtswahlregeln im internationalen norwegischen Erbrecht sind überwiegend von gewohnheitsrechtlicher Natur und werden auch so von der Rechtsprechung zugrunde gelegt.[1] In einigen Fällen ergeben sich international privatrechtliche Regelungen im norwegischen Erbrecht aufgrund intern...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / II. Treu und Glauben

Rz. 4 Das gesamte Schuldrecht wird geprägt vom Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 242 BGB definiert ist. Danach hat der Schuldner seine Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Dieser Grundsatz war Grundlage für eine Vielzahl von der Rechtsprechung entwickelter Rechtsinstitute, wie die Lehre vom Wegfall der Gesc...mehr

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Slowakei / b) Eigenhändiges Testament

Rz. 41 Das eigenhändige Testament muss mit eigener Hand geschrieben und unterzeichnet sein, ansonsten ist es nichtig.[26] Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung sind daher eigenhändig zu schreiben. Wird das Testament nur mit dem Nachnamen unterschrieben, ist das unschädlich, solange zweifellos feststellbar ist, dass die Unterschr...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Pflichtteilsklage

Rz. 100 Obwohl der Pflichtteil als Erbrecht und nicht nur als eine Geldforderung gegenüber den Erben gesehen wird (siehe Rdn 90), steht den Pflichtteilsberechtigten nicht die Erbrechtsklage (hereditas petitio), die sonst gegen Scheinerben gerichtet wird, zu, sondern eine Pflichtteilsklage, deren Voraussetzungen und Fristen anders geregelt sind als diejenigen bei der Erbrecht...mehr

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Norwegen / VI. Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht

Rz. 104 Die Frage, inwieweit Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln im Bereich des norwegischen Erbrechts möglich sind, ist in juristischer Literatur und Rechtsprechung kaum thematisiert worden. Nach § 10 Abs. 1 des norwegischen Schiedsgerichtsgesetzes (LOV 14.5.2004 nr. 25 om voldgift) können die Parteien die Anwendung von Schiedsgerichtsbarkeit für entstandenen Streitig...mehr

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Vorwort zur 22. Auflage

Etliche gesetzliche Änderungen im Kosten-, Vollstreckungs- und Verfahrensrecht haben uns veranlasst, das Werk in den entsprechenden Kapiteln grundlegend zu überarbeiten. Auch das überarbeitete Vollstreckungsformular für Gerichtsvollzieheraufträge ist in die Neubearbeitung eingeflossen. Selbstverständlich wurden auch die übrigen Kapitel der Fortentwicklung des Rechts und der ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeines zur Bewertung

Rz. 108 In der Vergangenheit ergaben sich für die nach Sondervorschriften zu bewertenden Vermögensteile (z.B. Betriebsvermögen oder Grundstücke) häufig erheblich vom Verkehrswert nach unten abweichende Werte (viel zu niedrige Werte). Dies war vom Gesetzgeber gewollt und bewusst in Kauf genommen worden, um auf diese Weise beispielsweise Betriebsvermögen von einer Erbschaftste...mehr

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Slowakei / 2. Struktur der Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 106 Ist nur ein Erbe vorhanden, bestätigt das Gericht, dass er die Erbschaft erworben hat.[63] Gibt es jedoch mehrere Erben, hat eine Auseinandersetzung der Erbschaft zu erfolgen, die durch das zuständige Gericht oder den Notar als Nachlasskommissar zu genehmigen ist.[64] Soweit die im Rahmen der Auseinandersetzung getroffene Vereinbarung gemäß § 482 Abs. 2 BGB nicht geg...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. Rechtsquellen

Rz. 41 Das neuerdings überaus umstrittene und vielfach reformierte Arbeitsvertragsrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichem Gesetz, etwa einem Arbeitsgesetzbuch, geregelt. Vielmehr finden sich arbeitsrechtliche Vorschriften verstreut über diverse Gesetze. Viele arbeitsrechtliche Regeln sind von der Rechtsprechung entwickelt worden, so dass ein Gesetzestext zu ihn...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / Literaturtipps

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 226 Der Anfall des Nachlasses erfolgt im italienischen Recht nicht ipso jure.[358] Der Nachlass bildet zunächst eine selbstständige Masse ohne Rechtsträger [359] (sog. patrimonio ereditario), die erst durch die Annahme der Erbschaft durch die zur Erbschaft berufenen Personen gem. Art. 470 ff. c.c. diesen Personen anfällt (Art. 459 c.c.). Die Annahme wirkt nach Art. 459 c....mehr

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Schweiz / 5. Compte-joint

Rz. 151 Für diese Art des Gemeinschaftskontos ist die Alleinverfügungsberechtigung jedes Kontoinhabers gegenüber der Bank charakteristisch, was ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis unter den mehreren Berechtigten voraussetzt. Gerade Ehegatten verabreden im Rahmen einer sog. Erbenausschlussklausel häufig, dass das Vertragsverhältnis beim Ableben eines Kontoinhabers auss...mehr

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Deutschland / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 126 Die Miterben können die Auseinandersetzung auch einvernehmlich durch einen (grundsätzlich formfreien)[99] Auseinandersetzungsvertrag regeln.[100] Am Auseinandersetzungsvertrag sind alle Miterben und eventuell der Testamentsvollstrecker zu beteiligen. In einer derartigen Vereinbarung kann, obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht, auch eine teilweise Auseinandersetzung (...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 62 Die Beweislastregeln erfordern von dem Rechtsanwalt besondere Vorsicht. An ihnen wird deutlich, dass der Rechtsanwalt sich nicht darauf beschränken kann, bei der Bearbeitung eines Zivilrechtsfalles ausschließlich den Sachverhalt vorzutragen. Wenn der Rechtsanwalt nicht die maßgeblichen Rechtsnormen prüft, weiß er gar nicht, welche Tatsachen er überhaupt dem Gericht no...mehr