Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Obliegenheitsverletzung bei Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung dem Arbeitnehmer Deckungsschutz auch für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zu gewähren ist oder nur für eine gerichtliche Tätigkeit.[39] Dabei wird der getrennte Auftrag des Mandanten zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung und dann zur gerichtlichen Rechtsverfolgung als v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 363 Lässt sich der Auftraggeber im Festsetzungsverfahren anwaltlich vertreten, so besteht im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes Versicherungsschutz.[310] Auf den Gegenstand des Rechtsstreits kommt es insoweit nicht an. Daher kann für das Festsetzungsverfahren auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn für den Hauptsacheprozess Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 131 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. Abs. 3. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel: Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000 EUR. Hiernach kommt es zum Rechtsstreit über diesen Betrag. Für den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsschutz nach den AHB

Rz. 140 Ausnahmsweise kann für die Verteidigung in einer Strafsache auch Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 AHB; § 150 Abs. 1 S. 3 VVG).[73] Für die Kosten einer Nebenklage hat ein Haftpflichtversicherer nicht einzustehen.[74]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / A. Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Das Quotenvorrecht hat in der Rechtsschutzversicherung – ebenso wie in allen anderen Versicherungssparten – seine Grundlage in § 86 Abs. 1 S. 2 VVG. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich nämlich um eine Schadensversicherung.[1] Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gehen daher Schadensersatzansprüche des Versicherten gegen einen Dritten – hier also materielle und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 49 Zu beachten ist, dass auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ein Anspruch auf Vorschuss besteht, der unbedingt geltend gemacht werden sollte, da damit insbesondere nachträgliche Abrechnungsprobleme vermieden werden können. Rz. 50 Dem Anwalt steht ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren zu. Dazu gehören alle Gebühren, die bei gewöhnlichem Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsschutz für die Verteidigung

1. Rechtsschutz nach den ARB a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einholung der Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Rz. 14 In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass auch die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eine vorbereitende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist, der mit der Angelegenheit beauftragt ist, für die nunmehr die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers begehrt wird.[11] Es handele sich um einen Annex des jeweiligen Mandats. Genau wie die Kos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 134 Zu beachten ist, dass bei Vorsatztaten der Versicherungsschutz nur eingeschränkt besteht. Es ist danach zu differenzieren, ob dem Versicherungsnehmer ein "verkehrsrechtliches Vergehen" oder ein "sonstiges Vergehen" vorgeworfen wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Durchsetzung von eigenen Ansprüchen

Rz. 141 Will der Geschädigte seine Ersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen, besteht im Umfang des versicherten Risikos Versicherungsschutz.[75]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Versicherungsschutz

Rz. 46 Für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Einen Vorsatzausschluss wie in Strafsachen gibt es nur nach den älteren ARB 1994, wenn Vorsatz rechtskräftig festgestellt worden ist; nach den neueren ARB gibt es grundsätzlich keinen Vorsatzausschluss mehr. Rz. 47 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz nach den ARB gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsschutz nach den ARB

a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfolgsaussichten ist beim Vertei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschluss bei Vorsatztaten

aa) Allgemeines Rz. 134 Zu beachten ist, dass bei Vorsatztaten der Versicherungsschutz nur eingeschränkt besteht. Es ist danach zu differenzieren, ob dem Versicherungsnehmer ein "verkehrsrechtliches Vergehen" oder ein "sonstiges Vergehen" vorgeworfen wird. bb) Verkehrsrechtliche Vergehen Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsschutz für die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren

1. Durchsetzung von eigenen Ansprüchen Rz. 141 Will der Geschädigte seine Ersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen, besteht im Umfang des versicherten Risikos Versicherungsschutz.[75] 2. Abwehr der gegnerischen Ansprüche Rz. 142 Für die Abwehr der im Adhäsionsverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemachten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz nach den ARB,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, §§ 45 ff.

Rz. 46 Ist der Verfahrensbevollmächtigte im Wege der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff.) beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse nur die Gebührenbeträge des § 49. Ist der Verkehrsanwalt ebenfalls beigeordnet, so gelten auch für ihn die Gebührenbeträge des § 49. Ist er dagegen nicht beigeordnet, kann er vom Auftraggeber die vollen Beträge des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 verlangen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ausschluss bei fehlender Fahrerlaubnis, Berechtigung, Zulassung oder fehlendem Versicherungskennzeichen

Rz. 137 In verkehrsrechtlichen Straftaten ist der Versicherungsschutz darüber hinaus ausgeschlossen, wenn war; hier besteht Versicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nicht erfasste Personen

Rz. 116 Nicht erfasst von Nr. 1 Buchst. b sind sämtliche Person, die zum Kreis des Auftraggebers gehören. Nicht zu den Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten i.S.d. Nr. 1 Buchst. b gehören daher solche, die im Lager des Auftraggebers stehen, also der Verkehrsanwalt, der Verhandlungsvertreter/Terminsvertreter und die eigene Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Ist eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine dauerhafte Vermögensbelastung

Rz. 91 Eine Berechnung des Erstattungsanspruchs auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird zudem mit dem Argument abgelehnt, dass unter Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO "zwanglos" nur eine dauerhafte Vermögensbelastung zu verstehen sei; da der obsiegende Streitgenosse seinen vollen Haftungsanteil im Regelfall letztendlich nicht zu tragen brauche, müsse die nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sonstige Vergehen

Rz. 136 Wegen sonstiger Vergehen besteht immer dann Versicherungsschutz, wenn die Vergehen nur fahrlässig begehbar sind. Für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht niemals Versicherungsschutz. Soweit sowohl fahrlässige als auch vorsätzliche Begehung möglich ist (z.B. Trunkenheit, Körperverletzung), besteht so lange Versicherungsschutz, als ein fahrläss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung im anderen Verfahren

Rz. 103 Anm. Abs. 1 legt fest, dass die Gebühr nach dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche auf eine Verfahrensgebühr, die der Rechtsanwalt wegen desselben Gegenstands in einem anderen Verfahren erhält, angerechnet wird. Teilweise wird aus dieser Formulierung geschlossen, dass die Anrechnung ausschließlich in dem anderen Verfahren stattzufinden hat.[104] Dabei wird jedoc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wirkung zugunsten des Rechtsschutzversicherers

Rz. 66 Übernimmt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verteidigers, geht der Kostenerstattungsanspruch nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf diesen über, soweit er die Kosten des Verteidigers bezahlt. Soweit die Voraussetzungen des § 43 gegeben sind, greift die Unwirksamkeit einer Aufrechnung auch gegenüber dem Versicherer.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gebührenteilungsvereinbarungen

Rz. 140 Bei gemeinsamer Mandatsbearbeitung ist eine Gebührenteilungsabrede zwischen den beteiligten Anwälten nach § 49b Abs. 3 S. 5 BRAO grundsätzlich berufsrechtskonform. Unzulässig ist nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO hingegen die Vereinbarung einer Gebührenteilung für die Mandatsvermittlung. Für das Verbot einer solchen Auftragsprovision ist es gleichgültig, ob der Vermittler ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i ARB 1994/2000). Eine Prüfung der Erfolgsaussichten ist beim Verteidigungs-Stra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Obliegenheit des Versicherungsnehmers

Rz. 67 Vor diesem Hintergrund dürfte es eine Obliegenheitsverletzung darstellen, wenn der Versicherungsnehmer zum Schutz seines Versicherers nicht von der Möglichkeit des § 43 Gebrauch macht. Streng genommen könnte daher der Rechtsschutzversicherer Zahlungen an den Versicherungsnehmer oder seinen Anwalt davon abhängig machen, dass eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verkehrsrechtliche Vergehen

Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB 1994/2000 grundsätzlich Versicherungsschutz. Erst dann, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz. Eventuell gezahlte Kosten hat der Versicherungsnehmer dann zurückzuzahlen. Aufgrund diese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abwehr der gegnerischen Ansprüche

Rz. 142 Für die Abwehr der im Adhäsionsverfahren gegen den Beschuldigten geltend gemachten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz nach den ARB, da die Abwehr von Schadensersatzansprüchen hier grundsätzlich nicht versichert ist. Insoweit kann allerdings ein Anspruch auf Rechtsschutz gegen den Haftpflichtversicherer (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 AHB; § 10 Abs. 1 AKB) bestehen, soweit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antragsberechtigte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 52 Antragsberechtigt nach Abs. 1 sind Rz. 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Hinweis auf beschränkte Erstattungspflicht (S. 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 3 muss die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gegner im Fall des Unterliegens regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Nach den Motiven[74] soll dem Rechtsuchenden damit verdeutlicht werden, dass er die Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss. Auch diese ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 45 Als Maßstab für dieses Merkmal sind die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in der Bundesrepublik anzulegen. Der übliche Hausrat und ein kleineres Sparguthaben gelten daher als Normalfall.[111] Bei minderjährigen Kindern sind die Vermögensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen.[112] Überdurchschnittliche Vermögensverhältnisse des Auftraggebers rechtfertigen e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 125 Bei der Abgrenzung zwischen dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung und dem Prozessauftrag kommt es mitunter zu Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherern. Umstritten ist, ob ein gekündigter Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Deckungsschutz für die außergerichtliche Vertretung hat, wenn dieser noch ein Kündigungsschutzverfahren folgt. Nach einer Meinung[120...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Auftraggeber

Rz. 34 Antragsberechtigt ist auch der Auftraggeber, was in der Praxis häufig übersehen wird. Dieser kann die Berechtigung der vom Anwalt geltend gemachten Vergütung im Festsetzungsverfahren nach § 11 überprüfen lassen. Auftraggeber ist derjenige, der den Anwaltsvertrag mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen hat und ihm die Vergütung schuldet. Dies muss nicht zwingend die vertret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3400 regelt die Vergütung des Verkehrsanwalts, auch Korrespondenzanwalt genannt. Hierunter fällt derjenige Anwalt, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt. Im Gegensatz zu den VV 3401, 3403 ist hier also Voraussetzung, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist oder zumindest noch bestellt werden soll. Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr