Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, keine kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen, die nicht geeignet sind, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (hier: Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst unrichtigen Angaben, sodass im anschließenden Klageverfahren die Berufung auf eine Hemmung der Verjährung als treuwidrig zurückgewiesen wird, vergleiche BGH, Urt. v....mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzversicherungen im Familienrecht – Update 2018

Einführung Während in der Anwaltspraxis im Verkehrsrecht die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung zum absoluten Standard gehört, wird bei einer familienrechtlichen Beratung danach nur in den seltensten Fällen gefragt – zu Unrecht, wie in diesem Beitrag für den Praktiker gezeigt werden soll. Denn gerade in den letzten Jahren wurden die Produkte der Rechtsschutzversicherer ...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / Einführung

Während in der Anwaltspraxis im Verkehrsrecht die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung zum absoluten Standard gehört, wird bei einer familienrechtlichen Beratung danach nur in den seltensten Fällen gefragt – zu Unrecht, wie in diesem Beitrag für den Praktiker gezeigt werden soll. Denn gerade in den letzten Jahren wurden die Produkte der Rechtsschutzversicherer insoweit g...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 1. Vertragsinhaber

Die Eingangsfrage für den Anwalt sollte als erstes lauten: Wer ist der Versicherungsnehmer (VN) der Rechtsschutzversicherung? Denn nur der VN als Vertragsinhaber der Versicherung genießt Versicherungsschutz. Der – nur – mitversicherte Ehegatte kann nach allgemeinen Bedingungen keine Ansprüche gegen den VN erheben. Das ist logisch: Die Versicherung finanziert nicht Aktionen geg...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 4. Verfahrenskostenhilfe

Ein Problem in der Praxis wird dabei in Zukunft häufiger auftreten: die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe. Im Erklärungsformular befindet sich immer die Frage nach dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung. Darüber wurde früher im Familienrecht großzügig hinweggesehen. Wenn überhaupt bestand ja nur Beratungsrechtsschutz, und diese Gebühr war mit dem ersten Gespräch verbrau...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 3. Deckungsumfang

Nun haben seit geraumer Zeit – von den meisten Scheidungsanwälten unbemerkt – viele, vor allem einige der marktstärksten Versicherer den Deckungsumfang erweitert. Am häufigsten wird dabei auch eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit bis zu einem bestimmten Gebührenvolumen vom Versicherer übernommen. Hier soll die nachfolgende kleine Tabelle eine Orientierung für die Pra...mehr

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zfs 03/2019, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG angenommen, dass ein Versicherungsfall, aus welchem sich ein solcher Anspruch ergibt, eingetreten ist." a) Unstreitig umfasst der Vertrag zwischen den Kl. und der Bekl. den Vertragsrechtsschutz. Dieser gilt gem. § 2 lit. d) ARB 2013 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen. Ein solcher Fall liegt hier vor, wei...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 2. Schuldrechtlicher Anspruch

Stets gedeckt ist/war im Modul Familienrecht die erste Beratung. Ebenfalls seit jeher sind natürlich auch schuldrechtliche Streitigkeiten der Eheleute gedeckt. Die Einschränkung mit dem Hinweis, dass hier ja zwischen Ehefrau und Ehemann gestritten wird, ist bei Versicherern ebenso beliebt wie unzutreffend. Ein Anspruch ist nicht familienrechtlicher Natur nur wegen der beteili...mehr

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AGKompakt 03/2019, Versicherungsschutz auch bei vom Gegner behaupteter Straftaten

Ausschluss bei vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Nach den meisten ARB, so z.B. nach § 3 Abs. 5 ARB 2012, besteht für bestimmte Angelegenheiten kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall in ursächlichem Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat steht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Ve...mehr

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zfs 03/2019, Rechtsschutzfa... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen die Bekl. aus einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2013 zugrunde lagen, auf Feststellung in Anspruch, dass die Bekl. bedingungsgemäßen Deckungsschutz für beabsichtigte Klagen gegen zwei Kreditinstitute auf Erteilung von Löschungsbewilligungen für Grundschulden zu gewähren habe. Im Jahre 2008 schlossen die Kl. zur Finanzierung des Erwerbs eines Grundstück...mehr

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zfs 02/2019, Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "Die Selbstbeteiligung ist nur einmal in Abzug zu bringen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den ARB Ihres Hauses, dies aus folgenden Gründen:" Die Klausel des § 5 Abs. 3c ARB 2010 (die ARB 1975/1994/2000 sind inhaltsgleich) ist bereits unwirksam, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind allgemeine Versicherun...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Anders als das LG angenommen hat, steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 8.943,61 EUR nebst Zinsen sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten i.H.v. 8,00 EUR nebst Zinsen gegen die Beklagte zu. 1. Die Hauptforderung ergibt sich aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG. a) Zwischen dem bei der Rechtsvorgängerin ...mehr

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AGS 02/2019, Regressverzich... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Regressanspruch auf Ersatz der Prozesskosten gem. §§ 280, 611, 675 BGB in Verbindung mit § 86 VVG wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung. Die Klägerin ist aktivlegitimiert. Etwaige Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem mit der Beklagten zu 1) geschlossenen Anwaltsvertrag auf Schadenersatz wegen ei...mehr

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zfs 02/2019, Deckungsaussch... / Leitsatz

Eine Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für "Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium" erfasst auch Rechtsstreitigkeiten über die Zuweisung eines Studienplatzes ("Kapazitätsklagen"). OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.9.2018 – 12 U 86/18mehr

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zfs 02/2019, Leistungsaussc... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe des geltend gemachten Betrages und auf Erteilung einer Deckungszusage für das im Tenor genannte Klageverfahren." 1. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst unstreitig auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicheru...mehr

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AGS 02/2019, Regressanspruc... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt muss dann, wenn – wie hier – in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass der Mandant den Prozess verliert, hierauf nachdrücklich hinweisen und von einer Klage abraten. Über die Risiken, die bei der Anspruchsverfolgung auf der Grundlage eines nicht oder nur wenig durch Fachliteratur und Rechtsprechung abgesicherten Rechtsstandpunktes bestehen, muss der Rechtsanwalt...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / L. Rechtsanwaltsvergütung

Nach Vorbem. 5.1.3 Abs. 2 VV RVG entstehen die Gebühren in Verfahren vor dem Amtsgericht in Teil 5 des VV RVG für ein eventuelles Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. Daher ist das Tätigwerden für den Rechtsanwalt gebührenrechtlich lukrativ. Aus § 17 Nr. 13 RVG ergibt sich, dass das Wiederaufnahmeverfahren und das wiederaufgenommene Verfahren...mehr

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zfs 02/2019, Deckungsaussch... / 2 Aus den Gründen:

"… In der Sache hat die Berufung keinen Erfolg. Der Senat folgt (…) den Ausführungen des LG. Danach besteht kein Rechtsschutz für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten über die Vergabe von Studienplätzen für das Fach Humanmedizin." 1. Nach Ziffer 2.2 (2) j) ARB besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium kein V...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / O. Rechtsschutzversicherung und Anwaltshaftung

Rz. 679 Bei aussichtsloser Prozessführung kommt eine Haftung des Anwalts gegenüber dem Versicherer aus übergegangenem Recht in Betracht, wenn er den Mandanten nicht ordnungsgemäß über die Aussichtslosigkeit belehrt hat.[538] Die Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer allein entbindet den Anwalt nicht von seiner Beratungspflicht gegenüber dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / V. Der Kontakt des Rechtsanwaltes mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 196 Die Rechtsschutzversicherung wird von vielen Mandanten als Versicherung gegen jedes Kostenrisiko gesehen. Über den Umfang des Versicherungsschutzes im Allgemeinen und Risikoausschlüsse im Besonderen herrscht häufig Unwissenheit.[226] Rz. 197 Es obliegt deshalb dem Rechtsanwalt, zunächst abzuklären, ob die Rechtsschutzversicherung des Mandanten im konkreten Fall eintri...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / II. Erstes Schadensereignis in der Rechtsschutzversicherung

1. Übersicht Rz. 73 Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Schadenersatz-Rechtsschutz von dem ersten Ereignis an, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Zur Auslegung des Begriffs "erstes Schadensereignis" i.S.d. § 4 Abs. 1a) ARB 94 ist die "gesetzesähnliche" Auslegungsmethode anzuwenden, soweit sie sich z...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / XXVII. Muster: Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten

Rz. 237 Muster 2.27: Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten Muster 2.27: Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung des Mandanten An die _________________________-Rechtsschutzversicherung in _________________________ Versicherungsnummer: _________________________ VN: _________________________ Mitversicherte Person: _________________________ V...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / A. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Rz. 1 Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. Diese wurden bis zum 1.7.1994 durch das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen inhaltlich kontrolliert.[1] Mit dem Wegfall der Inhaltskontrolle ist es den Versicherern möglich, die Bedingungen frei zu gestalten, soweit die §§ 305 ff. BGB dies...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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§ 12 Anhang / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)

Rz. 4 1. Was ist Rechtsschutz? 2. Nach welchen Rege...mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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Vorwort und Ausblick

Abbildung: Rechtsschutzversicherungsversprechen im Lichte der Rechtsprechung Zumindest auf den Webseiten der deutschen Rechtsschutzversicherer ist die Welt im Jahr 2018 noch in Ordnung. Beispielhaft sei hier die ARAG SE erwähnt, die sich auf ihrer Startseite problembewusst gibt: "Ärger mit einem Hornochsen? Wir helfen. Auch rückwirkend! Wenn Sie sich im Straßenverkehr mit ein...mehr

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Literaturverzeichnis

Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, Kommentar, 12. Aufl. 2007, zitiert: Böhme, §, Rn van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 7. Aufl. 2017, zitiert: van Bühren/Bearbeiter, §, Rn van Bühren/Plote, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, Kommentar, 3. Aufl. 2013, zitiert: van Bühren/Plote, §, Rn Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen K...mehr

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§ 1 Einleitung / Q. Deutscher AnwaltVerein (DAV)

Rz. 50 Unbestreitbar verbindet den Rechtssuchenden, den Rechtsschutzversicherer und den Anwalt eine Dreiecksbeziehung. Nicht immer verläuft sie – wie oben behandelt – harmonisch. Rz. 51 Auf dem Forum Rechtsschutzversicherungen[58] hat sich der Deutsche AnwaltVerein (DAV) am 19.10.2011 in Hamburg mit dem Spannungsfeld unter den Beteiligten auseinandergesetzt. Die mit rund 300 ...mehr

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§ 9 Selbstbeteiligung und Q... / D. Hinweis

Rz. 5 Das Quotenvorrecht ist in der Rechtsprechung und Literatur auch für die Sparte der Rechtsschutzversicherung anerkannt, was nicht selten übersehen wird. Den häufigsten Anwendungsfall stellt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung dar, wobei das Quotenvorrecht auch in den Fällen der nicht gedeckten Reisekostenerstattung oder in den Fällen der Kostenausgleichung nac...mehr

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / C. Einholung und Erhalt des Deckungsschutzes

Rz. 13 Häufig machen Rechtssuchende die Beauftragung ihres Anwaltes von der Kostenschutzzusage ihrer Rechtsschutzversicherung abhängig und lassen die Einholung der Kostenübernahmebestätigung als liebgewonnenen, zumeist unentgeltlichen Service von ihrem Anwalt erledigen. Eine Selbstverständlichkeit ist das aber nicht – und könnte vom Anwalt dem Mandanten gesondert in Rechnung...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / a) Versicherungsrechtliche Vorgaben

Rz. 143 Ist der Berufungskläger rechtsschutzversichert, muss die Durchführung des Berufungsverfahrens zwischen ihm, seinem Bevollmächtigten und der Rechtsschutzversicherung koordiniert werden. Die Bedingungswerke variieren. Die in der Praxis wesentlichen Versicherungsbedingungen sehen als Obliegenheiten vor:mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / Literaturtipps

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / D. Umfrage des Berliner Anwaltsblatts

Rz. 9 Auch das Berliner Anwaltsblatt interessierte sich für die Stimmung in der Anwaltschaft und wollte in Erfahrung bringen, wie sich die angesprochenen Anwältinnen und Anwälte die Arbeit des jeweiligen Rechtsschutzversicherers beurteilen. "Mit welchem Regulierungsverhalten sind Sie eher zufrieden, mit welchem sind Sie nicht zufrieden", wollte das Blatt wissen. An der Absti...mehr

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§ 1 Einleitung / K. Rationalisierungsabkommen erobern den Markt

Rz. 17 Die Basis einer solchen Kooperation dürfte in den meisten Fällen ein sogenanntes Regulierungs- oder Rationalisierungsabkommen darstellen. Bei diesen Vereinbarungen stimmt der Anwalt zu, geringere Gebühren[20] als üblich von der Versicherung zu erhalten – und erhofft sich vom Versicherungsunternehmen im Gegenzug als "Vertrauensanwalt" empfohlen zu werden. Rz. 18 Einige ...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Historischer Rückblick

Rz. 2 Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung reicht bis in das Mittelalter zurück. Über die Zünfte und Gilden, die sich gegenseitig genossenschaftlichen Beistand in der Rechtsverfolgung boten, findet sich die Idee der Rechtsschutzversicherung im 19. Jahrhundert auch bei den Gewerkschaften, den Bauernvereinen oder den Haus- und Grundbesitzervereinen oder den Reedern wied...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / c) Folgen bei Deckungsablehnung

Rz. 147 Für den Fall, dass der Versicherer seine Leistungspflicht verneint, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei, hat der Versicherungsvertrag ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit vorzusehen, in dem Meinungsverschiedenheiten zwischen d...mehr

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§ 8 Obliegenheiten / VI. Auskunfts- und Abrechnungsanspruch des RSV

Rz. 31 Üblicherweise wird der Anwalt durch den Mandanten damit betraut, die Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen und die dem Mandanten in Rechnung gestellte Vergütung direkt mit dem RSV abzuwickeln. Insoweit kommt es immer wieder vor, dass Rechtsanwälte das spätere Auskunftsersuchen des RSV ignorieren und diesen nicht über den Verfahrensstand informie...mehr

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§ 1 Einleitung / N. Finanzielle Anreizsysteme

Rz. 34 Eine andere Variante sind Vergünstigungen, die Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden dann anbieten, wenn sie Kooperations-Anwälte beauftragen. Julia von Seltmann, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer, berichtet von einer Vielzahl von Anwälten, die sich bei der Anwaltskammer über diese Praxis beschweren. Langjährigen Mandanten würde der ...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 3. Muster

Rz. 75 Muster 4.11: Erstes Schadensereignis in der Rechtsschutzversicherung Muster 4.11: Erstes Schadensereignis in der Rechtsschutzversicherung _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vo...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / A. Einleitung

Rz. 1 Für den Rechtsanwalt beginnt die Befassung mit zivilprozessualen Fragestellungen nicht erst mit der Einreichung einer Klage, sondern bereits dann, wenn der Mandant ihn zur Beratung aufsucht, um ihn nachfolgend auch mit seiner Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Rz. 2 Für den Rechtsanwalt stellt sich hier zunächst die Frage nach dem Abschluss eines Anwaltsvertrages.[1]...mehr

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§ 12 Anhang / A. Kontaktdaten

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / IV. Erstattungsfähigkeit der Vergütung durch den RSV

Rz. 27 Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch der Rechtsschutzversicherer für die Kosten der Deckungsanfrage (als Teil der gesetzlichen Vergütung) nach den ARB einstandspflichtig ist.[34] Dies wurde soweit bekannt, bisher von den RSV vehement verneint. Buschbell [35] führt dagegen aus: Zitat "Nach neuerer Rechtsprechung hat die Rechtsschutzversicherung den Ve...mehr