Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.7 Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter

Umsätze aus der zeitweiligen oder endgültigen Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter[1] unterliegen nur dann der Durchschnittssatzbesteuerung, wenn sie im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugertätigkeit entstanden sind. Danach fällt weder die Verpachtung (zeitweilige Übertragung) noch der Verkauf (endgültige Übertragung) von Zahlungsansprüchen nach der EU-Ag...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2024/2025

Das Kalenderjahr 2024 war bzw. ist für gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerbereich ein besonderes Jahr gewesen. Während sich die gesetzlichen Veränderungen in den Vorjahren eher in Grenzen hielten, sind im Jahr 2024 diverse wesentliche Veränderungen verabschiedet worden bzw. sind auch schon in Kraft getreten. Wichtige Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft. Darunter befin...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 treten diverse Änderungen in Kraft, die umfassendsten Auswirkungen werden sich dabei durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung ergeben (vgl. dazu Tz. 1.3.3.). Allerdings sind von den ursprünglich geplanten Änderungen nicht alle umgesetzt worden bzw. nur in einem geringeren Umfang. Hinweis Nicht alle geplanten Vorhaben wurden umgesetzt Im Laufe des Gesetzgeb...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Betriebsprämie

Von einem Landwirt entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche auf Betriebsprämien nach Art. 43 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003[1] sind immaterielle Wirtschaftsgüter.[2] Da die Betriebsprämie nicht von begrenzter Dauer ist, kann sie nicht abgeschrieben werden.[3] Die im Rahmen der 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) geschaffenen ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.3 Sonstige bauliche Veränderung

Das Verlangen einer baulichen Veränderung, gestützt auf § 20 Abs. 2, 3 WEG, führt zur eigenen Kostenlast gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Seiten des umbauwilligen Wohnungseigentümers. Falls es sich um eine auch für andere Eigentümer interessante ggf. sogar mehrheitsfähige Maßnahme handelt, ist es oft von Vorteil, auf eine Beschlussfassung nach § 20 Abs. 1 WEG hinzuwirken. Da...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.2.2 Keine generelle Änderung aller Kostenverteilerschlüssel

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Eigentümer eine abweichende Verteilung nur für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten beschließen, nicht eine generelle Veränderung i. S. e. allgemeinen Verteilerschlüssels. Ein solcher genereller Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.[1] Die Gegenmeinung verweist u. a. auf die Formulieru...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.3 Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Verwalter

Fraglich war, ob Kompetenzen nicht teilweise (also im jeweiligen Einzelfall) auf den Verwalter und/oder den Verwaltungsbeirat beschlussweise übertragen werden können. Problematisch war dabei aufgrund der vorrangigen Regelungskompetenz der Gemeinschaft, dass der Verwalter in der Gefahr schwebte, mangels wirksamen Beschlusses (z. B. nach erfolgreicher Anfechtung) als Vertreter...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.1.1 Entscheidungskompetenz

Sondereigentum Für den ordnungsgemäßen baulichen Zustand des Sondereigentums ist auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der §§ 13, 14 Abs. 1 WEG der einzelne Sondereigentümer selbst verantwortlich,[1] weshalb es in Bezug auf das Sondereigentum an einer Entscheidungs- und Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt; sie wird von § 19 Abs. 1 Altern...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das EStRefG 1975[1] eingefügte Altersentlastungsbetrag sollte im Alter bezogene Einkünfte entlasten, die nicht als Leibrenten lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert oder als Versorgungsbezüge oder als Abgeordnetenversorgung (§ 22 Nr. 4 S. 4 Buchst. b) EStG) durch den Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt wurden. Das StRefG 1990[2] hob den Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.8 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in Bezug auf die Abschaffung der 150-EUR-Grenzen bei Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Waren

Rz. 1199 Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für Steuerpflichtige, die Fernverkäufe eingeführter Waren erleichtern, und die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Waren sowie Sonderregelungen für die Anmeldung und Zahlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhalts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.23 Mehrwertsteuer-Ausschuss

Rz. 390 Der Mehrwertsteuer-Ausschuss nach Art. 398 MwStSystRL besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Auslegung geltenden Unionsrechts auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats sowie der Durchführung von Konsultationsverfahren. Der Ausschuss ist ein beratendes Gremium, das die Regelungen der MwStS...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Aufgrund der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes durch das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt, das am 24.12.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I, 3002), gilt seit dem 1.1.2004 der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG. Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.6 Änderungen der Zusammenarbeitsverordnung (EU) 904/2010

Rz. 750 Ergänzend zu der Reform der Kleinunternehmerregelung wurde auch die Verordnung (EU) 904/2010 angepasst. Die Änderungen, die in den Mitgliedstaaten ab 1.1.2025 unmittelbar gelten, betreffen den Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die dann grenzüberschreitend geltende Kleinunternehmerregelung. So muss nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. g DVO 904/2010 jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auswirkungen der Reform des BGB durch das MoPeG auf das Steuerrecht der Persenengesellschaften?

Schrifttum: Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften: Ballreich, Fallkomm zum Umw-Recht, 6. Aufl, Luchterhand Vlg 2019; Baumbach/Hopt, HGB, 42. Aufl, C.H. Beck Vlg 2023; Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG und ertragstliche Nebenges, Vahlen Vlg 2024; Klein/Müller/Lieber, Änderung der Unternehmensform, 12. Aufl, NWB Vlg 2022; Lademann, UmwStG, 3. Aufl, Richard Boorberg Vlg 2022; Haritz/Menner/Bilitews...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften zum UmwG und UmwStG: Dazu s Ausgewählte Literaturhinweise vor Tz 1. Aufsätze: Dehmer, Das UmwStG 1994 (Teil I), DStR 1994, 1713; Grotherr, GrEStliche Probleme bei der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen, BB 1994, 1970; Krebs, Änderungen des UmwStR, BB 1994, 2115; Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen bzw Auswirkungen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" wird seit dem 1.7.2005 im BGB genannt.[2] Zum 1.1.2023 trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[3] in Kraft, welche diese Themen umfassend überarbeitete und zum Teil auf den Kopf stellte. Aus den "Kinderschuhen"[4] ist das Vorsorge- und Betreuungsrecht inzwischen hera...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Möllmann/Zantopp, Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das "Fondsstandortgesetz", DStR 2020, 2817; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a EStG, Darstellung und erste Einschätzung, FR 2021, 729; H...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019

Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 1.300 EUR wurden fortan nach dem neu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarter Beginn des Arbeitsverhältnisses und Nachweis

Rz. 358 Bei Vertragsschluss muss Einvernehmen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses bestehen. Typischerweise regelt der Arbeitsvertrag ein konkretes Datum für den Beginn des Arbeitsverhältnisses; auf das Datum des Abschlusses des Arbeitsvertrages kommt es nicht an. Das Arbeitsverhältnis beginnt nur dann mit Abschluss des Arbeitsvertrages, wenn der Arbeitnehmer seinen Dien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 UmwStG 1977

Tz. 85 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Infolge der KSt-Reform zum 01.01.1977 kam es für die Besteuerung von Kö zu einem Wechsel vom klassischen System der Doppelbesteuerung hin zur Einmalbesteuerung nach dem Anrechnungsverfahren. Hierfür musste auch die Konzeption des UmwStG geändert werden. Dies geschah im EG-KStRG v 09.09.1976 (BGBl I 1976, 2461). Das UmwStG 1977 sollte sichers...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 3. Ausschlagung

Rz. 12 Im Gegensatz zur Annahme ist die Ausschlagung eine "form- und amtsempfangsbedürftige Willenserklärung".[16] Der geschäftsunfähige Betreute muss durch den Betreuer vertreten werden. Die Erklärung des Betreuers bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 1851 Nr. 1 BGB. Daher tritt die umstrittene[17] Frage der Anwendbarkeit des § 181 BGB in den Hintergrund. Rz. 13...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Erscheinungsformen/zivil- und steuerrechtliche Funktionen/steuerliche Wertung

Rn. 41 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die GmbH & Co KG ist eine KG (§§ 161ff HGB) mit der Besonderheit, dass Komplementär nicht eine natürliche Person, sondern die sog "Komplementär-GmbH" ist, neuerdings alternativ auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gem § 5a GmbHG lt MoMiG v 23.10.2008, BGBl I 2008, 2026. Die GmbH & Co KG ist eine Schöpfung der Juristen, die ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Gesetzgeberischer Anlass

Tz. 96 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Entwicklungen im nationalen – insbes aber im europäischen – Gesellschafts- und StR veranlassten den Ges-Geber zu einer grundlegenden Überarbeitung des UmwStR durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einf der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 07.12.2006 (sog SEStEG, BGBl I 2006, 2782). Nebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines zum UmwG

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwG regelt das Zivilrecht der Unternehmensumw und bildet damit die zivilrechtliche Grundlage für die Mehrzahl der umw-stlich relevanten Maßnahmen zur Unternehmensumstrukturierung. Außer durch Umw nach dem UmwG können Strukturänderungen bei Unternehmen durch Einbringungsvorgänge, Kap-Erhöhungen gegen Sacheinlage, Realteilung oder durch An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 UmwStG 1995

Tz. 87 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG erfuhr mit seiner Neugestaltung im Jahr 1994 eine Anpassung an das großzügiger gewordene HR. Entspr den umfassender gewordenen hr-lichen Umw-Möglichkeiten wurde auch stlich die Möglichkeit eröffnet, diese Umstrukturierungen stärker als bisher st-neutral zu stellen und den Übertrag von noch nicht ausgenutzten Verlustabzügen zuzulas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / J. Ausblick

Rz. 35 Steht das Erbrecht überhaupt im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion und der Politik, bezieht dieser sich meist ausschließlich auf das Steuer- und das Pflichtteilsrecht. Dort sind weitere Reformen denkbar. In absehbarer Zeit sind beim Recht der Erbengemeinschaft höchstens kleine Änderungen – z.B. im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung[117] – zu erwarten,...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / a) Einleitung

Rz. 20 Mit der Reform zum 1.1.2023 regelt § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB, was bis dahin über §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1795 f. BGB a.F. angenommen wurde: Eine Erweiterung des in § 181 BGB enthaltenen Verbots. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB gilt für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreuten und Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandtschaft in gerade Linie (§ 1589 Abs. 1 S. 1 BGB), also Eltern und ...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / 1. Darlehen

Rz. 37 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 38 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[19] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / B. Verfahren

Rz. 11 Die Nachlasspflegschaft wurde im Zuge des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung zum 1.1.2023 teilweise neu geregelt. Die Änderungen betreffen vor allem das anzuwendende Verfahren und die hierbei einschlägigen Normen, oft allerdings nur die Nummerierung. Die Nachlasspflegschaft ist jetzt eine sog. sonstige Pflegschaft i.S.v. §§ 1882 f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr