Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / A. Einleitung

Die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen an Minderjährige war im letzten Jahrzehnt vielfach[1] Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen. Beschlüsse der Oberlandesgerichte Schleswig[2] und Oldenburg[3] haben im vergangenen Jahr erneut aufgezeigt, wie schwer greifbar dieser vielschichtige Themenkomplex ist. Das parallel laufe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Kinderfreibeträge in der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs, DStZ 2000, 1546; Kanzler, Zur Korrespondenz von Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsbedürftigkeit bei den kindbedingten Entlastungen der ESt, FR 2000, 1358; Kirchhof, Ehe- und familiengerechte Gestaltung der ESt, NJW 2000, 2792; Zeitler, Nochmals: Kindergeld für volljährige behinderte Kinde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) USA

Rz. 161 [Autor/Stand] Foreign-Derived Intangible Income (FDII). Von erheblicher Praxisrelevanz ist die Frage, ob die steuerliche Begünstigung des Foreign-Derived Intangible Income (FDII) von der Finanzverwaltung als nicht nexus-konform eingestuft und daher zukünftig in die Negativliste des BMF Schreibens v. 19.2.2020 aufgenommen wird. Rz. 162 [Autor/Stand] Steuerliche Begünst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 309 AO war § 361 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 829 ZPO, der allerdings weitere Bestimmungen enthält, die sich aus den Unterschieden zwischen dem Vollstreckungsrecht nach der AO und dem zivilprozessualen Vollstreckungsrecht nach der ZPO erklären.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 309 AO finden s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 18.6.2021 einen Bericht an den ER zu Steuerfragen verabschiedet, der auch für den Bereich der Mehrwertsteuer Ausführungen über die laufenden Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe "Steuerfragen" unter der damaligen POR-PRÄS enthält. Den Bericht finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9970-2021-INIT/de/pdf. Für den Bereich der Mehrwer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinzurechnungsbesteuerung: ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Regelungen zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung befinden sich in einem dynamischen Wandel: Neben gesetzlichen Initiativen zur Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen hat sich auch die Finanzverwaltung in einem aktuellen Anwendungsschreiben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001[1] wurden dem Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – dem Konzernbetriebsrat ein Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands in betriebsratslosen Betrieben gewährt, § 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG erster Halbsatz. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001[1] wurden zwar die Unterteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte und die daran anschließenden Vorschriften, die eine ausgewogene Berücksichtigung beider Arbeitnehmergruppen erreichen sollten, gestrichen. § 15 BetrVG hält demgegenüber an einzelnen Regeln fest, die nach bestimmten Kri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Berücksichtigung des Minderheitsgeschlechts

Rz. 4 § 15 Abs. 2 BetrVG ordnet an, dass dasjenige Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Aus der früheren Soll-Vorschrift hat das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001[1] eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheiten

Rz. 10 Mit den 2001 in Kraft gesetzten Änderungen der Betriebsverfassungsorganisation in § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 4 BetrVG haben sich mögliche Zweifelsfragen, ob und welche organisatorische Einheit betriebsratsfähig ist, gegenüber dem früheren Rechtszustand noch vergrößert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und das arbeitsgerichtliche Entscheidungsverfahren des § 18...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Rz. 5 Der Wahlvorstand kann sich aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zusätzlich in den Wahlvorstand entsendete Mitglieder.[1] Die stimmberechtigten Mitglieder sind die nach Rz. 4 vom Betriebsrat bestellten Mitglieder des Wahlvorstands. Sie müssen wah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsordnungen: Grund... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem vor mehr als 5 Jahrzehnten, im Jahre 1969, das erste Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft getreten ist, hat die zum 1.4.2005 wirksam gewordene Reform das Regelwerk den sich stetig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Geblieben ist dabei die Grundüberzeugung aller Akteure, dass die gesamte außerschulische berufliche Bildung eine öffentliche Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / II. Reform des Stiftungsrechts

Am 25.6.2021 hat der Bundesrat im Wesentlichen dem RefE vom 3.2.2021 für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zugestimmt. Es entfaltet Geltung ab dem 1.7.2022. Das neu geschaffene Stiftungsregister wird ab dem 1.1.2026 in Kraft treten. Die Reform intendiert die Beseitigung der Auffächerung des Stiftungsrechts in die zivilrechtlichen Regelungen im BGB und die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag schließt an die Übersicht zur Gemeinnützigkeit in Heft 3/2018 an (Gallus, ErbStB 2018, 120). Die aktuelle Regierungskoalition hatte sich 2018 u.a. eine Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts auf die Fahne geschrieben, dennoch verdichtete sich das Gesetzgebungsverfahren erst im Krisenjahr 2020. Das "Ehrenamtspaket" wurde erst im Okt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs. 6 und 7 WEG aufgrund des Gesetzes zur Änderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu macht 2023 - Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

1 Mit der Reform[2] des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden zum 1.1.2023 die §§ 1773 bis 1921 BGB neu sortiert und formuliert,[3] wie auch weitere Paragrafen unter anderem aus dem BGB, der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz. Dazu wird hier ein erster Überblick gegeben, der schwerpunktmäßig a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1

Mit der Reform[2] des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden zum 1.1.2023 die §§ 1773 bis 1921 BGB neu sortiert und formuliert,[3] wie auch weitere Paragrafen unter anderem aus dem BGB, der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz. Dazu wird hier ein erster Überblick gegeben, der schwerpunktmäßig auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / VIII. Betreuungsende

1. Notgeschäftsführung Mit dem Tod des Betroffenen endet die Betreuung. Einige Betreuer versuchen noch zu Lebzeiten des Betreuten zumindest für die Beisetzung durch Verträge mit Bestattern und der Bestattungstreuhand vorzusorgen. Im Übrigen entstehen durch die Ungewissheit über die Nachfolge häufig Schäden für den Nachlass und auch Dritte wie Vermietern, denn bis zur Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / I. Einführung

1. Relevanz für Erb- und Vorsorgerechtler Die Fälle, in denen vorsorge- und betreuungsrechtliche Aspekte im Erbrecht eine Rolle spielen, nehmen weiter zu. Es ist selten, dass ein Erblasser zu Lebzeiten weder unter Betreuung stand, noch für ihn auf der Grundlage von Vorsorgevollmachten gehandelt wurde. Zudem wenden sich zunehmend Mandanten an uns, die zu Lebzeiten ihrer Angehö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / II. Vom Wohl zum Willen

Wie es bereits mit der Reform im Jahre 1992 begonnen wurde, sollen Betreute im Verfahren und während der Betreuung noch mehr Subjekt und weniger Objekt sein. Daraus resultiert die Abkehr vom "Wohl" und die Zuwendung zu Wunsch und Willen des Betreuten. Der Unterstützungsgedanke als Gegensatz zur Bevormundung kommt in § 1821 BGB nF "Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / IX. Vorsorgevollmacht

Von einer Definition der Vorsorgevollmacht wurde bewusst[12] abgesehen, um nicht unbeabsichtigt Vollmachten zu entwerten, die ihr nicht entsprechen. Insgesamt hält sich die Reform hinsichtlich der Vorsorgevollmachten deutlich zurück. Diese bewusste Entscheidung ist angesichts des Umfanges der Änderungen nachvollziehbar, nichtsdestotrotz äußerst bedauerlich, sind Missbrauchs- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Genehmigungen

Direkte Änderungen für das Erbrecht gibt es durch die Reform kaum. Dies war auch nicht beabsichtigt. Die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte, für die Genehmigungen erforderlich sind, werden in § 1851 BGB nF zusammengefasst. Ausdrücklich genannt wird in Nr. 9 der Abschluss eines Zuwendungsverzichtsvertrages gem. § 2345 BGB und in Nr. 1 der Verzicht auf die Geltendmachung eines Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 18

Auf einen Blick Am 1.1.2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit zahlreichen Änderungen auch in der ZPO, dem FamFG, dem BtOG u.a.m. in Kraft. Strukturen und Formulierungen werden vereinfacht und modernisiert, es wird noch stärker auf den subjektiven Willen des Betroffenen statt sein vermeintlich objektives Wohl abgestellt. Direkte Änderungen für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Triebfedern

Der Reformprozess begann im engeren Sinne im Jahre 2018 mit zwei Forschungsaufträgen des BMJV zur Qualität der rechtlichen Betreuung und ihrer Erforderlichkeit.[5] Es sind drei wesentliche Triebfedern für die Reform auszumachen: Zum Ersten den auch durch die Zugangsverpflichtung aus Art. 12 Abs. 3 der UN-Behindertenrechtskonvention geförderten Gedanken der Selbstbestimmung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XII. Kontrollbetreuung

1. Anordnung Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Relevanz für Erb- und Vorsorgerechtler

Die Fälle, in denen vorsorge- und betreuungsrechtliche Aspekte im Erbrecht eine Rolle spielen, nehmen weiter zu. Es ist selten, dass ein Erblasser zu Lebzeiten weder unter Betreuung stand, noch für ihn auf der Grundlage von Vorsorgevollmachten gehandelt wurde. Zudem wenden sich zunehmend Mandanten an uns, die zu Lebzeiten ihrer Angehörigen gegen Vermögensverschiebungen durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / III. Betreuungseinrichtung

1. Neue Eingangsnorm: § 1814 BGB Die bisherige Eingangsnorm des § 1896 BGB aF wird nach der neuen Zählung zu § 1814 BGB nF. Betont wird, dass eine Unfähigkeit zur Erledigung der Angelegenheiten im "rechtlichen" Sinne vorliegen müsse. Dies ist ein weiterer Versuch, den überzogenen Erwartungen an Betreuer an die Regelung des gesamten Lebens eines Betreuten entgegenzutreten, wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / VI. Betreuungsführung – erbrechtliche Bezüge

1. Genehmigungen Direkte Änderungen für das Erbrecht gibt es durch die Reform kaum. Dies war auch nicht beabsichtigt. Die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte, für die Genehmigungen erforderlich sind, werden in § 1851 BGB nF zusammengefasst. Ausdrücklich genannt wird in Nr. 9 der Abschluss eines Zuwendungsverzichtsvertrages gem. § 2345 BGB und in Nr. 1 der Verzicht auf die Geltendm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Aufgabenkreise

Die Notwendigkeit der Erforderlichkeit der Betreuung und ihre Begrenzung auf einzelne Aufgabenkreise wird noch einmal deutlich betont. Indem gem. § 1815 Abs. 1 S. 2 BGB nF jeder Aufgabenkreis einzeln genannt werden muss, soll Betreuungen "für alle Aufgabenkreise" ein Riegel vorgeschoben werden. Die ausdrücklich anzuordnenden Aufgabenkreise sind gem. § 1815 Abs. 2 BGB nF weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Neue Eingangsnorm: § 1814 BGB

Die bisherige Eingangsnorm des § 1896 BGB aF wird nach der neuen Zählung zu § 1814 BGB nF. Betont wird, dass eine Unfähigkeit zur Erledigung der Angelegenheiten im "rechtlichen" Sinne vorliegen müsse. Dies ist ein weiterer Versuch, den überzogenen Erwartungen an Betreuer an die Regelung des gesamten Lebens eines Betreuten entgegenzutreten, welche auch durch die misslungene B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / V. Betreuungsführung – allgemein

Auch wenn Kryptowährungen wie Bitcoins weiter nicht erwähnt werden, ist die Eliminierung des Begriffs des "Mündels" aus dem Betreuungsrecht mehr als zeitgemäß. Mit der terminologischen gehen strukturelle Modernisierungen einher, die insbesondere im Vermögensbereich überfällig waren. So gilt die Pflicht zum bargeldlosen Geldverkehr (§ 1840 BGB nF) mit nur wenigen Ausnahmen, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / VII. Betreuungsführung – Informationen

Die Vorschrift zum Vermögensverzeichnis zu Betreuungsbeginn wurde in § 1835 BGB nF im Vergleich zu § 1802 BGB aF deutlich detaillierter ausgestaltet; dies sollte also verlässlicher und informativer werden. In den persönlichen Angelegenheiten könnte der obligatorische Anfangsbericht gem. § 1863 BGB nF statt dem kaum beachteten Betreuungsplan nach § 1901 Abs. 4 BGB aF zu Verbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Schlussrechnung

Die Schlussrechnungslegung des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht wird nicht mehr grundsätzlich verbindlich sein. Sie ist gem. § 1872 Abs. 2 BGB nF nur noch auf Verlangen des ehemals Betreuten, seines neuen Vertreters oder seinen Erben zu erstellen oder wenn Berechtigte sechs Monate nach dem Betreuungsende nicht bekannt sind, § 1872 Abs. 3 BGB nF. Auf die Möglichkeit,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Notgeschäftsführung

Mit dem Tod des Betroffenen endet die Betreuung. Einige Betreuer versuchen noch zu Lebzeiten des Betreuten zumindest für die Beisetzung durch Verträge mit Bestattern und der Bestattungstreuhand vorzusorgen. Im Übrigen entstehen durch die Ungewissheit über die Nachfolge häufig Schäden für den Nachlass und auch Dritte wie Vermietern, denn bis zur Testamentseröffnung, sonstiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / X. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

In einer leider erst am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 12.11.2020 stellte dieser klar, dass durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vollmachten grundbuchtauglich und transmortal wirksam sind.[15] Die transmortale Wirkung soll zukünftig gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG [16] entfallen, was die Betreuungsbehördenbeglaubigung mit einem Federstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Gestaltung

Aus Anlass dieser Neuregelung sollte bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen das so genannte Innenverhältnis noch einmal ins Bewusstsein gerufen werden. Die Fragen der Vergütung und Haftung des Bevollmächtigten, seiner Auskunfts- und Rechenschaftspflichten sowie seiner Schenkungsbefugnis sollten geregelt werden. Sicherungsinstrumente sind unabhängige, weitere Bevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Tätigkeit

Der Kontrollbetreuer wird die Rechte des Vollmachtgebers aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [39] geltend machen, wie Auskunfts-, Rechenschafts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche, aber auch z.B. Ansprüche aus § 812 BGB.[40] Die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 2. HS. BGB nF neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIII. Patientenverfügung, gerichtliche Genehmigungen, Gestaltung

Ganz weitgehend nur andere Paragrafen erhalten die Regelungen zur Patientenverfügung (§ 1827 BGB nF statt § 1901a BGB und § 1828 BGB nF statt § 1901b BGB), zur Genehmigungspflicht bei bestimmten, ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB nF statt § 1904 BGB), zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringungen (§ 1831 BGB nF statt § 1906 BGB) und ärztlichen Zwangsmaßnahmen (§ 1832...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Strukturelles

Die Zahl und Relevanz der Betreuungen übersteigen die der Vormundschaften bei weitem. So wird uns der demografische Wandel von der Zeit der Konzeption des BGB zum Ausgang des 19. Jahrhunderts bis heute auch hier wieder vor Augen geführt. Aus dem Betreuungsrecht über den § 1908i BGB aF auf zahlreiche, aber nicht alle Normen des Vormundschaftsrecht zu leiten, ist daher nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / IV. Person des Betreuers

Ein großer Schritt in der Professionalisierung der Berufsbetreuungen ist die Registrierungspflicht mit ihren Voraussetzungen wie dem Sachkundenachweis gem. §§ 23 ff. BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz, welches das Betreuungsbehördengesetz ersetzt), wobei Einzelheiten einer noch nicht erlassenen Verordnung vorbehalten sind (§ 23 Abs. 4 BtOG). Die Registrierung erfolgt nach S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Schenken und Testieren

Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots gem. § 1854 Nr. 8 BGB nF eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Zudem enthält § 30 BtOG ein nach hier vertretener Ansicht überfälliges Verbot zur Entgegennahme von Schenkungen oder Zuwendungen aufgrund von Verfügungen von Todes wegen für Berufsbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Unterlagenherausgabe

Ein repetitiver Quell für Unstimmigkeiten ist die Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer. Zwar ist die Motivation nachvollziehbar, bei Haftungsfragen auf diese zurückgreifen zu können. Eine Prüfung unter datenschutzrechtlichen Aspekten ist dem Autor diesbezüglich nicht bekannt. Offensichtlich ist aber der Herausgabeanspruch des Betreuten bei Beendigung der Betreuung bz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XI. Vollmachtswiderruf und Suspendierung

Der Vollmachtswiderruf[19] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB nF. Ein eigener Aufgabenkreis muss – entgegen der gegenwärtigen Rechtsprechung des BGH[20] – nicht zugewiesen werden, da sich die Vertretungsmacht des Betreuers auf alle in seinen Aufgabenkreis fallenden Tätigkeiten erstreckt. Flankierend gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsg...mehr