Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XVI. Ehegattenvertretung

Die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in § 1358 BGB nF soll Kosten senken und Betreuungsverfahren zumindest in einigen Eilfällen in Gesundheitsangelegenheiten vermeiden. Die – vollmachtslose – Vertretungsmöglichkeit eines Ehegatten für den anderen wird für einen eng gestecktem Rahmen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und bei Einhaltung eines festgelegten Ve...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIV. Einwilligungsvorbehalt

Bedauerlich ist, dass ein Einwilligungsvorbehalt auch in Zukunft nur bei einer Betreuung angeordnet werden kann, § 1825 BGB nF. Das bedeutet, dass eine Person, die eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, nicht ohne Betreuung an selbstschädigendem Handeln gehindert werden kann. Es wird daher weiter mühsam sein, den Betreuungsgerichten zu verdeutlichen, dass der Bevollm...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XV. Zentrales Vorsorgeregister

Auf Vorschlag des Bundesrates[44] können zukünftig auch isolierte Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden, § 9 VRegV nF, was schon Gegenstand der Beratungen in den Fachgruppen war und nach hiesiger Ansicht eine erhebliche Verbesserung darstellt. Im Register kann zudem ein Widerspruch zum Ehegattenvertretungsrecht eingetragen werden, § 1 NR. 7 VRegV ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 4. Inkrafttreten zum 1.1.2023

Das Gesetz tritt erst zum 1.1.2023 in Kraft, um den Beteiligten wie den Betreuungsbehörden genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt auch uns Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Nachdem das BMJV den Referentenentwurf am 23.6.2020 veröffentlichte, wurde das Gesetz schnell vom Bundeskabinett verabschiedet, nahm sei...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu IX.) und der Verfügbarkeit von anderen Hilfen. Letztere werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betr...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / IV. Unterhaltsrecht

Über Reformbedarf im Unterhaltsrecht sprach Rechtsanwalt Rolf Schlünder aus Mannheim und griff zunächst ebenfalls die Problematik des Wechselmodells auf. Er bedauerte, dass es nicht wenigstens zu der Minireform gekommen sei, die bereits im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthalten war: im paritätischen Wechselmodell soll jeder Elternteil Unterhaltsansprüche de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 21 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Davor erfolgte die Änderung von Steuermessbescheiden ausschließlich nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung.[3] In der Entwurfsbegründung wird die Parallele zur Änderung vorzeitig erteilter Feststellungsbescheide nach § 24a BewG aufgezeigt. Andererseits wird begrün...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Anordnung

Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308):

Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/1998, 4; Schindler, Ein Zielkonflikt für Unternehmensträgerstiftungen – Unternehmenssicherung und Zweckverw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Bis dahin waren der Wegfall der Steuerpflicht teilweise in § 16 GrStG 1951[3] und im Übrigen in § 226 Abs. 1 und 2 RAO geregelt.[4] Im damaligen Bewertungsrecht gab es keine Vorschrift, die beim Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit oder beim Eintritt von Befreiungsgründ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 21 Änderung von Steuermeßbescheiden

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorzeitige Erteilung von Neu- und Nachveranlagungsbescheiden (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 21 Satz 1 GrStG können Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden.[2] Die Regelung steht im Einklang mit § 24a BewG (bis 31.12.2024) und § 225 BewG (ab 1.1.2025), die auf dem gemeinsamen Grundgedanken basieren, dass den Feststellungen die Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 20 Aufhebung des Steuermeßbetrags

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes (§§ 13–24 GrStG), der die Bemessung der Steuer regelt. Als laufende Steuer wird die Grundsteuer grds. über ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Stand] § 20 GrStG korrespondiert mit § 24 BewG [1.1.2025: § 224 BewG].[2] Nach dieser Vorschrift wird der Einheitswert aufgehoben, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die wirtschaftliche Einheit wegfällt bzw. der Einheitswert (Grundsteuerwert) der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Zeitgleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 243 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden. Die Umschreibung der Vermögensart Grundvermögen entspricht im Wesentlichen den Vorschriften der §§ 68 und 176 BewG. Zur Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wird ergänzend auf §§ 232 bis 233 BewG Bezug genommen. Rz. 7 [Autor/Stand] § 68 BewG gilt bei der Einhei...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 164 Nach dem BFH bestimmt sich der Gegenstand einer unentgeltlichen Zuwendung ausschließlich nach dem Zivilrecht, wobei der Wille der Parteien für dessen Bestimmung maßgeblich ist.[123] Die Finanzverwaltung konkretisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass die Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG; vgl. zur Histor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / III. "Wunscheltern" und Art. 6 Abs. 2 GG

Wichtig nicht nur für die vorliegenden Fälle, sondern für die Reform des Abstammungsrechts insgesamt, ist die verfassungsrechtliche Qualifizierung der sogenannten "Wunscheltern". Diese haben das Kind weder gezeugt noch ausgetragen, aber seine Entstehung durch Zustimmung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen verursacht. Müssen sie daher von Anfang an Elternverantwortung mit...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

In strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren besteht eine Abhilfemöglichkeit nicht. Ein gleichwohl erlassener Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben. Im zeitlichen Anwendungsbereich der §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) kommt es auf den Strafcharakter der (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 251 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG [2] eingeführt worden. Die Vorschrift lehnt sich an die bei der Einheitsbewertung geltende Parallelvorschrift des § 77 BewG an. Allerdings darf der bei der Einheitsbewertung anzusetzende Mindestwert nicht geringer sein als 50 % des Werts mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Rz. ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfestsetzung zuständig. Im dreistufigen Verfahren bildet die Messbetragsfestsetzung den zweiten Verfahrensschritt.[2] Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge wie deren Aufhebung obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die ges Regelung zur Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der KSt war zunächst in § 3 Abs 5 Nr 1 des StAnpG v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 925) enthalten. IRd KSt-Reform 1977 wurde die Vorschrift in § 48 KStG idF des Ges v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) übernommen. Nach einer nur redaktionellen Änderung durch das StBereinigG 1999 v 22.12.1999...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Gegenleistungen und Auflagen

Rz. 4 Als erwerbsmindernde Gegenleistungen und Auflagen bei einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen in Betracht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 237 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / III. Neuregelung der §§ 73 ff. StGB

Das LG hat das Entstehen der vom Verteidiger geltend gemachten zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV bejaht. Das Urteil des AG sei am 27.10.2020 ergangen. Bezogen auf die in Rede stehende Frage, ob in dem Verfahren eine Einziehungsentscheidung hätte getroffen werden können, seien daher gem. Art. 316h S. 1 EGStGB die §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu übernehmen.[3] Rz. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung auf volle 100 Euro

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte werden nach dem 7. Abschnitt des 2. Teils des BewG, also der §§ 218 ff. BewG ermittelt (§ 220 Satz 1 BewG). Der sich aus diesen Vorschriften ergebende Wert wird nach dem Wortlaut der Vorschrift auf volle 100 EUR nach unten abgerundet. Gemeint ist wohl eine Abrundung auf einen durch 100 ohne Rest teilbaren Betrag.[2] Rz. 6 [Autor/Stand]...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 27 GrStG [2] wurden die Steuerfestsetzung für mehrere Jahre sowie die Möglichkeit, die im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Grundsteuerfestsetzungen per öffentlicher Bekanntmachung bekannt zu geben, erstmals gesetzlich geregelt. Zuvor waren Vorschriften zu diesen Aspekten lediglich in landesrechtlichen Abgabengesetzen und Verwalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / I. Einleitung

Das deutsche Abstammungsrecht ist dringend reformbedürftig. Obwohl nach umfangreichenden wissenschaftlichen Arbeiten[1] eine Reihe fundierter Vorschläge[2] auf dem Tisch liegen, ist die Reform nach Vorlage des Diskussionsentwurfs des BMJV im März 2019 ins Stocken gekommen. Mit einer Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode ist leider nicht mehr zu rechnen. Doch könnte si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bei grenzüberschreitender Umwandlung ggf keine Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags (§ 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem Abs 3 des § 2 UmwStG sind dessen Abs 1 und 2, die den stlichen Rückbezug einer Umwandlung regeln, nicht anzuwenden, "soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden". Bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung besteht...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / b) Und der genetische Vater?

Als Rechtfertigung der geltenden Rechtslage lässt sich die kollidierende Grundrechtsposition[56] des genetischen Vaters diskutieren. Da die Co-Mutter nicht das notwendige Sperma zur Zeugung des Kindes beitragen kann, würde eine unmittelbare Elternschaft den genetischen Vater nach dem herrschenden Dogma der Zweielternschaft[57] von der Elternschaft ausnehmen und so in seinen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fließende Gewässer (Nr. 3 Buchst. c Alt. 1)

Rz. 331 [Autor/Stand] Fließende Gewässer zeichnen sich dadurch aus, dass sie – unabhängig von ihrer Intensität – eine durchgehende Wasserströmung aufweisen. Zu den fließenden Gewässern gehören neben Flüssen, Bächen auch die Altwasserbereiche der Flüsse (z.B. sog. Altrheinarme).[2] Als Gegensatz dazu werden stehende Gewässer z.B. Seen, Teiche nicht von der Grundsteuerbefreiun...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 591 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 GrStG ist – soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt – von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird. Zusätzlich zu dieser Nutzungsanforderung gehören zwei weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 AO bzw. § 67 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 236 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 91 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen, mit denen diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen, z.B. Brücken, Schleuseneinrichtungen, Signalstationen, Stellwerke, Blockstellen von der Grundsteuer befreit. Grundgedank...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem ab 1.1.2025 geltenden § 225 BewG sind. Die Norm ist Ausfluss des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das von der Festsetzung des Maßstabswerts über das Messbetragsverfahren bis ...mehr