Fachbeiträge & Kommentare zu Regelsatz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2019 Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags/§ 32a EStG Fraglich ist, ob die Höhe des Grundfreibetrags noch als verfassungsgemäß angesehen werden kann. Dies dürfte zu verneinen sein. Zumindest ab 2019 dürfte der Grundfreibetrag eindeutig verfassungswidrig sein. Ab diesem Zeitpunkt spiegelt der Grundfreibetrag nicht mehr die realen Preisentwicklungen insbesondere auf dem ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 5.2 Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 27 AO)

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nr. 2 soll mit der Maßgabe anzuwenden sein, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe i.S.d. § 28 SGB XII; bei Alleinstehenden oder Alleinerziehende...mehr

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Vergünstigte Vermietung an ... / Das ändert sich

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen. Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen, die u.a. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die Sozialhilfe beziehen. Künftig sollen die Bezüge nicht höher sein dürfen als das 5-Fache des Regelsatzes ...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / I. Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Wer Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) oder auch Beratungshilfe beanspruchen möchte, muss neben seinem Vermögen auch das Einkommen darlegen und insoweit unter Beachtung der Freibeträge einsetzen. Die Ermittlung des einzusetzenden Einkommens, des zumutbar einzusetzenden Vermögens sowie die Frage, ob Raten zu zahlen wären, orientiert sich dabei an § 115 ZPO. Di...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 103 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 213 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird.[541] Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforde...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / V. Bedeutung für die Praxis

Leider Gottes ist es keine Seltenheit, dass ein Insolvenzverwalter sein Amt verliert. Sei dies durch Abwahl, sei dies durch Tod. Dabei stellt sich dann stets die Frage, wer Inhaber des Vergütungsanspruches ist. Wird der Verwalter entlassen oder abgewählt, ist dies aber meist kein Problem, da er Inhaber der Forderung bleibt. Im Falle des Todes eines Insolvenzverwalters stellt...mehr

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.6 Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. v. § 33 EStG) führen (anders als bei § 33a und § 33b EStG), auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass dem Steuerpflichtigen entsprechend ...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.2 Vorzeitige Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Satz 1 können auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Bewilligungsbescheid festgesetzte, zum nächsten Zahlungszeitpunkt fällige Leistungsansprüche vorzeitig erbracht werden. Die Vorschrift entspricht einem praktischen Bedürfnis, nämlich der Anschaffung langlebiger Verbrauchsgüter, die über den monatlich pauschalierten Regelsatz ohne das vorherige ...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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zfs 09/2024, Fahrradfahrend... / 5. BKATV

Auch in der BKatV finden sich Passagen, die für Radfahrende von besonderer Bedeutung sind. Hier will der Verfasser nicht auf Punkte eingehen, in denen die Radfahrenden besonders genannt werden, sondern auf allgemeine Bestimmungen. So wird in § 2, der Verwarnung, in Abs. 4 ausgeführt: Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5 EUR, bei Radfahrern in der Regel 15 E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.2 Mildtätige Zwecke

Unter mildtätigen Zwecken versteht das Gesetz Tätigkeiten, die ausschließlich und unmittelbar auf die selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet sind. Als bedürftig gelten Menschen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-Fache des Regelsatzes für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Mildtätigkeit

Rz. 47 Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind[1] oder die nur über bestimmte Bezüge verfügen.[2] Rz. 48 Der Begriff "mildtätige Zwecke" umfasst auch die Unterstützung von Personen, die weg...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.1 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Ebenso wenig wie der Begriff des Einkommens, ist auch der Begriff des Vermögens nicht in § 90 definiert. Die Zuordnung als Einkommen oder Vermögen ist jedoch deshalb höchst bedeutsam, weil Geldbeträge auf den Sozialhilfebedarf unterschiedlich angerechnet werden, je nachdem, ob es sich dabei um Einkommen oder um Vermögen handelt. Früher stellte das BVerwG (zum BSHG: Urt...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schönheitsreparaturen.

Rn 3 Es gibt keine echte Legaldefinition, so dass zur Begriffsbestimmung – wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – primär auf § 28 IV letzter Satz der II. BV zurückgegriffen wird (BGH NJW 09, 1408 [BGH 18.02.2009 - VIII ZR 210/08]; Eisenschmid WuM 10, 459; Harsch FS 10 Jahre MietRRefG, 194), in dem es heißt: Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

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zfs 07/2024, Nachschulung u... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet. Die sachlich-rechtliche Überprüfung weist einen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen bei der Bemessung der Geldbuße auf. Im Übrigen ist sie unbegründet (§ 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO). 1. Die Ausführungen des Amtsgerichts, dass die Teilnahme an einer...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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zfs 07/2024, Nachschulung u... / Leitsatz

1. Bei der im Rahmen des § 17 OWiG vorzunehmenden individuellen Zumessungsentscheidung ist zu prüfen, ob Milderungs- oder Erschwerungsgründe vorliegen, die ein Abweichen von den Regelsätzen rechtfertigen. Hierbei kann grundsätzlich auch das Verhalten des Betroffenen nach dem begangenen Verstoß Berücksichtigung finden und zu einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelgeldbuße fü...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der 6. Familiensenat des OLG Hamm hat entgegen des 13. Familiensenats die Berechnung der abzusetzenden Fahrtkosten zutreffend unter Anwendung des Pauschalbetrages gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII i.V.m. § 3 Abs. 6 der Durchführungs-Verordnung zu § 82 SGB XII vorgenommen. Auch wenn der Pauschalbetrag i.H.v. 5,20 EUR pro Kilometer...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Erstattungsanspruch

Rz. 1603 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht die vertraglich vereinbarten, Gebühren zu ersetzen. Soweit über das gesetzliche Maß hinaus erhöhte Gebühren zulässig sind, hat der Schadenersatz fordernde Mandant diese Übergebühren selbst zu tragen.[1674]mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.3 Individualisierung

Rz. 8 Der Hilfebedürftige hat Anspruch auf die Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht. Der Individualisierungsgrundsatz gewährleistet, dass der jeweilige Hilfebedürftige am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen und ein menschenwürdiges Leben führen kann. Ausgeformt ist der Grundsatz in § 9 Abs. 1 SGB XII, wonach sich die Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfall...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 4 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bootsliegeplätze

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Überlassung von Bootsliegeplätzen für Segel- und Motorboote fällt nicht unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (s. Anhang 5). Sie ist mangels Eingreifens einer Steuerbefreiungsvorschrift steuerpflichtig. S. FG Hamburg, Urteil vom 21.01.1983, EFG 1984, 90. Das Finanzgericht geht davon aus, dass Verträge über die Bootsliegep...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 1 Struktur des Eingliederungshilferechts

Das Leistungssystem der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 grundlegend neu geordnet. Ziel der Neuausrichtung war es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die zuvor maßgeblich an der Wohnform ausgerichteten Leistungen orientieren sich nunmehr in ers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.3 Regelsätze und Zahlungsmodalitäten (Abs. 3)

Rz. 53 Zur Deckung der Bedarfe nach Abs. 2 sind nach Abs. 3 Satz 1 Regelsätze zu gewähren. Die Vorschrift stellt somit die Verbindung zwischen den Regelbedarfen und den Regelsätzen her (so auch Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 19.2.2021, § 27a Rz. 82). Der Begriff des Regelsatzes bezieht sich nur noch auf die zu zahlende Leistung, d. h. und im Unterschied ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2011 in Kraft. Eine dem Abs. 1 vergleichbare Bestimmung enthielten schon Abs. 1 und 2 des § 27 in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung, die wiederum zuvor eine inhaltsgleiche Übertragung von § 12 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3)

Rz. 62 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen Monat besteht. Satz 3 den Sonderfall der Leistungsberechtigung in ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 6)

Rz. 84 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.2 Funktions- bzw. Bedeutungswandel im Laufe der Zeit

Rz. 12 Bis zur Einführung des SGB XII hatte die Auslegung der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 12 BSHG (vgl. Rz. 1) sehr unmittelbare Bedeutung, weil die Regelsätze noch in verhältnismäßig überschaubarem Rahmen pauschaliert bestimmte Bedarfe abdeckten. Über § 21 Abs. 1a BSHG bestand die Möglichkeit, von den Regelsätzen nicht erfasste einmalige Bedarfe quasi unmittel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II – Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts – Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, SozSich 2011 Sonderheft, 7. Blüggel, Verfassungsgemäße Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes, jurisPR-SozR 22/2014, Anm. 1. Ebel/Wolz, Berechnung ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr