Fachbeiträge & Kommentare zu Regelsatz

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.2 Abweichender Bedarf (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 76 Eine individuelle Festsetzung des Bedarfs nach der Abs. 4 Satz 1 2. Var. in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung kommt in Betracht, wenn der Bedarf seiner Höhe nach von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Dabei ist insoweit unstreitig, dass die Abweichung erheblich sein muss. Streitig war hier allerdings, ob nach dieser Vorschrift – von Ausnahmefällen abgese...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.1 Überblick

Rz. 34 Über Abs. 2 wird der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt und dem für die endgültige Bedarfsbemessung wesentlichen Regelbedarf hergestellt. Dies geschieht zunächst über die Festlegung in Satz 1, wonach sich aus dem in Abs. 1 definierten Bedarf abzüglich der gesondert zu deckenden Bedarfe nach den §§ 30 bis 36 (zusätzliche Bedarfe, Bildung und Teilhabe...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.5 Regelbedarfsstufen 4 bis 6

Rz. 51 Für die Regelbedarfsstufe 4 für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren, die Regelbedarfsstufe 5 für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren sowie die Regelbedarfsstufe 6 für Kinder bis unter 6 Jahren (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) wurden die Beträge ab dem 1.1.2011 aus dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht übernommen (§ 8 Abs....mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ist nur vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 4/09, fortgeführt durch Beschluss v. 23.7.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu verstehen, in der das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.5 Unterbringung in einer anderen Familie (Abs. 5)

Rz. 92 Bis zum 1.1.2011 befand sich die Regelung nahezu wortlautgleich in § 28 Abs. 5. a. F. Sie ist inhaltsgleich mit § 3 Abs. 3 der Verordnung zu § 22 BSHG. Die Übernahme in das SGB XII erfolgte aus systematischen Gründen im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (BT-Drs. 15/1514 S. 59). Bis zum 31.12.2016 war sie Gegenstand von Abs. 4 Satz 3, dessen Regelungsin...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.1 Ernährung

Rz. 15 Der Bedarfstatbestand der Ernährung deckt Aufwendungen ab, die für eine vollwertige Versorgung mit den notwendigen Nährstoffen (Kohlehydrate, Proteine, Fette, Vitamine und Mineralstoffe) und Getränken erforderlich sind. Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch die Regelsätze abgegolten. Dafür wird bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben n...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt das Verfahren und die Kriterien der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für die Jahre, in denen eine Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen nicht erfolgt (zum Zeitpunkt und Verfahren der Neufestsetzung von Regelbedarfsstufen vgl. die Komm. zu § 28). Es handelt sich damit inhaltlich um die Nachfolgeregelung zu dem bis zum 31.12.2010 geltenden § 4 ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 7.12...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Hintergrund für die gesetzliche (Neu-)Regelung war wiederum das Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Dort (Rz. 184 des Urteils) hatte es die bisherige Fortschreibung der Regelsätze (vgl. Rz. 3) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 2. EL 03/2024, Stand: 06/2023, § 28a Rz. 2) und kritisiert, das...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.2 Höhe

Rz. 54 Anders als bei den übrigen Mehrbedarfszuschlägen enthält Abs. 5 keinen konkreten Prozentsatz des maßgebenden Regelsatzes, über den die konkrete Höhe des Zuschlages zu ermitteln sein könnte. Die Vorschrift spricht demgegenüber von einem in angemessener Höhe anzuerkennenden Mehrbedarf. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der hinsichtlich seiner ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 14 Insolvenzverwalter

Nach § 1 InsVV wird die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussabrechnung bezieht. Bei einer Beendigung des Verfahrens vor der Schlussverteilung ist der Regelsatz nach dem Schätzwert der Masse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen. Die Höhe der Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 33 Sequester/vorläufiger Insolvenzverwalter

§ 63 Abs. 3 InsO bestimmt, dass die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet wird. Nach § 10 InsVV gelten für den vorläufigen Insolvenzverwalter §§ 1– 9 InsVV entsprechend, soweit in §§ 11–13 InsVV nicht anderes bestimmt ist. Er erhält i. d. R. 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des ...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 29 Sachwalter

Wird in dem Eröffnungsbeschluss über das Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet, ist der Schuldner berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Soweit in den §§ 270 ff. InsO nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren deren allgemeine Vorschriften. Nach § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter i. d. R...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.3 Ausgleichsleistungen

Rz. 13 Als allgemeine Regelung sieht die Vorschrift lediglich vor, dass die wirtschaftliche Belastung im Sinn einer Teilentlastung gemindert wird. Dies bedeutet, dass ein vollständiger Ausgleich des Unterhaltsaufwands als soziales Recht weder vorgesehen noch angestrebt werden soll. Da allein die wirtschaftliche Belastung gemindert werden soll (so BT-Drs. 7/868 S. 24), bestän...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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F / 18 Fahrverbot, Dauer [Rdn 1627]

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G / 3 Geldbuße, Regelbuße [Rdn 1859]

Rdn 1860 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Bußgeldkatalogverordnung, Allgemeines, Rdn 739 und bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1830. Rdn 1861 1. Die BKatV enthält in der Anlage zu § 1 Abs. 1 S. 1 – dem BKat – Regelbußen für die wesentlichen OWi im Straßenverkehr. Liegt ein Regelfall i.S.d. BKatV vor, entfalten die Bestimmungen über die Regelbußen als Zumessungsrichtlinie ...mehr

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T / 4 Trunkenheitsfahrt, Geldbuße [Rdn 3535]

Rdn 3536 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 ders., Aktuelle Gesetzgebung-Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung und des StVG, VA 2009, 33 s. auch noch die Hinw. bei → Trunkenheitsfahrt, Allgemeines, Rdn 3519. Rdn 3537 1. § 24a Abs. 1 StVG sieht neben der Festsetzung eines Fahrverbots (→ Trunkenheitsfahrt, Fahr...mehr

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A / 21 Alkoholverbot für Fahranfänger/innen (§ 24c StVG) [Rdn 278]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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R / 1 Radarwarngeräte [Rdn 2916]

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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B / 20 Bußgeldkatalogverordnung, Allgemeines [Rdn 738]

Rdn 739 Literaturhinweise: Beck, Der neue Bußgeldkatalog, DAR 1989, 321 Burhoff, Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2009, 33 ders., Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 Cramer, Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, DAR 1988, 297 Dahm, Die neue Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geld...mehr

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F / 16 Fahrverbot, beharrliche Pflichtverletzung [Rdn 1597]

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F / 12 Fahrverbot, Allgemeines [Rdn 1493]

Rdn 1494 Literaturhinweise: Burhoff, Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot, VA 2020, 147 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot – Absehen vom Fahrverbot und Prozessuales, VA 2020, 167 Dahm, Die neue Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotswegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Ver...mehr

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G / 27 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Vorsatz/Fahrlässigkeit [Rdn 2327]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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L / 5 Lkw-Maut, Ordnungswidrigkeiten [Rdn 2815]

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E / 7 Einspruch, Beschränkung [Rdn 921]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / D. Taktik in der Güteverhandlung

Rz. 29 Die Güteverhandlung bietet die Möglichkeit einer zügigen und sowohl für den Arbeitgeber als auch für seinen Vertreter mit vergleichsweise geringem Aufwand verbundenen Beendigung des Verfahrens. Sie sollte deshalb nicht durch leichtfertiges Handeln vorschnell zum Scheitern gebracht werden. Für die in der Güteverhandlung einzuschlagende Taktik bildet die Intensität des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 20 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Als Basisbedarf ist zunächst der Regelsatz nach § 28 SGB XII von derzeit EUR 502,– anzusetzen (vgl Rn 13). Zu diesem Grundbetrag sind die angemessenen tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung gem § 29 SGB XII hinzuzurechnen (vgl Rn 15 f). Anzusetzen sind a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsleistung.

Rn 14 Berücksichtigt werden dürfen nur die unterhaltsberechtigten Personen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt (LG Kassel JurBüro 04, 558). Unterhaltsberechtigte, denen der Schuldner keinen Bar- oder Naturalunterhalt (AG Fürstenwalde JurBüro 22, 553) leistet, bleiben unberücksichtigt (LG Braunschweig JurBüro 13, 273; L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / Leitsatz

1. Eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person ist bei der Bestimmung der Pfändungsfreigrenze unberücksichtigt zu lassen, wenn ihre Einkünfte 35 % über dem individuellen Regelsatz für den Bezug von Bürgergeld liegen. 2. Krankengeld ist als berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der nach § 850c Abs. 6 ZPO zu treffenden Entscheidung anzusehen. AG Bad Liebenwerda, Beschl. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 28 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Insb die höchstrichterliche Rspr wendet diese Regeln auch auf den erwerbstätigen Schuldner an (etwa BGH ZInsO 18, 2015 Rz 9; 20, 357; vgl Rn 18). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nach § 17 I 2 SGB XII nicht pfändbar. Anzusetzen ist zunächst der Regelsatz nach § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr