Fachbeiträge & Kommentare zu Regelsatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 156 Im Einzelnen fallen unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG:mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Drahtseilbahnen (Bergbahnen) und andere mechanische Aufstiegshilfen

Rz. 94 Seit dem 1.1.2008 unterliegen auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art" dem ermäßigten Steuersatz.[1] Die Gesetzesänderung ging auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 zurück.[2] Als Begründung hatte der Bundesrat insbesondere ausgeführt, im Hinblick auf...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die v. 1.4.2021 bis zum 31.5.2022 geltende Fassung der Norm sah die Zahlung einer einmaligen pauschalen Zusatzleistung von 150,00 EUR zum Ausgleich COVID-19-bedingter Aufwendungen innerhalb des begrenzten Zeitraums vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vor. Zu den COVID-19-bedingten Mehraufwendungen gehören Ausgaben für Schnelltests, für Hygieneartikel, wie etwa Desinfektionsmitt...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 2.1 Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel

Rz. 3 Gemäß Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR für COVID-19-bedingte Mehraufwendungen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021, wenn ihr Regelsatz für den Monat Mai 2021 sich nach der Regelbedarfsstufe 1, ...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.1 Unterbliebener Einzug (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 34 Für den Fall des unterbliebenen Beitragseinbehaltes wird auf die Vorschriften zum Einbehalt der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 und 2) verwiesen. Auf die Gründe oder ein Verschulden für den unterbliebenen Beitragseinbehalt kommt es nicht an. Daraus ergeben sich zwei Fallgestaltungen: a) Werden weiterhin Versorgungsbezüge ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 20 Insolvenzverwalter

Rz. 16 Mit Beginn des Jahres 1999 trat die Insolvenzordnung in Kraft, die das Amt des Insolvenzverwalters vorsieht. Dieser wird gem. § 63 der Insolvenzordnung (InsO) vergütet. Die Vergütung bezieht sich auf Geschäftsführung und Ersatz der angemessenen Auslagen. Der Regelsatz soll nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet werde...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit

Rz. 8 Erst nachdem das Gericht der Klage bzw. dem Antrag Erfolgsaussichten beimisst, wird auch die finanzielle Bedürftigkeit geprüft. Bei dieser Reihenfolge handelt es sich um einen internen gerichtlichen Vorgang, der Sie nicht davor entbindet, das Formular bezüglich der Vermögensverhältnisse Ihres Mandanten rechtzeitig einzureichen. Zur finanziellen Bedürftigkeit siehe § 11...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Im Bereich von Tokens gibt es eine Vielzahl zu beachtender Themen und offener Fragen im Bereich der Umsatzsteuer. So ist im Rahmen der Steuerbarkeit zu prüfen, ob und wann die einzelnen Beteiligten Unternehmer sind. Des Weiteren ist vielfach fraglich, wo der Leistungsort liegt, wer der Leistungsempfänger ist und ob eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung des Regelsatzes vo...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Bürgergeld (früher ALG II) ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Das Bürgergeld ist dementsprechend grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.2 Einzelheiten zum Mehrbedarf

Als Mehrbedarf wird der Teil des Lebensbedarfs angesehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen der Bedarfsbemessung nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann.[1] Als Mehrbedarf kommen u. a. in Betracht:...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.2 Hilfeempfänger und Heimbewohner

Rz. 14 Abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 ist bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder nach einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

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AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KiSt und SolZ

Rn. 29 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zur pauschalen LSt wird nach den Landesgesetzen ein KiSt-Zuschlag festgesetzt, allerdings nicht in den Fällen des § 40a Abs 2 EStG . In diesem Fall ist in dem 2-%-Pauschsteuersatz sowohl der SolZ als auch die KiSt abgegolten. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den ...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / II. Beschilderung

Die Beschilderung ist der Ausgangspunkt für einen Geschwindigkeitsvorwurf. Mit einem Beschilderungsplan, der Zeugenaussage eines Messbeamten oder besser mit datierten Fotos ist die tatsächliche Beschilderung auch vergleichsweise objektiv festzustellen. In zweiter Stufe ist zu prüfen, wie gut diese Beschilderung wahrgenommen werden konnte, um den Fahrlässigkeitsgrad einer beh...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / B. Tatbestandsfeststellung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Eine vorsätzliche Begehung muss dem Betroffenen regelmäßig nachgewiesen werden.[6] Fehlt die Angabe der Schuldform, ist grundsätzlich von Fahrlässigkeit auszugehen.[7] Da der Bußgeldkatalog im Bereich von Geschwindigkeitsverstößen zunächst von einer fahrlässigen Begehung ausgeht, führt eine vorsätzliche Begehung grundsätzlich zu einer Erhöhung der Geldbuße (§ 3 Abs. 4a BKatV...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / E. Schlussfolgerungen und Lösungsvorschläge

Der BKat bildet Kategorien, indem er typische Ordnungswidrigkeiten beschreibt und Regelsätze als regelmäßige Rechtsfolgen festsetzt. Das sollte die Rechtsprechung aber nicht daran hindern, stärker auch nach Fahrlässigkeitsgraden zu differenzieren, um bei besonderen Umständen, die für ein leichteres oder auch stärkeres Maß an Fahrlässigkeit sprechen, die Regelbuße entsprechen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.3 Höhe der Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 regelt die Höhe der Aufrechnung. Das Gesetz unterscheidet dabei danach, ob der Forderung des Jobcenters ein vorwerfbares Verhalten des Leistungsempfängers zugrunde liegt. Ist dies nicht der Fall, beträgt die Aufrechnung in den Fällen des § 41 oder § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 50 SGB X 10 % des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs. U...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.4 Beschränkung der Aufrechnung (Abs. 3)

Rz. 30 Nach Abs. 3 Satz 1 ist die Aufrechnung nicht zulässig für Zeiträume, in den der Auszahlungsanspruch nach § 31b Abs. 1 Satz 1 um mindestens 30 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert ist. Durch Satz 1 soll das Zusammentreffen einer Minderung aufgrund von Pflichtverletzungen nach den §§ 31 bis 32 mit einer Aufrechnung ausschließen, sofern Aufrechnung und Minderung eine...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.10 Verfahrensfragen/Rechtsschutz

Rz. 37 Die Meldeaufforderung des Grundsicherungsträgers ist ein Verwaltungsakt gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage möglich ist (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 10). Ein Widerspruch gegen eine Meldeaufforderung entfaltet nach § 39 Nr. 4 keine aufschiebende Wirkung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.11.2015, L 19 AS 1799/15 B ER). Die Anordnung der aufschie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Mildtätige Zwecke

Rz. 26 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 53 AO regelt, was den mildtätigen Zwecken zugerechnet werden kann. Mildtätigkeit ist danach die selbstlose (§ 55 AO) Unterstützung von Personen, die wegen Krankheit (§ 53 Nr 1 AO) oder nicht ausreichender Geldmittel (§ 53 Nr 2 AO) hilfsbedürftig sind. Mildtätige Zuwendungen müssen nicht unbedingt unentgeltlich sein; sie dürfen aber nicht u...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Grundsätzlich wird der Streitwert durch die Anwendung eines Pauschsatzes von 25 % auf den streitigen laufenden[1] Gewinn bestimmt. Dies gilt auch für Streitjahre nach Einführung der Gewerbesteueranrechnung.[2] Sollten jedoch Anzeichen dafür sprechen, dass dieser Prozentsatz zu niedrig bemessen ist, kann auch ein höherer Prozentsatz angesetzt werden.[3] Eine Abweichung vom Re...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Berufliche Gründe

Rz. 279 Aus beruflichen Gründen können auch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ausschlaggebend sein,[398] soweit diese nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet werden. Allerdings sind nur die Kosten dem Schuldner als zusätzlicher unpfändbarer Betrag zu belassen, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden.[399] Der Schuldner ist im Hinblick auf Fahr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Höhe des notwendigen Unterhaltsbedarfs

Rz. 175 Bei der Pfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger ist dem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen nur so viel zu belassen, wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem pfändenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten und zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichsteh...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / II. Zuschläge sind konkret darzulegen

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO b...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / II. Abweichungen vom Normalfall

Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt S. 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63 InsO bil...mehr

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zfs 03/2023, Reduzierung de... / 2 Aus den Gründen:

[…] IV. Mit der unter II. genannten Tat hat sich der Betroffene eines vorsätzlichen Verstoßes nach §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG, 246.1 BKat schuldig gemacht. Ausweislich des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist für eine solche Tat nach 246.1 BKat der Ausspruch einer Geldbuße von 100 EUR auch bei einem Ersttäter und angesichts ...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / V. Die Frage von Zu- und Abschlägen – eine Frage des Einzelfalls

Die Regelaufgaben des Insolvenzverwalters sollen sich aus dem jeweiligen individuellen Verfahrenszuschnitt ergeben unter Zugrundelegung der Überlegung, dass bei einem größeren Verfahren die Regelvergütung höher ist und dadurch die dort typischerweise anfallenden Tätigkeiten bereits damit abgegolten wären. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters w...mehr

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AGS 03/2023, Verzögerungsge... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die somit zulässige Beschwerde der Antragstellerin hatte nach Auffassung des OLG Frankfurt keinen Erfolg. 1. Rechtliches Gehör Die Antragstellerin hatte zunächst gerügt, ihr sei vor dem Erlass des Beschlusses vom 10.6.2022, durch den ihr die Verzögerungsgebühr auferlegt worden war, kein rechtliches Gehör gewährt worden. Das OLG Frankfurt hat ihr zugestanden, dass dies nach Akt...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / 2. Kritik und neue Parameter

Kritiker sehen bisweilen solche Parameter als zu niederschwellig an. Dies führe dann dazu, dass insbesondere in großen Verfahren stets enorme Zuschläge einerseits, eine höhere Vergütung durch die Masse andererseits festzustellen wären. Die Diskussion um diese Parameter dürfte aber seit einigen Monaten gar nicht mehr geführt werden, denn der BGH scheint von seiner bisherigen B...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / d) Selbstwahrnehmung durch den Insolvenzverwalter – Abrechnung in Form eines Zuschlages

Denkbar bleibt auch, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben selbst wahrnimmt, diese dann aber nicht gesondert z.B. nach RVG abrechnet, sondern hierfür einen Zuschlag verlangt. Dies kann für den Insolvenzverwalter durchaus eine günstigere und einkommensrelevantere Abrechnungsvariante darstellen. Während bspw. über das RVG abgerechnete Sonderaufgaben sich nach dem Streitwe...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 30 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich d...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.1 Monatliche Berechnung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Kalendertag der Hilfebedürftigkeit erbracht. Kalendertage sind die Tage von Montags bis Sonntags, also nicht nur die Werktage (Kallert, in: Gagel, SGB II, § 41 Rz. 18). Die Regelung entspricht der Regelung zum Arbeitslosengeld (§ 154 Satz 2 SGB III). Eine Anküpfung an eine kleinere Einheit (z. B. Stunde...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.3 Unmöglichkeit der Vermögensverwertung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 sind Sonderregelungen für eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 5 und nach § 22 Abs. 6 getroffen: Nach § 24 Abs. 5 sind Leistungen als Darlehen zu erbringen, soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Nach § 22 Abs. 6 ...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 2.3 Bewilligungszeitraum (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 2 sollen die Leistungen jeweils für ein Jahr bewilligt werden. Hierdurch soll eine regelmäßige Überprüfung der Hilfebedürftigkeit in überschaubaren Abständen gewährleistet werden. Nach der bis Mitte 2016 geltenden Regelung war über den Anspruch für 6 Monate zu entscheiden. Damit hatten Jobcenter für Personen, die längerfristig im Leistungsbezug stehen...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr