Fachbeiträge & Kommentare zu Rendite

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 5.2 Multiplikator

Der auf die Bemessungsgrundlage anzuwendende Multiplikator ermittelt sich im Rahmen einer Vergleichsbestimmung. Dies bedeutet, er ermittelt sich anhand der Kaufpreise anderer Unternehmen in Relation zum Umsatz. Bei Steuerberatungskanzleien liegen die üblichen Umsatzmultiplikatoren zwischen 80 % und 140 %. In Einzelfällen sind aber auch Werte darunter oder darüber denkbar. Di...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.1 Kauf bzw. Verkauf

An erster Stelle steht der Kauf bzw. Verkauf einer Steuerberatungskanzlei. Gekennzeichnet ist dieser Bewertungsanlass von den entgegengesetzten Interessen der Beteiligten. Während der Verkäufer einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen möchte, um darüber ggf. auch seine Altersversorgung sicherzustellen, ist der Käufer daran interessiert, seine zukünftige Existenzgrundlage zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.3 Vorabpauschale

Bis 2017 waren bei (teil-)thesaurierenden Investmentfonds jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern. Das waren die vom Investmentfonds tatsächlich erzielten "laufenden" Erträge. Ab 2018 ist stattdessen mit der Vorabpauschale[1] die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1280 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind.[2] Der Gesetzgeber hat diese Frage in § 1 Abs. 3b nicht geregelt. Eine Aussage dazu findet sich jedoch in § 4 FVerlV 2022 (bisher: § 5 Satz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest: In § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hauptziel dieser g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Risikoanalyse

..., welche Risiken diesbezüglich jeweils übernommen ... a) Einfluss des Risikoprofils auf die Verrechnungspreisbestimmung Rz. 637 [Autor/Stand] Grundsätze. Ähnlich wie das Vorhandensein von Funktionen und der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten, durch Ausübung der Funktion einen Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens zu leisten, haben auch die wirtschaftlichen Risiken E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.3 Weiterleitung einer Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3e S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 267 Weiterleitung: Gemäß § 1 Abs. 3e S. 1 Nr. 2 AStG wird angenommen, dass es sich auch bei der bloßen Weiterleitung von Finanzmitteln in einer Unternehmensgruppe um eine (Routine-)Dienstleistung handelt. Die Regelung nach § 1 Abs. 3e S. 1 Nr. 2 AStG zielt darauf ab, insbes. auch Konstellationen zu erfassen, bei denen eine ausländische Gesellschaft der Unternehmensgruppe ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Keine Ertragsberechtigung durch bloße Finanzierungsfunktion (Satz 5)

[5] Die Finanzierung der Entwicklung oder Erschaffung, des Erhalts oder des Schutzes eines immateriellen Werts ist angemessen zu vergüten und berechtigt nicht zum Ertrag aus dem finanzierten immateriellen Wert. Rz. 2720.4 [Autor/Stand] Keine Ertragsberechtigung durch bloße Ausübung der Finanzierungsfunktion. Ergänzend zu § 1 Abs. 3c Satz 4 enthält Satz 5 schließlich eine Neg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. DEMPE-Funktionen, verbundene Risiken und eingesetzte Wirtschaftsgüter

a) Ausgeübte Funktionen ... Funktionen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Erschaffung, der Verbesserung, dem Erhalt, dem Schutz oder jedweder Art der Verwertung des immateriellen Werts ausübt, ... Rz. 2708 [Autor/Stand] Ausübung von DEMPE-Funktionen. Eine nähere Eingrenzung der von den DEMPE-Funktionen umfassten Aktivitäten oder eine entsprechende Abgrenzung zueinander e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.2 Mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte

Rz. 82 Um die Schätzung am Maßstab des § 17 Abs. 2 AStG vornehmen zu können, dürfen keine anderen geeigneten Anhaltspunkte für eine präzisere Schätzung vorliegen, wie etwa die Rendite aus Vorjahren, der Wareneinsatz, der Umsatz, Gewinnausschüttungen, Statistiken über die Profitabilität der Branche und ein Betriebsvergleich mit anderen Unternehmen dieser Größenordnung. Die Fi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, so dass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Indirekte Zuordnung (Abs. 2)

Rz. 3561 [Autor/Stand] Indirekte Zuordnung über die durchschnittliche Kapitalanlagerendite. Für die Vermögenswerte, die nicht direkt einem bestimmten Teil des Versicherungsunternehmens zugeordnet werden können, können auch die damit zusammenhängenden Einkünfte nur indirekt zwischen der Betriebsstätte und dem Stammhaus des Versicherungsunternehmens aufgeteilt werden. Dies ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen (Abs. 3b Satz 3)

a) Allgemeines ... [3] Dies gilt dann, wenn das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt ... Rz. 1297 [Autor/Stand] Keine Gesamtbewertung bei Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen. Nach § 1 Abs. 3b Satz 3, der inhaltlich dem bisherigen § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV 2008 entspricht, kann eine Einzelbewer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen nicht begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 46 Da § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von "Investmentfonds" begünstigt, fällt die Verwaltung von Anteilen an OGAW oder Anteilen an AIF, auf die das InvStG auch anzuwenden ist (§ 1 Abs. 1 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017), nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Gleiches gilt für die Verwaltung von Gesellschaften, Einrichtungen oder Organisationen, für die nach § 2 A...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 3 Ermessen der Gesellschafter

Bei der Entlastung eines Geschäftsführers hat die GmbH-Gesellschafterversammlung einen weiten Ermessensspielraum. Anders ausgedrückt: Der Gesellschafterversammlung steht bei der Beurteilung der Frage, ob der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt (§ 43 Abs. 1 GmbHG) und jeweils seine unternehmerischen Entscheidunge...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bei wirtschaftlicher Verwertung.

Rn 49 Es besteht eine Offenlegungsverpflichtung (vgl Disput/Hübner ZMR 09, 665). Der Vermieter hat eine nachprüfbare Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits im Kündigungsschreiben vorzulegen, er muss nicht nur darlegen, inwieweit die von ihm geplante wirtschaftliche Verwertung angemessen ist, sondern auch warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses diese hindert, ob und welch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnungsmethode.

Rn 23 Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (eingehend Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, S 123 ff; Wimmer/Rösler WM 05, 1873; Krepold/Kropf WM 15, 1, 8 ff), jedenfalls in der Ausgestaltung (MüKo/Berger Rz 34 mwN) ein Schadensersatzanspruch (Nürnbg WM 15, 374; Hamm WM 05, 1265), kann nach Wahl des Darlehensgebers nach der Aktiv-Aktiv-M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigung.

Rn 3 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei es die Wünsche des Betreuten sowie alle wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, wie zB Rendite, Wertsicherung, Steuern usw, abzuwägen hat (Köln FamRZ 03, 708; LG Rottweil FamRZ 17, 561). Da der Betreuer in der Vermögensverwaltung, abgesehen von der Bindung an Wunsch und Wille des Betreuten (§ 1838), grds frei ist,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1642 BGB – Anlegung von Geld.

Gesetzestext Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet die Eltern dazu das Bargeld des Kindes gewinnbringend anzulegen. Eine Beschränkung auf mündelsichere Anlagen (§§ 1806, 1807...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Rn 1 Der oft sehr weiten ›Herrschaft‹ des Testamentsvollstreckers über den Nachlass, insb gem § 2205, entspricht die Pflicht nach § 2216 I, die Verwaltung ordnungsgemäß zu führen. Hiervon kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220), und die Erben (BGHZ 25, 275, 280) sowie konsequenterweise die Vermächtnisnehmer, denen ggü die Verpflichtung besteht, ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermögensverwertung.

Rn 22 Eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstamms besteht nur ausnahmsweise (BGH FamRZ 15, 1172; Hamm FamRZ 19, 531). Für den nachehelichen Unterhalt regeln §§ 1577 II, 1581 2, dass der Stamm des Vermögens nicht verwertet werden muss, soweit die Verwertung unwirtschaftlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrAV (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskass...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 83c BGB – Verwaltung des Grundstockvermögens.

Gesetzestext (1) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Der Stiftungszweck ist mit den Nutzungen des Grundstockvermögens zu erfüllen. Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens können für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen wurde und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleist...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / K. Überschlagsrechnungen – Multiplikatorverfahren

Rz. 178 Neben den ertragswertorientierten Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Methode) kennt auch die Betriebswirtschaftslehre[339] andere Verfahren zur Bestimmung von Unternehmenswerten.[340] Insoweit geht es insbesondere um vereinfachte Preisfindungsverfahren, wie z.B. die Anwendung von Ergebnismultiplikatoren sowie von Umsatz- oder Produktmengen orientierten Mul...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz

Rz. 103 Zum Vergleich der aus dem bewertungsgegenständlichen Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüsse mit einer gleichartigen Alternativinvestition in (andere) Unternehmen wird im Rahmen der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts zumeist typisierend auf die Renditen eines Aktienportfolios als Ausgangsgröße abgestellt. Sofern die zu diskontierenden finan...mehr

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Strategieentwicklung: Instr... / 1.1 Die grundlegenden Wettbewerbsstrategien nach M. Porter

Bevor man sich über viele neue mögliche Strategien Gedanken macht, sollte man klären, was für das eigene Unternehmen an Strategie nicht in Frage kommt. Was ausgeschlossen werden soll, kann vom Eigentümer vorgegeben werden, bzw. kann sich aus dem Leitbild ergeben. Eine nicht zum Leitbild passende Strategie muss jedoch nicht zwingend ausgeschlossen werden, nur müsste man zuvor...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.5.2 Der Equity-Ansatz

Beim Equity-Ansatz, auch Flow-to-Equity-Ansatz (FTE-Ansatz) genannt, wird der Marktwert des Eigenkapitals und damit der Unternehmenswert in nur einem Schritt ermittelt. Hierbei werden die um die Fremdkapitalkosten verminderten und den Eigentümern künftig zufließenden Cashflows mit den Eigenkapitalkosten (eines verschuldeten Unternehmens), d. h. mit den risikoäquivalenten Ren...mehr

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Strategieentwicklung: Werkz... / 5 Beschreibung des Geschäftsmodells, Bewertung der Strategie

Geschäftsmodellbeschreibung ist auch für etablierte Geschäftsfelder sinnvoll Wird im Zuge der Strategieentwicklung die Erschließung neuer Geschäftsfelder angedacht, so soll das neue Geschäftsmodell ausführlich beschrieben werden. Vor allem, wenn man auf der Suche nach Investoren ist, muss dieser Schritt zwingend passieren. Die Empfehlung ist, dass man auch die etablierten Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Niedrig verzinsliche Optionsanleihen

Rn. 78 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung mit marktüblicher Verzinsung ist bei Optionsanleihen, die (i. d. R.) ohne offenes Ausgabeaufgeld mit einer nicht marktüblichen (Nominal-)Verzinsung ausgegeben werden, das vom Anleihezeichner für das Optionsrecht gezahlte Entgelt nicht unmittelbar ersichtlich. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Instr... / 3.1 Die Wettbewerbskräfte nach M. Porter

Kräfteverhältnis zwischen aktuellen Marktteilnehmern verstehen Die "Five-Forces"-Analyse (Abb. 5) nach Michael Porter ist das klassische Instrument der Wettbewerbsanalyse.[1] Bei der Wettbewerbsanalyse denkt man immer zuerst an die bereits existierenden Konkurrenten, diese sind in Abbildung 5 als die 1. Kraft dargestellt. Von den relevanten Wettbewerbern sollen die Stärken un...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 4 Investoren- und Emittentenbedürfnisse

Rz. 7 Der rational handelnde Investor berücksichtigt bei seiner Anlageentscheidung das Risiko-/Chancenprofil einer Anlage. D. h., Ziel einer Anlage in einem festverzinslichen Wertpapier ist eine möglichst risikobereinigte Rendite. Bei gleichem Risikoprofil wird die Anlage mit der höchsten Rendite gewählt. Bei einem Investment in grüne Anleihen kommen jedoch noch Nachhaltigke...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Green Bonds

Bei Green Bonds handelt es sich um Wertpapiere, die zur Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden dienen. Green Bonds unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung nach Struktur, Risiko und Rendite nicht von "herkömmlichen" Anleihen. Im Einzelfall ist die Ausgestaltung der Anleihe an "grüne" Ziele gekoppelt, wie bspw. ein...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 1 Finanzierung über Green Bonds

Rz. 1 Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainabil...mehr