Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbesteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Veräußerungszeitrenten

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zeitrenten können auch als Gegenleistung für die Veräußerung von WG vereinbart werden (sog Veräußerungszeitrenten, vgl BFH BStBl II 1996, 676; 2002, 650). In diesen Fällen sind die Grundsätze über wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung anzuwenden. Dies bedeutet, dass die wiederkehrenden Leistungen grds in einen Tilgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Unterhaltsrenten

Rn. 81 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unterhaltsleistungen erfolgen idR unentgeltlich. Da insoweit zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG (Gewährung der Bezüge auf freiwilliger Basis, aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person) vorliegen, sind die Unterhaltsleistungen grds nicht steuerbar (s Rn 47ff)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzung zu abgekürzten Leibrenten

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Zeitrente ist abzugrenzen von der abgekürzten Leibrente. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar ebenfalls zeitlich begrenzt. Darüber hinaus endet sie aber auch mit dem Tod des Bezugsberechtigten (vgl § 55 Abs 2 EStDV; BFH BFH/NV 2011, 1496 zu Erwerbsminderungsrente; BFH BStBl II 1986, 261). Zur Besteuerung abgekürzter Leibrenten, s Rn 76ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gleichmäßigkeit der Leistungen

Rn. 60 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der steuerrechtliche Begriff der Rente setzt fortlaufend gleich bleibende, dh betragsmäßig fest begrenzte Leistungen bzw Bezüge voraus (BFH BFH/NV 2010, 459; BStBl II 2006, 245; 1992, 78; 1980, 501). Außerdem sind die Leistungen periodisch, dh in gleichen zeitlichen Abständen zu erbringen (vgl BFH BStBl III 1967, 178). Unwesentliche Schwankun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Rente/Leibrente

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. In Anlehnung an die zivilrechtliche Rspr des RG und des BGH hatte die steuerrechtliche Rspr früher eine Leibrente (vgl § 759 BGB) als "ein einheitliches nutzbares Recht (Rentenstammrecht), das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist, und dess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausgleich für entgangenes Erbe

Rn. 71 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dient eine zeitlich befristete Rente dem Zweck, einem weichenden Erben einen Ausgleich für sein entgangenes Erbe oder seinen Pflichtteilsanspruch zu verschaffen, ist die Rente ebenso vererblich wie nach dem Todesfall der Erbanteil oder der Pflichtteilsanspruch, an deren Stelle die Rente getreten ist. In einem solchen Fall ist die Rente als Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbi) Fazit

Rn. 169 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Obwohl die Rspr mittlerweile die Grundfragen (s Rn 132ff) einer möglichen Doppelbesteuerung – vor allem die Anwendung des Nominalwertprinzips auf der Beitrags- und Leistungsseite – für die Praxis geklärt hat, bleiben diverse Einzelfragen sowohl auf der Beitrags- als auch der Leistungsseite noch offen, die jedoch teilweise einzeln oder zumin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lebensversicherungszeitrenten

Rn. 72 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Zeitrente liegt auch vor, wenn die Rente im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags lediglich für eine bestimmte Zahl von Jahren ausgezahlt wird (vgl BFH BStBl II 1981, 358 für eine Rentenzahlung an Hinterbliebene des Versicherungsnehmers). Eine solche Zeitrente wäre an sich ebenfalls nach § 22 Nr 1 S 1 EStG steuerbar. Vorrangig anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Unentgeltliche Zeitrenten

Rn. 74 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden die Zeitrenten unentgeltlich geleistet, liegen zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG vor (s Rn 47ff). In einem solchen Fall sind die Renten nicht steuerbar. Liegen diese Voraussetzungen ausnahmsweise nicht vor, greift der Grundtatbestand des § 22 Nr 1 S 1 EStG, so dass die Renten als sonstige wiederkehrende Bezüge in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgrenzung zu Bezügen mit variabler Bemessungsgrundlage

Rn. 61 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leibrente kann dann nicht angenommen werden, wenn die Bezüge abhängig sind von einer variablen Bemessungsgrundlage, wie zB dem Gewinn oder dem Umsatz eines Unternehmens, was auch dann zu bejahen ist, wenn die Bezüge nach einem festen Prozentsatz oder einem bestimmten Verteilungsschlüssel bemessen werden (BFH BStBl III 1963, 592; 1964, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abhängigkeit von ungewissen Umständen

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird die Höhe der Leistungen abhängig gemacht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder der Bedürftigkeit des Empfängers, handelt es sich ebenfalls nicht um Rentenleistungen, sondern um dauernde Lasten (BFH BStBl II 1986, 348; 1981, 263; BFH/NV 1988, 294), s Rn 76. Des Weiteren wurden voll steuerbare dauernde Lasten angenommen, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unschädliche Wertsicherungsklausel

Rn. 66 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Sicherung einer Rente durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel oder einer Währungsklausel (vgl H 22.3 EStH 2019 "Begriff der Leibrente"), dh die vertragliche Koppelung der Rente an eine bestimmte Bezugsgröße, ist für die Annahme einer Leibrente unschädlich (BFH BStBl II 2010, 24; 1997, 284; 1992, 499; BFH/NV 1986, 526; BMF v 11.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entstehungsgeschichte

Rn. 32 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Regelungen, die eine Besteuerung wiederkehrender Bezüge beim StPfl erlauben, lassen sich bis ins Preußisches EStG von 1891 bzw 1906 zurückverfolgen (dazu und, zur weiteren Entwicklung bis 2005 des § 22 Nr 1 EStG s Wernsmann/Neudenberger in K/S/M, § 22 EStG Rz B 20ff (Mai 2017)). Die grundlegendste Änderung hat die Norm im Zuge des AltEinkG v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Schadensersatzrenten

Rn. 83 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wiederkehrende Leistungen zum Ausgleich eines Schadens sind grds nicht als Leibrenten steuerbar. Solche Renten können auf den §§ 253, 823ff BGB oder anderen Vorschriften (zB HaftpflichtG, StVG) beruhen. Die frühere Rspr, die in Form einer Leibrente gezahlten Schadensersatz allein der äußeren Form wegen den steuerbaren Einkünften zugerechnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Änderungsklausel

Rn. 63 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Vereinbaren die Vertragsparteien eine Änderbarkeit der Rentenzahlungen entsprechend § 323 ZPO, ist dies regelmäßig ein Indiz für das Vorliegen einer in vollem Umfang steuerbaren dauernden Last (s Rn 76). Für eine steuerlich zu beachtende Änderungsklausel genügt der "Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO", weil dies so zu verstehen ist, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufteilung in Einzelleistungen

Rn. 68 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Haben Vertragsparteien im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen in einem einheitlichen Vertrag die Abänderbarkeit nur einzelner Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen, sind nur diese als Leibrenten und die übrigen als dauernde Lasten zu beurteilen (vgl BMF v 16.09.2004, BStBl I 2004, 922 Rz 48 für vor dem 01.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verlängerte Leibrenten

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre der Mindestlaufzeit weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unfallrenten

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH BStBl III 1959, 462). Private Unfallrenten dagegen beruhen regelmäßig auf einem Versicherungsvertrag. Sie fallen deshalb nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Prüfung zum Beginn des Rentenbezugszeitraums

Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Prüfung einer etwaigen Doppelbesteuerung der zukünftigen voraussichtlichen Rentenbezüge ist auf den Zeitpunkt des Renteneintritts vorzunehmen und nicht etwa schon zu einem Zeitpunkt während der Erwerbsphase der Rentenansprüche (BVerfG v 14.06.2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801; BFH BFH/NV 2016, 1791; FG BdW EFG 2020, 116, Rev X R 33...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 943 [Renten aus ausländischer Versicherung oder Rentenvertrag oder aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung] Renten und andere Leistungen aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag bzw. aus ausländischer betrieblicher Versorgungseinrichtung sind ab dem Jahr 2020 in die neue Anlage R-AUS einzutragen. Eine Qualifizierung der aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handeln. Sie können durch die > Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheini...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Übertragung der Anrechte von einem Versorgungsträger auf den anderen bleibt für beide versorgungsberechtigten Stpfl ein unbesteuerter Vorgang; er wird nach § 3 Nr 55a EStG steuerfrei gestellt. Besteuert wird erst in der Versorgungsphase: Die den geschiedenen Ehegatten zufließenden Versorgungsleistungen werden bei diesen besteuert. Weil si...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 222 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines (behinderten) Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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ZAP 16/2016, Sonderausgabenabzug: Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten

(BVerfG, Beschl. v. 14.6.2016 – 2 BvR 290/10 u. 2 BvR 323/10) • Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Altersvorsorgeaufwendungen in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Ve...mehr

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Neuregelung der Altersvorsorgeaufwendungen durch das AltEinkG verfassungsmäßig

Leitsatz § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG i.d.F. des AltEinkG ist mit der Verfassung vereinbar. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 10 Abs. 3, § 9 Abs. 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a , Doppelbuchst. aa, § 39a Abs. 1 EStG, Art. 3, Art. 19 Abs. 4 GG , Sachverhalt Der im Jahr 1959 geborene Beschwerdeführer ist als Steuerberater nicht selbstständig ...mehr

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Aufteilung der Besteuerungshoheit für Sozialversicherungsrenten im DBA Kanada

Leitsatz Bezüge aus der deutschen Rentenversicherung unterliegen Art. 18 Abs. 1 und nicht Art. 18 Abs. 2 DBA Kanada. Aus diesem Grund ist Deutschland an der Besteuerung der Rentenbezüge von in Kanada ansässigen Rentnern gehindert. Sachverhalt Die Klägerin ist steuerlich unbestritten in Kanada ansässig. Aus einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland bezieht sie eine Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 125 Träger... / 2.2 Aufgaben der allgemeinen Rentenversicherung

Rz. 9 Das Aufgabenspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst neben dem Beitrags- und Leistungsrecht auch noch die allen Sozialversicherungsträgern obliegenden Aufgaben wie Aufklärung, Beratung und Auskunft nach dem SGB I. Daneben sind noch weitere Aufgaben wie beispielsweise Überwachungs- und Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Beitragsabführung wahrzunehmen. Rz....mehr

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Rentenversicherung: Wie wird die neue "Mütterrente" besteuert?

Kommentar Wer Kinder erzogen hat, soll diese (Lebens-)Leistung später auch im Portemonnaie spüren – so der Grundgedanke der neuen "Mütterrente". Das FinMin Schleswig-Holstein hat in einer neuen Weisung erklärt, wie entsprechende Rentenzahlungen versteuert werden müssen. Väter und Mütter von vor 1992 geborenen Kindern können durch die neue sog. "Mütterrente" von einer besseren...mehr

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AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung

Leitsatz 1. Eine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Rentenempfänger nach dem 31.12.2004 zufließt, wird mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG besteuert, auch wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des AltEinkG liegt. 2. Die Anwendung des AltEinkG auf Nachzahlungen einer Rente, de...mehr

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Rentenbesteuerung: Anwendung der sog. Öffnungsklausel

Leitsatz 1. Der gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Der jeweilige Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist auch dann maßgeblich, wenn nur für einen Teil des Jahrs Beiträge gezahlt worden sind. 3. Zahlungen in eine (befreiende) ...mehr

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Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Alterseinkünftegesetz

Leitsatz Eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1.6.2004 bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung unterliegt - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 %. Sachverhalt Eine Steuerpflichtige erhält seit dem 1.6.2006 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung g...mehr

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Besteuerung der Altersrenten verfassungsgemäß

Leitsatz 1. Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten. 2. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbstständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern nicht gegen d...mehr

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Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Besteuerung ab 2005 verfassungsgemäß

Leitsatz Eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Leibrente, die bei Rentenbeginn vor 2005 mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Einkommensteuer unterliegt. Eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil kommt nicht in Betracht. Sachverhalt Bis einschließlich 2004 wurde die EU-Rente der Klägerin mit einem E...mehr

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Rentenbesteuerung bis 2004 verfassungsrechtlich nicht mehr überprüfbar

Leitsatz Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Besteuerung der Altersrenten in den Jahren vor 2005, dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes, kommt nicht mehr in Betracht. Normenkette § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst a, § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 10 Abs. 3 EStG 2000, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger bezog nach 44 Jahren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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Vorläufigkeit wegen anhängiger Musterverfahren

Überblick BMF erweitert den Vorläufigkeitskatalog wegen bezweifelter Verfassungsmäßigkeit der neuen Rentenbesteuerung. Kommentar Die Besteuerung der Leibrenten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) führt aufgrund des Alterseinkünftegesetzes ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zu einer (mindestens) 50 %igen Besteuerung der jährlichen Rentenbezüge. Aufgrund eines hie...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren

Überblick Steuerfestsetzungen können nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergehen, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Die Finanzverwaltung veröffentlicht hierzu in unregelmäßigen Abständen eine Liste der anhängigen Verfahren, aufgrund derer Eink...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren

Kommentar Steuerfestsetzungen können nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergehen, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Die Finanzverwaltung veröffentlicht hierzu in unregelmäßigen Abständen eine Liste der anhängigen Verfahren, aufgrund derer Eink...mehr

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Öffnungsklausel bei Rentenbesteuerung

Kommentar Wer nachweist, dass er bis zum 31.12.2004 mindestens zehn Jahre lang Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, kann insoweit gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die für ihn günstigere Ertragsanteilsbesteuerung beantragen. Diese Voraussetzung kann durch Zahl...mehr

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Rentenversicherungsbeiträge bis 2004 keine vorweg genommenen Werbungskosten

Leitsatz Zumindest für die Altjahre bis einschließlich 2004 sind die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge auch nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes nicht als vorweg genommene Werbungskosten in voller Höhe, sondern nur begrenzt im Rahmen des Sonderausgabenabzuges zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger zahlte im Jahr 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicher...mehr

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Verfassungswidrigkeit der ungleichen Besteuerung von Renten und Pensionen

Leitsatz (amtlich) Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Anschluss an BVerfGE 54, 11; 86, 369). Sollen nichtfiskalische Förderungsund Lenkungsziele den rechtfertigenden Gr...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 9.3 Versorgungsfreibetrag, Rentenbesteuerung, Altersentlastungsbetrag und Kleinbetragsrente: Diese Änderungen sind geplant

Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2023 bzw. ab dem Tag nach der Verkündung (geplant, Verkündung noch offen) Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023 weitere Quelle: § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 24a Satz 5 EStG, § 10 Ab...mehr

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ZAP 14/2022, Anwaltsmagazin / 6 Änderung der Rentenbesteuerung noch in 2022

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen. Wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mitteilte, will sie damit sicherstellen, dass die vom Bundesfinanzhof (BFH) kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften un...mehr

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ZAP 14/2018, Anwaltsmagazin / Personalia

In den Ruhestand getreten ist Ende Juni die Vizepräsidentin des BFH Silvia Schuster. Nach einer Karriere im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen kam Frau Schuster im Jahr 2000 an den BFH, wo sie zunächst dem X. Senat zugewiesen war, der vor allem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, für Sonderausgaben und für die Rentenbesteuerung zuständig ist. Im August 2...mehr

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ZAP 10/2019, Anwaltsmagazin / 12 Personalia

Der Richter am Bundesfinanzhof Prof. Jürgen Brandt ist Ende April 2019 in den Ruhestand getreten. Prof. Brandt war am Finanzgericht Düsseldorf tätig, bis er im Januar 2000 an den BFH berufen wurde. Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war er zunächst in dem mit der Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden und der Rentenbesteuerung befassten X. Senat tätig; nach knap...mehr