Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) AK für im Wege einer Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital hinzuerworbene Genossenschaftsanteile

Streitig ist die Höhe von Verlusten aus der Veräußerung von Genossenschaftsanteilen, insbesondere die Anschaffungskosten für die veräußerten Anteile. Veräußerung mehrerer Anteile: Ist ein Steuerpflichtiger Inhaber mehrerer Anteile an einer unter die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und Abs. 7 EStG fallenden Genossenschaft, die er zu verschiedenen Zeiten und/oder zu unterschiedliche...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Anrechnung von Tilgungsleistungen

Rz. 98 Hinsichtlich der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Tilgungsleistungen hat sich eine für die familienrechtliche Praxis sehr bedeutsame Änderung der Rechtsprechung des BGH ergeben. Rz. 99 Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögen...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Anrechnung von Tilgungsleistungen

Rz. 16 Bei den Tilgungsleistungen haben die Eigentümerverhältnisse eine Bedeutung. Sind die Eheleute Miteigentümer des Hauses, führt die Rückführung der Hausdarlehen zu einer Vermögenssteigerung bei beiden Eheleuten, bei Alleineigentum ist der andere in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags an dem Vermögenszuwachs nicht mehr beteiligt. Rz. 17 Nach der neueren Rechtspr...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Sonderbedarf

Rz. 79 Nach der Legaldefinition des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt Sonderbedarf bei einem unregelmäßigen und außergewöhnlich hohen Bedarf vor. Es handelt sich um einen überraschenden, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbaren und der Höhe nach nicht abschätzbaren Bedarf, der deshalb beim laufenden Unterhalt nicht angesetzt werden konnte und deshalb eine zusätzliche Unterhal...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Einsatz von Vermögen

Rz. 73 Der Unterhaltsbedarf kann auch durch eigenes Vermögen des Unterhaltsberechtigten gedeckt werden. Allerdings muss zwischen den Vermögenserträgen (Zinsen, Dividenden usw.) und dem Vermögensstamm unterschieden werden. Rz. 74 Wie sich aus § 1602 Abs. 2 BGB und § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt, haben selbst minderjährige Kinder ihre Einkünfte aus eigenem Vermögen zur Minderu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Voraussetzungen für die rückwirkende Durchsetzung von Unterhalt

Rz. 7 Unterhalt kann rückwirkend seit einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit nur dann durchgesetzt werden, wenn entwedermehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / I. Sachverhalt

Das erstinstanzliche Familiengericht hat der Antragsgegnerin im vorliegenden Fall für die Rechtsverteidigung in einer Ehesache die von ihr nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe (VKH) verweigert, weil sie über ausreichend eigenes Vermögen verfüge und daher eine Hilfsbedürftigkeit nicht vorliegt. Aus ihrer eingereichten Erklärung zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhält...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / II. Einsatz des gesamten zumutbaren Vermögens

a) Schonvermögensbetrag Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragsgegnerin im Rahmen der Prüfung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neben ihrem Einkommen ihr gesamtes zumutbares Vermögen einzusetzen. Eine gesetzliche Definition von Vermögen sieht § 115 ZPO dabei nicht vor. Durch den Verweis in Abs. 3 auf § 90 SGB XII sind die sozi...mehr

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AGS 04/2022, Gelder aus Cor... / III. Bedeutung für die Praxis

Das KG reiht sich damit in die Reihe der bisherigen – auch höchstrichterlichen – Rspr. ein, die eine gewährte Corona-Soforthilfe nach einem Bundes- oder Landesprogramm aufgrund ihrer Zweckbindung und dem damit verbundenen schutzwürdigen Interesse als grds. unpfändbar charakterisieren und damit in einem Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht als einzusetzender Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse TOP XX: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse Es werden folgende Nachschüsse in Euro für das Jahr _____ beschlossen: Die Nachschüsse sind sofort fällig...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.2 Die Neuregelung

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer jetzt nur noch über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Mit dieser Neufassung verfolgt der Gesetzge...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 1 Leitsatz

In einer Gemeinschaftsordnung können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient. Sieht die Gemeinschaftsordnung einer solchen Anlage vor, dass die Untergemeinschaften sich selbstständig verwalten, dass an den Untergemeinschaften die jeweil...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 4 Die Entscheidung

Der BGH sieht das nicht so! Aus § 2 Abs. 6 GO ergebe sich "eindeutig", dass "rechtstechnisch verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet" worden seien. Die Kompetenz der Sondernutzungsgemeinschaft an der Tiefgarage, einen Beschluss über die Erhöhung ihrer Erhaltungsrücklage durch Erhebung einer Sonderumlage zu fassen, sei zweifelsfrei gegeben. Der Beschluss entspreche au...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 1. Beispiel

An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR (Bargründung) sind A und B jeweils mit 50 % beteiligt. Die Satzung sieht keine Öffnungsklausel im Hinblick auf personengebundene Rücklagen vor. A leistet im Jahr 2020 eine Einlage i.H.v. 100.000 EUR. Im 2020 wird ein Gewinn i.H.v. 100.000 EUR generiert, im Jahr 2021 i.H.v. 0 EUR. Im Jahr 2021 wird A auf Grundlage eines entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht ausschließlich auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des wG s § 14 AO; außerdem s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw. Zur Abgrenzung zur – st-unschädlichen – Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG ist die St-Befreiung ausgeschlossen für wG, die nicht ausschl auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind. Für diese wG ergibt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage

A. Vorbemerkungen I. Verhältnis zum früheren Recht Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 229 AktG

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG zielt auf die Sanierung notleidender Gesellschaften ab. Die "Vereinfachung" gegenüber der ordentlichen Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG besteht v.a. darin, dass die Gläubigerschutzvorschrift des § 225 AktG, die u. a. in Abs. 1 eine Sicherheitsleistung auf Verlangen der Gläub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweisung der Einstellung in die Kapitalrücklage (Satz 2)

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 (3. Alternative) AktG kann eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung auch zum Zweck der Rücklagendotierung vorgenommen werden. Gemäß § 232 AktG sind Beträge, die bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung zum Zweck des Ausgleichs von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste rückblickend nicht erforderlich waren, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 4 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG betrifft den Fall der bloßen Umbuchung zwischen den EK-Konten auf der Passivseite der Bilanz, namentlich der Einstellung von Beträgen aus der Auflösung anderer Gewinnrücklagen (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 4.) in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 1.). Gemäß § 229 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen vor der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung des § 185 AktG 1937. Gegenüber der Fassung des § 185 AktG 1937 ist jedoch der Anwendungsbereich von § 232 AktG 1965 erweitert und die Berücksichtigung des Nichteintritts zu hoch angenommener Verluste bereits bei der Aufstellung des JA für das im Zeitpunkt des Beschlusses über die vereinfachte Kap.-He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 231 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 231 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG betrifft den Fall, dass eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß § 229 Abs. 1 (3. Alternative) AktG vorgenommen wird und dadurch eine Umbuchung von gezeichnetem Kap. oder Grundkap. (vgl. § 266 Abs. 3 A. I.) in die Kap.-Rücklage (vgl. § 266 Abs. 3 A. II.) erfolgt. Die Regelung schränkt hierbei die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Analoge Anwendung des § 232 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG findet ebenfalls dann Anwendung, wenn bewusst ein höherer Herabsetzungsbetrag als zur Verlustdeckung erforderlich festgesetzt worden war, da auch und v.a. in diesem Fall eine unzulässige Gewinnabführung an die Aktionäre droht (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 232, Rn. 10; AktG-GroßKomm. (2012), § 232, Rn. 14; HB-GesR (2020/IV), § 62, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Einstellungspflicht in die Kapitalrücklage

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge ist gemäß § 232 AktG der Differenzbetrag zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich eingetretenen Verlust in die Kap.-Rücklage einzustellen. Dies hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn hierdurch die Kap.-Rücklage einen Betrag von 10 % des Grundkap. überschreitet, da § 231 AktG i. R.d. § 232 AktG keine Anwendung findet (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachweis der Verwendung der aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge (Satz 3)

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 240 Satz 3 AktG ist im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kap.-Herabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gemäß § 229 Abs. 2 AktG gewonnenen Beträge Da eine Einstellung diese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einstellungen nach Beschlussfassung

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 231 Satz 3 AktG bleiben bei der Bemessung der zulässigen Höhe Beträge, die in der Zeit nach der Beschlussfassung über die Kap.-Herabsetzung zwecks Rücklagendotierung einzustellen sind, auch dann außer Betracht, wenn sie zeitgleich mit dem Kap.-Herabsetzungsbeschluss oder später beschlossen wurden. Diese Beträge mindern nicht den Betrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Kap.-Rücklage ebenso wie der gesetzlichen Rücklage ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht der Zeitpunkt der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister (vgl. KK-AktG (2020), § 231, Rn. 7; Hüffer-AktG (2021), § 231, Rn. 3; ADS (1997), § 231 AktG, Rn. 22; HB-GesR (2020/IV), § 62, Rn. 15).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis zu § 232 AktG

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Während § 231 AktG den Betrag, um den das verminderte Kap. in Kap.-Rücklagen eingestellt werden kann, begrenzt, ordnet § 232 AktG ausdrücklich die Einstellung überschüssiger Beträge in die Kap.-Rücklagen an. Dies erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Denn § 231 AktG ist vor der geplanten vereinfachten Kap.-Herabsetzung zu beachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur hinreichenden Aufgliederung der Bilanz nach § 247 Abs. 1 erfordert grds. eine Aufgliederung des EK. Das gesetzlich nicht definierte buchmäßige EK ergibt sich am BilSt als Saldo in der Bilanz, nachdem AV und UV sowie Schulden und RAP zutreffend angesetzt und bewertet worden sind. Dabei handelt es sich – insbesondere angesichts ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift regelt den Ausweis der Kap.-Herabsetzung in der GuV und dem Anhang und ergänzt somit die Vorschriften der §§ 275–288 und der §§ 158, 160 AktG. Zweck der Vorschrift ist in erster Linie die Information der Aktionäre über die wirkliche Ertragslage der Gesellschaft und Schaffung von Klarheit über die Verwendung der aus der Kap.-Hera...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen vertauscht (vgl. Kropff (1965), S. 321). Durch das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG ergänzt die Vorschriften des § 229 Abs. 1 AktG wie auch des § 230 AktG über die Zulässigkeit einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung und der Verwendung der aus ihr gewonnenen Beträge. § 232 AktG trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass sich die Durchführung einer Kap.-Herabsetzung in der Rückschau oftmals als nicht notwendig darstellt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrag

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 232 AktG müssen Wertminderungen oder sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen worden sein. Ob dies der Fall ist, hängt von einem Vergleich der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufstellung des JA mit den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kap....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Komponentenstetigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bestimmte Angaben können, sei es aufgrund kodifizierter Wahlrechte oder (wie im Beispiel freiwilliger Angaben) wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben, wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang, entweder im Anhang oder Lagebericht, optional im Lagebericht oder anderweitig platziert werden. Für sie verlangt die Komponentenstetigkeit einen gege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zuständiges Organ

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Beachtung des § 232 AktG und demnach zur Rückstellung von Beträgen in die Kap.-Rücklage ist dasjenige Gesellschaftsorgan verpflichtet, welches den betreffenden JA feststellt. Primär verpflichtet ist daher zunächst der Vorstand, der in allen Fällen einen Entwurf für den JA zu erstellen hat. Erfolgt die Feststellung gemäß § 172 AktG durch AR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 232 AktG

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wurde entgegen § 232 AktG eine erforderliche Einstellung in die Kap.-Rücklage nicht vorgenommen, so ist der JA, da die Vorschrift überwiegend dem Gläubigerschutz dient (vgl. HdR-E, AktG § 232, Rn. 2) und eine Bestimmung über die Einstellung von Beträgen in die Kap.- oder Gewinnrücklagen darstellt (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 256, Rn. 15), gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitraum

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Einstellung in die Kap.-Rücklage hat gemäß § 232 AktG nur zu erfolgen, wenn sich ein Unterschiedsbetrag bei der Aufstellung der Jahresbilanz für das GJ, in dem der Beschluss über die Kap.-Herabsetzung gefasst wurde, oder für eines der beiden nachfolgenden GJ ergibt. § 232 AktG ist demnach für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beschl...mehr