Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 3 Literatur

Rz. 5 Vgl. Literaturhinweise bei § 80. Fichte, Regelgebundene Verwendung der Sozialversicherungsrücklagen, Wirtschaftsdienst 2012 S. 332.mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.3 Schuldbuchforderungen (Nr. 3)

Rz. 6 Von den zur Anlegung zugelassenen Schuldbuchforderungen erfasst sind Darlehensforderungen gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft auf dem Gebiet der Europäischen Gemeinschaften, die statt durch Ausstellung von Wertpapieren lediglich als Buchschuld durch Eintragung in ein Schuldbuch beurkundet sind.mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anlageformen (Abs. 1) Rz. 3 Die Beschränkung auf den Anlagekatalog des § 83 Abs. 1 ist bereits Ausdruck einer Abwägung der von der Grundnorm des § 80 geforderten Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Die Tatsache, dass diese Anlageziele im Rahmen der zugelassenen Anlageformen unterschiedlich gewichtet sind, eröffnet dem Versicherungsträger einen hinreichenden Ermessens...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2 Rechtspraxis

2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1 Anlageformen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Beschränkung auf den Anlagekatalog des § 83 Abs. 1 ist bereits Ausdruck einer Abwägung der von der Grundnorm des § 80 geforderten Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Die Tatsache, dass diese Anlageziele im Rahmen der zugelassenen Anlageformen unterschiedlich gewichtet sind, eröffnet dem Versicherungsträger einen hinreichenden Ermessensspielraum bei seiner Ausw...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.3 Anlagen für soziale Zwecke (Abs. 3)

Rz. 13 Bei der Auswahl der Anlageform sollen Anlagen für soziale Zwecke mit Vorrang berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, die Abweichungen in atypischen Ausnahmefällen gestattet . Der unbestimmte Rechtsbegriff der "sozialen Zwecke" ist dabei im Lichte des Sozialstaatsgebotes und unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 1 SGB I umschriebenen Aufgabe des...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.1 Schuldverschreibungen (Nr. 1)

Rz. 4 Nr. 1 erlaubt die Anlage in Schuldverschreibungen. Hierbei handelt es sich um Urkunden, die ein Leistungsversprechen des Ausstellers, meist Zahlung einer bestimmten Geldschuld nebst laufender Zinsen, verbriefen; sie gehören zu den Inhaberpapieren i. S. d. §§ 793 ff. BGB und dienen der Deckung eines größeren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten kommen staatliche Stel...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Folgen von Verstößen

Rz. 14 Angesichts des Wortlauts des § 83 Abs. 1, "kann ... nur angelegt werden in", wird die Norm als Verbotsgesetz i. S. v. § 134 BGB angesehen mit der Folge, dass bei einer Verletzung des Anlagekataloges das der Vermögensanlage zugrunde liegende Geschäft nichtig sein soll (vgl. Borrmann, a. a. O., § 83 Rz. 3). Soweit die abweichende Anlage nach § 86 genehmigungsfähig ist, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 83 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 2 VII Börsenzulassungs-G v. 16.12.1986 (BGBl. I S. 2478) mit Wirkung zum 1.5.1987 an Änderungen des Börsengesetzes angepasst. Die Vorschrift wurde vollständig neugefasst mit Wirkung zum 18.6.1994 durch Art. 2 Nr. 15 des 2. SGBÄndG v. 13.6....mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.5 Anteile an Sondervermögen (Nr. 5)

Rz. 8 Bei der Beteiligung an Sondervermögen "nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften" (KAAG) ist zu beachten, dass dieses mittlerweile durch das Investmentgesetz (InvG) mit Wirkung zum 1.1.2004 abgelöst worden ist, welches wiederum in Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) durch das Aufsichtsregime des Kap...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.7 Gemeinnützige Anlagen (Nr. 7)

Rz. 10 Zugelassen ist zudem die Anlage in Beteiligungen an gemeinnützigen Einrichtungen – soweit die Zweckbestimmung der Mittelhingabe vorwiegend den jeweiligen Aufgaben des Versicherungsträgers (vgl. § 30) dient – oder an Darlehen für gemeinnützige Zwecke. In Anlehnung an § 52 der Abgabenordnung wird unter sozialversicherungsrechtlicher Gemeinnützigkeit die selbstlose Förder...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.4 Forderungen aus Darlehen und Einlagen (Nr. 4)

Rz. 7 Zulässig ist überdies die Anlage in Forderungen aus Darlehen und Einlagen. Beiden Anlageformen ist gemein, dass neben der Rückzahlung des geschuldeten Geldbetrages i. d. R. auch eine Zinszahlung vereinbart ist. Als Darlehen (vgl. § 488 BGB) kommen insbesondere Schuldscheindarlehen in Betracht. Einlagen sind zum einen Geldverwahrungen bei Banken zum Zwecke der Erzielung...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.2 Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte besonderer Bonität (Nr. 2)

Rz. 5 Ebenfalls gestattet ist die Anlage in andere als die bereits unter Nr. 1 genannten Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte verbriefende Wertpapiere (Borrmann, WzS 2017 S. 78). Voraussetzung ist, dass für die Einlösung der Forderung eine öffentlich-rechtliche Gewährleistung (z. B. Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft) besteht, eine Sicherungse...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.1 Höhe der Betriebsmittel

Rz. 3 Hinsichtlich der Höhe der Betriebsmittel ergeben sich aus § 81 keine Festlegungen. Näheres ergibt sich aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse (Krankenversicherung: bis zum 1,5fachen der durchschnittlichen Monatsausgabe, § 260 SGB V; Krankenversicherung der Landwirte: Satzung kann den Du...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Betriebsmittel (allein) im Hinblick auf ihren Zweck zum einen als kurzfristig verfügbare Mittel zur Bestreitung der laufenden Aufgaben der Versicherungsträger und zum anderen zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen (vgl. Dahm, in: Eichenhofer/Wenner, SGB IV, § 81 Rz. 5). Betriebsmittel erfassen alle Vermögenswerte, die nicht Rücklage...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.3 Liquidität

Rz. 4 Die Liquidität einer Vermögensanlage erfordert, dass der Versicherungsträger stets ausreichend kurzfristig verfügbare und dabei ohne erhebliche finanzielle Nachteile aufzulösende Mittel zur Deckung seiner laufenden Ausgaben bereithält, und zwar gerade auch dann, wenn die Ausgaben unvorhersehbar höher als erwartet ausfallen oder unverhoffte Einnahmeverluste auftreten (v...mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 2.1 (Aktuelle) Unmöglichkeit der Anlage nach § 83

Rz. 4 Eine abweichende Anlegung der Rücklage ist zum einen dann zulässig, wenn sie im fraglichen Zeitpunkt nicht oder noch nicht in einer der von § 83 vorgesehenen Anlagearten angelegt werden kann. Dieser Fall ist angesichts der Breite der von § 83 eröffneten Anlagevarianten höchstens denkbar, wenn der Kapitalmarkt hierfür praktisch nicht mehr aufnahmefähig ist, was kaum vor...mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm eröffnet die Möglichkeit, die Rücklage mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde abweichend von den Regelungen des § 83 anzulegen. Ihr Zweck besteht darin, wirtschaftlichen Veränderungen und besonderen Sachverhalten Rechnung zu tragen (vgl. RegE-SGB IV, BT-Drs. 7/4122 S. 38 zu § 87 SGB IV). Die abweichende Regelung muss jedoch stets den allgemeinen Anlageerforderni...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.2 Grundsätze für die Anlegung

Rz. 4 Spezielle Vorschriften (vergleichbar § 83 für die Rücklage) bestehen für die Anlegung der Betriebsmittel nicht. Die Gestaltungsfreiheit der Sozialversicherungsträger ist jedoch begrenzt durch die ausdrückliche Zielsetzung der kurzfristigen Verfügbarkeit: Betriebsmittel sind so zu verwalten, dass sie zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft – ohne Kr...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt Grundsätze für die Anlegung und Verwaltung der Mittel der Versicherungsträger. Diese fungieren als treuhänderische Sachwalter der Geldmittel, die ihnen ihre Mitglieder in Form von Beiträgen zur Finanzierung auch der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben (BSG, Urteil v. 11.12.2002, B 5 RJ 42/01). Versicherungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG

Leitsatz 1. Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. Der an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Geschäftsarten

Tz. 23 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 Buchst a bis d KStG gibt den Rahmen der begünstigten Tätigkeiten vor. Innerhalb dieses Rahmens sind jedoch nur bestimmte Geschäfte begünstigt; andere führen – je nach deren Umfang – zur partiellen oder vollen StPflicht (s Tz 45 ff). Zur Ermittlung des Umfangs der begünstigten bzw nicht begünstigten Tätigkeiten iSd § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, den Erwerb oder Verkauf ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2019 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr darin enthalten sind die zu erklärenden Daten für die z...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Personengesellschaften

Rz. 14 Nutzungen eines Personengesellschaftsanteils sind zunächst der auf den Anteil gem. Gesetz und Gesellschaftsvertrag entfallende ausschüttbare und entnahmefähige Gewinn,[50] und zwar bezogen auf die Nutzungszeit und nicht auf den Fälligkeitszeitpunkt (§ 101 Nr. 2 BGB a.E.). Unabhängig hiervon hat der Vorerbe gem. § 122 Abs. 1 HGB das Recht zur Entnahme von jährlich 4 % ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 13 Als Nutzungen eines Unternehmens wird in Anlehnung an § 1655 BGB a.F. allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Bilanz ergibt.[45] Ob dies die Steuer- oder die Handelsbilanz zu sein hat, wird unterschiedlich beurteilt.[46] Der Erblasser kann dabei die Bilanzier...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Als Nutzungen einer Kapitalgesellschaft stehen dem Vorerben für die Dauer der Vorerbschaft grundsätzlich die auf seine Beteiligung entsprechend den Ergebnisverwendungsbeschlüssen entfallenden Gewinnanteile oder Dividenden zu.[54] Dies gilt jedoch nicht, soweit der Gewinn aus der Auflösung von stillen Reserven resultiert, die bereits vor dem Erbfall gebildet worden sin...mehr

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Sauer, SGB III § 361 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Höhe des Umlagesatzes war entsprechend den Erfordernissen des § 360 a. F. für jedes Jahr festgesetzt worden. Dies erfolgte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Durch das Zweite Gesetzes zur Änderung des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch v. 5.12.2012 ist der Beitragssatz in § 360 auf 0,15 % gesetzlich festgesetzt worden. Von diesem Bei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 2. und 3. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer[1] haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläute...mehr

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§ 14 Anhang / E. Anlage 5: Checkliste zur Erfassung der fixen Kosten

Rz. 6 (Nach Ege, Band 7, S. 81 ff. der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV) A. Aufwand für Wohnung, Garten, Haustierhaltung und Grabpflege 1. Wohnung OLG Hamm MittBl 1998, 58mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / g) Anspruch auf Ersatz entgangener Altersversorgung

Rz. 173 Der Witwe steht ein Anspruch auf Ersatz entgangener Altersversorgung nur zu, wenn ihr verunglückter Ehemann seiner gesetzlichen Pflicht, für eine angemessene Altersversorgung seiner Frau zu sorgen, bis zu seinem Tode nicht ausreichend nachgekommen ist und er daher, wäre er nicht zu Tode gekommen, für eine weitere Altersversorgung hätte sorgen müssen (OLG Stuttgart zf...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Nettoeinkommen

Rz. 96 Zu dem Nettoeinkommen zählen sämtliche Gehaltsbestandteile (BGH NJW 1981, 1313): Überstundenvergütungen, Zulagen, Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Prämien, Erziehungsgeld, Eigenheimzulage und Kinderzulagen (BGH zfs 2004, 114 ff.). Rz. 97 Ferner gehören dazu etwaige Steuerrückerstattungen und Renten, die der Befriedigung des Unterhaltsbedarfs dienen, und...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / dd) Belastung des Schadensfreiheitsrabattes

Rz. 340 Allerdings führt jede Schadensmeldung zur Belastung des Schadensfreiheitsrabatts und zur entsprechenden Höherstufung der Versicherungsprämien. Der Grund dafür ist, dass die Versicherer entsprechende Rücklagen bilden müssen. Diese Belastung bleibt so lange bestehen, wie die Frage etwaiger Schadensersatzzahlungen nicht endgültig geklärt oder der Fall abgeschlossen ist,...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / D. Ansprüche ausländischer Bürger bei Tötung

Rz. 200 Wenn ein Ausländer in Deutschland getötet wird, findet deutsches Deliktsrecht, insbesondere § 844 Abs. 2 BGB, Anwendung. Rz. 201 Nach welchem Recht sich jedoch die Vorfrage beurteilt, ob und in welchem Umfang ein Hinterbliebener einen Unterhaltsanspruch gegen den Getöteten gehabt hätte, bestimmt Art. 18 EGBGB (Einzelheiten bei Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei P...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Fixe Kosten

Rz. 102 Den Hinterbliebenen sind diejenigen Kosten vorab zuzubilligen, die der Sicherung einer standesgemäßen Haushaltsführung dienen. Sie werden zunächst beim Nettoeinkommen des Getöteten abgezogen und später dann dem errechneten Unterhaltsanteil des/der Hinterbliebenen wieder hinzugerechnet. Rz. 103 Bei den fixen Kosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Unterhaltsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr