Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Tatsächlicher Umfang

Rz. 55 Gegenstand der Testamentsvollstreckung können sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne Nachlassgegenstände sein. Durch die Festlegung, welche Nachlassgegenstände der Testamentsvollstreckung unterliegen sollen, wird der tatsächliche Umfang der Vollstreckung geregelt. Dieser kann so weit reduziert werden, dass der Testamentsvollstreckung überhaupt nur ein einziger ...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[76] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach § 1803 BGB und der P...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / II. Die Nutzungen und Kosten bei der Vorerbschaft

Rz. 3 Nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB stehen dem Vorerben die Nutzungen der Erbschaft zu.[3] Als Ausgleich dafür hat der Vorerbe aber die gewöhnlichen Erhaltungskosten nach § 2124 Abs. 1 BGB zu tragen. Was Nutzungen sind, bestimmt sich nach § 100 BGB. Zu beachten gilt, dass Nutzungen nicht in den Nachlass fallen, sondern unmittelbar an den Vorerben (in dessen Eigenvermögen).[4] ...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.2 Aufbauprinzipien

Rz. 72 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaft kann wahlweise nach dem Gesamtkosten- (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden.[1] Beim GKV werden den um die Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen und um die anderen aktivierten Eigenleistungen erweiterten Umsatzerlösen – also der Perioden-Gesamtleistung – die gesamten (nach Faktorarten geg...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.5 Zahlung eines Vorschusses (Abs. 3)

Rz. 10 Der Auftraggeber hat dem Beauftragten nach § 91 Abs. 3 einen angemessenen Vorschuss für die erforderlichen Aufwendungen zu zahlen. Haushaltsrechtlich dürfen die Sozialleistungsträger lediglich Aufwendungen für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufwendungen finanzieren. Für die Übernahme eines fremden Geschäftes kann daher die Zahlung eines Vorschusses erforderlich sein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Vorgehensweise bei der Umrechnung von Abschlüssen

Tz. 96 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Bilanzierung der Umrechnungsdifferenzen erfolgt analog zur Verrechnung von Umrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften (vgl. Tz. 67ff.). Darüber hinaus entstehen bei der Umrechnung von kompletten Abschlüssen noch weitere Umrechnungsdifferenzen (vgl. hierzu auch Busch/Zwirner, IRZ 2017, S. 442ff.):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Wechsel der Darstellungswährung

Tz. 141 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Ein Wechsel in der funktionalen Währung (vgl. Tz. 39f.) wird in aller Regel auch einen Wechsel in der Darstellungswährung nach sich ziehen, da sich die Darstellungs- und die funktionale Währung des berichtenden Unternehmens im Regelfall entsprechen. Aufgrund der freien Wahl in der Darstellungswährung sind jedoch auch andere Gründe denkbar. W...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / V. Dauer des Unterhaltanspruchs

Rz. 16c Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltsanspruch bis zu seinem fiktiven Ende ohne den Schadensfall geltend machen. Die Dauer des Anspruchs fällt deshalb unterschiedlich aus:mehr

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Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten: Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach Inkrafttreten des BilMoG

Leitsatz Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze (Anschluss an die BFH-Urteile vom 11.10.2012 ‐ I R 66/11, BFHE 239, 315, BStBl II 2013, 676; vom 13.07.2017 ‐ IV R 34/14, BFH/NV 2017, 1426). Normenkette §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, § 8 Abs. 1 K...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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VI Das Kapital / 2.4.1 Zulässigkeit

Rz. 1244 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG) erfolgt durch eine Umbuchung zwischen verschiedenen Eigenkapitalpositionen, namentlich zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen ins Stammkapital. Sie wird daher auch als nominelle Kapitalerhöhung bezeichnet (im Gegensatz zu den oben beschriebenen, allesamt effektiven Kapitalerhöhungsarten). Relevant ist sie in ...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 3.2.1 Bilanz

Rz. 1357 Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, § 266 HGB folgend ihre Bilanz in Kontenform aufzustellen. § 266 Abs. 2 und 3 HGB schreiben detailliert die einzelnen Gliederungsposten vor. Rz. 1358 Vereinfachungen gelten für kleine Kapitalgesellschaften, deren Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB weniger detailliert/weniger stark untergliedert sein muss.[1] Zudem sind kleine...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.2 Sicherung der GmbH und der Gläubiger

Rz. 1604 Die Regelungen gemäß §§ 300 bis 303 AktG sollen die bilanzmäßige Substanz der AG erhalten und stärken, um zugunsten der AG, ihrer Gläubiger und der Aktionäre ihren Fortbestand zu sichern und das haftende Kapital zu erhalten.[1] Sie sind auf die AG zugeschnitten und daher nur begrenzt auf die GmbH zu übertragen: § 300 AktG regelt die Auffüllung der gesetzlichen Rückl...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.3 Verbot des Erwerbs eigener Anteile

Rz. 1146 Der Erwerb sowie die Inpfandnahme eigener Anteile durch die Gesellschaft ist gem. § 33 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, sofern die Einlagen auf diese Anteile vollständig geleistet sind. Diese Norm dient der Kapitalaufbringung.[1] Kapitalerhaltung Der Kapitalerhaltung dient hingegen § 33 Abs. 2 GmbHG. Demnach ist der entgeltliche Erwerb ("Aufwendungen") voll eingezahlter Ge...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.12.2 Kapitalerhöhung aus Mitteln der GmbH

Rz. 1925 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist es erforderlich, dass in Nennkapital umgewandelte Gewinnrücklagen dokumentiert werden, damit sie spätestens im Liquidationsfall auf der Ebene des Anteilseigners steuerlich korrekt erfasst werden können.[1] Erhöht die GmbH ihr Nennkapital (Grundkapital) durch Umwandlung von Rücklagen, wird der positive Bestand des ...mehr

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II Gründung / 2.3.7.4 Besonderheiten nach Gründung (Verweise)

Rz. 194 Zu der speziell für Unternehmergesellschaften geregelten gesetzlichen Rücklage sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vgl. Kapitel 7, Rn. 1351 und zur Verpflichtung der Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einzuberufen, Kapitel 4, Rn. 454.mehr

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I Grundlagen / 3 Die UG (haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), gilt als Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die britische Private Company Limited by Shares (Ltd.), um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Gesellschaftsformen in der Europäischen Union wieder herzustellen und attraktiv zu halten.[1] Die UG (haftungsbeschränkt) bietet einige Erleichterun...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 2.4 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1351 Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten die Rechnungslegungsvorschriften wie für "normale" GmbHs auch. Häufig wird es sich bei einer UG (haftungsbeschränkt) allerdings um eine kleine Kapitalgesellschaft oder Kleinstkapitalgesellschaft handeln, die entsprechende Privilegierungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus haben UGs (haftungsbeschränkt) die Sondervorschrif...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.5 Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsvertrag

Rz. 1619 Ein Gewinnabführungsvertrag setzt voraus, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Bilanzgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AktG). Hat die Obergesellschaft nur Anspruch auf einen Teil des Gewinns, handelt es sich um einen bloßen Teilgewinnabführungsvertrag (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG), auf den die Sonderregelungen d...mehr

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VI Das Kapital / 3.1.6 Durchführung

Rz. 1281 Nach Wirksamkeit der Kapitalherabsetzung ist diese ihrem Zweck entsprechend durchzuführen. Bei der Beseitigung einer Unterbilanz oder wenn die Kapitalherabsetzung der Einstellung der Beträge in die Rücklage dient, sind die entsprechenden Buchungen in der Bilanz zu veranlassen. Sollen den Gesellschaftern Einlagen zurückgezahlt werden, entsteht ohne weiteren Beschluss...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.1 Das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage

Rz. 1764 Die Ermittlung des Einkommens bestimmt sich gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und den §§ 8ff. KStG. Wie im Einkommensteuerrecht bedient sich das KStG der Terminologie des § 2 EStG. Danach vollzieht sich die Einkommensermittlung über folgende Stufen: Einkünfte Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen. Rz. 1765 Di...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.3 Sonderproblem: Barkapitalerhöhung im Cash Pool

Rz. 1173 Eine besondere Problematik stellt sich, wenn es bei einer in ein Cash Pooling-System eingebundenen Tochter-GmbH zur Barkapitalerhöhung kommt.[1] Sobald die aufgrund der Kapitalerhöhung zu leistende Einlage auf das Konto der Tochter-GmbH überwiesen wird, fließt sie im Rahmen des Cash Pooling unverzüglich an die Muttergesellschaft (oder eine Schwestergesellschaft)[2] ...mehr

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II Gründung / 2.3.7.2 Stammkapital der UG

Rz. 187 Bei den Gründungsformalitäten bestehen keine Unterschiede zur GmbH. Die UG kann also entweder im herkömmlichen Beurkundungsverfahren (mit notarieller Gründungsurkunde/Satzung, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung) oder im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG (mit Musterprotokoll) gegründet werden. Anders als bei der Regel-GmbH unterscheiden sich...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 1759 Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der GmbH sind steuerfreie Einnahmen außerbilanziell wieder abzuziehen, wenn sie bei der GmbH bereits im handelsrechtlichen Jahresabschluss enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere die Investitionszulagen sowie die Beteiligungserträge i. S. d. § 8b KStG. Die in der Praxis bedeutendsten Steuerbefreiungen sind Divid...mehr

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VI Das Kapital / 3.2.4 Verwendung freiwerdender Beiträge

Rz. 1295 Die infolge der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge sind grundsätzlich allein zum Verlustausgleich zu verwenden. Daneben ist eingeschränkt auch eine Einstellung in die Kapitalrücklage bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % des Stammkapitals möglich (§ 58b Abs. 2 GmbHG). In die Kapitalrücklage werden außerdem die Unterschiedsbeträge eingestellt, die sich daraus erge...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 3.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines ...mehr

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VI Das Kapital / 2.4.2 Beschluss der Gesellschafterversammlung

Rz. 1249 Bei der nominellen Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Satzungsänderung, die deswegen eines satzungsändernden Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf. Das zur Kapitalerhöhung gegen Einlagen Gesagte gilt entsprechend (§§ 53, 54 GmbHG). Rz. 1250 Zu beachten ist, dass die Erhöhung des Stammkapitals erst beschlossen werden kann, nachdem der Jahresabschluss f...mehr

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VI Das Kapital / 2.1 Überblick

Rz. 1181 Bei der Kapitalerhöhung ist zunächst zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung zu unterscheiden. Während bei der effektiven Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlagen, "ordentliche Kapitalerhöhung") der Gesellschaft neues Eigenkapital zugeführt wird, werden bei der nominellen Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) nur Rückla...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.13 Kapitalherabsetzung

Rz. 1926 Gesellschaftsrechtlich wird zwischen der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§ 58 GmbHG) mit Auskehrung des freiwerdenden Vermögens an die Anteilseigner und der vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG) zum Ausgleich von Verlusten unterschieden (vgl. im Einzelnen Kapitel VI.3). Rz. 1927 Keine Besonderheiten bestehen zunächst, wenn eine Kapitalherabsetzung au...mehr

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I Grundlagen / 2.3.4 Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung

Rz. 58 Änderungen der Kapitalstruktur und damit auch des Stammkapitals sind Satzungsfragen und müssen durch satzungsändernden und daher notariell zu beurkundenden Gesellschafterbeschluss erfolgen, §§ 53, 54 GmbHG. Eine Kapitalerhöhung kann entweder durch Zuführung neuer Mittel gegen Einlagen erfolgen, indem bestehende Geschäftsanteile im Nennwert erhöht oder zusätzliche Gesc...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.12 Kapitalerhöhung

Rz. 1923 Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft. Kapitalerhöhungen bei GmbHs können als Bar- oder Sacheinlage (vgl. §§ 55ff. GmbHG) oder durch eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital (vgl. §§ 57c ff. GmbHG) erfolgen. (Vgl. im Einzelnen Kapitel VI.2). 1.12.1 Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschafter Rz. 1924 Di...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 4.4 TRUMPF Venture: Interview "Steuerung einer Corporate-Venture-Capital-Gesellschaft"

Das Interview für die ICV Ideenwerkstatt führten Karl-Heinz Steinke und Dr. Jan Christoph Munck mit Christina Kotzur, Financial Professional der TRUMPF Venture GmbH in Ditzingen. Kurzbeschreibung des Unternehmens Die TRUMPF Venture GmbH unterstützt als Corporate Venture Capital Investor innovative und kapitalsuchende Start-Ups, die die Industrie 4.0 aktiv mitgestalten wollen u...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 5.2 Wirkung der Feststellung

Rz. 1429 Durch die Beschlussfassung erklären die Gesellschafter, den Jahresabschluss anzuerkennen, den die Geschäftsführung aufgestellt und ihnen mit der konkludenten Bitte um Billigung vorgelegt hat. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird dieser verbindlich [1] – vorher handelt es sich bei ihm lediglich um einen Entwurf, der jederzeit abgeändert werden kann.[2] Der ...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 7 Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 1441 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf entweder (i) den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr oder (ii) den Bilanzgewinn, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt oder Rücklagen aufgelöst wurden, (zur Frage des Bilanzgewinns sie...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.2.2 Sonderproblem: Upstream-Sicherheiten im Konzern und Limitation Languages

Rz. 1328 Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn innerhalb eines Konzerns die Muttergesellschaft Darlehen in Anspruch nimmt, für welche die Tochtergesellschaften Sicherheit gewähren ("Upstream-Sicherheiten" oder "Upstream Securities"). Aus kapitalerhaltungsrechtlicher Sicht sind derartige Sicherheiten zulässig, wenn sie durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 8.2 Umfang der einzureichenden Unterlagen

Rz. 1452 Folgende Übersicht verdeutlicht den Umfang der einzureichenden Unterlagen (§ 325 Abs. 1 und Abs. 1a HGB) – größenabhängige Erleichterungen gelten nach den §§ 326f. HGB für GmbHs als mittelgroße, kleine und Kleinstkapitalgesellschaften.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nach...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

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Kennzahlengestützte Informa... / 2.3.4 Modul IV: Recht, Haftung, Risiko

Zielsetzung des Moduls "Recht, Haftung, Risiko" ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die potenzielle Haftungsmasse als auch die Qualität des Risikomanagements zu bewerten. Die Risikosituation in einem Unternehmen wird durch Abweichungen von prognostizierten Entwicklungen bestimmt, wobei das Zusammenwirken verschiedener interner Faktoren wie Strategien, Zielerwartun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden

Tz. 183 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Bei einem Übergang von der Equity-Methode bei einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen nach IAS 31 zu einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gem. IFRS 11 waren zunächst die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung sowie ggf. andere Posten, die gem. IAS 28.38 Bestandteil der Nettoinves...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.5 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 386 Nach § 264c Abs. 4 HGB sind Anteile an Komplementär-Gesellschaften "in der Bilanz auf der Aktiv-Seite unter den Posten A. III. 1 oder A. III. 3 auszuweisen. § 272 Abs. 4 HGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Anteile in Höhe des aktivierten Betrags nach dem Posten "Eigenkapital" ein Sonderposten unter der Bezeichnung "Ausgleichsposten für aktivierte eigen...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr