Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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§ 17 GmbH-Recht / h) Rechtsfolgen

Rz. 290 Gem. § 31 GmbHG sind dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG zuwider geleistete Zahlungen der GmbH zu erstatten. Verpflichtet ist in erster Linie der (auch ausgeschiedene)[1071] Gesellschafter als Empfänger. Die Verpflichtung ist persönlicher Natur, nicht aber mit dem Anteil verbunden, so dass bei dessen Veräußerung der Erwerber nicht haftet. Rz. 291 Der Anspruch geht au...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Gewinnbeteiligung

Rz. 284 Muster 4.28: Gewinnbeteiligung Muster 4.28: Gewinnbeteiligung 1. Ermessenstantieme Der/Die Angestellte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Angestellten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantieme beträgt mindestens ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Unterdeckung/Unterbilanz – Bilanzielle Betrachtung

Rz. 284 Die Unterbilanz liegt vor, wenn der rechnerische Wert des Netto-Vermögens unter den Betrag des Stammkapitals sinkt. Das Netto-Vermögen errechnet sich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen für die Jahresbilanz gem. § 42 GmbHG i.V.m. den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Maßgebend ist nicht die Überschuldungsbilanz des § 19 InsO (der Ansatz von Verk...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Gegenleistung/Kaufpreis

Rz. 153 In diesem Kapitel ist neben der Höhe des geschuldeten Kaufpreises auch die Währung, in der er zu bezahlen ist, zu definieren. Neben Bargeld kommt insbesondere auch die Gewährung von Gesellschaftsrechten am erwerbenden Unternehmen als Akquisitionswährung in Betracht. In diesem Fall muss der Umfang der zu gewährenden Anteile selbstverständlich genau definiert werden. S...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Praktische Anwendung des AWH-Standards

Rz. 29 Wie gesagt zielt der AWH-Standard auf die Bewertung des Betriebs als intakte Einkommensquelle ab. Es geht also auch hier im Grunde um die (objektivierte) Ertragskraft. Hierzu werden die nachhaltigen Erträge des Unternehmens kapitalisiert. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Um einen objek...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Überschlagsrechnungen und Multiplikatorverfahren

Rz. 16 In der Betriebswirtschaftslehre werden neben den am Ertragswert orientierten Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Methode) auch andere, vereinfachende Verfahren zur Bestimmung von Unternehmenswerten diskutiert. Insoweit geht es insbesondere um sog. Multiplikatormethoden.[12] Rz. 17 Innerhalb dieser Ansätze sind zwei unterschiedliche Strömungen grundsätzlich vo...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Berechnung des Werts des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens

Rz. 143 Die Summe der gemeinen Werte der einzelnen Gegenstände des Verwaltungsvermögens bildet den Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens. Auf seiner Grundlage wird durch anteilige Schuldenkürzung der Nettowert des Verwaltungsvermögens bestimmt (§ 13b Abs. 6 S. 1 ErbStG).[187] Rz. 144 Bezugsgröße für die Schuldenkürzung (§ 13b Abs. 7 ErbStG) ist nicht der gesamte Bruttowert des...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 10.1 Auffassung des IDW

In Folge der Änderung des § 274 HGB durch das BilMoG wurde in der Literatur diskutiert, in welchem Umfang Kaufleute, die nicht in den Anwendungsbereich des § 274 HGB fallen, nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 HGB eine Rückstellung für passive latente Steuern bilden müssen.[1] Nach IDW RS HFA 7 n. F., Rz. 26, der zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesell...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 10.2 Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer ergänzt in ihrer Verlautbarung aus dem Jahr 2012 zum "Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz" (im Folgenden Verlautbarung BStBK) die Verlautbarung des IDW und vertritt in wesentlichen Fragen eine abweichende Auffassung. IDW RS HFA 7 n. F. äußert sich nur zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesellsch...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 8 Entstehung passiver latenter Steuern

Passive latente Steuern entstehen, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen höher ist als der maßgebliche Steuerwert, sodass zukünftig mit steuerlichen Mehrbelastungen zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens höher ist als der steuerliche Wert: In der Steuerbilanz werden stille Rücklagen auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen und dah...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung passiver latenter Steuern

Die Huber GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und damit zum Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB verpflichtet. Im Zuge der (jährlichen) Arbeiten zum Jahresabschluss berechnet die Huber GmbH daher u. a. die Höhe der auszuweisenden latenten Steuern. Dazu nimmt die Huber GmbH eine Einzeldifferenzbetrachtung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungspos...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Latente Steuern in der Hand... / 7 Entstehung aktiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern entstehen, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen niedriger ist als der maßgebliche Steuerwert, sodass zukünftig mit steuerlichen Minderbelastungen zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens geringer ist als der steuerliche Wert: Der Geschäftswert wird handelsrechtlich über eine (geschätzte) Nutzungsdauer von ...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 6 Ausweis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung

Veränderungen der bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern führen zu Aufwendungen und Erträgen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" auszuweisen sind. D.h. der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus der Änderungen von bilanzierten latenten Steuern erfolgt zusammen als Ge...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VI. Anspruchsübergang auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger

Rz. 66 Der verletzte Arbeitnehmer erleidet – wirtschaftlich gesehen – dann und solange keinen unmittelbaren Erwerbsschaden, wie er Leistungsansprüche gegen Dritte hat.[135] Arbeitnehmer haben, sofern sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, zunächst für maximal sechs Wochen gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG). Ist die Arb...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.4 Beispielsfall

Die steuerliche Behandlung der Einbringungskosten soll abschließend an einem Beispielsfall dargestellt werden. Praxis-Beispiel Einbringungskosten Der Einzelunternehmer E bringt zum 31.12.2021 seinen Betrieb, zu dem auch ein unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 300.000 EUR gehört, nach § 20 UmwStG unter Fortführung der Buchwerte in die X-GmbH ein. Im Zusammenhang mit d...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.2 Objektbezogene Kosten

Objektbezogene Kosten sind solche, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Übernahme bestimmter Wirtschaftsgüter stehen. Dazu gehört vor allem die im Rahmen einer Einbringung von Grundbesitz anfallende Grunderwerbsteuer[1], soweit nicht ein Formwechsel vorliegt oder die Regelung des § 6a GrEStG Anwendung findet, soweit nicht ein Formwechsel vorliegt oder die Regelung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 4 Maßnahmen bei Beendigung des Mandats

Beendet wird das Mandat durch die Erledigung des Auftrags, durch einvernehmliche Vertragsbeendigung oder durch einseitige Mandatskündigung.[1] Da die Erledigung des Auftrags von konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, gibt es keine standardisierten Maßnahmen. Kündbar ist das Mandat (außer im Fall einer Beiordnung nach § 142 FGO) grundsätzlich jederzeit, unabhängig von w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für Steuerberatungskosten und für Lohnsteuer-Haftungsbeträge

Leitsatz Eine Rückstellung für Steuerberatungskosten kann bei Kleinbetrieben erst dann gebildet werden, wenn eine Prüfungsanordnung vorliegt. Rückstellungen für nicht hinterzogene Steuern dürfen erst in dem Jahr gebildet werden, in dem der Sachverhalt durch die Betriebsprüfung aufgegriffen wird. Sachverhalt Die X-GmbH wurde durch das Finanzamt im Jahr 2017 ertragsteuerlich fü...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.3 Ansatz der gemeinen Werte in der steuerlichen Schlussbilanz

Die übertragende GmbH hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine steuerliche Schlussbilanz aufzustellen, in der grundsätzlich die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind[1]. Dazu gehören auch nicht entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a EStG. Für de...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.1 Ansicht der Finanzverwaltung

Allgemein gilt steuerlich, dass eine Verbindlichkeit zu passivieren ist, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht ist. Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass die Vereinbarung eines einfachen oder eines qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Verbindlichkeit hatte. Im Gegensatz zu einem Forderungsverzicht sei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Inanspruchnahme bzw. Auflösung von passivierten Rückstellungen

Tz. 131 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ist die als Rückstellung passivierte unsichere Verpflichtung zu erfüllen (= Inanspruchnahme), so ist die Rückstellung erfolgsneutral zu verbrauchen. Wenn es dagegen nicht mehr wahrscheinlich ist, dass mit der Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist, so ist die Rückstellung erfolgswirks...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abzinsung von Rückstellungen

Tz. 108 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.45 sind Rückstellungen mit dem Barwert (present value) anzusetzen, falls die Auswirkungen einer Abzinsung wesentlich sind ("where the effect…is material"). Dem Barwertkalkül liegt die Annahme zugrunde, dass die durch den Ansatz der Rückstellung an das Unternehmen gebundenen Ausgabengegenwerte bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen M...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben zu passivierten Rückstellungen

Tz. 135 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 37.84–92 regelt die Anhangangaben für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen. Für Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten beziehen sich die Angaben jeweils auf sog. Gruppen (classes). Zur Bestimmung einer solchen Gruppe ist nach IAS 37.87 darauf zu achten, dass die betroffenen Rückstellungen, Eventualverbi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags beim Stehenlassen der gebildeten Rückstellung

Rn. 727 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB durften die bis zum Inkrafttreten des BilMoG gebildeten Pensionsrückstellungen stehen gelassen werden, wenn dieser Wert durch spätere Zuführungen wieder erreicht wird bzw. wurde, sich also der negative Unterschiedsbetrag spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich abbaut. Solange die Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Steuerliche Behandlung von Rückstellungen

Rn. 25 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach dem Grundsatz der MGB der HB für die SB, der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergibt (vgl. Herzig, HdR-E, Kap 3, Rn. 3ff.), ist das handelsrechtl. Vermögen regelmäßig auch stl. anzusetzen. Damit orientiert sich das StR am handelsrechtl. Rückstellungsbegriff. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Große Senat des BFH entschied durch Beschl. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rückstellungen für Erfüllungsrückstände

1. Grundlagen Rn. 142 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Als Erfüllungsrückstand passivierungsfähig sind nur solche Verpflichtungen, die sachlich Bestandteil eines gegenseitigen Austauschverhältnisses sind, sich in zeitlicher Hinsicht aber auf den abgewickelten, aus Sicht des BilSt in der Vergangenheit liegenden Teil des Geschäfts beziehen (vgl. hierzu die Übersicht in HdR-E, HGB § 24...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen für selbstständige Verpflichtungen außerhalb des sachlichen Saldierungsbereichs

1. Grundlagen Rn. 130 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Ausweis von Verpflichtungen, die keinem gegenseitigen Austauschverhältnis zuordenbar sind, kann nicht mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte unterbleiben, da ihnen kein kompensierender Gegenleistungsanspruch gegenübersteht. Sie sind vielmehr zu passivieren, sobald und soweit sie rechtl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rn. 908 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die IFRS enthalten in IAS 37 eine allg. Regelung zur Bilanzierung von Rückstellungen. Für Leistungen an AN finden sich ergänzende Ansatzregelungen in IAS 19. Diese betreffenmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen

Rn. 92 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Mit der Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als ungewisse Verbindl. i. S. d. § 249 sind Rückstellungen auch für Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes zulässig und geboten. Schon daraus ergibt sich, dass es ein Sonderrecht für Umweltschutzrückstellungen nicht geben kann, vielmehr muss die Bildung derartiger Rückstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verbot anderer Rückstellungen

Rn. 252 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Mit dem Verbot, Rückstellungen für andere Zwecke zu bilden, wird der abschließende Charakter der in § 249 Abs. 1 enthaltenen Aufzählung betont. Sie dient der Abgrenzung gegenüber nicht zulässigen Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen, deren Berücksichtigung zu einem unzutreffenden Bild der Vermögens- und Ertragslage führen würde. Dies g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 249 Rückstellungen

Literaturauswahl: Büchele, M. (1999); Christiansen, A. (2008); Ernst, Chr./Seidler, H. (2009); Fumi, H.-D. (1991); Groh, M. (1997); Hageböke, J./Hennrichs, J. (2017); Herzig, N. (1990); Herzig, N. (1993); Höfer, R. (2016); Höfer, R./de Groot, S.-E./Küpper, P./Reich, T. (2017); Höfer, R./Veit, A./Verhuven, T. (2016); Hoffmann W.-D. (2008); Kessler, H. (1992); Kessler, H. (1996...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung

Rn. 90 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die in Abs. 1 S. 2 Nr. 2 gesondert aufgeführten Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sind Kulanzleistungen, die der Kaufmann im Interesse seines UN erbringt, ohne dass der Kunde einen Anspruch hierauf hat. Der Leistung liegt keine rechtliche Verpflichtung zugrunde; der Kaufmann geht aber trotzdem aus geschäftlichen Erwägungen auf di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

1. Vorbemerkung Rn. 32 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Bei dem Thema "Rückstellungen" handelt es sich in Literatur und Rspr. nach wie vor um einen zentralen handelsrechtl. Schwerpunkt (der allerdings von der Behandlung der Grundzüge zur Internationalisierung der RL und der stl. Einschränkungen überlagert wird). Die Diskussion ist nicht abgeschlossen, da immer wieder neue Sachverhal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bewertung von Rückstellungen

I. Überblick über die Bewertungsvorschriften Tz. 93 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 37.36–52 enthält zahlreiche – teilweise relativ allgemeine und mithin interpretationsbedürftige – Bewertungsanweisungen. Diese beziehen sich ausdrücklich nur auf die Bewertung von Rückstellungen, gelten aber über die Verweise in IAS 37.86 (a) und IAS 37.86 (c) auch für Eventualverbindlichkeiten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung

1. Allgemeines Rn. 73 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Beide Rückstellungsarten werden der Gruppe der Aufwandsrückstellungen zugeordnet. Dies gilt für die eigentliche Abraumbeseitigung, bei der es sich um die noch anfallenden Aufwendungen für Abraumrückstand im Tagebau handelt. Dagegen ist die Rückstellung für Wegschaffung und Rekultivierung etc. in Zusammenhang mit erfolgtem Abraum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen (Rn. 116 – 228 kommentiert von Kessler)

I. Überblick Rn. 116 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Begriff der Dauerschuldverhältnisse wird als Oberbegriff für eine Sonderform von Schuldverhältnissen verwendet, die sich von den einfachen Schuldverhältnissen insbes. hinsichtlich der Bedeutung des Zeitelements unterscheiden. Indem diese entweder ein dauerndes Verhalten oder in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende Leistu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Der Ansatz von Rückstellungen

I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 37 Tz. 28 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß IAS 37.14 sind Rückstellungen zu passivieren, wenn die folgenden drei Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind: ein Unternehmen hat aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung; der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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