Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bewertung in den Folgejahren

Tz. 125 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ansatz und Bewertung einer Rückstellung sind an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen (IAS 37.59). Infolgedessen kann der Zugangswert einer Rückstellung in einer nachfolgenden Berichtsperiode sowohl über- als auch unterschritten werden; das Anschaffungswertprinzip, nach dem ein im Vergleich zur Zugangsbewertung niedrigerer Wertansatz einer Schu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie bei der Verbin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rückstellungen für konkrete zukünftige Aufwendungen

Rn. 230 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Entfallen mit Gesetz vom 25.05.2009 Rn. 231–251 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 vorläufig freimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

1. Allgemeines Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bewertung der Rückstellungen (Rn. 257 – 350 kommentiert von Kessler)

I. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 1. Handelsbilanz Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Vorschriften des IAS 37 sind von allen Unternehmen grundsätzlich für jede Art von Rückstellung, Eventualverbindlichkeit und Eventualforderung anzuwenden, wobei die Begriffe "Rückstellung", "Eventualverbindlichkeit" und "Eventualforderung" und damit der positive Anwendungsbereich in IAS 37.10 geregelt ist (vgl. hierzu Tz. 14 ff.). Für publi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets)

Schrifttum Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verpflichtung: rechtlich oder faktisch begründet

Tz. 34 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß dem ersten Ansatzkriterium von IAS 37 muss für das bilanzierende Unternehmen am Bilanzstichtag zunächst eine Verpflichtung bestehen. Dabei wird in IAS 37 – analog zum framework 2010 – zwischen rechtlichen und faktischen Verpflichtungen unterschieden. Rechtliche Verpflichtungen entstehen infolge eines privatrechtlichen Vertrags, gesetzli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wahrscheinlicher Nutzenabfluss

Tz. 57 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Neben der Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Vorliegens einer gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag muss es darüber hinaus wahrscheinlich (probable) sein, dass diese Verpflichtung durch einen Abfluss von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, beglichen wird. Die Form der Begleichung ist dabei nicht entscheidend, so...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Tz. 114 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.53 sind Erstattungsansprüche (reimbursements; zB aus Versicherungsverträgen, Entschädigungsklauseln oder Gewährleistungen von Lieferanten) in der Bilanz nur zu erfassen, wenn so gut wie sicher ist (virtually certain), dass das Unternehmen die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung von Dritten erhält. IAS 37 schweigt, welche M...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Beide Rückstellungsarten werden der Gruppe der Aufwandsrückstellungen zugeordnet. Dies gilt für die eigentliche Abraumbeseitigung, bei der es sich um die noch anfallenden Aufwendungen für Abraumrückstand im Tagebau handelt. Dagegen ist die Rückstellung für Wegschaffung und Rekultivierung etc. in Zusammenhang mit erfolgtem Abraum regelmäßig ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Dauerschuldverhältnisse

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Staatlich erhobene Abgaben iSd. IFRIC 21

Tz. 92a Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Unter Abgaben (levies) iSd IFRIC 21 sind gemäß IFRIC 21.4f. Beträge zu verstehen, die das bilanzierende Unternehmen an die öffentliche Hand künftig zu zahlen hat und die weder eine Ertragsteuer iSd. IAS 12 noch eine Strafe oder ein Bußgeld noch eine Zahlung für den Kauf eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung darstellen. Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 37

Tz. 28 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß IAS 37.14 sind Rückstellungen zu passivieren, wenn die folgenden drei Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind: ein Unternehmen hat aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung; der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist wahrscheinlich, und die zuverlässige Schätzung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsatz der Bewertung mit dem best estimate

Tz. 97 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Bei der Bewertung von Rückstellungen sind Schätzungen hinsichtlich der Höhe und/oder des Zeitpunkts des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung angesichts der Rückstellungen immanenten Ungewissheit schlechterdings nicht zu vermeiden (vgl. auch Tz. 36). Indes beeinträchtigt die Notwendigkeit von Sch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ungewissheit über Entstehung und/oder Höhe der Verbindlichkeit

Rn. 49 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Schuldcharakter ist die zweite Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung, dass ungewiss ist, ob und/oder in welcher Höhe der Kaufmann leisten muss. Dazu sind drei Fälle der Ungewissheit zu unterscheiden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umfang der Transformation

Rn. 5 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Die Rückstellungskriterien des Art. 20 der 4. EG-R, die weiter gefasst sind als im alten § 152 Abs. 7 AktG 1965, wurden weitgehend in das deutsche HR übertragen. § 249 Abs. 1 enthält einen Katalog von Rückstellungen, der vom materiellen Inhalt her Art. 20 Abs. 1 der 4. EG-R entspricht. Die Konkretisierung durch zusätzliche Merkmale bei den Fra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Provision

Tz. 14 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Rückstellung (provision) wird als Schuld definiert, die bezüglich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe unsicher ist (IAS 37.10). Damit stellt sie eine Teilgruppe der Schulden dar (vgl. Förschle/Kroner/Heddäus, WPg 1999, S. 42) und unterscheidet sich von den sonstigen Schulden allein hinsichtlich des Unsicherheitsgrades des zeitlichen Anf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Unentziehbarkeit durch verpflichtendes Ereignis

Tz. 48 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Analog zum framework 2010 wird als eine Komponente des ersten Ansatzkriteriums im IAS 37 gefordert, dass die Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert. In den Erläuterungen zu IAS 37 wird an das Kriterium "Resultat aus vergangenen Ereignissen" eine weitere, im framework 2010 nicht explizit ausgeführte Anforderung geknüpft....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schätzungsänderungen

Rn. 344 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Schätzungsänderungen in Bezug auf die Restlaufzeit führen bei ungewissen Verbindl., die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, zu einer entspr. Anpassung des (abgezinsten) notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei Verteilungsrückstellungen ist zu differenzieren:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Voll- versus Ansammlungsrückstellungen

Tz. 122 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Die Zugangsbewertung von Verpflichtungen, deren Umfang rechtlich und wirtschaftlich im Zeitablauf sukzessive zunimmt (= echte Ansammlungsrückstellungen, zB Rekultivierungsverpflichtungen), oder deren Umfang – von Kostensteigerungen abgesehen – im Zeitablauf nicht weiter zunimmt (= unechte Ansammlungsrückstellungen, zB Abbruch- und Entfernung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verbi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 22 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Von den Rückstellungen zu unterscheiden sind mehrere andere Posten:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Eventualverbindlichkeit

Tz. 62 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß IAS 37.27 besteht für sog. Eventualverbindlichkeiten grundsätzlich ein Passivierungsverbot. Das Ansatzverbot für Eventualverbindlichkeiten ist konsequent, da die Ansatzvorschriften für Schulden respektive Rückstellungen gem. IAS 37 sowie dem framework 2010 nicht erfüllt sind, da entweder keine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt oder zw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schätzung des Erfüllungsbetrags

Rn. 292 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Was vorsichtige Bewertung bedeutet, lässt sich nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungssituation konkretisieren (vgl. zum Folgenden Bertram/Kessler 2013 § 253, Rn. 52). Kann bei einer einzeln zu bewertenden Verpflichtung für einen künftigen Ausgabenanfall ein Punktwert mit hoher Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit angegeben werden, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 14 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 In § 249 Abs. 1 wird ein Katalog zulässiger Rückstellungen aufgeführt. Diese Aufzählung enthält sowohl Rückstellungen für ungewisse Verbindl., die in grds. Weise in Abs. 1 S. 1 geregelt sind, als auch einzelne Aufwandsrückstellungen (Abs. 1 S. 2). Auf eine scharfe Trennung der Rückstellungen für ungewisse Verbindl. von den Aufwandsrückstellun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 182 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht auf Schuldverhältnisse beschränkt, die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind. Sie können auch bei schwebenden Dauerschuldverhältnissen geboten sein (h. M.; vgl. z. B. BFH-Urt. v. 03.02.1993, BStBl. II 1993, S. 443, m. w. N.; IDW RS HFA 4, Rn. 3; Jäger...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Künftige betriebliche Verluste

Tz. 71 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für künftige betriebliche Verluste besteht ein Rückstellungsverbot (IAS 37.63). Dies ergibt sich aus der Anwendung der Definitionskriterien für Schulden und den Ansatzkriterien für Rückstellungen, wie auch in IAS 37.64 klargestellt wird. Zwar führen die künftigen Verluste möglicherweise zu einem künftigen Mittelabfluss, da die künftigen Verlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Berücksichtigung von künftigen Ereignissen

Tz. 105 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.48 sind künftige Ereignisse, die den Erfüllungsbetrag einer Verpflichtung beeinflussen können, bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen, sofern sich deren Eintritt mittels objektiver Nachweise hinreichend substantiieren lässt (where there is sufficient objective evidence that they will occur). So sind bspw. Kostenmin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Gegenwärtigkeit einer Verpflichtung

Tz. 37 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für die Rückstellungsfähigkeit muss eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegen. Diese geforderte Gegenwärtigkeit besteht, wenn das Unternehmen am Bilanzstichtag die Pflicht oder Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsverhalten hat (F.4.15 (2010)). Die Absicht, einen Vermögenswert in der Zukunft zu erwerben, stellt noch keine gegenwärtige, s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Beseitigung von Altlasten

Rn. 98 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Altlasten sind Verunreinigungen eines Grundstücks oder eines Gebäudes mit Schadstoffen, deren Ursache in früheren Jahren gelegt wurde und von denen aus heutiger Sicht eine Gefährdung der Umwelt ausgeht. Rn. 99 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten ergibt sich i. d. R. nicht aus unmittelbar anwendbaren gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Umfang der Passivierung

Rn. 651 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die UN bedeutet das Passivierungswahlrecht, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie eine Rückstellung nicht, teilweise oder voll bilden. Dabei haben sie anders als im Steuerrecht kein Nachholverbot zu beachten. Infolgedessen können zunächst unterlassene Rückstellungen bzw. Zuführungen zur Rückstellung zu einem späteren Zeitpunkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abraumbeseitigung

Rn. 86 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Unter Abraumbeseitigung versteht man die Entfernung von Abraumrückstand, d. h., über bereits abgebauter Substanz oder im Anschluss daran befindet sich noch Deckgebirge, das nicht in Relation zum Abbau der Substanz abgeräumt wurde. Rn. 87 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Soweit für die Abraumbeseitigung eine öffentlich-rechtliche oder vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entstehung

Tz. 1 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Mit dem im Juli 1998 verabschiedeten IAS 37 wird die Bilanzierung von Rückstellungen, den davon abzugrenzenden Eventualverbindlichkeiten sowie von Eventualforderungen umfassend hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Berichterstattungspflichten geregelt. Ausweisregelungen enthält IAS 37 kaum. Tz. 2 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Vielmehr sind für den Aus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bewertbarkeit

Tz. 61 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Als drittes und letztes Ansatzkriterium wird das allgemeingültige Ansatzkriterium der Bewertbarkeit bzw. der zuverlässigen Schätzbarkeit für die Rückstellungspassivierung gefordert. Aufgrund der Natur der Rückstellungen wird an dieses Kriterium indes nur eine vergleichsweise geringe Anforderung gestellt. So sind Schätzungen bei der Erstellung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anpassungsverpflichtungen

Rn. 105 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Bei dieser Gruppe handelt es sich um solche Verpflichtungen, nach denen der Kaufmann Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Grundlage ist § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazu ergangenen VO, insbes. die Gro...mehr