Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3311–3312

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4145

Gesetzestext A. Regelungsgehalt Rz. 1 Die nachträglich in das VV eingefügte Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3406

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 VV 3406 legt den Gebührenrahmen für sonstige Einzeltätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2102

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 6211–6215

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3318–3319

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Normen regeln die Vergütung des Rechtsanwalts, der auftragsgemäß im Verfahren über einen Insolvenzplan tätig ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb 5.1.2

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 6400–6403

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.2.3

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3106

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3511

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3332

Gesetzestext A. Überblick Rz. 1 Nach VV Vorb. 3.3.6 S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach Abschnitt 1, also nach VV 3104, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, und auch nicht die Ausnahme nach S. 2 für Verfahren über Pr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4303

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift der VV 4303 regelt die Verg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3329

Gesetzestext A. Prozessuale Ausgangslage Rz. 1 Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.4

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3204–3205

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3323

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nach der SVertO hat zur Folge, dass eine Zwangsvollstreckung bis zur Aufhebung oder Einste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2200–2201

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3320

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung[1] gegenüber VV 3317, der die Tätigkeit des Rechtsanwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2100

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Erhält der Anwalt den Auftrag, die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3324

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Im Aufgebotsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der den Antragsteller oder eine andere Person, welche Rechte anmeldet oder das Recht eines anderen bestreitet, vertritt, nach VV 3324 insgesamt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 6.2

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 3.2.1

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 6203–6206

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3206–3209

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3328

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 6216

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 7000

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 5.1.3

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2303

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des RVG

Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendung des RVG

Rz. 2 Abs. 2 listet die Tätigkeiten auf, für die das RVG nicht gilt. Auch die Tätigkeit des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) ist vom Anwendungsbereich des RVG ausgenommen (vgl. zur Vergütung § 158 Abs. 7 FamFG). Abs. 2 S. 3 stellt aber klar, dass § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Danach gehören zu den ersatzfähigen Aufwendungen auch solche Dienste des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5103

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5103 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) im vorbereitenden Verfahren bei einem Bußgeld zwi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3517

Gesetzestext Rz. 1 VV 3517 regelt die Terminsgebühr in Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Auf die Ausführungen z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5104

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5104 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1 Abs. 2) ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5109

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5109 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) für erstinstanzliche gerichtliche Verfahren bei einem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5105

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5105 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) im vorbereitenden Verfahren bei einer Geldbuße von übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5106

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5106 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1 Abs. 2) fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3518

Gesetzestext Rz. 1 VV 3518 regelt die Terminsgebühr in Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Auf die Ausführungen z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Vergütung nach dem RVG

aa) Anwaltsspezifische Dienste Rz. 247 Ein berufsmäßig zum Pfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine insoweit entfaltete Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen.[459] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der zum Berufspfleger bestellte Rechtsanwalt aber Aufwendungsersatz in Gestalt einer Vergütung nach dem RVG verlangen, sow...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Vergütung nach dem RVG bei mittellosen Betreuten

aa) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Rz. 217 Bei der Führung eines Rechtsstreits für einen mittellosen Betreuten kann der anwaltliche Betreuer für seine berufsspezifischen Tätigkeiten nur eine Vergütung nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe verlangen.[393] Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH/VKH vor, muss diese beantra...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Gebührenvereinbarung abschließen, für die die Formerfordernisse der Vergütungsvereinbarung (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG) nicht gelten (s. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Folglich ist eine solche Gebührenvereinbarung auch formfrei wirksam, wenn sich den Vereinbarungen der Parteien nur entnehmen lässt, dass oder i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Außergerichtliche Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG

Rz. 259 Problematisch wird die Anrechnung, wenn der Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit vor Inkrafttreten des RVG erteilt worden ist, der Klageauftrag aber danach. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach altem Recht auf eine Verfahrensgebühr nach neuem Recht ist umstritten. Nach § 118 Abs. 2 BRAGO war eine Anrechnung in voller Höhe vorzunehmen. Dagegen bestimmt die Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3317

Gesetzestext A. Allgemeines I. Insolvenzverfahren Rz. 1 Das Insolvenzverfahren be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 4.1.4, VV 4136–4140

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 3.2.2

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 4.2, VV 4200–4207

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2504–2507

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3325

Gesetzestext A. Allgemeines I. Ausnahmeregelung Rz. 1 VV 3325 regelt ei...mehr