Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / II. Anrechnung unter Berücksichtigung von § 15a RVG

§ 15a RVG ist seinerzeit durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.7.2009[2] in das RVG als gesetzgeberische Reaktion auf die Rspr. des BGH eingeführt worden. Der BGH hatte mehrfach entschieden, dass ein...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. § 15a Abs. 3 RVG

Die bisher in § 15a Abs. 2 RVG a.F. enthaltene Regelung ist aus systematischen Gründen zu Abs. 3 verschoben worden und betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten, welche zur Erstattung verpflichtet sind. Wie ausgeführt, lässt die Anrechnung selbst den Bestand der einzelnen Gebührenansprüche bereits im Innenverhältnis unberührt, sodass diese sich auch im Verh...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VII. Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr

Höchst umstritten war, wie eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr anzurechnen ist, wenn der Anwalt im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren beigeordnet wird. Es stellte sich dann das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich eine Gebühr nach der Wahlanwaltstabelle erhielt, während er im gerichtlichen Verfahren nur noch die Gebühren nach der VKH-Tabelle des § 49 RVG verdiente. Hier ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / III. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

In der Praxis stellt sich oft das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich hinsichtlich verschiedener Angelegenheiten tätig war und damit mehrere Geschäftsgebühren verdient hat, es dann aber nur zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, so dass mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Solche Konstellationen kommen häufig im Scheidungsverbundverfah...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / V. Verfahrenskostenhilfe nur für den Vergleich

Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG hat aber noch eine weitere Änderung erfahren. Sie gilt nicht nur für Mehrwertvergleiche, sondern auch für die Fälle, in denen der Anwalt nur für den Vergleich beigeordnet wird. Beispiel 5: In einem Unterhaltsverfahren (Verfahrenswert 7.200 EUR) vertritt der Anwalt den Antragsgegner. Das Gericht lehnt die beantragte Verfahrenskostenhilfe ab ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Erstreckung

Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Gebühren ...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / II. Anschluss an herrschende Rechtsprechungsmeinung

Nach Auffassung des OLG steht der Pflichtbeiständin für die Tätigkeit vor dem AG keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV zu. Das OLG schließt sich insoweit der einhelligen Auffassung in der Rspr. der Oberlandesgerichte an, wonach im Auslieferungsverfahren ein Termin vor dem Richter beim AG – sei es zur Entscheidung über eine Festhalteanordnung, sei es zur Verkündung eines Haftb...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

Das Urteil des BGH belegt erneut, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind dann in dem Schadensersatzpr...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XI. Einigungsgebühr bei Beratung

Strittig war, ob im Rahmen der Beratung auch eine Einigungsgebühr anfallen kann. Die Rechtsprechung hat dies bisher zu Recht bejaht.[8] In der Kommentarliteratur wurde dies zum Teil verneint. Grund für diese Streitfrage war die bisherige Formulierung der Vorbem. 1 VV RVG, wonach die Einigungsgebühr nur neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses an...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / II. Verwertungsverbot der Vorbefassung

Die bisher nur an einigen Stellen im RVG enthaltene Regelung, wonach in Anrechnungsfällen eine Vorbefassung nicht mindernd bei der Bemessung des Gebührenrahmens einer nachfolgenden Gebühr berücksichtigt werden darf, ist nunmehr in § 14a Abs. 2 RVG für alle Fälle verankert worden. Für den Familienrechtler spielt dies eine Rolle, wenn er zunächst beratend tätig war und anschli...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 3. Beigeordneter Anwalt

Wird der Anwalt im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist nicht auf die Bewilligung abzustellen, sondern auf den vorangegangenen Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Beispiel 13: Der Anwalt hat sich in einem Unterhaltsverfahren im Dezember 2020 für die Antragsgegnerin bestellt. Im Januar beantragte er für diese Verfahrenskostenhilfe und wurde im Februar beigeordnet. Der...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / IV. Vergütungsfestsetzungsverfahren (PKH)

Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird. Durch die Bewilligung von PKH wird die Staats-/Landeska...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung (weitgehend, s. dazu 4) zutreffend. Dabei wird der Sachverhalt zugrunde gelegt, der im Beschluss des AG vom 25.3.2020 mitgeteilt worden ist. Der Beschl. v. 4.3.2021 enthält keinen Sachverhalt mehr. 2. Das (eigentliche) Strafverfahren und das selbstständige Einziehungsverfahren sind, wovon das AG zutreffend ausgeht, unterschiedliche Angelegenheiten...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / V. Anrechnung bei gespaltenem Vergütungsrecht

Zu Anrechnungsproblematiken kann es kommen, wenn eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach altem Recht auf eine nach neuem Recht entstandene Verfahrens- oder Geschäftsgebühr anzurechnen ist. In solch einem Fall ist daher entsprechend folgendem Grundsatz vorzugehen:[13] Es liegen dann verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

… "I." [3] Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat der Kläger nicht schlüssig dargetan, seinen Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder ihm einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt zu haben. Das Aufforderungsschreiben vom 13.11.2018, in dem darauf hingewiesen werde, dass Klage erhoben werde, falls innerhalb gesetz...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 4. Maßgebender Gegenstandswert

Soweit das RVG auf das FamGKG verweist, ist maßgebend ist der Wert zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Dies kann dazu führen, dass für Gericht und Anwälte unterschiedliche Werte gelten: Beispiel 16: Die Ehefrau hatte im Dezember 2020 ein Verfahren zur elterlichen Sorge eingeleitet. Die Antragsschrift wurde im dem Antragsgegner im Januar 2021 zugestell...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 1. Allgemeines

Das RVG sieht an vielen Stellen eine Anrechnung bestimmter Gebühren vor, um Tätigkeiten, welche bereits ein einem vorgelagerten Verfahrensabschnitt entfaltet und vergütet worden sind, nicht erneut zu honorieren. Durch die Vorbefassung sei die anwaltliche Tätigkeit in der nachfolgenden Angelegenheit verringert und weniger arbeitsintensiv. Es findet also zur Vermeidung einer Do...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / II. Umfang der Bestellung

Dem Angeklagten stehe – so der BGH – keine PKH zu. Denn ihm sei bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstrecke sich auf das Adhäsionsverfahren. 1. Streitstand Die Frage, ob bei bereits bestehender Pflichtverteidigung PKH für das Adhäsionsverfahren gewährt und der Verteidiger insoweit beigeordnet werde, sei umstritten. Während einerseits angenommen we...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr

BGB § 249; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; RVG VV Nrn. 2300 3100 Leitsatz Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung). BGH, Urt. v. 22.6.2021 – VI ZR 353/20 Sachverhalt Der Kläger hatte im Juli 2013 einen von der Beklagten hergestellten und mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausg...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ausschließlich nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Das Hess. LSG weist darauf hin, dass diese Beiordnung die Tätigkeit als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 4. Begrenzung der Anrechnung bei Anrechnung mehrerer Gebühren

Auch kann es vorkommen, dass mehrere Tätigkeitsgebühren anzurechnen sind, wenn die anwaltliche Tätigkeit in einem gemeinsamen Verfahrensabschnitt endet. Typisch für sozialrechtliche Mandate ist vor anwaltlicher Vertretung im Verwaltungs- und/oder Klageverfahren eine anwaltliche Tätigkeit der Beratung (Nr. 2501 VV) oder Vertretung (Nr. 2503 VV) nach dem BerHG. Die dort verdie...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / III. Neuregelung der §§ 73 ff. StGB

Das LG hat das Entstehen der vom Verteidiger geltend gemachten zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV bejaht. Das Urteil des AG sei am 27.10.2020 ergangen. Bezogen auf die in Rede stehende Frage, ob in dem Verfahren eine Einziehungsentscheidung hätte getroffen werden können, seien daher gem. Art. 316h S. 1 EGStGB die §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtliche...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere falsche Entscheidung für den Chor derjenigen, die für die Anhörung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren in einem Termin beim AG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht gewähren. Zutreffend an dieser Entscheidung ist allein, dass alle OLG es falsch machen, inzwischen leider auch das OLG Jena, das gerade erst seine zutreffende bis dahin a.A. aufgegeben hat (OLG...mehr

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ZErb 09/2021, Zu § 45 Abs. ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Beschwerde ist statthaft, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, und auch ansonsten zulässig. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt – wie hier der Klägervertreter – sie aus’eigenem Recht mit dem Ziel einlegen, dass der Streitwert erhöht wird (Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, § ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteidiger im Haft(prüfungs-)termin

Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG; Nr. 4302 VV RVG, §§ 140 ff. StPO Leitsatz Auch der Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 2. Verfahrenskostenhilfegebühren

Auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG sind angehoben worden. Bei Werten von über 4.000 EUR erhält der Anwalt jetzt zwar nach wie vor geringere Gebührenbeträge. Diese sind aber ebenfalls um ca. 10 % angehoben worden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 49 RVG vier weitere Gebührenstufen eingefügt. Während bislang die Gebührentabelle des § 49 RVG bei Werten von ...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Das Prozesskostenhilfevergütungsverfahren nach § 55 RVG und ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren stellen ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Für ein Vergütungsverfahren nach § 55 RVG steht dem Gericht eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von i.d.R. drei Monaten zu. Für ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren steht dem Gericht eine Vorbereitungs-...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 2. Keine Reduzierung der Einigungsgebühr

Im gleichen Atemzug hat der Gesetzgeber eine weitere Streitfrage geklärt. Nach Auffassung einiger Familiengerichte[6] sollte die Erstreckung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert eines Vergleichs dazu führen, dass nunmehr Anhängigkeit hinsichtlich des Mehrwertes eintrete, so dass sich die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr auf 1,0 ermäßige (Nr. 10...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 5. Zusammengerechnete Werte

Berechnen sich die Gebühren aus zusammengerechneten Werten und gilt für einen Wert noch das bisherige Recht, dann gilt insgesamt das bisherige Recht (§ 60 Abs. 2 RVG). Bedeutung hat dies nur für die Verbindung von Verfahren, wozu auch die Aufnahme einer bisher selbstständigen Familiensache in den Verbund gehört. In allen anderen Fällen greift ohnehin schon § 60 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Wahlanwaltsgebühren

In § 13 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Das durchschnittliche Anhebungsvolumen beläuft sich auf ca.10 %. Die Ausgangsgebühr beträgt jetzt 49 EUR anstelle der bisherigen 45 EUR. Die Gebührenstufen selbst sind diesmal unverändert geblieben. Auch der Mindestbetrag einer Gebühr ist mit 15 EUR beibehalten worden (§ 13 Abs. 2 RVG).mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / II. Terminsvertreter erhält auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Das OLG ist bei der Bewilligung der Pauschgebühr davon ausgegangen, dass der an 33 Terminstagen dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger/Terminsvertreter beigeordnete Rechtsanwalt RA 1 nicht ausschließlich einen Anspruch auf die Terminsgebühren hat. Es sei in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Haupt...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die (Haupt-)Begründung der Entscheidung ist m.E. falsch, das Ergebnis jedoch wohl zutreffend. 1. Die Ausführungen des KG zum Abgeltungsbereich der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sind im Ergebnis nicht zutreffend. Zutreffend ist allerdings der Ansatz des KG, wonach die zusätzliche Verfahrensgebühr eine gerichtliche Tätigkeit nicht voraussetzt, sondern auch (nur) Bes...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen, sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Entscheidung über die Gerichtskosten Der VGH Baden-Württemberg war in seinem Beschl. v. 23.4.2021 mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 19.3.2021 befasst. Hierüber hat der Senat auch entschieden. Er hat jedoch darüber hinaus Ausführunge...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / III. Umfang der PKH-Bewilligung

Selbst wenn das Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gebührenrechtlich gegenüber dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren eine eigene Angelegenheit darstelle, bestünde nach den weiteren Ausführungen des Hess. LSG für die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller kein Vergütungsanspruch aus der Staatskasse. Dies hat das LSG damit begründet, die Bewilligung von PKH für das B...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer

1. Gesetzliche Grundlagen Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG angemessen entschädigt. Nach § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nac...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im selbstständigen Einziehungsverfahren

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen für den Rechtsbeistand des Betroffenen analog zum Verteidiger neben der Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 VV ggf. auch Verfahrens- und Terminsgebühren. Eine Grundgebühr steht dem Bevollmächtigten, der den Betroffenen bereits im Strafverfahren vertreten hat, nicht (mehr) zu. Sie entsteht nur dann, wenn der ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Überblick

Auch die Regelungen zum Übergangsrecht in § 60 RVG sind neu gefasst worden. Diese Änderungen sind sogar früher (30.12.2020) in Kraft getreten als die übrigen Änderungen durch das KostRÄG 2021. Damit sollte bezweckt werden, dass in Übergangsfällen des KostRÄG 2021 bereits die neue Übergangsvorschrift des § 60 RVG anzuwenden ist. Entfallen mit der Neufassung auch die bisherige ...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Höhe einer Pauschgebühr nach § 51 RVG. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt RA 2 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Außerdem hatte RA 1 beantragt, als (zweiter) Pflichtverteidiger für den damaligen Angeklagten beigeordnet zu werden, was das LG und das OLG aber abgelehnt hatten. Bereits in Vorbereitung der am 2.12.2015 begonnenen Hauptverhandlung wurde er ...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls geführt. Der Rechtsanwalt war dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Mit der Anklageschrift wurde dem Angeklagten ein Einbruch in eine Tankstelle und die Entwendung von Tabakwaren im Wert von ca. 7.200,00 EUR zur Last gelegt. In der Anklage...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das LG setzt mit der Entscheidung seine Rspr. zum alten Recht der Pflichtverteidigung fort (LG Magdeburg RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314 = AGS 2018, 341). Das LG hat schon zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die zutreffen...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / 2. Anwaltsvergütung

Anwendbar ist das bis zum 31.12.2020 geltende Vergütungsrecht, da die Beklagten ihren jeweiligen Rechtsanwälten den unbedingten Prozessauftrag vor dem 1.1.2021 erteilt haben (s. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Die Umsatzsteuer ist mit einem Steuersatz von 16 % angefallen, da die Anwaltsvergütung durch Erlass des Urteils vom 7.7.2020 nach dem 1.7.2020 und vor dem 1.1.2021 fällig geword...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der vom LG zusammengestellten und angeführten h.M. in der Rspr. zu Nr. 4142 VV nach der Neuregelung der §§ 73 ff. StGB (vgl. auch noch Burhoff, RVGreport 2019, 82 und die Kommentierung der Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021). Ein Hinweis sei erlaubt: Soweit das LG meinen Hinwei...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / III. Fehlender Sachvortrag

Darüber hinaus merkt das KG an, dass sich insbesondere aus dem Beschwerdevorbringen nicht ergebe, welche Tätigkeit der Rechtsanwalt tatsächlich im Hinblick auf eine etwaige Einziehung ausgeübt ha. Zwar genüge der Kostenfestsetzungsantrag diesbezüglich den Anforderungen des § 10 Abs. 2 RVG. Zudem komme es für das Entstehen und die Höhe der Gebühr auf den Umfang der Tätigkeit ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / X. Tage- und Abwesenheitsgelder

Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden angehoben, und zwar wie folgt: Zum Übergangsrecht s. XV. 1.mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz In strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren besteht eine Abhilfemöglichkeit nicht. Ein gleichwohl erlassener Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben. Im zeitlichen Anwendungsbereich der §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) kommt es auf d...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- und Beschwerdeverfahren ein einheitlicher Rechtszug; Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren

§§ 14, 18 Nr. 1a, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11, 48 RVG; § 199 Abs. 2 S. 1 SGG Leitsatz Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren umfasst das Aussetzungsverfahren nicht und führt nicht zu einem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse für das Aussetzungsverfahren. Das Aussetzungsverfahren und das Beschwerdeverfahren bilden nicht hinsichtlich des sachlichen Umfa...mehr