Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss des BGH belegt, dass sich die Kenntnis von den Wertvorschriften auszahlt. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten hat hier offensichtlich gewusst, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eine Festbetragsgebühr angefallen war, sodass es an einem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert fehlte, der sonst gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Be...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Soweit eine Partei eigene Reisekosten vermeidet, indem sie einen Rechtsanwalt zu Gerichtsterminen entsendet, sind die dadurch anfallenden Anwaltsgebühren- und auslagen i.H.d. fiktiven Reisekosten von der unterliegenden Partei zu tragen, die angefallen und gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 19, 5 JVEG erstattungsfähig gewesen wären, wenn die obsiegende Partei selbst zu den G...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / a) Nur Kosten des Verfahrens

Werden nur die Kosten des Verfahrens (vgl. § 464a Abs. 1 StPO) der Staatskasse auferlegt bzw. wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, ist umstritten, ob dann auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse zu tragen sind. Dazu gilt: Die Festsetzung und Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten nach Freispruch bzw. Einstellun...mehr

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AGS 07/2021, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J.H. Schröder-Kay, bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 14. Aufl., 2019. Verlag C.F. Müller. XV, 545 S., 98,00 EUR Die Neuauflage enthält neben den maßgeblichen Gesetzestexten (GvKostG, KostRÄG, JBeitrO und DB-GvKostG) eine ausführliche Kommentierung der für die Kostenberechnung der Gerichtsvollzieher maßgeblichen Gebühren- und Auslagenvorsch...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 3 Anmerkung:

Die Frage, ob die durch das getrennte Führen mehrerer Prozesse durch denselben, aber auch durch verschiedene Kl. anfallenden Mehrkosten erstattungsfähig sind, stellt sich stets, wenn es in den mehreren in engem zeitlichen Zusammenhang geführten Verfahren um denselben oder zumindest um einen weitgehend identischen Lebenssachverhalt geht. Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinhei...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung von Doppelregelungen und Wettbewerbsproblemen verweist § 45 StBVV u. a. für Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit auf die für Rechtsanwälte geltenden Vorschriften. Dieser Verweis giltnicht nur für die eigentlichen Gebührentatbestände, die sich im „Vergütungsverzeichnis des RVG finden, sondern für alle Vorschriften des RVG. Die zu erstattenden Aufwe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 51 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für die Anträge nach Abs. 2 und 3 keine weiteren Gebühren. Der Rechtsanwalt des Schuldners erhält für einen Antrag nach Abs. 1 eine Vollstreckungsgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Die entstehenden Kosten sind Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO. Die Kostentragungspfli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten

Rz. 13 Gerichtsgebühren werden für die Erteilung sowohl des Rechtskraft- als auch des Notfristzeugnisses nicht erhoben (Zöller/Seibel, § 706 Rn. 17). Es fallen weder Schreibauslagen noch erstattungsfähige Postgebühren an. Über Kosten hat der Urkundsbeamte demnach nicht zu entscheiden. Rz. 14 Für den Rechtsanwalt, der die Partei schon in dem Prozess vertreten hat, entstehen – ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Kosten – Gebühren – Streitwert

Rz. 21 Die Kosten sind solche der Hauptsache, nicht die der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO. Der Beschluss selbst enthält deshalb keine Kostenentscheidung; auch § 97 ZPO ist nicht anwendbar. Gerichtsgebühren entstehen nicht. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren nach KV Nr. 2121 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Die Gebühren des Rechtsanwalts entstehen nach § 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte (siehe die Parallelwertung für den Wahlvorstand in BAG, Beschluss v. 11.11.2009, 7 ABR 26/08). Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren kann nach den Grundsätzen der §§ 114ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (ausführlich: Fischer, Rpfleger 2004, 190 ff.). Überwiegend wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gläubiger in Betracht kommen, aber auch der Schuldner kann in Ausnahmefällen Prozesskostenhilfe erhalten (s. u.). Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vergütung des Rechtsanwalts

I. Anzuwendende Gebührentatbestände 1. Allgemeines Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3336

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 1007

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3103

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2200–2201

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3320

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung[1] gegenüber VV 3317, der die Tätigkeit des Rechtsanwalts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2100

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Erhält der Anwalt den Auftrag, die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3324

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Im Aufgebotsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der den Antragsteller oder eine andere Person, welche Rechte anmeldet oder das Recht eines anderen bestreitet, vertritt, nach VV 3324 insgesamt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 3.2.1

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 7

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3206–3209

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3328

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 5.1.3

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2303

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2501

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Die Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 5.1

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3334

Gesetzestext A. Verfahren Rz. 1 Nach § 721 Abs. 1 und 2 ZPO kann das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5115

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3308

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3516

Gesetzestext A. Überblick Rz. 1 VV 3516 ist zuletzt geändert worden durch das Anhörungsrügengesetz (in Kraft getreten zum 1.1.2005). In der ursprünglichen Fassung vom 1.7.2004 waren nur die Verfahren nach VV 3506 und VV 3510 erwä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 1004

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3300–3301

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4100–4101

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 4.3

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3321

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 4.1

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 3.3.5

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3327

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3313–3316

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4147

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3401–3402

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3310

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Frage der gebührenrechtlichen Angelegenheiten sowie ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5101

Gesetzestext A. Allgemeines, VV 5101, 5103, 5105 Rz. 1 Die VV 5101, 5103, 5105 regeln die Höhe der Verfahrensgebühren im vorbereitenden Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb 2.5

Gesetzestext A. Allgemeines Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren be...mehr