Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / V. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Bamberg befasst sich mit einer verfahrensrechtlichen und erstattungsrechtlichen Problematik, die in der Praxis nicht allzu häufig vorkommt. Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass sowohl bei den Gerichten als auch in der Anwaltschaft Unsicherheit herrscht, wie bei einer Kostenentscheidung gegen einen Zeugen – dasselbe gilt übrigens auch für eine Entscheidung gegen einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines zu Abs 1 und Abs 2.

Rn 1 § 204 fasst die Hemmungstatbestände bei Rechtsverfolgung zusammen. Gemeinsame Voraussetzung ist, dass der Gläubiger aktiv seinen Anspruch verfolgt (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 27). und damit der Schuldner vor einer Inanspruchnahme noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist gewarnt ist (BGH 3.5.16 – II ZR 311/14 Rz 35). Die konkrete Maßn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme).

Rn 12 Beim Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben den bisherigen Schuldner. Dies ist gesetzlich für eine Reihe von Fällen vorgesehen (§§ 546 II, 604 IV, 2382; §§ 25, 28, 127 HGB; Art 28 WG). Darüber hinaus ist aber auch ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt gem § 311 I möglich. Er kommt zustande durch Vertrag des Übernehmenden mit dem Gläubiger oder dem Sc...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbartes H... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV entsteht, wird diese Gebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Gem. § 15a Abs. 3 RVG kann sich ein Dritter auf diese Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gegen Einwendunge...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das LG geht davon aus, dass die durch AG festgesetzten Gebühren unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 14 RVG als angemessen anzusehen seien und sie auch den Ermessensspielraum des Verteidigers von 20 % ausreichend "inkludieren". 1. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage / Aufwand Das AG sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich um eine Angelegenheit handele, die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Aufrechnungsforderung.

Rn 16 Die Forderung muss vollwirksam und ihre Erfüllung erzwingbar sein (BGH NJW-RR 11, 1142 [BGH 19.05.2011 - IX ZR 222/08]). Hierzu muss die Forderung zunächst bestehen. Auf eine rechtskräftige Feststellung kommt es nicht an; auch eine anderweitig eingeklagte und noch anhängige Forderung ist als Aufrechnungsforderung geeignet (BGH NJW 13, 2975). Die Aufrechnung mit einem p...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Honorierung durch Dritte

Rz. 691 [Autor/Stand] Es wird immer wieder vorkommen, dass entweder der Mandant nicht über ausreichende Mittel zur Finanzierung der Verteidigung verfügt oder sich der Berater – z.B. vor dem Hintergrund denkbarer Geldwäsche – nicht von seinem Mandanten bezahlen lassen möchte. In diesen Fällen kommt der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (sei es in gesetzlicher oder darübe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer [16], 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten der Betriebsratswahl

Rz. 6 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen. Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, nicht jedoch Kosten für Wahlwerbung.[1] Rz. 7 Unter die Kostentragungspflicht fällt zunächst einmal der Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffun...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Hinzuziehung eines Beraters

Rz. 33 In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch auf den Berater, er muss nicht eine Einigung mit dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG erzielen. Dennoch ist der Betriebsrat bei der Hinzu...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Gebührenanhebung in § 49 RVG

Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK und DAV hatten hier gefordert, dass die Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,0...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr auch bei vollständiger Anrechnung (§ 15a Abs. 2 RVG)

Nach dem durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingefügten § 15a Abs. 2 S. 1 RVG ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Bei Wertgebühren darf gem. § 15a Abs. 2 RVG der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergebe...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG von über 50.000,00 EUR auf über 80.000,00 EUR

Der Vorschlag beinhaltet ferner, die Kappungsgrenze in § 49 RVG auf über 80.000,00 EUR anzuheben. Derzeit werden die aus der Staatskasse bei PKH und VKH zu zahlenden Gebühren in der Wertstufe "über 50.000,00 EUR" gekappt. Durch das KostRÄG 2021 war die Kappungsgrenze in § 49 RVG zum 1.1.2021 von über 30.000,00 EUR auf über 50.000,00 EUR angehoben worden. Die geplante Anhebun...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Wertgebühren bei PKH/VKH (§ 49 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Die Wertgebühren, die ein im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneter Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält und die aus der Tabelle zu § 49 RVG abgelesen werden, sollen grds. ebenfalls um 6 % steigen wie die Wertgebühren eines Wahlanwalts nach § 13 RVG. Allerdings ist hier nach Auffassung des BMJ zu berücksichtigen, dass sich die se...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG

a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK und DAV hatten hier gefordert, dass die Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegen...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / II. Wertfestsetzung nach § 33 RVG zulässig

Die Voraussetzungen für eine Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG liegen vor. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert richten oder es an einem solchen Wert fehlt. De...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG

Am 5.7.2024 haben mehrere Gesetze abschließend den Bundesrat passiert. Darin sind auch Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) enthalten. I. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Zum einen ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschiedet worden, das zur Änderung des § 10 RVG geführt hat. 1. Der neue Gesetzestext § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wur...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Rechtsanwaltsvergütung (RVG)

Rechtsanwaltskanzleien verzeichnen seit der letzten Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Der Entwurf weist darauf hin, dass der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien seitdem erheblich gestiegen sei. Neben einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonstigen Sachkosten seien insbesonde...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (§ 13 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Bei der Anpassung der Wertgebühren musste nach Feststellung des BMJ berücksichtigt werden, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird eine lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % vorgeschlagen. In den...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / II. Kriterien des § 14 RVG

Mit dem Bezirksrevisor und dem AG ist das LG der Auffassung, dass die von der Verteidigerin geltend gemachte Gebührenhöhe bei der Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV und der Terminsgebühr Nr. 5110 VV i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG unbillig hoch und damit unverbindlich sind. Die Gebühren seien jeweils nur in der festgesetzten Höhe gerechtfertigt. Nach § 14 RVG bestimme ein Rechtsanwalt...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / [Ohne Titel]

Am 5.7.2024 haben mehrere Gesetze abschließend den Bundesrat passiert. Darin sind auch Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) enthalten.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / II. Strukturelle Änderungen und Klarstellungen im RVG

1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen an außergebührenrechtliche Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

RVG § 11 Abs. 5 Leitsatz Einwendungen, die gegen eine Vergütungsfestsetzung, erhoben werden und ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, müssen erkennen lassen, dass sie aus konkreten, tatsächlichen Umständen hergeleitet werden. LAG Köln, Beschl. v. 3.11.2023 – 8 Ta 116/23 1 Sachverhalt Die Rechtsanwälte hatten den Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren vor dem ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsa...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / [Ohne Titel]

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsam...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 2. Einigungsgebühr (RVG)

Rz. 238 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 – Einigungsgebühr [304] Teil 1 Allgemeine Gebührenmehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Die Begründung des Entwurfs

In der Einleitung des Gesetzesentwurfs heißt es:[2] Zitat "Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann der Rechtsanwalt die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Seitens der Anwalt- und auch der Mandantschaft besteht ein Bedürfnis nach einer möglichst einfachen und barrierefrei...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Anrechnung mehrerer Verfahrensgebühren

Die vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann sich insbesondere bei Verfahrensgebühren ergeben. Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Beispiel 6 (Klage und Widerklage) Rechtsanwalt R wird außergerichtlich für M wegen eines Anspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) gegen G tätig. Außerdem verteidigt er M hinsichtlich eines gegen diesen von G geltend gemac...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

In § 15 Abs. 5 S. 3 RVG wird jeweils die Angabe "§ 23" durch die Angabe "§ 25" ersetzt. § 41a RVG wird wie folgt geändert: Zitat "Die Mitteilung ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung verschiedener Gebühren auf dieselbe Gebühr

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Hiervon nicht erfasst sind aber Mehrfachanrechnungen oder Kettenanrechnungen (z.B. außergerichtliche Vertretung, dann Mahnverfahren, dann Prozessverfahren; Beratung, dann außergerichtliche Vertretung, Prozessverfahren). Hier kommt es näm...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Inkrafttreten

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / II. Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Mit dem Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes,[7] in dem die Regelungen im KapMuG geändert werden, werden auch diesbezügliche Regelungen im RVG aktualisiert und an die neuen Paragrafen angepasst. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts. 1. Der neue Gesetzestext In § 15 Abs. 5 S. 3 RVG wird jeweils die Angabe "§ 23" durch die Angabe "§ 25" ersetzt. §...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts[8] wird auch § 12a Abs. 2 S. 3 RVG an die neuen Postlaufzeiten angepasst (am "vierten" Werktag). Gleiches gilt für Regelungen im GKG, FamGKG und GNotKG.mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / I. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Zum einen ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschiedet worden, das zur Änderung des § 10 RVG geführt hat. 1. Der neue Gesetzestext § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 6. Inkrafttreten

Die Neuregelung ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes (16.7.2024) in Kraft getreten und gilt damit seit dem 17.7.2024. Da § 60 Abs.1 RVG insoweit nicht anwendbar ist, gilt die Vorschrift ab sofort, unabhängig davon, wann die Rechnung erstellt und wann die zugrunde liegende Vergütung fällig geworden ist.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 5. Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen

a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tr...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform."mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 4. Fiktive Terminsgebühr Nr. 3104 VV auch bei vorgeschriebener Erörterung

a) Vorgeschriebener Erörterungstermin Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Ve...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Betragsrahmen- und Festgebühren: Anhebung um 9 Prozent

Weil auf die Betragsrahmen-, Fest und Höchstgebühren die Entwicklung der Verbraucherpreise anders als bei den Wertgebühren keinen Einfluss hat, schlägt der Entwurf für diesen Bereich eine Erhöhung um durchschnittlich 9 % vor. Die sich daraus ergebenden Beträge sind grds. auf volle EUR gerundet. Sofern die Höhe einer Gebühr von einer anderen Gebühr abgeleitet ist, kann sich f...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kindschaftssachen (§ 45 FamGKG)

Der in § 45 Abs. 1 FamGKG geregelte Verfahrenswert für eine Kindschaftssache, diemehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 6. Gegenstandswert für Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete

In § 41 Abs. 5 GKG ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 ergänzt worden, dass bei Ansprüchen auf Feststellung einer Minderung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend ist. Weil in der Rspr. umstritten ist, ob für die Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete eine entsprechende Beschränkung des Streitwerts...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend

In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tritt dadurch ein, dass sich der Gegenstandswert im gerichtlic...mehr